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Archiv "Bologna-Prozess in der Medizin: Warten auf den großen Wurf" (14.11.2008)

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A2440 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 46⏐⏐14. November 2008

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it Hochdruck wird derzeit in Berlin an der Gestaltung ei- nes Modellstudiengangs Humanme- dizin gearbeitet. „Die Vorbereitun- gen sehen ein zweiteiliges Studium und ein praktisches Jahr vor“, er- klärte Prof. Dr. med. Manfred Gross, Prodekan für Studium und Lehre an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Das Berliner Abgeord- netenhaus habe die Medizinische Fakultät beauftragt, bei der Einrich- tung des Modellstudiengangs die Erfahrungen aus Reform- und Re- gelstudiengang zu berücksichtigen.

„Ich befürworte die gleichzeitige Einführung einer Bachelor- und Masterstruktur“, sagte Gross. Ob der Bologna-Prozess jedoch tat- sächlich in den Modellstudiengang implementiert werde, habe der Fa- kultätsrat noch nicht entschieden.

Sollte auch er für Bologna votie- ren, würde es für Medizinstudieren- de in Berlin kein Physikum mehr geben. Stattdessen würde sich dem dreijährigen Bachelorstudium, in dem die Naturwissenschaften bereits mit der Klinik kombiniert werden sol- len, ein zweijähriges Masterstudium anschließen, dem das praktische Jahr folgt. Das „bisher als Abschluss völlig untaugliche Physikum“ durch einen Bachelorabschluss zu erset- zen, hat nach Ansicht von Gross viele Vorteile. „Aufbauend auf dem Bachelor könnten leistungsstarke Studierende neben dem Masterstu- dium in Medizin gleichzeitig einen parallelen Studiengang aufnehmen, wie beispielsweise Public Health oder Medical Neuroscience“, er- läuterte er. Auch für die Studieren- den, die einen M.D./Ph.D.-Ab- schluss anstrebten, sei die Bache- lor- und Masterstruktur wesentlich

besser geeignet. „Für den kleinen Teil der Studierenden, die sich während des Studiums umorientie- ren, bietet der Bachelorabschluss zudem eine hervorragende Mög- lichkeit, ohne Gesichtsverlust aus- zusteigen und eine ausgezeichnete Basis für ein anderes Fachgebiet.“

Trotz der von Gross angeführten Vorteile findet die Einführung einer Bachelor-/Masterstruktur in der Medizin nur wenige Anhänger in- nerhalb der Ärzteschaft. Auch der 111. Deutsche Ärztetag sprach sich in diesem Jahr erneut klar und ein- deutig dagegen aus. „Eine modulare Ausbildung Bachelor/Master ebnet den Weg zu Medizinschulen, die der bisherigen Qualität der deutschen Hochschulausbildung nicht entspre- chen“, heißt es in der jüngsten Ent- schließung. Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss „Staatsexamen“

müsse erhalten bleiben.

Sorge um erhöhte

„Abbrecherquote“

Dieser Ansicht ist auch Prof. Dr.

med. Jan Schulze, Vorsitzender des Ausschusses „Ausbildung zum Arzt/

Hochschule und Medizinische Fa- kultäten“ der Bundesärztekammer.

„Das komplette Medizinstudium bietet viele Vorteile für die Studie- renden in Deutschland. Eine Frak- tionierung des Studiums oder gar ein „Doktor light“ wären nicht sinn- voll“, erklärte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Der Präsi- dent der Sächsischen Landesärzte- kammer befürchtet zudem, die Zu- lassung von Bachelorabschlüssen könne den Nachwuchsmangel ver- schärfen: „Wir können es uns nicht leisten, Studierende durch einen Bachelorabschluss zusätzlich zu

motivieren, aus dem Studiengang auszusteigen.“

In der Tat zeigen Untersuchungen bei anderen Studienfächern, dass die Abbrecherquote nach der Ein- führung des zweistufigen Qualifika- tionsmodells gestiegen ist. Gross teilt diese Sorge jedoch nicht. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass praktisch alle Studienanfänger das Berufsziel Ärztin oder Arzt haben“, sagte er. Im Wechselspiel von Ange- bot und Nachfrage werde es sich zu- dem zeigen, ob es tatsächlich ein nennenswerter Prozentsatz vorzie- he, nach einem Bachelorstudium in Medizin in Berufe zu gehen, die bisher Personen mit einem Bache- lorabschluss, beispielsweise in Bio- logie oder Betriebswirtschaft, vor- behalten waren.

