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Beitragsfreiheit für Waisenrenten in der GKV

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Weitere gesetzliche Neuerungen

Gute Versorgung seelisch kranker Menschen für die Zukunft sichern

Mit dem Gesetz zur Weiterentwick- lung der Versorgung und der Vergü- tung für psychiatrische und psycho- somatische Leistungen (Psych VVG) wird eine Neuausrichtung des Ver- gütungssystems vorgenommen. Ziele sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei der Versorgung von Menschen mit seelischen Erkrankungen. Die Rege- lungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Änderung der medizinpro duk- te rechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Patienten- sicherheit

Fehler und Mängel bei Medizinpro- dukten oder eine falsche Bedienung bedeuten eine Gefahr vor allem für die Patienten. Neben einer Überar bei- tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zur Ver- besserung der Sicherheit beim Ein- satz von Medizinprodukten bei. Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Ver- ordnung zur Änderung medizinpro- dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.

Beitragsfreiheit für Waisenrenten in der GKV

Für Waisenrentner, die Leistungen von der gesetzlichen Renten ver - sicherung oder von einer berufs - ständischen Versorgungs einrichtung erhalten, wird im Zuge des E-Health- Gesetzes ab dem 1. Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken ver sicherung (GKV) geschaf- fen, bei der die Waisenrente bei- tragsfrei ist. Die Beitragsfreiheit gilt bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Familienversicherung.

Weitreichendes Verbot von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS)

Das Gesetz (NpSG) sieht ein weitrei- chendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoakti- ven Stoffen (NPS) und eine Strafbe- wehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbrei- tung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.

Errichtung eines Transplan- tationsregisters für mehr Transparenz und Sicherheit

Das Gesetz zur Errichtung eines Trans- plantationsregisters ist am 1. Novem- ber 2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Erstmals sollen im Register pseudonymisierte Daten von verstorbenen Organspendern, Or gan - empfängern und Lebend spendern bundesweit zentral zusam men ge- fasst und miteinander verknüpft werden. Das Register soll u. a. dazu beitragen, die Warte listenkriterien sowie die Verteilungsregeln für Spender organe weiter zuentwickeln.

E-Health: mehr Leistungen bei der Telemedizin

Im Rahmen der Neuregelungen durch das E-Health-Gesetz werden schrittweise ab 2017 konkrete tele- medizinische Leistungen wie die zusätzliche Beurteilung von Befun- den bei elektronisch übermittelten Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags- ärztliche Versorgung aufgenommen.

So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die Menschen erreichbar sind, egal ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.

Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird an einigen Stellen auf die Formulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet. Grundsätzlich sind jedoch stets beide Geschlechter gemeint.

Herausgeber

Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen 11055 Berlin

Gestaltung Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Foto istock Signature / Mario Guti

Druck Bonifatius GmbH Paderborn

Redaktionsschluss November 2016

Kostenlose Bestellung dieser Publikation unter:

E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

Telefon: 030 / 18 272 2721

Fax: 030 / 18 10 272 2721

Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09

18132 Rostock Bestell-Nr.: BMG-G-11076 Weitere Informationen fi nden Sie auf: www.bundesgesundheitsministerium.de

So stärken wir di

e Pfl ege. e Für Si Für alle.

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e Pfl ege. e Für Si Für alle.

So stärken wir di

e Pfl ege. .

esetzen gelingt die umfangr Mit den Pflegestärkungsg eichste Erneuerung der Pflegev

ersicherung seit über

20 Jahr en. Ab 1.

Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliar

den Euro zusätzlich für die Pfleg

e zur Verfügung.

Mit dem

neuen Pflegebedürftigk eitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pfleg

egraden beginnt

ein Umdenk en in der Pflege.

Das Ziel: mehr Pflege nach Ma ß. So erhalten

vor allem M enschen mit Demenz

erstmals einen gleich ber echtigten Zugang zu allen Leistung

en der Pflegev ersicherung.

Wir stärken di e Pfl ege

… für Pfl egebedürftige in häusli

cher Pfl ege

eits seit 2015 ein höheres Pfl Pfl egebedürftige erhalten ber egegeld,

höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.

Es gibt höhere Z uschüsse für altersgerechte U

mbauten. Bis zu

4.000 Euro k önnen hierfür beantragt wer

den – etwa für Arbeiten zur

Türv erbreiterung oder Sch wellenabsenkung.

W enn der Medizinische

Dienst der Kranken versicherung Pfl egehilfsmittel empfi

ehlt, müssen

sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt wer den – das spart Aufwand.

… für Pfl egebedürftige in

stationär er oder teilstationär

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ndet, er Pfl ege befi Wer sich in stationär also in einer Pfl egeeinrichtung

lebt, erhält ber eits seit 2015 höhere Leistungsbeträge.

Ab 2017 gilt

für alle Bewohnerinnen und Bew ohner in der vollstationär

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mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen-

anteil an den pfl egebedingten K osten. Alle Pfl

egebedürftigen in voll-

und teilstatio när en Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus

Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

… für pfl egende Angehörige

Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegek asse ein kostenfr

eier

Pflegekurs zu. Sie k önnen außerdem bis zu sechs

Wochen im Jahr

eine Ausz eit von der Pflege nehmen (V erhinderungspflege). W

er pflegt

und berufstätig ist, k ann zudem bis zu zehn

Tage unter bestimmten

Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitsz eit in einem Zeitraum

von bis zu zw ei Jahren r

edu-

zieren ( Familien pflegezeit-

und Pflegezeitgesetz ).

… für Pfl egekräfte

eine Million Rund Menschen

arbeiten in Deutschland in

der Pfl ege.

