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Der Kanton muss deshalb den Vollzug der LRV verstärken

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M 134/2006 M 142/2006

VOL VOL

16. August 2006 43C

Motion

1541 SP-JUSO (Masshardt, Langenthal)

Weitere Unterschriften: 31 Eingereicht am: 06.06.2006

Saubere Luft – zum Wohl unserer Gesundheit

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und den Massnahmeplan Luft engagierter zu vollziehen, um die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der LRV mittelfristig flächendeckend und dauernd gewährleisten zu können. Mit einem Interventionskonzept zur kurzfristigen Reduktion schädlicher Schadstoffe schafft er zudem die Voraussetzungen, die Smogsituationen im Winter (Feinstaub) und Sommer (Ozon) wirkungsvoll zu reduzieren.

Begründung:

Trotz der grossen Erfolge, welche im Bereich der Luftreinhaltung in den letzten 25 Jahren erreicht werden konnten, leiden grosse Teile des Kantons Bern unter einer übermässigen Luftschadstoffbelastung. Namentlich in den Ballungszentren der Städte und entlang vielbefahrener Strassen werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub regelmässig übertroffen. Bei besonderen Wettersituationen steigen die Belastungen zum Teil massiv über die Grenzwerte der LRV, wie zum Beispiel im Januar/Februar 2006, wo der Grenzwert für Feinstaub um das Dreifache übertroffen wurde. In Anbetracht des grossen gesundheitlichen Gefährdungspotentials für Menschen, Tiere und Pflanzen ist rasch eine Reduktion solcher Situationen anzustreben.

Der Kanton verfügt einerseits mit dem Vollzug der LRV und andererseits mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung über zwei Instrumente, welche geeignet sind, die Emissionen aus dem Verkehr, aus Industrie und Gewerbe, den Haushalten und der Land- und Forstwirtschaft zu reduzieren. Trotz der unbestrittenen Erfolge der bisherigen Luftreinhaltepolitik zeigen die herrschenden Schadstoffbelastungen aber, dass die bisherigen Massnahmen nicht ausreichen, um die Belastungsgrenzwerte flächendeckend und dauernd zu unterschreiten.

Der Kanton muss deshalb den Vollzug der LRV verstärken. Insbesondere sind Massnahmen zu ergreifen um die kanzerogenen (krebsfördernden) Dieselrussemissionen zu reduzieren. Die Partikelfiltertechnologie hat heute einen hohen Stand erreicht und gilt insbesondere bei den Baumaschinen als Stand der Technik. Der Kanton soll sich beim Bund zudem mit Nachdruck dafür einsetzen, die Partikelfilterpflicht auch bei den Strassenfahrzeugen sowie bei Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen raschmöglichst einzuführen.

Neben der Reduktion der Feinstaubemissionen, von Stickoxiden und von leichtflüchtigen organischen Verbindungen (VOC) als Vorläufersubstanzen des Ozons ist dem Ammoniak besondere Beachtung zu schenken. Einerseits verbindet sich Ammoniak in der Luft zu höchst gesundheitsschädlichem Feinstaub (Aerosol) und andererseits trägt es durch

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2 Verfrachtung in Wälder und Schutzgebiete zur Überdüngung dieser Flächen bei. Rund 90 Prozent der Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft (Tierhaltung). Die Schweiz hat sich in internationalen Vereinbarungen (Göteborg-Protokoll) verpflichtet, die Ammoniakemissionen um 50 Prozent zu reduzieren.

Im Weiteren erstellt der Kanton ein Interventionskonzept, in welchem kurzfristige Massnahmen vorzusehen sind, welche in Zeiten mit übermässiger Feinstaub- und Ozonbelastung sofort umgesetzt werden können. Insbesondere sind Massnahmen beim Verkehr vorzusehen wie Temporeduktionen, Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Partikelfilter bzw. Katalysator, Fahrbeschränkungen in Ballungszentren etc. Diese Massnahmen müssen mit den Nachbarkantonen koordiniert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2006

M 142/2006 VOL

Motion

Pardini, Lyss (SP)

Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 06.06.2006

Feinstaubalarm: Notstopp für Baumaschinen ohne Partikelfilter

Diesel-Dreckschleudern auf den Baustellen sind sofort abzustellen. Säumige Behörden machen sich am vorzeitigen Tod unzähliger Menschen mitschuldig.

