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Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-020504

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Academic year: 2022

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Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-020504

FFH

·

Fern-Fachhochschule Hamburg 1

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Europäisches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-EWR-P11-020504

Datum 04.05.02

Die Klausur enthält 7 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt 90 Minuten zur Verfügung stehen. Von den sechs Aufgaben der ersten Gruppe sind nur fünf Aufgaben zu lösen. Bei Bearbeitung von mehr als fünf Aufgaben aus Block 1 werden nur die ersten fünf Lösungen in die Bewertung einbezogen. Aufgabe sieben der Gruppe 2 ist zu bearbeiten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Zum Bestehen der Klausur müssen 50% der Gesamtpunktzahl (50 von 100 möglichen) erzielt werden.

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: keine Anzahl Aufgaben: - 7 -

Höchstpunktzahl: - 100 -

Vorläufiges Bewertungsschema

% der von der Ge- samtpunktzahl erziel- ten Punkte

Note

95-100 1 sehr gut

90-94,5 1,3

85-89,5 1,7

80-84,5 2 gut

75-79,5 2,3

70-74,5 2,7

65-69,5 3 befriedigend

60-64,5 3,3

55-59,5 3,7

50-54,5 4 ausreichend

0-49,5 5 nicht ausreichend

Teil I

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Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-020504

FFH

·

Fern-Fachhochschule Hamburg 2

Nur 5 der 6 Aufgaben sind zu bearbeiten!!!

Aufgabe 1: 12 Punkte

Welchen Zielen des Vertrages über die Europäische Union kommen aus wirtschaftsrechtlicher Perspektive besondere Bedeutung zu?

Aufgabe 2: 12 Punkte

Was versteht man unter Liberalisierung des Marktzutritts?

Aufgabe 3: 12 Punkte

Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen der Liberalisierung des Marktzutritts im EGV!

Aufgabe 4: 12 Punkte

Nennen Sie die ökonomischen Auswirkungen des durch den Gemeinsamen Markt geschaffenen größeren Wirtschaftsgebietes!

Aufgabe 5: 12 Punkte

Was versteht man unter Gemeinsamer Handelspolitik?

Aufgabe 6: 12 Punkte

Durch welche Elemente wird das Außenwirtschaftsrecht der Gemeinschaft gekennzeichnet?

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Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-020504

FFH

·

Fern-Fachhochschule Hamburg 3

Teil II

Aufgabe 7 ist zu bearbeiten!!!

Aufgabe 7: 40 Punkte

B ist der weltgrößte Hersteller von Passagierflugzeugen mit Sitz in dem europäischen Mitgliedstaat L. Er beabsichtigt die Übernahme des ebenfalls in L ansässigen kleineren Herstellers M. M produziert wie B ausschließlich Passagierflugzeuge für mittlere und lange Distanzen ab einer Größenordnung von 100 Pas- sagieren und einer Reichweite von mindestens 400 Flugmeilen (große Verkehrsflugzeuge). Die Marktanteile von B betragen ca. 50% und die von M 15%. Der größte Konkurrent von B ist A, der die selben Segmente bedient und dort Marktanteile von 35% hält. Alle drei Hersteller verkaufen ihre Produkte weltweit.

Neben A, B und M existieren auf den Flugzeugmärkten zahlreiche kleinere Anbieter von Kurzstreckenflug- zeugen mit einer Passagierkapazität von weniger als 100 Personen und einer Reichweite von unter 400 Flugmeilen (kleine Verkehrsflugzeuge). Nimmt man die Märkte von kleinen und großen Verkehrsflugzeugen zusammen, so deckt jeder dieser beiden Bereiche die Hälfte des gesamten Absatzes an Personenflugzeu- gen. Auch die Anbieter von kleinen Verkehrsflugzeugen agieren weltweit.

Beurteilen Sie die geplante Übernahme der M durch B nach der europäischen Fusionskontrollverordnung!

Viel Erfolg!

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