Weitere gesetzliche Neuerungen
Gute Versorgung seelisch kranker Menschen für die Zukunft sichern
Mit dem Gesetz zur Weiterentwick- lung der Versorgung und der Vergü- tung für psychiatrische und psycho- somatische Leistungen (Psych VVG) wird eine Neuausrichtung des Ver- gütungssystems vorgenommen. Ziele sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei der Versorgung von Menschen mit seelischen Erkrankungen. Die Rege- lungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Änderung der medizinpro duk- te rechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Patienten- sicherheit
Fehler und Mängel bei Medizinpro- dukten oder eine falsche Bedienung bedeuten eine Gefahr vor allem für die Patienten. Neben einer Überar bei- tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zur Ver- besserung der Sicherheit beim Ein- satz von Medizinprodukten bei. Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Ver- ordnung zur Änderung medizinpro- dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.
Beitragsfreiheit für Waisenrenten in der GKV
Für Waisenrentner, die Leistungen von der gesetzlichen Renten ver - sicherung oder von einer berufs - ständischen Versorgungs einrichtung erhalten, wird im Zuge des E-Health- Gesetzes ab dem 1. Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken ver sicherung (GKV) geschaf- fen, bei der die Waisenrente bei- tragsfrei ist. Die Beitragsfreiheit gilt bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Familienversicherung.
Weitreichendes Verbot von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS)
Das Gesetz (NpSG) sieht ein weitrei- chendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoakti- ven Stoffen (NPS) und eine Strafbe- wehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbrei- tung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.
Errichtung eines Transplan- tationsregisters für mehr Transparenz und Sicherheit
Das Gesetz zur Errichtung eines Trans- plantationsregisters ist am 1. Novem- ber 2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Erstmals sollen im Register pseudonymisierte Daten von verstorbenen Organspendern, Or gan - empfängern und Lebend spendern bundesweit zentral zusam men ge- fasst und miteinander verknüpft werden. Das Register soll u. a. dazu beitragen, die Warte listenkriterien sowie die Verteilungsregeln für Spender organe weiter zuentwickeln.
E-Health: mehr Leistungen bei der Telemedizin
Im Rahmen der Neuregelungen durch das E-Health-Gesetz werden schrittweise ab 2017 konkrete tele- medizinische Leistungen wie die zusätzliche Beurteilung von Befun- den bei elektronisch übermittelten Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags- ärztliche Versorgung aufgenommen.
So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die Menschen erreichbar sind, egal ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird an einigen Stellen auf die Formulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet. Grundsätzlich sind jedoch stets beide Geschlechter gemeint.
Herausgeber
Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen 11055 Berlin
Gestaltung Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Foto istock Signature / Mario Guti
Druck Bonifatius GmbH Paderborn
Redaktionsschluss November 2016
Kostenlose Bestellung dieser Publikation unter:
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Telefon: 030 / 18 272 2721
Fax: 030 / 18 10 272 2721
Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09
18132 Rostock Bestell-Nr.: BMG-G-11076 Weitere Informationen fi nden Sie auf: www.bundesgesundheitsministerium.de
So stärken wir di
e Pfl ege. e Für Si Für alle.
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esetzen gelingt die umfangr Mit den Pflegestärkungsg eichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über
20 Jahr en. Ab 1.
Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliar
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Mit dem
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Das Ziel: mehr Pflege nach Ma ß. So erhalten
vor allem M enschen mit Demenz
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Es gibt höhere Z uschüsse für altersgerechte U
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4.000 Euro k önnen hierfür beantragt wer
den – etwa für Arbeiten zur
Türv erbreiterung oder Sch wellenabsenkung.
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Dienst der Kranken versicherung Pfl egehilfsmittel empfi
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ndet, er Pfl ege befi Wer sich in stationär also in einer Pfl egeeinrichtunglebt, erhält ber eits seit 2015 höhere Leistungsbeträge.