Die Gefahr eines „Dr. light“ sieht der Berliner Prodekan nicht: „Zur Ausübung des ärztlichen Berufs sind in Deutschland und Europa mindestens sechs Jahre Studium be- ziehungsweise 5 500 Ausbildungs- stunden vorgeschrieben. Das ist auf keinen Fall mit einem Bachelorstu- dium realisierbar.“ Die Planungen für den Modellstudiengang an der Charité schlössen ebenfalls katego- risch eine ärztliche Qualifikation vor dem letzten Staatsexamen aus.

Der Wissenschaftsrat (WR) hat in einem Gutachten aus dem Jahr 2002 empfohlen, auch die Studiengänge in eine Bachelor-/Masterstruktur zu überführen, die mit einem Staatsex- amen abschließen – mit Ausnahme BOLOGNA-PROZESS IN DER MEDIZIN

Warten auf den großen Wurf

Eine Bachelor-/Masterstruktur im Medizinstudium –

das halten viele nicht für sinnvoll. Manche sehen darin

sogar eine Gefahr. Doch es gibt schon einige Fakultäten,

die Pläne in der Schublade haben.

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 46⏐⏐14. November 2008 A2441

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der Medizin. Grund dafür war, dass damals die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) reformiert wur- de. Mit der neuen ÄAppO wurde die geforderte Verknüpfung der Ausbil- dungsabschnitte – also Klinik und Vorklinik – bereits umgesetzt. Der WR erachtete die Einführung der Bachelor-/Masterabschlüsse nicht als sinnvoll – auch vor dem Hinter- grund, dass der Medizinbachelor kein berufsqualifizierender Ab- schluss für einen Arzt sein könne.

Eine neuere Empfehlung des WR zur Frage des Bologna-Prozesses in der Medizin gibt es nicht.

Auch der Medizinische Fakultä- tentag (MFT) steht der Einführung eines Bachelor-/Mastersystems in der Medizin skeptisch gegenüber.

Er sieht keinen überzeugenden Grund dafür, an dem derzeitigen Studium etwas zu ändern. Aus Sicht des MFT sind wesentliche Forde- rungen des Bologna-Prozesses außerdem schon erfüllt, etwa die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt.

Tatsächlich regelt eine EU-Richt- linie die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse in der Me- dizin (2005/36/EG, zuvor 93/16/

EWG). „Das garantiert bereits eine Mobilität, die keine andere Professi- on je erreicht hat“, sagte Prof. Dr. R.

Peter Nippert vom MFT bei einer Veranstaltung der Hochschulrekto- renkonferenz (HRK) in Berlin zum Bologna-Prozess in der Medizin. In der Richtlinie ist der Mindestum- fang von 5 500 Unterrichtsstunden

oder sechs Jahren verankert. Für Nippert steht fest, dass auch die Inhalte des Studiums vergleichbar seien. „Das Standardcurriculum ist Garant für die nationale und interna- tionale Mobilität”, erklärte er.

Diese Aussage führte jedoch bei einer Vielzahl der Teilnehmer der HRK-Verstaltung zu einem Stirnrun- zeln. Denn: Seit Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung kann von einem einheitlichen Curriculum im Medizinstudium keine Rede mehr sein. Es gibt eine Vielzahl von Re- formcurricula und Modellstudien- gängen. Die Vorgaben der neuen ÄAppO lösen alle Fakultäten auf ih- re Art und Weise, sodass die Stun- denpläne erheblich voneinander ab- weichen und ein Studienortwechsel für die meisten Studierenden ohne Zeitverlust kaum noch möglich ist.

„Die nationale Mobilität ist praktisch zum Erliegen gekommen“, bestä- tigte Prof. Dr. med. Eckhart G. Hahn, Vorsitzender der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA).

Für ihn liegt im Bologna-Prozess ei- ne Chance, die Qualität des Medizin-

studiums grundlegend zu verbessern und die Curricula zu harmonisieren.

Diese Einschätzung teilt die Bun- desvertretung der Medizinstudie- renden in Deutschland (bvmd). In einem Positionspapier zum Bolo- gna-Prozess fordert die bvmd, nicht auf einer Sonderrolle für die Medi- zin zu bestehen, sondern sich kon- struktiv mit den Chancen auseinan- derzusetzen. „Die Umsetzung ist entscheidend“, sagt Katharina Kuli- ke von der bvmd. Für sie steht aber zugleich fest: „Man kann die Struk- tur des Studiums nicht unabhängig vom Inhalt diskutieren.“ Die bvmd fordert seit Langem ein einheitli- ches europäisches Kerncurriculum, in dem das Wissen und die Fähig- keiten beschrieben sind, die ein Me- diziner am Ende seines Studiums vorweisen sollte. „In der Medizin ist es wichtig, dass Ausbildungsziele erreicht werden und nicht, dass man

eine bestimmte Zahl an Punkten vorweisen kann“, sagt Kulike mit Blick auf das in den Bologna-Vorga- ben geforderte einheitliche Leis- tungspunktesystem.

