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Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

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Academic year: 2022

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GEW-Info

Info für tari eschä igte Lehrkrä e 4/2018

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

// Die Eingruppierung der Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis orien ert sich gemäß Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkrä e an der Lau ahn und der Eingruppierung der Beamt*innen. Auch tä gkeits- und funk onsbezogene Zulagen richten sich nach den beamtenrechtlichen Regelungen. Allerdings nur im Bru o. Wegen der im Arbeitnehmerverhältnis fälligen Sozialabgaben bleibt Arbeitnehmer*innen im Ne o deshalb ca 25% weniger. Die Aufforderung der GEW an das KM vom 19.8.2017, sich beim Finanzministerium bzw. bei der Tarifgemeinscha der Länder für arbeitnehmerbezogene Bru obeträge der Zulagen einzusetzen, wurde vom KM rundweg abgelehnt. Daneben gibt es tarifliche Zulagen, die im Laufe des Übergangs vom BAT zum TV-L von den Gewerkscha en verhandelt wurden //

Zulagen

Impressum Gewerkscha Erziehung und Wissenscha · Baden-Wür emberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stu gart Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 ·

www.gew-bw.de · GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de April 2018

Aktuelle Infos für tari eschä igte Lehrkrä e und Pädagogische Assistent*innen unter: www.gew-bw.de/tarif/publika onen-tarif/publika onen/

1. Tä gkeits- bzw. lau ahnbezogene Zulagen

Solange sie noch nicht in ihrem Endamt sind, erhalten verbeam- tete Lehrkrä e des höheren Dienstes an Gymnasien und beruf- lichen Schulen sowie Fachlehrkrä e eine „allgemeine Stellen- zulage“ in Höhe von derzeit 92,04 €. Diese bekommen Lehrkräf- te im Arbeitnehmerverhältnis nicht! (TV EntgO Abschni 1 Abs. 4 b)

Wenn Beamte für eine Funk on eine Zulage bekommen, erhal- ten Arbeitnehmer*innen diesen Betrag als Entgeltgruppenzu- lage (siehe rechte Spalte Anlage zu § 1 der Lehrkrä ezulagenVO).

Fachoberlehrkrä e als Fachbetreuer, Rektor*innen und Konrek- tor*innen, Leitungen von GMS erhalten, sofern sie nicht höher- gruppiert werden, Amtszulagen für diese Funk onsstellen.

Arbeitnehmer*innen erhalten diesen Betrag ebenfalls als Ent- geltgruppenzulage; sie ist nur dann zusatzversorgungspflich g, wenn sie bei Beamt*innen ruhegehal ähig ist.

2. Tarifliche Zulagen

Entgeltgruppenzulagen erhalten z.B. Erzieher*innen in der EG 8 an Heimen (61,36 €) und Pädagogische Assisten*innen in der Entgeltgruppe 8 (80 €).

Strukturausgleich erhalten diejenigen, die vom BAT in den TV-L übergeleitet wurden und deren Entgelt einschließlich der weg- gefallenen Familienbestandteile höher lag, als die TV-L-Tabellen hergaben, als Besitzstand.

Bes mmte Lehrkrä e in den Entgeltgruppen 9 bis 12 erhalten eine Angleichungszulage i.H.v. derzeit 30 €. Diese soll kün ig solange erhöht werden, bis die Differenz von EG 11 zu EG 12 erreicht ist („Paralleltabelle“).

Anlage zu § 1 der Lehrkrä ezulagenVO – (Monatsbeträge in Euro)

Nr Lehrer Funk on Stellen-

zulage 1 Lehrer des gehobenen Dienstes an

allgemeinbildenden Schulen und in Ämtern der Technischen Lehrkrä e an berufl ichen Schulen in Ämtern der BesGr A 9 bis A 15

Fachberater in der Lehreraus- und Fortbil-

dung an diesen Schulen 38,81

2 Studienräte und Oberstudienräte Ausbildungslehrer für Lehramtsprak kan- ten des höheren Lehramts an Gymnasien oder an berufl ichen Schulen

79,89

3

3.1 3.2

Studienräte und Oberstudienräte Verwendung an Staatlichen Seminaren für Didak k und Lehrerbildung - Gymnasien oder berufl iche Schulen

als Lehrbeau ragter1

als Fachleiter 79,89

79,89 4

4.14.2

Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funk-

onsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 [...]

Verwendung an Staatlichen Seminaren für Didak k und Lehrerbildung - Grund- schulen, Werkreal-, Haupt- und Realschu- len, Sonderschulen -

als Lehrbeau ragter1

als Fachleiter 38,81

79,89 5 Lehrer des gehobenen Dienstes in

Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funk ons- gebundenen Beförderugnsamt der BesGr. A 13, Studienräte und Ober- studienräte

Akademiereferent bei der Landesakade- mie für Fortbildung und Personalentwick- lung an Schulen1

79,89

6

6.1 6.2

Lehrer in den Lau ahnen der Fach- lehrer und der Technischen Lehrer, Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funk-

onsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 [...], Studienräte und Oberstudienräte

Verwendung an Pädagogischen Fachsemi- naren oder am Fachseminar Sonderpä- dagogik

als Lehrbeau ragter1

als Fachleiter 38,81

79,89 7

7.1 7.2

Lehrer in den Lau ahnen als Fachleh- rer und der Technischen Lehrer, Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangs- ämtern der BesGr. A 12 oder A13 sowie in einem nicht funk onsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 [...]

Verwendung an Staatlichen Seminaren für Didak k und Lehrerbildung (Berufl i- che Schulen)

als Lehrbeau ragter1

als Fachleiter 38,81

79,89

1 Die Funk on muss mindestens 20 vom Hundert der Gesam ä gkeit des Lehrers in Anspruch nehmen.

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