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Archiv "Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Warten auf den großen Wurf" (16.12.1983)

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(1)

Die Information:

Bericht und Meinung Krankenhausfinanzierung

2. Auch künftig muß die öffent- liche Hand die Kosten für Kran- kenhausneubau-, Erweiterungs- bau- und Umbaumaßnahmen fi- nanzieren, zumal der Bund auf- grund einer Grundgesetzände- rung die Finanzierungsverantwor- tung für die Krankenhäuser be- reits 1969 übernommen hat. Dar- über hinaus sollte die Finanzie- rung der Grundkosten für die Vor- haltung von Betten, Material und Geräten für Not- und Katastro- phenfälle von der öffentlichen Hand übernommen werden.

3. Die öffentliche Hand darf ihren Anteil nur insoweit abbauen, als durch eine verbesserte Wirt- schaftlichkeit der Krankenhaus- betriebsführung die bei den Kran- kenkassen zwangsläufig eintre- tenden Mehrbelastungen mittel- fristig aufgefangen werden kön- nen. Krankenhausgesellschaft und BÄK erwarten bei Realisie- rung der vorgeschlagenen Um- schichtung der Finanzierung (rund ein Drittel des bisherigen Volumens der öffentlichen Hand in Höhe von rund 1,4 Milliarden DM jährlich) aufgrund der da- durch zu erzielenden größeren Wirtschaftlichkeit der Leistungs- erbringung eine Entlastung für die Kostenentwicklung. Insbeson- dere müssen sachgerechte, öko- nomisch rationale Entscheidun- gen erleichtert werden.

4. Voraussetzung zur Änderung dieser Finanzierungskonzeption ist die Installierung von vertrag- lichen Beziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkas- sen, die gleichgewichtige und gleichberechtigte Verhandlungs- positionen schaffen. Während die Bundesärztekammer empfiehlt, solche vertraglichen Beziehun- gen dem Kassenarztrecht nachzu- bilden, hat sich die DKG noch nicht dezidiert geäußert, ob sie neue Rechtsformen zur Durchset- zung ihrer Verhandlungspositio- nen anstrebt.

5. Um eine wirtschaftliche und sparsame Betriebsführung zu för- dern, sollten die Krankenhäuser

künftig Gewinne und Verluste ma- chen können. Betriebsüberschüs- se sollten zweckgebunden dem Krankenhaus verbleiben, thesau- riert oder reinvestiert werden, De- fizite hingegen sollten von den Krankenhäusern künftig selbst getragen werden, soweit sie diese selbst zu verantworten haben. Das bisherige System der bloßen Kostenerstattung „produzierter"

und nachgewiesener Selbstko- sten sollte aufgegeben und durch ein System angemessener, lei- stungsorientierter Vergütungen ersetzt werden (wobei häufig dar- über spekuliert wird, ob eine Krankenhausgebührenordnung für kostenverursachungsgerecht berechnete Leistungsentgelte sinnvoll ist, die auf einem Grund- pflegesatz aufbaut, der die Kosten für Unterbringung und Verpfle- gung einschließt). In jedem Fall sollte der Gesetzgeber die Ent- wicklungsklausel so erweitern, daß abweichende Abrechnungs- verfahren vom tagesgleichen, vollpauschalierten Pflegesatz tat- sächlich erprobt und als Kosten- dämpfungsinstrumente einge- setzt werden.

ZITAT

Werkzeuge liegen bereit

„Es ist kein quantitatives Problem, Therapeuten für die Reform des Kranken- hausfi nanzieru ngsgesetzes zu finden. Die gibt es sehr zahlreich, ob berufen oder unberufen. Die Werkzeuge liegen bereit; also fangen wir bald damit an."

Manfred Baden, Staatsse- kretär im Bundesministeri- um für Arbeit und Sozialord- nung, bei einem Symposi- ums „Kostenexplosion im Krankenhaus" der Gesell- schaft für Versicherungswis- senschaft und -gestaltung e. V. in Bonn Ende Novem- ber 1983

6. Die Krankenhausangebotspla- nung sollte regionalisiert und un- terhalb der Landesebene ange- siedelt werden, um so den ört- lichen Bedürfnissen der Patienten Rechnung zu tragen, zum ande- ren die Abstimmung zwischen dem stationären und ambulanten Bereich einfacher zu machen. Au- ßerdem könnten Initiativen auf un- terer Ebene zur Abrundung und Auflockerung sowohl des ambu- lanten als auch des stationären Leistungsangebots angeregt wer- den. Rahmenvorgaben von der Bundesebene und die Koordina- tion auf Landesebene wären durch dieses System nicht ausge- schlossen.