Ein kompetenzbasiertes Curricu- lum wünscht sich auch der GMA- Vorsitzende Hahn. Im Bologna-Pro- zess liegt für ihn außerdem die Chance, die Verzahnung von Klinik und Vorklinik zu verbessern. Denn aus seiner Sicht hätte es keinen Sinn, einfach nach dem Physikum einen Strich zu ziehen und dort den Bachelorabschluss anzusiedeln, wenn bis dahin überwiegend Fächer wie Chemie, Physik und Anatomie auf dem Stundenplan standen. „Kli- nik und Vorklinik sind an vielen Fa- kultäten noch strikt getrennt. Der Bachelor könnte hier einen Anreiz geben“, meint Hahn. Allerdings warnt er davor, bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses vorschnell zu handeln. „Wir sind in den Fakul- täten noch intensiv mit der Umset- zung der Approbationsordnung be- schäftigt und sollten nichts über- stürzen“, sagt er. Hahn plädiert

dafür, zunächst die Erfahrung aus Modellversuchen in Deutschland und aus dem Ausland abzuwarten.

Zwei Fragen werden im Zusam- menhang mit dem Bologna-Prozess immer wieder gestellt: Wo könnte ein Medizinbachelor arbeiten – in der Pharmaindustrie, als Wissen- schaftsjournalist oder in der For- schung? Und: Verliert man durch den Bachelor potenzielle Ärzte, weil die „Abbrecherquote“ steigt? Mit Antworten darauf kann man bald aus der Schweiz rechnen. Denn dort werden die ersten Studierenden im nächsten Jahr ihr Bachelorzeugnis in der Hand halten.

In der Schweiz habe man vor et- wa zwei Jahren begonnen, das Me- dizinstudium im Sinne von Bolo- gna neu zu strukturieren, berichtete Prof. Dr. med. Peter Suter, Präsident der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Ba-

Eine Fraktionierung des Studiums

oder gar ein ‚Doktor light‘ wären nicht sinnvoll.

Prof. Dr. med. Jan Schulze, Bundesärztekammer

Foto:iStock

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sel, beim Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin in Berlin. Bis 2010 soll der Prozess ab- geschlossen sein. Die Bachelor-/

Masterstruktur eigne sich zwar nicht unbedingt für Medizin, schade dem Studiengang aber auch nicht, konstatierte Suter. Positiv sei die Struktur für neue Berufsprofile.

Beispielsweise könnten Studierende im Masterstudiengang auch speziel- le Optionen wissenschaftlicher Art belegen und so frühzeitig für die Forschung motiviert werden. „Eine ärztliche Tätigkeit ist nur nach dem Abschluss des Masterstudiengangs möglich“, stellte Suter klar. Diesen wollen jedoch auch 90 bis 95 Pro- zent der Studierenden durchlaufen.

Das Schweizer Modell gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- studium mit einem obligatorischen

„Kern“ und einem „Mantel“, den je- de der fünf medizinischen Fakultä- ten in der Schweiz individuell ge- stalten kann. Daran schließt sich ein dreijähriges Masterstudium an, bei dem die Studierenden ihre Schwer- punkte selbst setzen können. Ein Staatsexamen gibt es in der Schweiz nach wie vor. Studierende, die sich

für den Arztberuf entscheiden, müs- sen es nach Abschluss des Master- studiums absolvieren. Suter zufolge ist der Bologna-Prozess durchaus eine Chance, das Curriculum zu ver- bessern. Ein wichtiges Element da- bei sei in der Schweiz die Schaffung eines Lernzielkatalogs gewesen.

Die Erfahrungen sind jedoch nicht überall so positiv wie in der Schweiz. Beispiel Dänemark: Hier sei bei der Implementierung des zweistufigen Abschlusses einfach nach drei Jahren ein Cut gemacht worden, berichtete Line Engel- brecht Jensen bei der HRK-Tagung.

„Die Curricula an den Universitäten waren aber unterschiedlich“, erläu- terte die dänische Studentin. Das ha- be dazu geführt, dass es theoretisch möglich gewesen sei, dass ein Stu- dent, der nach dem Bachelor die Universität wechselte, nie im Fach- gebiet „Unfallchirurgie“ unterrich- tet worden sei.