Ab 2017 gilt
für alle Bewohnerinnen und Bew ohner in der vollstationär
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mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen-
anteil an den pfl egebedingten K osten. Alle Pfl
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und teilstatio när en Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus
Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
… für pfl egende Angehörige
Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegek asse ein kostenfreier
Pflegekurs zu. Sie k önnen außerdem bis zu sechs
Wochen im Jahr
eine Ausz eit von der Pflege nehmen (V erhinderungspflege). W
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und berufstätig ist, k ann zudem bis zu zehn
Tage unter bestimmten
Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitsz eit in einem Zeitraum
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und Pflegezeitgesetz ).
… für Pfl egekräfte
eine Million Rund Menschenarbeiten in Deutschland in
der Pfl ege.
Durch die Pfl egestärkungsgesetz
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stationären Pfl ege mittlerw eile 48.000 zusätz liche Betr
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tätig sind – ein schöner Erf olg, der allen nützt.
Durch die Ver einfachung
der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außer
dem mehr Zeit
für die Pfl ege. Und dur ch den neuen Pfl egebedürftigk
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die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.
Weiter e Inf ormationen fi nden Sie unter: www
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So stärken wir di
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Alter und an jedem Ort wichtig.e. Für Si Für alle.
Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Mit einer Reihevon Gesetzen
wurde und wir d weiterhin da
für gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.
Denn auf gute Gesundheit kommt es an.
Woran wir d besonders gearbeitet?
Gesundheitliche Prä venti
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bevor sie entstehen Krankheiten vermeiden, – mit diesem Grundsatzstärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Eur o jährlich
die Gesundheitsför derung, insbesonder
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in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.
Auch
die W eiterentwicklung der F rüherkennungs
untersuchungen und die
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Medizinische V ersorgung
Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag,indem es auch künftig eine fl ächendeck ende und gut erreichbar
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zinische Versorgung sicherstellt.
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Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen M edi-
kationsplan, wenn sie mehr als dr
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men. Der Gesetz entwurf zur Stärkung der
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in der GKV wiederum zielt auf eine hoch wertige
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Versicherten mit Arzneimitteln.
Versorgung im Krank enhaus
Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausr eichend
Personal gelingen.
Durch das Krank enhausstrukturgesetz erhalten
die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl
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För derprogramm bis zu 830 Millionen Eur o zusätzlich pro Jahr
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dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.
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auch der Kampf gegen multiresistente K eime. So wir
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das För derprogramm zur Einstellung und Ausbildung
von Hygiene-
fachkräften weiter entwickelt.
Weiter e Inf ormationen finden Sie unter: www.wir
-stärken-die-gesundheit.de
GUTE GESUNDHEIT
Darauf kommt es an GUTE PFLEGE
Was 2017 in der Pfl ege
und der Gesundheit wichtig wird
Ihr persönlicher Jahreskalender im Innenteil
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Gute Versorgung seelisch
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für die Z ukunft sichern
Mit dem Gesetz zur W eiterentwick -
lung der Versorgung und der Vergü-
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somatische Leistungen (Psy ch VV G)
wird eine N euausrichtung des Ver
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gütungssystems vorgenommen. Ziele
sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei
der Versorgung von M
enschen mit
seelischen Erkrankungen. Die R ege-
lungen sollen überwiegend zum
1. Januar 2017 in Kraft tr eten.
Änderung der medizinpro duk -
te r echtlichen
Vorschriften zur
Verbesserung der P atienten-
sicherheit
Fehler und Mängel bei M edizinpro-
dukten oder eine falsche Bedienung
bedeuten eine Gefahr vor allem für
die Patienten. N eben einer Überar bei-
tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinpr oduktesicherheit zur V
er- besserung der Sicherheit beim Ein-
satz von M edizinprodukten bei.
Am
1. Januar 2017 tritt die zw eite Ver
-
ordnung zur Änderung medizinpro-
dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.