Jeden Tag sterben in der Schweiz zehn Menschen vorzeitig als Folge der Feinstaubbelastung. Am feinsten und damit am gefährlichsten ist der krebserregende Dieselrussstaub. Mehr als ein Fünftel der Dieselrussstaubemissionen stammt von Baumaschinen. Trotzdem wird die Durchsetzung der bestehenden Dieselfilterpflicht wenigstens für mittlere und grosse Baumaschinen weiterhin verschleppt. Das ist angesichts der aktuell erreichten Rekordverschmutzung geradezu absurd, denn dies ist die einzige in Kraft gesetzte Richtlinie, welche den Feinpartikelausstoss sofort vermindern kann. Jetzt müssen die verantwortlichen Behörden endlich handeln.

Der Regierungsrat ist aufgefordert:

• Die seit September 2005 bestehende Dieselfilterpflicht für mittlere und grosse Baumaschinen ohne wenn und aber durchsetzen. Dazu müssen unverzüglich die nötigen Baustellenkontrollen durchgeführt werden.

• Einen Notstopp für alle Baumaschinen zu erlassen, die immer noch verordnungswidrig im Kanton Bern ohne Filter laufen.

• Ausserdem soll der Regierungsrat umgehend die Dieselfilterpflicht auf sämtliche Baumaschinen die im Kanton Bern zum Einsatz kommen ausdehnen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2006

Antwort des Regierungsrates

Die beiden Vorstösse befassen sich mit der Luftreinhaltung, weshalb sie zusammen beantwortet werden. In der gemeinsamen Antwort auf die Motion M 051/2006 „CO2 im Sommer – PM 10 im Winter - Konkrete Massnahmen für unsere Gesundheit“ und vier weitere Vorstösse hat der Regierungsrat die Ausgangslage und seine Haltung ausführlich dargelegt. Diese Vorstösse werden ebenfalls in der Septembersession behandelt, weshalb auf die umfassende Darstellung in dieser Antwort verwiesen wird.

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Auch bei den vorliegenden beiden Vorstössen handelt es sich um Richtlinienmotionen gemäss Art. 80 Abs. 1 Satz 2 der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1).

Die Motion JUSO/SP verlangt Folgendes:

1. Die Luftreinhalteverordnung und den Massnahmenplan Luftreinhaltung engagierter zu vollziehen.

2. Ein Konzept für Interventionen bei kurzfristigen Überschreitungen im Sommer (Ozon) zu erarbeiten.

3. Ein Konzept für Interventionen bei kurzfristigen Überschreitungen im Winter (Feinstaub) zu erarbeiten.

Der Kanton Bern hat im März 2006 über das Erreichte im Bereich Luftreinhaltung orientiert und die Schwerpunkte des Vollzugs für die nächsten Jahre festgelegt. Das Konzept für Interventionen bei kurzfristigen Überschreitungen für den Sommer (Ozon) liegt bereits vor und wird seit dem Sommer 2005 umgesetzt. Das Konzept für den Winter (Feinstaub) wird zusammen mit den anderen Kantonen erarbeitet. Es orientiert sich einerseits am Konzept für Ozon und berücksichtigt andererseits die Erfahrungen mit den kurzfristigen Massnahmen vom Januar 2006. Der Regierungsrat wird dem Thema Luftreinhaltung auch in Zukunft eine hohe Priorität einräumen und zusätzliche Massnahmen für eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung prüfen.