Eine Studie der Association for Medical Education in Europe (AMEE) aus dem Jahr 2007 hat er- geben, dass bislang nur wenige der Länder, die sich der Bologna-Er- klärung angeschlossen haben, einen Bachelor/Master in der Humanme- dizin eingeführt haben. Sieben Län- der haben ihren medizinischen Fa- kultäten eine solche Umstrukturie- rung verbindlich vorgeschrieben.

Dazu zählen neben der Schweiz und Dänemark die Niederlande, Belgien, Island, Armenien sowie Portugal. Vier Staaten überlassen die Entscheidung ihren Universitä- ten. 19 Länder haben ihren Univer- sitäten die Umsetzung hingegen ex- plizit untersagt, darunter viele ost- europäische Staaten, aber auch Ita- lien und Spanien. Elf Länder haben

noch keine abschließende Entschei- dung getroffen. Zu diesen zählen die Autoren der AMEE-Studie auch Deutschland.

Erfahrungen mit der Einführung einer Bachelor- und Masterstruktur wird es möglicherweise aber bald hierzulande ebenfalls geben. Zumin- dest überlegen mehrere Universitäten, einen zweistufigen Abschluss einzu- führen. Offenbar schon weit fort- geschritten ist das Konzept an der Universität Oldenburg. Das Beson- dere daran: Die Uni hat bisher kei- ne medizinische Fakultät. In einer deutsch-niederländischen Koopera- tion soll die „European Medical School Oldenburg-Groningen“ ent- stehen. Das Land Niedersachsen hat den Wissenschaftsrat gebeten, das Konzept zu begutachten. Das Bei- spiel Oldenburg verdeutlicht, dass sich auch die Medizinerausbildung längst in einem europäischen Hoch- schulraum befindet. Die Tatsache, dass die Semmelweis-Universität Budapest kürzlich in Kooperation mit der Klinikkette Asklepios eine Zweigstelle in Hamburg eröffnet hat – die Asklepios Medical School – zeigt ebenfalls: Wer bei hochschul- politischen Fragen nur in nationalen Dimensionen denkt, könnte irgend- wann ins Hintertreffen geraten.

Approbationsordnung erlaubt Einzellösungen Die Entscheidung über eine Bache- lor- und Masterstruktur in der Me- dizin liegt letztlich bei den Hoch- schulen und den Ländern, denn die theoretische Möglichkeit besteht – im Rahmen der Experimentierklau- sel für Modellstudiengänge (§ 41 ÄAppO). Das Physikum kann bei Modellstudiengängen wegfallen. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis es das erste entsprechende Curri- culum gibt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Fakultät, die den zusätzlichen Aufwand nicht scheut, auf eine Landesregierung trifft, die die notwendigen Gelder zur Verfügung stellt. Allerdings ste- hen Einzellösungen dem eigentli- chen Ziel des Bologna-Prozesses entgegen, und zwar der Mobilität

der Studierenden. n

Dr. med. Birgit Hibbeler, Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

DER BOLOGNA-PROZESS

1999 unterzeichneten 29 europäische Bildungsminister in der italienischen Stadt Bologna eine Erklärung. Das Ziel dieser „Bologna-Deklaration“: ein gemeinsamer europä- ischer Hochschulraum. Das Studieren und Arbeiten im Ausland sollte erleichtert werden. Erreichen wollte man dies mit einheitlichen Studienabschlüssen und einem ge- meinsamen Leistungspunktesystem, dem European Credit Transfer System. Mittlerweile haben sich 46 Staaten dem Abkommen angeschlossen.

Die Bologna-Erklärung ist eine freiwillige politische Wil- lensbekundung. In Deutschland setzte man die Vorgaben folgendermaßen um: Im Hochschulrahmengesetz wurde die Möglichkeit verankert, Bachelor-/Masterstudiengänge einzuführen. Noch wichtiger sind aber die Strukturvorga- ben der Kultusministerkonferenz und die Regelungen der Bundesländer. In Deutschland sind schon 75 Prozent der Hochschulstudiengänge auf Bachelor und Master umge- stellt. Bei den Medizinern und Juristen hat sich bisher je- doch nichts geändert.

Das Medizinstudium mit seinen Staatsexamina ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Im Rahmen der Experimentierklausel (§ 41 ÄAppO, Modell- studiengänge) wäre aber die Einführung eines Bachelor/

Master möglich. BH

Foto: Fotolia

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