Beitragsfreiheit für
Waisenr enten in der GKV
Für Waisenr entner, die
Leistungen
von der gesetzlichen Renten
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sicherung oder von einer berufs -
ständischen V ersorgungs einrichtung
erhalten, wir d im Zuge des E-H
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Gesetzes ab dem 1.
Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Kranken ver sicherung (GKV)
geschaf-
fen, bei der die W
aisenrente bei-
tragsfrei ist.
Die Beitragsfreiheit gilt
bis zum Erreichen der Altersgrenz
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für die Familien versicherung.
Weitr eichendes V erbot
von neuen psy choaktiven
Stoff en (NPS)
Das Gesetz (Np SG) sieht ein weitr
ei-
chendes Verbot des Erw erbs, Besitz
es
und Handels mit neuen psychoakti-
ven S toffen (
NPS) und eine S trafbe-
wehrung der Weitergabe
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vor . Dabei bezieht sich das Verbot
erstmals auf ganze S toffgruppen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbr
ei-
tung von NPS zu bek ämpfen und
so ihre Verfügbark eit als Konsum-
und
Rauschmittel einzuschränken. Das
Gesetz ist im Nov ember 2016 in Kraft
getreten.
Errichtung eines Transp
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Transpar enz und Sicherheit
Das Gesetz zur Errichtung eines Trans -
plantationsregisters ist am 1.
Nov em-
ber 2016 in wesentlichen Teilen in
Kraft getreten.
Erstmals sollen im
Register pseudon ymisierte Daten von
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empfängern und Lebend spendern
bundesweit zentral zusam men ge-
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sowie die Verteilungsr
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Spender organe weiter zuentwick
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E-H ealth: mehr Leistungen
bei der T elemedizin
Im Rahmen der N euregelungen
durch das E-H ealth-Gesetz wer
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schrittweise ab 2017 k onkrete tele-
medizinische Leistungen wie die
zusätzliche Beurteilung von Befun-
den bei elektronisch übermittelten
Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags
-
ärztliche Versorgung aufgenommen.
So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die
Menschen err eichbar sind, egal
ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öff entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit k
ostenlos herausgegeben. Sie darf e der W weck ampfes zum Z Wahlk ern während des Wahlhelf werbern oder Wahl von von Parteien noch weder
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Dies gilt für Europa-, Bundestags-,
Landtags- und K ommunalwahlen.
Aus Gründen der Lesbark eit wird an einigen S
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weise verzichtet.
Grundsätzlich sin
d jedoch stets beide Geschlechter gemeint.
Herausg eber
Bundesministerium für Gesundheit
Ref erat Öffentlichk
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So stärken wir die Pfl ege.
Für alle. Für Sie
So stärken wir die Pfl ege.
Für alle. Für Sie
So stärken wir die Pfl ege.
.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen gelingt die umfangreichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über 20 Jahren. Ab 1. Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pflegegraden beginnt ein Umdenken in der Pflege. Das Ziel: mehr Pflege nach Maß. So erhalten vor allem Menschen mit Demenz erstmals einen gleich berechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Wir stärken die Pfl ege …
… für Pfl egebedürftige in häuslicher Pfl ege
Pfl egebedürftige erhalten bereits seit 2015 ein höheres Pfl egegeld, höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.
Es gibt höhere Zuschüsse für altersgerechte Umbauten. Bis zu 4.000 Euro können hierfür beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder Schwellenabsenkung. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Pfl egehilfsmittel empfi ehlt, müssen sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Aufwand.
… für Pfl egebedürftige in
stationärer oder teilstationärer Pfl ege
Wer sich in stationärer Pfl ege befi ndet, also in einer Pfl egeeinrichtung lebt, erhält bereits seit 2015 höhere Leistungsbeträge. Ab 2017 gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der vollstationären Pfl ege mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen- anteil an den pfl egebedingten Kosten. Alle Pfl egebedürftigen in voll- und teilstatio nären Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
… für pfl egende Angehörige
Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenfreier Pflegekurs zu. Sie können außerdem bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege). Wer pflegt und berufstätig ist, kann zudem bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitszeit in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren redu- zieren (Familien pflegezeit- und Pflegezeitgesetz).