Die Motion Pardini verlangt Massnahmen bei Baustellen. Dieser Bereich ist bereits als Schwerpunkt des Vollzugs bezeichnet worden. Die Baurichtlinie Luft des Bundes wird im Kanton Bern durchgesetzt. Von einer Verschleppung kann keine Rede sein. Vielmehr werden die Baustellen erfasst und Maschinen mit Partikelfiltern vorgeschrieben, soweit dies die Baurichtlinie Luft vorsieht. Die Einhaltung dieser Auflage wird überwacht. Die zuständige Vollzugsstelle (beco Berner Wirtschaft) führt auf allen grossen Baustellen eine Baustellenkontrolle durch und verfügt nötigenfalls den Austausch einer Maschine, wenn diese unzulässigerweise ohne Partikelfilter in Betrieb ist. Durch Informationen und den regelmässigen Austausch mit der Branche setzt sich der Kanton Bern zudem dafür ein, dass so rasch als möglich auf Maschinen mit Partikelfiltern umgestellt wird. Die Luftreinhaltung auf Baustellen umfasst im Übrigen weitere Massnahmen neben der Einführung von Partikelfiltern. Der Kanton Bern hat dazu Merkblätter erarbeitet und orientiert im Internet (vgl. www.be.ch/luft => Luftreinhaltung auf Baustellen). Der Regierungsrat wird die Massnahmen konsequent weiterführen.

Zusätzlich verlangt die Motion, die Filterpflicht über die Vorschriften des Bundes hinaus auf sämtliche Baumaschinen im Kanton Bern auszudehnen. Weil der Kanton in diesem Bereich Bundesrecht vollzieht, ist er in der Anordnung einer solchen Massnahme nicht frei:

Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt sind die Qualitätsanforderungen an die Luft in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt (mit den Immissionsgrenzwerten in der Luftreinhalte-Verordnung). Ebenso gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Vorschriften über die vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei stationären Anlagen und Motorfahrzeugen. Eine Verschärfung der Baurichtlinie Luft müsste deshalb vom Bund ausgehen.

In Gebieten, in welchen die Immissionsgrenzwerte überschritten sind, obwohl alle Anlagen den Anforderungen an die vorsorgliche Emissionsbegrenzung entsprechen (Belastungsgebiete), können die Kantone in ihrem Massnahmenplan massgeschneiderte Lösungen zur Sanierung lokaler Belastungen treffen. Im Kanton Bern sind die Belastungen unterschiedlich und überschreiten nur vereinzelt die Grenzwerte. Eine flächendeckende Einführung der Filterpflicht kann deshalb nicht angeordnet werden.

Werden Baumaschinen in einer Kiesgrube eingesetzt, gelten sie als Teil der ortsfesten Anlage. Hier gilt für Dieselmotoren - unabhängig von der Grösse der

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Maschine - eine Pflicht zur Minimierung der Emissionen. Der Vollzug ist Teil der Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung 2000 / 2015.

Auf Bundesebene verlangt die überwiesene Motion Jenny „Einheitliche Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz. Keine unnötigen Wettbewerbsverzerrungen“ (Geschäft Nr.05.3499) teilweise eine Ausdehnung der Filterpflicht.

Das Anliegen des Motionärs wird vom Regierungsrat aber geteilt. Daher wird er sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Filterpflicht ausgedehnt wird, ohne dass im Gegenzug Vorschriften der Baurichtlinie Luft gelockert werden. Zudem wird er sich weiterhin dafür einsetzen, dass Bauunternehmen so bald als möglich auf die Filtertechnologie umstellen.

Eine flächendeckende Vorschrift könnte dagegen der Kanton Bern aus den genannten Gründen nicht erlassen.

Anträge des Regierungsrates

M 134/2006 – Saubere Luft – zum Wohl unserer Gesundheit 1. Annahme und Abschreibung

2. Annahme und Abschreibung 3. Annahme

M 142/2006 Feinstaubalarm: Notstopp für Baumaschinen ohne Partikelfilter 1. Annahme und Abschreibung

2. Annahme und Abschreibung 3. Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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