Der Hauptgeschäftsführer der DKG, Prof. Dr. Hans-Werner Mül- ler, und der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr, Karsten Vilmar, sind optimistisch, daß diese Um- schichtungsvorschläge mittelfri- stig kostenneutral und auf Dauer zur Kostenentlastung führen wer- den. Für eine Übergangszeit müß- ten allerdings die Pflegesätze rechnerisch leicht erhöht werden, möglicherweise in einer Größen- ordnung von 0,3 bis 0,4 Prozent- punkten. Würden die kurz- und mittelfristigen Investitionsgüter sowie die Instandhaltungskosten voll im Pflegesatz kalkuliert wer- den, so würde die öffentliche Hand insgesamt um 1,4 Milliarden DM entlastet werden (bei einer Gesamtförderung von 4,3 Milliar- den DM im Jahr 1984).

Bei Realisierung der aufgezeigten Vorschläge wären Bund und Län- der rein rechnerisch die Gewin- ner: Sie würden entsprechend ih- rer bisher bereits übernommenen Finanzierungsanteile (Bund 1983:

930 Millionen DM; 1984: 950 Mil- lionen DM; Länder 1983: 3,19 Mil- liarden DM; 1984: 3,35 Milliarden DM) in einer Art Pippinschen Schenkung profitieren. Dann dürf- te aber den Forderungen der Bun- desländer, bei einer Entflechtung der Mischfinanzierung Aus- gleichsforderungen an den. Bund zu stellen, der Boden entzogen sein. Dr. Harald Clade Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 50 vom 16. Dezember 1983 19

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Zahnärzte konkretisieren Grundsatzprogramm

Die Kassenzahnärzte haben im Hinblick auf die kurzfristig anste- henden sozial- und gesundheits- politischen Entscheidungen, aber auch im Hinblick auf den mittel- und langfristigen Strukturwandel in der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) ihre programmati- schen Grundsätze präzisiert. Ein vor der Presse in Bonn vorgestell- tes Memorandum der Kassen- zahnärztlichen Bundesvereini- gung (KZBV), Köln, plädiert dafür, das Leistungsrecht der GKV zu durchforsten und zu prüfen, ob es von seinem Umfang her noch den Erfordernissen „notwendiger und wirtschaftlicher Versorgung" im Sinne der Reichsversicherungs- ordnung (RVO) entspricht und auch in seiner Struktur (Direktbe- teiligung, Wahlrechte, Kostener- stattungsmodalitäten) noch sach- gerecht ist.

Das KZBV-Memorandum beklagt, daß zunehmend die Privatautono- mie eliminiert werde und kollekti- ven statt individuellen Regelun- gen in der kassenzahnärztlichen und vertragsrechtlichen Versor- gung der Vorrang eingeräumt werde. Die zunehmend öffentlich- rechtliche Präformierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses wird als ein „Syndrom des schleichen- den Systemwandels" gesehen.

Die Priorität der einzelnen Lei- stungsvergütung soll auch gesetz- lich gesichert sein, um „gerade bei den zahnärztlichen Leistun- gen eindeutig ihrer Individualität Rechnung zu tragen und nicht in den Sog der Pauschalierung hin- einzugleiten".

Die Kassenzahnärztliche Bundes- vereinigung will die strenge Bin- dung der Vertragspartner an die Empfehlungszeiträume der Kon- zertierten Aktion im Gesundheits- wesen überprüft wissen. Die ge- setzliche Krankenversicherung sollte von überflüssigen Institutio- nen und Gremien wie beispiels-

weise den Bewertungsausschüs- sen „entschlackt" werden. Als ein weiteres Indiz, wie die Macht- und Regelungsansprüche einer omni- potenten Sozialbürokratie in der gesetzlichen Krankenversiche- rung ausgebaut worden sind, be- zeichnet das KZBV-Memorandum die Pflichtfortbildung der Kassen- zahnärzte, die Koppelung von

Gerneinschaftspraxis auf dem Arztschild

Wenn jemand auf die Idee käme, sich ein Arztschild an- fertigen zu lassen, wie es auf der Titelseite des Heftes 47 abgebildet worden ist — aus Pappe und auf künstli- chem Hintergrund —, der lä- ge falsch! Erst recht, wenn er sich einen Stempel der abgebildeten Art draufdrük- ken würde, denn auch den Stempel gibt es selbstver- ständlich nicht!