… für Pfl egekräfte
Rund eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Pfl ege.
Durch die Pfl egestärkungsgesetze wurde es möglich, dass in der stationären Pfl ege mittlerweile 48.000 zusätz liche Betreuungskräfte tätig sind – ein schöner Erfolg, der allen nützt. Durch die Vereinfachung der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außerdem mehr Zeit für die Pfl ege. Und durch den neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff wird die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.
Weitere Informationen fi nden Sie unter: www.wir-stärken-die-pfl ege.de
So stärken wir die Gesundheit.
Für alle. Für Sie.
Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Alter und an jedem Ort wichtig. Mit einer Reihe von Gesetzen wurde und wird weiterhin dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.
Denn auf gute Gesundheit kommt es an.
Woran wird besonders gearbeitet?
Gesundheitliche Prävention
Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen – mit diesem Grundsatz stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Euro jährlich die Gesundheitsförderung, insbesondere im direkten Lebensumfeld:
in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Auch die Weiterentwicklung der Früherkennungs untersuchungen und die Verbesserung des Impfschutzes sind in Angriff genommen worden.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, indem es auch künftig eine fl ächendeckende und gut erreichbare medi- zinische Versorgung sicherstellt. Des Weiteren haben gesetzlich Versicherte seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen Medi- kationsplan, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekom- men. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV wiederum zielt auf eine hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.
Versorgung im Krankenhaus
Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl egestellen- Förderprogramm bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Weiter verstärkt wird auch der Kampf gegen multiresistente Keime. So wird beispielsweise das Förderprogramm zur Einstellung und Ausbildung von Hygiene- fachkräften weiterentwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wir-stärken-die-gesundheit.de
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Was 2017 in der Pfl
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Gute Versorgung seelisch
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für die Z ukunft sichern
Mit dem Gesetz zur W eiterentwick -
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tung für psychiatrische und psy cho-
somatische Leistungen (Psy ch VV G)
wird eine N euausrichtung des Ver
-
gütungssystems vorgenommen. Ziele
sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei
der Versorgung von M
enschen mit
seelischen Erkrankungen. Die R ege-
lungen sollen überwiegend zum
1. Januar 2017 in Kraft tr eten.
Änderung der medizinpro duk -
te r echtlichen
Vorschriften zur
Verbesserung der P atienten-
sicherheit
Fehler und Mängel bei M edizinpro-
dukten oder eine falsche Bedienung
bedeuten eine Gefahr vor allem für
die Patienten. N eben einer Überar bei-
tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinpr oduktesicherheit zur V
er- besserung der Sicherheit beim Ein-
satz von M edizinprodukten bei.
Am
1. Januar 2017 tritt die zw eite Ver
-
ordnung zur Änderung medizinpro-
dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.
Beitragsfreiheit für
Waisenr enten in der GKV
Für Waisenr entner, die
Leistungen
von der gesetzlichen Renten
ver -
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ständischen V ersorgungs einrichtung
erhalten, wir d im Zuge des E-H
ealth-
Gesetzes ab dem 1.
Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Kranken ver sicherung (GKV)
geschaf-
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tragsfrei ist.
Die Beitragsfreiheit gilt
bis zum Erreichen der Altersgrenz
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für die Familien versicherung.
Weitr eichendes V erbot
von neuen psy choaktiven
Stoff en (NPS)
Das Gesetz (Np SG) sieht ein weitr
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chendes Verbot des Erw erbs, Besitz
es
und Handels mit neuen psychoakti-
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erstmals auf ganze S toffgruppen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbr
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und
Rauschmittel einzuschränken. Das
Gesetz ist im Nov ember 2016 in Kraft
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Transpar enz und Sicherheit
Das Gesetz zur Errichtung eines Trans -
plantationsregisters ist am 1.
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ber 2016 in wesentlichen Teilen in
Kraft getreten.
