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Bauten der Gemeinden, die vom Kanton unterstützt werden 3

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M 200/2004 BVE 22. Dezember 2004 49C Motion

3985 Küng, Diemtigen (SVP)

Weitere Unterschriften: 32 Eingereicht am: 03.09.2004

Auch im Kanton Bern Lärmschutzwände, Leitplanken und andere Bauelemente aus Holz im Tiefbau.

Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit im Tiefbau verstärkt Lärmschutzwände, Leitplanken und andere Bauelemente aus einheimischen, zertifizierten, respektive nachhaltig bewirtschafteten Wäldern erstellt werden in:

1. Kantonsstrassen, Nationalstrassen im Hoheitsgebiet des Kt. Bern.

2. Bauten der Gemeinden, die vom Kanton unterstützt werden 3. Bauten Dritter, die vom Kanton unterstützt werden

Begründung:

Die Wald- und Holzwirtschaft befindet sich in einer dramatischen Wirtschaftskrise. Die Holzpreise sind auf einem noch nie dagewesenen Tiefpunkt. Die Allgemeinheit verlangt immer mehr Leistungen vom Waldbesitzer, deren Abgeltungen laufend gekürzt und sogar gestrichen werden. Weil die Nachfrage fehlt, wird der Zuwachs des nachwachsenden Rohstoffes Holz nicht genutzt, so dass die Wälder nicht mehr gepflegt werden und die nachhaltige Bewirtschaftung der Berner Wälder in Frage gestellt wird. Es ist deshalb wichtig, dass der Verbrauch von Holz erhöht wird. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO2 - Reduktion. Die wirtschaftliche Rolle von Wald und Holz in Randregionen darf dabei nicht unterschätzt werden.

Der Kanton Bern soll die Verwendung von Holz als ökologischen, nachwachsenden Rohstoff befürworten und unterstützen. Beim Kanton und bei den vom Kanton subventionierten Projekten soll deshalb vermehrt Holz eingesetzt werden, und es sollen nur noch diejenigen Angebote berücksichtigt werden, welche Holz und Holzprodukte aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten, respektive zertifizierten Wäldern enthalten.

Es stehen zahlreiche Bauvorhaben bevor, wie zum Beispiel Neubauten, Renovationen, Lärmschutzwände, Leitplanken usw., wo ein Einsatz von Holz und Holzprodukten sinnvoll ist. Der Kanton soll sich speziell für den Einsatz von Holz, aber auch für die Holzenergie als Alternative in solchen Projekten einsetzen. Deshalb ist es wichtig, dass das Holz bereits bei der Ausschreibung von Projekten ausdrücklich verlangt wird. Der Kanton Bern wird aufgefordert, eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

Wird der erneuerbare Rohstoff Holz nicht vermehrt verwendet, besteht die Gefahr, dass die Berner Wälder nicht mehr genügend gepflegt werden und damit ihre Funktionen (Nutzung, Schutz, Ökologie und Wohlfahrt) nicht mehr gesichert sind.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 09.09.2004

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Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt Massnahmen zur verstärkten Verwendung von einheimischem, zer- tifiziertem, respektive aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammendem Holz im Tief- bau und für Hochbauten, an welche der Kanton Beiträge leistet. Dazu ist grundsätzlich zu bemerken, dass die Schweiz aufgrund der Abkommen im Rahmen der WTO verpflichtet ist, alle Anbieter aus den WTO-Ländern gleich zu behandeln.

Seit über 10 Jahren werden entlang von Kantons- und Nationalstrassen wo möglich Lärm- schutzwände aus einheimischem Holz erstellt. Dabei gilt zu beachten, dass nicht in jedem Fall Lärmschutzwände aus Holz errichtet werden können. Insbesondere im Innerortsbe- reich, bei denkmalpflegerisch, erhaltens- oder schützenswerten Gebäuden, muss auf das Ortsbild Rücksicht genommen werden. Je nach Lage und Ort gibt es Materialien, welche besser geeignet sind als Holz.

Nicht unbedeutend ist der Anteil von einheimischem Holz beim Ersatz von konventionellen Fenstern durch Schallschutzfenster. Bei sehr hohen Lärmbelastungen ist der Strassenei- gentümer verpflichtet, falls keine Lärmschutzwände oder andere lärmreduzierenden Mass- nahmen realisiert werden können, Schallschutzfenster durch den Gebäudeeigentümer einbauen zu lassen. Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung verpflich- ten Bund, Kanton und die Gemeinden, sich an diesen Kosten zu beteiligen.

Jüngstes Beispiel im Tiefbau, Holz aus einheimischen, regionalen Wäldern zu verwenden sind die Holzleitplanken aus Weisstannenholz im Gurnigelgebiet (untere Gantrischhütte).

Diese vom Kanton initiierte Holzleitplanke, weist eine gute Oekobilanz aus (unbehandeltes Holz, kurze Transportwege, problemlose Entsorgung). Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Einsatz solcher Systeme sorgfältig abzuklären ist und die notwendigen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen sind. Ausgeschlossen sind solche Leitsys- teme entlang von Nationalstrassen, da die hohen Sicherheitsanforderungen für Hochleis- tungsstrassen nicht erfüllt werden.

Das Hochbauamt achtet bei kantonseigenen Neubauten und Renovationen seit 1994 dar- auf, dass bei Arbeiten mit Holz die ökologischen Anforderungen hinsichtlich Herkunft des Holzes erfüllt sind. Mit der Empfehlung „Nachhaltig produziertes Holz beschaffen“ hat der Bund zudem ein Hilfsmittel geschaffen, das die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz sicherstellt. Das Hochbauamt richtet sich nach dieser Empfehlung, nachhaltig produ- ziertes Holz einzusetzen und prüft, wie die Empfehlung für kantonale Gebäude und vom Kanton subventionierte Bauten übernommen werden kann. Die Umsetzung und Anwen- dung der Empfehlung „Nachhaltig produziertes Holz beschaffen“ ist für 2005 geplant.

Holz als einheimischer und erneuerbarer Energierohstoff wird übrigens auch bei Holz- schnitzelheizungen in neun kantonalen Bauten verwendet.

Weitere Gebäude hat das Hochbauamt an Holzschnitzelanlagen mit Wärmeverbund in Meiringen, Interlaken (AVARI), Bärau und Ittigen angeschlossen. Bei vom Kanton subven- tionierten Gebäuden werden Holzschnitzelheizungen ebenfalls gefördert wie im Seeland- heim in Worben.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

Antrag. Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung An den Grossen Rat

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