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Der Kanton St

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P 076/2003 JGK 2. Juli 2003 45C

Postulat

2035 Zuber, Moutier (PSA) Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 25.02.2003

Kostenlose Krankenversicherung ab dem dritten Kind

Der Regierungsrat wird aufgefordert, nach dem Muster anderer Kantone (SG, TG, JU) ein System einzuführen, bei dem der Kanton die Krankenversicherungsprämien für die Kinder von kinderreichen Familien (mindestens drei Kinder) übernimmt. Diese Hilfe der öffentlichen Hand erfolgt in Form eines Staatsbeitrags, der die Prämien ab dem dritten Kind vollständig deckt.

Begründung:

Die beantragte Massnahme entspricht einer Ausweitung und Neudefinition der Zuteilungskriterien für Beiträge des Bundes und der Kantone. Sie hat zum Zweck, das Budget von kinderreichen Familien zu entlasten, d.h. von Familien mit mehr als zwei Kindern. Kinderreiche Familien tragen zur Erneuerung der veraltenden Bevölkerung bei und verdienen daher eine staatliche Unterstützung.

Mehrere Kantone beabsichtigen die Einführung eines solchen Systems. Der Kanton St. Gallen behandelt zurzeit einen Antrag, nach dem die Krankenkassenprämien für alle Kinder übernommen werden sollen. Der Kanton Jura hat soeben einen parlamentarischen Vorstoss überwiesen, der in die gleiche Richtung geht. Mit diesem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, sich von diesen Modellen inspirieren zu lassen und ebenfalls eine Hilfe für Familien (Verheiratete, Konkubinatspaare, Einelternfamilien) einzuführen, die gemäss Steuerrecht mehr als zwei Kinder zu betreuen haben.

Es ist ein Anliegen der kantonalen Behörden, die Attraktivität des Kantons Bern zu steigern.

Bisher beschränkten sich ihre Aktionen ausschliesslich auf steuerrechtliche Aspekte. Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist für eine steuerpflichtige Familie aber nicht das einzige Element beim Entscheid, ob sie im Kanton Bern bleiben oder in den Kanton Bern ziehen soll. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien dürfte bei diesem Entscheid eine wahrscheinlich ebenso wichtige Rolle spielen.

Es ist nicht auszuschliessen, dass sich Regionen, die an Kantone grenzen, die in sozialer Hinsicht (Krankenkassen, Arbeitslosenentschädigungen, Stipendien usw.) grosszügiger sind, in einer Konkurrenzsituation befinden und über kurz oder lang einen Bevölkerungsrückgang hinnehmen müssen.

Diese kantonalen Unterschiede in Bereichen, wie dem Gesundheitsbereich, sind unhaltbar.

Der Kanton Bern muss sich somit der diesbezüglichen Politik seiner Nachbarkantone anpassen.

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Antwort des Regierungsrates

1. Im Bereich Krankenkassenprämien von Kindern sind auf Bundesebene Änderungen absehbar: Der Ständerat (am 20. März 2003) und die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (am 19. Mai 2003) haben sich im Rahmen der Beratungen zur 2. KVG-Revision dafür ausgesprochen, dass für das zweite Kind nur noch die halbe und ab dem dritten Kind gar keine Krankenkassenprämien mehr zu bezahlen seien. Der Nationalrat wird in dieser Frage noch zu beraten und einen Beschluss zu fassen haben. Die vom Ständerat und der zuständigen Kommission des Nationalrats vorgesehene Lösung auf Bundesebene geht also weiter als das vorliegende Postulat, welches eine Prämienbefreiung ab dem dritten Kind verlangt.

2. Vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Gesetzesänderung auf Bundesebene erachtet es der Regierungsrat nicht als sinnvoll, auf kantonaler Ebene die Einführung eines neuen Systems zu prüfen.

Antrag des Regierungsrates:

Ablehnung des Postulats

An den Grossen Rat

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