Erstmals sollen im
Register pseudon ymisierte Daten von
verstorbenen Organspendern, Or gan -
empfängern und Lebend spendern
bundesweit zentral zusam men ge-
fasst und miteinander verknüpft
wer den. Das R egister soll u. a.
dazu
beitragen, die Warte listenkriterien
sowie die Verteilungsr
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Spender organe weiter zuentwick
eln.
E-H ealth: mehr Leistungen
bei der T elemedizin
Im Rahmen der N euregelungen
durch das E-H ealth-Gesetz wer
den
schrittweise ab 2017 k onkrete tele-
medizinische Leistungen wie die
zusätzliche Beurteilung von Befun-
den bei elektronisch übermittelten
Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags
-
ärztliche Versorgung aufgenommen.
So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die
Menschen err eichbar sind, egal
ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öff entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit k
ostenlos herausgegeben. Sie darf e der W weck ampfes zum Z Wahlk ern während des Wahlhelf werbern oder Wahl von von Parteien noch weder
ahlw erbung verw
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Dies gilt für Europa-, Bundestags-,
Landtags- und K ommunalwahlen.
Aus Gründen der Lesbark eit wird an einigen S
tellen auf die Formulierung der w eiblichen Schreib
weise verzichtet.
Grundsätzlich sin
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So stärken wir die Pfl ege.
Für alle. Für Sie
So stärken wir die Pfl ege.
Für alle. Für Sie
So stärken wir die Pfl ege.
.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen gelingt die umfangreichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über 20 Jahren. Ab 1. Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pflegegraden beginnt ein Umdenken in der Pflege. Das Ziel: mehr Pflege nach Maß. So erhalten vor allem Menschen mit Demenz erstmals einen gleich berechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Wir stärken die Pfl ege …
… für Pfl egebedürftige in häuslicher Pfl ege
Pfl egebedürftige erhalten bereits seit 2015 ein höheres Pfl egegeld, höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.
Es gibt höhere Zuschüsse für altersgerechte Umbauten. Bis zu 4.000 Euro können hierfür beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder Schwellenabsenkung. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Pfl egehilfsmittel empfi ehlt, müssen sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Aufwand.
… für Pfl egebedürftige in
stationärer oder teilstationärer Pfl ege
Wer sich in stationärer Pfl ege befi ndet, also in einer Pfl egeeinrichtung lebt, erhält bereits seit 2015 höhere Leistungsbeträge. Ab 2017 gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der vollstationären Pfl ege mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen- anteil an den pfl egebedingten Kosten. Alle Pfl egebedürftigen in voll- und teilstatio nären Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
… für pfl egende Angehörige
Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenfreier Pflegekurs zu. Sie können außerdem bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege). Wer pflegt und berufstätig ist, kann zudem bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitszeit in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren redu- zieren (Familien pflegezeit- und Pflegezeitgesetz).
… für Pfl egekräfte
Rund eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Pfl ege.
Durch die Pfl egestärkungsgesetze wurde es möglich, dass in der stationären Pfl ege mittlerweile 48.000 zusätz liche Betreuungskräfte tätig sind – ein schöner Erfolg, der allen nützt. Durch die Vereinfachung der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außerdem mehr Zeit für die Pfl ege. Und durch den neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff wird die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.
Weitere Informationen fi nden Sie unter: www.wir-stärken-die-pfl ege.de
So stärken wir die Gesundheit.
Für alle. Für Sie.
Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Alter und an jedem Ort wichtig. Mit einer Reihe von Gesetzen wurde und wird weiterhin dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.
Denn auf gute Gesundheit kommt es an.
Woran wird besonders gearbeitet?
Gesundheitliche Prävention
Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen – mit diesem Grundsatz stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Euro jährlich die Gesundheitsförderung, insbesondere im direkten Lebensumfeld:
in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Auch die Weiterentwicklung der Früherkennungs untersuchungen und die Verbesserung des Impfschutzes sind in Angriff genommen worden.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, indem es auch künftig eine fl ächendeckende und gut erreichbare medi- zinische Versorgung sicherstellt. Des Weiteren haben gesetzlich Versicherte seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen Medi- kationsplan, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekom- men. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV wiederum zielt auf eine hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.
