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GKV-VStG: Zum großen Wurf fehlte der Mut

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Bayerisches Är zteblatt 10/2011

539 Leitartikel

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Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK Das seit Monaten diskutierte Versorgungs-

strukturgesetz (GKV-VStG) soll im Januar 2012 in Kraft treten und dem Ärztemangel langfristig entgegenwirken. Doch der Weg bis dahin ist beschwerlich, liegen aktu- ell 140 Änderungsanträge verschiedener Bundesländer und – kaum zu glauben – aus dem Bundesgesundheitsministerium selbst auf dem Tisch, die eine umfassen- de Überarbeitung des Gesetzes fordern.

Zwar hat die Politik den Ärztemangel endlich erkannt – was mit die wichtigste Voraussetzung ist – aber bei der Lösung des Problems tut man sich offensichtlich schwer, denn zum großen Wurf fehlte der Mut. Deshalb die vielen Baustellen, einige möchte ich herausgreifen:

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Ambulante Spezialärztliche Versorgung (ASV): Viele Bundesländer sehen mas- sive handwerkliche Mängel, sodass der Bundesrat ein Einzelgesetz für den 1. Januar 2013 fordert.

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Einführung eines indikationsbezogenen Medikationskatalogs auf Wirkstoffbasis in Modellregionen – keine Positivliste.

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Angleichung des Behandlungsbedarfs:

Eine Konvergenzregelung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen Nord- rhein und Westfalen-Lippe gefordert, von Bayern abgelehnt.

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Ambulante Kodierrichtlinien (AKR): Die Streichung dieser soll wieder aufgeho- ben werden. Hamburg will jetzt doch die AKR, der Deutsche Hausärztever- band will die Internationale Codierung für Primärversorgung (ICPC).

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Hinterfragt wird die Stärkung der ärzt- lichen Rolle in Medizinischen Versor- gungszentren (MVZ), gefordert die Er- richtung von Hausarzt-MVZ sowie die bessere Vernetzung der Gesundheits- berufe.

Nach einem Konsens sieht dies bislang nicht aus. Der Kabinettsentwurf ist noch lange kein Gesetz. Drei zentrale Punkte möchte ich näher beleuchten.

Wer kann, der darf?

Diese Frage stellen sich Ärztinnen und Ärzte zwangsläufig, sollten die bisherigen Pläne zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung beibehalten werden. Auch ich betrachte diesen Passus kritisch, jedoch

ist langfristig eine bessere Verzahnung der verschiedenen Sektoren sinnvoll, aber keine zusätzliche Versorgungssäule. Wir wollen keinen Verdrängungswettbewerb, der gerade in ländlichen Regionen die wohnortnahe Patientenversorgung ge- fährden könnte. Gewisse Kriterien müs- sen erfüllt sein: Überweisungsvorbehalt, einheitliche Qualitätsstandards und eine enge Indikationsstellung unter Berücksich- tigung regionaler Versorgungsstrukturen.

Zugleich fordert der Gesundheitsaus- schuss einen Ausbau der nicht-ärztlichen Praxisassistenz. Hierbei gilt weiterhin:

„Delegation statt Substitution“. Gewisse Management- und Beratungsleistungen oder die Besuche chronisch Kranker sind an qualifizierte Mitarbeiter delegierbar. Die Heilkundeübertragung für Krankheitsbil- der, wie Demenz, Hypertonie oder Diabe- tes ist abzulehnen.

Flexiblere Bedarfsplanung

Bei der geforderten Regionalisierung bleibt der Gesetzesentwurf bislang hinter unseren Erwartungen zurück. Um Ärztin- nen und Ärzten bessere Arbeitsbedingun- gen auf dem Land zu ermöglichen, brau- chen wir eine flexiblere Bedarfsplanung.

Die Länder müssen mehr Mitspracherecht erhalten und die Planungsbereiche mitge- stalten können. Insbesondere fordern wir die Aufnahme der Landesärztekammern (LÄK) in das gemeinsame Landesgre- mium gemäß § 90 des Sozialgesetzbu- ches V (SGB V). Die LÄK müssen bei der Regionalbedarfsplanung beteiligt werden, schaffen sie durch Weiter- und Fortbildung doch die Strukturqualität, die unmittel- bar auf die Patientenversorgung einwirkt.

Außerdem fordern wir eine direkte Betei- ligung der Bundesärztekammer (BÄK) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), erhält diese doch durch das GKV-VStG ei- nen noch höheren Stellenwert sowohl bei der Versorgungsplanung, als auch bei der Qualitätssicherung.

Einheitliche Qualifikation

Ferner appellieren wir an den Gesetz- geber, die Definitionskompetenz bei der Bestimmung der Qualifikationsnachweise nach § 135 SGB V der BÄK zu übertragen.

Um ein einheitliches Qualifikationsniveau

bestimmen zu können, ist es notwendig, die sozialrechtlich geprägten Qualifika- tionsvoraussetzungen der Fachkunde aus den sozialrechtlichen Definitionskompe- tenzen der Vertragspartner zur BÄK zu verlagern. Bei der Neueinführung von Un- tersuchungs- und Behandlungsmethoden sind Übergangsregelungen nötig, die auch berufsbegleitend erwerbbar sind.

Einladung zum 70. Bayerischen Ärztetag

Die vielen „Baustellen“ in der Gesund- heitspolitik werden uns auch auf dem 70. Bayerischen Ärztetag beschäftigen.

Dieser findet vom 14. bis 16. Oktober 2011 in München statt, zu dem ich Sie als Prä- sident der Bayerischen Landesärztekam- mer (BLÄK) herzlich einlade. Der Baye- rische Ärztetag bietet allen Delegierten die Gelegenheit, ihre Themen – auch zu medizinethischen Themen, wie Organ- spende, Gendiagnostikgesetz oder Prä- implantationsdiagnostik – zu diskutieren und Entschließungsanträge zu formulie- ren. An der Ärztetagseröffnung wird Ge- sundheitsminister Dr. Markus Söder ein Grußwort sprechen. In einer moderierten Gesprächsrunde, unter Einbeziehung von Podium und Publikum, wird über das The- ma „Heilkunde – wie viel Arzt muss sein?“

diskutiert.

Ich freue mich auf den Bayerischen Ärzte- tag in München, auf Ihre rege Teilnahme, konstruktive Diskussionen und Beschlüsse.

GKV-VStG: Zum großen Wurf fehlte der Mut

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