Das ganze symbolisiert — für jene sei es gesagt, die es nicht gemerkt haben — die neue Lage nach dem Urteil des Bundessozialgerichts über „fachübergreifende Gemeinschaftspraxen". Wer eine solche fachübergrei- fende Gemeinschaftspraxis, beispielsweise zwischen All- gemeinarzt und Internist, von seiner Kassenärztlichen Vereinigung mit entspre- chenden Auflagen geneh- migt bekommen haben soll- te, muß auf dem Arztschild mit dem Wort „Gemein- schaftspraxis" die besonde- re Praxisform ankündigen.

Nicht nur bei ihm wäre es übrigens angebracht, auch eine Freitagnachmittag-- Sprechstunde anzukündi- gen. Wetten, daß die mei- sten von uns es noch erle- ben, daß auch wieder Sams- tag morgen-Sprechstunden angekündigt werden .. EB

RVO-Zulassung und Ersatzkas- sen bete i I ig u ng bis hin zur Fristen- bindung des Zulassungsverzeich- nisses. Es sei zu prüfen, inwieweit diese überkommenen „Rege- lungsmuster" heute noch aktuell und zur Sicherstellung der kas- senzahnärztlichen Versorgung notwendig seien.

Schwerpunkte der Reformvorstel- lungen zum Kassenarztrecht sind für die KZBV die Umstellung von der Spät- zur Frühversorgung und zur Prävention, die Wiederheraus- führung der Versorgung mit Zahn- ersatz und Zahnkronen aus der Sachleistung, die Stärkung der Mo- tivation des Patienten bei der Kie- ferorthopädie durch Kostenbeteili- gungen und eine Direktbeteiligung des Versicherten bei der Parodon- talbehandlung sowie die Überprü- fung des Sachleistungssystems.

Um Überbeanspruchungen und Fehlsteuerungen zu vermeiden, sollten jene Leistungsbereiche mit Elementen der Direktbeteiligung durchsetzt werden, die mehr den Luxusansprüchen und kosmeti- schen Behandlungsbedürfnissen der Patienten entsprechen. HC

In einem Satz

Krankenkassenbeiträge — Wür- den die allgemeinen Beitragssät- ze zur gesetzlichen Krankenversi- cherung bundesweit um durch- schnittlich 0,35 Prozentpunkte ge- senkt, so würden allein die Arbeit :

geber um jährlich mehr als eine Milliarde DM entlastet werden (was zur Einrichtung von 5000 neuen Arbeitsplätzen ausreichen würde), stellte Bundesarbeitsmi- nister Dr. Norbert Blüm vor dem Deutschen Apothekertag am 21.

Oktober 1983 in Berlin fest.

Rentenzugang — Rund 51 Prozent der Rentenneuzugänge entfallen gegenwärtig auf Erwerbs- und Be- rufsunfähigkeitsrenten, wie das Bundesarbeitsministerium kürz- lich bekanntgab. EB 20 Heft 50 vom 16. Dezember 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

(3)

DER KOMMENTAR

Drohender Eingriff

in die Gebührenordnung

Mit einer „Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenord- nung für Ärzte — GOÄ —" setzt die Bundesregierung den Begriff

„Praxiskosten" mit den Sach- und Personalkosten einer stationä- ren Krankenhausbehandlung gleich. Damit wird die Forderung verbunden, diesen Kostenanteil von dem nach der GOÄ berech- neten Arzthonorar abzuziehen bzw. an das Krankenhaus abzufüh- ren. Abgesehen davon, daß es der Verordnungsgeber versäumte, den Sachkostenanteil an den GOÄ-Sätzen näher zu bestimmen, bedeutet diese Forderung faktisch eine weitere Senkung der be- reits eng limitierten GOÄ-Sätze für den stationären Bereich.

Selbst wenn der Bundesrat am 16. Dezember 1983 der schon im Heft 49 hart kritisierten Verordnung zu einer GOÄ-Novellierung nicht zustimmen sollte, zeigt deren Inhalt, welche Absichten die Bundesregierung verfolgt; somit erscheint es in jedem Falle drin- gend geboten, sich mit ihrer Problematik auseinanderzusetzen.

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Spenden für das behinderte Kind!