Versorgung im Krankenhaus
Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl egestellen- Förderprogramm bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Weiter verstärkt wird auch der Kampf gegen multiresistente Keime. So wird beispielsweise das Förderprogramm zur Einstellung und Ausbildung von Hygiene- fachkräften weiterentwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wir-stärken-die-gesundheit.de
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Darauf kommt es an
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Was 2017 in der Pfl
ege und der Gesundheit wichtig wir
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Ihr persönlicher Jahresk
alender im Innenteil
Weitere gesetzliche Neuerungen
Gute Versorgung seelisch kranker Menschen für die Zukunft sichern
Mit dem Gesetz zur Weiterentwick- lung der Versorgung und der Vergü- tung für psychiatrische und psycho- somatische Leistungen (Psych VVG) wird eine Neuausrichtung des Ver- gütungssystems vorgenommen. Ziele sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei der Versorgung von Menschen mit seelischen Erkrankungen. Die Rege- lungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Änderung der medizinpro duk- te rechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Patienten- sicherheit
Fehler und Mängel bei Medizinpro- dukten oder eine falsche Bedienung bedeuten eine Gefahr vor allem für die Patienten. Neben einer Überar bei- tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zur Ver- besserung der Sicherheit beim Ein- satz von Medizinprodukten bei. Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Ver- ordnung zur Änderung medizinpro- dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.
Beitragsfreiheit für Waisenrenten in der GKV
Für Waisenrentner, die Leistungen von der gesetzlichen Renten ver - sicherung oder von einer berufs - ständischen Versorgungs einrichtung erhalten, wird im Zuge des E-Health- Gesetzes ab dem 1. Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken ver sicherung (GKV) geschaf- fen, bei der die Waisenrente bei- tragsfrei ist. Die Beitragsfreiheit gilt bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Familienversicherung.
Weitreichendes Verbot von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS)
Das Gesetz (NpSG) sieht ein weitrei- chendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoakti- ven Stoffen (NPS) und eine Strafbe- wehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbrei- tung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.
Errichtung eines Transplan- tationsregisters für mehr Transparenz und Sicherheit
Das Gesetz zur Errichtung eines Trans- plantationsregisters ist am 1. Novem- ber 2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Erstmals sollen im Register pseudonymisierte Daten von verstorbenen Organspendern, Or gan - empfängern und Lebend spendern bundesweit zentral zusam men ge- fasst und miteinander verknüpft werden. Das Register soll u. a. dazu beitragen, die Warte listenkriterien sowie die Verteilungsregeln für Spender organe weiter zuentwickeln.
E-Health: mehr Leistungen bei der Telemedizin
Im Rahmen der Neuregelungen durch das E-Health-Gesetz werden schrittweise ab 2017 konkrete tele- medizinische Leistungen wie die zusätzliche Beurteilung von Befun- den bei elektronisch übermittelten Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags- ärztliche Versorgung aufgenommen.
So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die Menschen erreichbar sind, egal ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird an einigen Stellen auf die Formulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet. Grundsätzlich sind jedoch stets beide Geschlechter gemeint.
Herausgeber
Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen 11055 Berlin
Gestaltung Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Foto istock Signature / Mario Guti
Druck Bonifatius GmbH Paderborn
Redaktionsschluss November 2016
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So stärken wir di
e Pfl ege. e Für Si Für alle.
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e Pfl ege. .
esetzen gelingt die umfangr Mit den Pflegestärkungsg eichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über
20 Jahr en. Ab 1.
Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliar
den Euro zusätzlich für die Pfleg
e zur Verfügung.
Mit dem
neuen Pflegebedürftigk eitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pfleg
egraden beginnt
ein Umdenk en in der Pflege.
Das Ziel: mehr Pflege nach Ma ß. So erhalten
vor allem M enschen mit Demenz
erstmals einen gleich ber echtigten Zugang zu allen Leistung
en der Pflegev ersicherung.
Wir stärken di e Pfl ege
…
… für Pfl egebedürftige in häusli
cher Pfl ege
eits seit 2015 ein höheres Pfl Pfl egebedürftige erhalten ber egegeld,höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.
Es gibt höhere Z uschüsse für altersgerechte U
mbauten. Bis zu
4.000 Euro k önnen hierfür beantragt wer
den – etwa für Arbeiten zur
Türv erbreiterung oder Sch wellenabsenkung.
W enn der Medizinische
Dienst der Kranken versicherung Pfl egehilfsmittel empfi
ehlt, müssen
sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt wer den – das spart Aufwand.
… für Pfl egebedürftige in
stationär er oder teilstationär
er Pfl ege
ndet, er Pfl ege befi Wer sich in stationär also in einer Pfl egeeinrichtunglebt, erhält ber eits seit 2015 höhere Leistungsbeträge.
Ab 2017 gilt
für alle Bewohnerinnen und Bew ohner in der vollstationär
en Pfl ege
mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen-
anteil an den pfl egebedingten K osten. Alle Pfl
egebedürftigen in voll-
und teilstatio när en Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus
Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
… für pfl egende Angehörige
Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegek asse ein kostenfreier
Pflegekurs zu. Sie k önnen außerdem bis zu sechs
Wochen im Jahr
eine Ausz eit von der Pflege nehmen (V erhinderungspflege). W
er pflegt
und berufstätig ist, k ann zudem bis zu zehn
Tage unter bestimmten
Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitsz eit in einem Zeitraum
von bis zu zw ei Jahren r
edu-
zieren ( Familien pflegezeit-
und Pflegezeitgesetz ).
… für Pfl egekräfte
eine Million Rund Menschenarbeiten in Deutschland in
der Pfl ege.
Durch die Pfl egestärkungsgesetz
e wurde es möglich, dass in der
stationären Pfl ege mittlerw eile 48.000 zusätz liche Betr
euungskräfte
tätig sind – ein schöner Erf olg, der allen nützt.
Durch die Ver einfachung
der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außer
dem mehr Zeit
für die Pfl ege. Und dur ch den neuen Pfl egebedürftigk
eitsbegriff wird
die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.
Weiter e Inf ormationen fi nden Sie unter: www
.wir -stärken-die-pfl
ege.de
So stärken wir di
e Gesundheit.
Alter und an jedem Ort wichtig.e. Für Si Für alle.
Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Mit einer Reihevon Gesetzen
wurde und wir d weiterhin da
für gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.
Denn auf gute Gesundheit kommt es an.
Woran wir d besonders gearbeitet?
Gesundheitliche Prä venti
on
bevor sie entstehen Krankheiten vermeiden, – mit diesem Grundsatzstärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Eur o jährlich
die Gesundheitsför derung, insbesonder
e im direkten Lebensumf eld:
in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.
Auch
die W eiterentwicklung der F rüherkennungs
untersuchungen und die
Verbesserung des I mpfschutzes sind in
Angriff genommen wor den.
Medizinische V ersorgung
Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag,indem es auch künftig eine fl ächendeck ende und gut erreichbar
e medi-
zinische Versorgung sicherstellt.
Des W eiteren haben gesetzlich
Versicherte seit 1.
Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen M edi-
kationsplan, wenn sie mehr als dr
ei Medik amente ver
ordnet bek om-
men. Der Gesetz entwurf zur Stärkung der
Arzneimittelversorgung
in der GKV wiederum zielt auf eine hoch wertige
Versorgung der
Versicherten mit Arzneimitteln.
Versorgung im Krank enhaus
Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausr eichend
Personal gelingen.
Durch das Krank enhausstrukturgesetz erhalten
die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl
egestellen-
För derprogramm bis zu 830 Millionen Eur o zusätzlich pro Jahr
, um
dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.