In einer großen Aufklärungsaktion ruft die „Stiftung für das behinderte Kind zur Förderung von Vorsorge und Früherkennung" zu Spenden für eine „Deutsche Akademie für Ent- wicklungs-Rehabilitation" auf. In ei- ner Broschüre werden eindringlich die Aufgaben beschrieben, die auf die Ärzteschaft in den nächsten Jah- ren auf dem Gebiet der Entwick- lungs-Rehabilitation zukommen und die nur gelöst werden können, wenn genügend viele aus- und fortgebilde- te Fachkräfte für die Betreuung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder zur Verfügung ste- hen. Derzeit muß das „Kinderzen- trum München" als bislang einzige Institution mit mehrdimensionaler Weiter- und Fortbildung auf diesem Gebiet Hunderte von Bewerbern aus anderen Institutionen abweisen, weil Kurse allein aus Raumgründen nicht abgehalten werden können.

Für die Planung der Akademie steht in München ein Grundstück bereit, das Forschungs- und Lehrgebäude ist fertig entworfen — aber es fehlt da- für das Geld: 6 Millionen DM! Durch den Fehlbetrag ist der Gesamterfolg des Vorhabens in Frage gestellt.

Deshalb bittet die Stiftung alle deut- schen Ärzte um Spenden: Jede Spende wird ausschließlich für den hier geschilderten Zweck und kon- kret für den fehlenden Bau verwen- det. Bei Beträgen von 500,— DM oder mehr wird auf einem Mauerstein im Eingangsbereich gut sichtbar der Name des Spenders eingraviert. Die Namen der Spender, die einen Be- trag von 250,— DM bereitstellen, wer- den im Eingangsbereich auf eine Ta- fel geschrieben. Jeder Spender er- hält eine Spendenbescheinigung.

Die Broschüre kann angefordert wer- den bei der „Stiftung für das behin- derte Kind", Kennedyallee 123, 6000 Frankfurt/Main 70. Die Spenden- konten der Stiftung: Postscheck- amt Frankfurt/Main 606-608 (BLZ 500 100 60), Bank für Gemeinwirt- schaft BfG Frankfurt am Main 1 009 001 900.1 (BLZ 500 101 11).

Die Bundesregierung hat am 9.

November — für alle Beteiligten völlig überraschend — dem Bun- desrat eine „Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte — GOÄ —" zur Beschluß- fassung vorgelegt, die dieser für den 16. Dezember auf die Tages- ordnung gesetzt hatte. Ziel der Verordnung ist es, die Übergangs- frist des § 14 Abs. 2 bis zum 1. Juli 1984 zu „verlängern", soweit sie sich auf Sach- und Personalko- sten im stationären Bereich be- zieht. In der Verordnung wird dar- über hinaus lapidar festgestellt, daß die Regelung des § 4 GOÄ auch für die stationäre privatärzt- liche Krankenhausbehandlung gilt.

Innerhalb der verlängerten Über- gangsfrist hat der liquidationsbe- rechtigte Krankenhausarzt im sta- tionären Bereich die vom Kran- kenhaus mit dem Pflegesatz un- mittelbar erhobenen Sach- und Personalkosten von seinem Hono- rar abzuziehen und in der Rech- nung den Umfang der Minderung bei den einzelnen Leistungen an- zugeben.

Damit vertritt die Bundesregie- rung den Standpunkt, daß die in den ärztlichen Gebühren enthal- tenen „Praxiskosten" im Sinne von § 4 Abs. 3 GOÄ den Sach- und

Personalkosten einer stationären Krankenhausbehandlung gleich- zusetzen sind. Sie hat sich damit über zahlreiche gegenteilige Mei- nungsäußerungen hinweggesetzt.

Insbesondere bleibt unberück- sichtigt, daß stationäre Sach- und Personalkosten weder dem Grundsatz noch der Höhe nach dem Begriff „Praxiskosten"

gleichgesetzt werden können.

Wenn der Bundesrat der Verord- nung zustimmt, ergeben sich aus ihr schwerwiegende Konsequen- zen und zum Teil unlösbare Pro- bleme:

1. Die Rechnungsstellung wird mit einem weiteren, erheblichen bü- rokratischen Aufwand belastet, obgleich Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm erst kürzlich in einem Gespräch mit dem Vorsit- zenden des Verbandes der priva- ten Krankenversicherung e. V.

(PKV) versichert hat, man werde bemüht sein, bürokratische Schwierigkeiten bei der Anwen- dung der neuen GOÄ abzubauen.

2. „Praxiskosten" und „stationäre Sach- und Personalkosten" sind weder ihrer Natur noch ihrer Höhe nach miteinander identisch. Die Sach- und Personalkosten, mit de- nen die ärztlichen Leistungen ver- bunden sind, variieren von Kran- kenhaus zu Krankenhaus in einer Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 50 vom 16. Dezember 1983 21

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