W eiter verstärkt wir d
auch der Kampf gegen multiresistente K eime. So wir
d beispielsweise
das För derprogramm zur Einstellung und Ausbildung
von Hygiene-
fachkräften weiter entwickelt.
Weiter e Inf ormationen finden Sie unter: www.wir
-stärken-die-gesundheit.de
GUTE GESUNDHEIT
Darauf kommt es an GUTE PFLEGE
Was 2017 in der Pfl ege
und der Gesundheit wichtig wird
Ihr persönlicher Jahreskalender im Innenteil
Ein gesundes Jahr 2017!
Wichtige Termine im Überblick
GUTE GESUN DHEIT
Darauf kommt es an
GUTE PFLEGE
Wenn Sie Fragen rund um die Themen Gesundheit und Pfl ege haben, wenden Sie sich an unser Bürgertelefon oder bestellen Sie kostenfrei unsere Informationsmaterialien unter www.bundesgesundheitsministerium.de.
Bürgertelefon zur Krankenversicherung 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pfl egeversicherung 030 / 340 60 66 – 02
Fragen zur gesundheitlichen Prävention 030 / 340 60 66 – 03
Plenarsitzung Bundesrat
Plenartagung Europäisches Parlament Sitzungswoche Deutscher Bundestag (Januar bis Juni) Aktionstage/-wochen zu Gesundheit und Prävention Neuerungen sowie Aktionstage/-wochen zur Pfl ege
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Neue Pfl egegrade und neue Begutachtung gelten
Weltkrebstag
Tag der Kinderhospizarbeit
Internationaler Tag der Pfl egenden
Welt-Alzheimertag Bundesweiter Aktionstag
Pfl egende Angehörige
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen Tag der
Deutschen Einheit Internationaler
Kindertag
Weltkindertag G20-Gipfel
in Hamburg
Weltblutspendetag
Ratstagung der EU-Gesundheitsminister Beginn Handball-WM der Männer
G20-Gesundheitsminister- konferenz in Berlin
Weltgesundheits- versammlung in Genf
Vsl. Tag der offenen Tür der Bundesregierung 16. Bundesversammlung zur Wahl
des Bundespräsidenten
Finale Handball-WM der Männer
Weltdiabetestag
Darmkrebsmonat Herzwochen
Internationaler Tag der seltenen Erkrankungen
Welt-Tuberkulose-Tag
Weltmalariatag
Tag der gesunden Ernährung Weltgesundheitstag
Internationaler Tag des Sports
Tag des alkohol- geschädigten Kindes
Europäischer Tag der Depression
Internationaler Tag der seelischen Gesundheit
Welt-Aids-Tag Beginn Handball-WM der Frauen in Deutschland
Finale Handball-WM der Frauen Welt-Rheuma-Tag
Welthospiztag Welt-Thrombose-Tag
Welt-Polio-Tag
Umstellung auf Winterzeit Welt-Psoriasis-Tag Internationaler Tag
der Patientensicherheit
Europäischer Antibiotikatag
Tag der Zahngesundheit
Weltherztag Welthändehygienetag
Tag der Organspende
Tag der Rücken gesundheit Aschermittwoch:
Beginn Fastenzeit
Frühlingsanfang
Karfreitag
Tag der Arbeit
Pfi ngstsonntag
Pfi ngstmontag
Ostersonntag
Ostermontag
Beginn Sommerzeit
Christi Himmelfahrt
Herbstanfang
Winteranfang
Weihnachten
1. Weihnachtsfeiertag
2. Weihnachtsfeiertag Sommeranfang
Weltnichtrauchertag
Weltdrogentag
Welt-Hepatitis-Tag Beginn Fußball-EM der Frauen
Finale Fußball-EM der Frauen
500 Jahre Reformation
Europäische Impfwoche Woche der Wiederbelebung Woche der Demenz Weltantibiotikawoche
Neujahr
Silvester