Durch die Pfl egestärkungsgesetz

e wurde es möglich, dass in der

stationären Pfl ege mittlerw eile 48.000 zusätz liche Betr

euungskräfte

tätig sind – ein schöner Erf olg, der allen nützt.

Durch die Ver einfachung

der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außer

dem mehr Zeit

für die Pfl ege. Und dur ch den neuen Pfl egebedürftigk

eitsbegriff wird

die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.

Weiter e Inf ormationen fi nden Sie unter: www

.wir -stärken-die-pfl

ege.de

So stärken wir di

e Gesundheit.

Alter und an jedem Ort wichtig.

e. Für Si Für alle.

Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Mit einer Reihe

von Gesetzen

wurde und wir d weiterhin da

für gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.

Denn auf gute Gesundheit kommt es an.

Woran wir d besonders gearbeitet?

Gesundheitliche Prä venti

on

bevor sie entstehen Krankheiten vermeiden, – mit diesem Grundsatz

stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Eur o jährlich

die Gesundheitsför derung, insbesonder

e im direkten Lebensumf eld:

in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.

Auch

die W eiterentwicklung der F rüherkennungs

untersuchungen und die

Verbesserung des I mpfschutzes sind in

Angriff genommen wor den.

Medizinische V ersorgung

Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag,

indem es auch künftig eine fl ächendeck ende und gut erreichbar

e medi-

zinische Versorgung sicherstellt.

Des W eiteren haben gesetzlich

Versicherte seit 1.

Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen M edi-

kationsplan, wenn sie mehr als dr

ei Medik amente ver

ordnet bek om-

men. Der Gesetz entwurf zur Stärkung der

Arzneimittelversorgung

in der GKV wiederum zielt auf eine hoch wertige

Versorgung der

Versicherten mit Arzneimitteln.

Versorgung im Krank enhaus

Eine gute Versorgung im Krank

enhaus kann nur mit ausr eichend

Personal gelingen.

Durch das Krank enhausstrukturgesetz erhalten

die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl

egestellen-

För derprogramm bis zu 830 Millionen Eur o zusätzlich pro Jahr

, um

dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.

W eiter verstärkt wir d

auch der Kampf gegen multiresistente K eime. So wir

d beispielsweise

das För derprogramm zur Einstellung und Ausbildung

von Hygiene-

fachkräften weiter entwickelt.

Weiter e Inf ormationen finden Sie unter: www.wir

-stärken-die-gesundheit.de

GUTE GESUNDHEIT

Darauf kommt es an GUTE PFLEGE

Was 2017 in der Pfl ege

und der Gesundheit wichtig wird

Ihr persönlicher Jahreskalender im Innenteil

(2)

Weiter e gesetzliche N

euerungen

Gute Versorgung seelisch

kranker M enschen

für die Z ukunft sichern

Mit dem Gesetz zur W eiterentwick -

lung der Versorgung und der Vergü-

tung für psychiatrische und psy cho-

somatische Leistungen (Psy ch VV G)

wird eine N euausrichtung des Ver

-

gütungssystems vorgenommen. Ziele

sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei

der Versorgung von M

enschen mit

seelischen Erkrankungen. Die R ege-

lungen sollen überwiegend zum

1. Januar 2017 in Kraft tr eten.

Änderung der medizinpro duk -

te r echtlichen

Vorschriften zur

Verbesserung der P atienten-

sicherheit

Fehler und Mängel bei M edizinpro-

dukten oder eine falsche Bedienung

bedeuten eine Gefahr vor allem für

die Patienten. N eben einer Überar bei-

tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinpr oduktesicherheit zur V

er- besserung der Sicherheit beim Ein-

satz von M edizinprodukten bei.

Am

1. Januar 2017 tritt die zw eite Ver

-

ordnung zur Änderung medizinpro-

dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.

Beitragsfreiheit für

Waisenr enten in der GKV

Für Waisenr entner, die

Leistungen

von der gesetzlichen Renten

ver -

sicherung oder von einer berufs -

ständischen V ersorgungs einrichtung

erhalten, wir d im Zuge des E-H

ealth-

Gesetzes ab dem 1.

Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen

Kranken ver sicherung (GKV)

geschaf-

fen, bei der die W

aisenrente bei-

tragsfrei ist.

Die Beitragsfreiheit gilt

bis zum Erreichen der Altersgrenz

e

für die Familien versicherung.

Weitr eichendes V erbot

von neuen psy choaktiven

Stoff en (NPS)

Das Gesetz (Np SG) sieht ein weitr

ei-

chendes Verbot des Erw erbs, Besitz

es

und Handels mit neuen psychoakti-

ven S toffen (

NPS) und eine S trafbe-

wehrung der Weitergabe

von NPS

vor . Dabei bezieht sich das Verbot

erstmals auf ganze S toffgruppen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbr

ei-

tung von NPS zu bek ämpfen und

so ihre Verfügbark eit als Konsum-

und

Rauschmittel einzuschränken. Das

Gesetz ist im Nov ember 2016 in Kraft

getreten.

Errichtung eines Transp

lan-

tationsr egisters für mehr

Transpar enz und Sicherheit

Das Gesetz zur Errichtung eines Trans -

plantationsregisters ist am 1.

Nov em-

ber 2016 in wesentlichen Teilen in

Kraft getreten.

Erstmals sollen im

Register pseudon ymisierte Daten von

verstorbenen Organspendern, Or gan -

empfängern und Lebend spendern

bundesweit zentral zusam men ge-

fasst und miteinander verknüpft

wer den. Das R egister soll u. a.

dazu

beitragen, die Warte listenkriterien

sowie die Verteilungsr

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Spender organe weiter zuentwick

eln.

E-H ealth: mehr Leistungen

bei der T elemedizin

Im Rahmen der N euregelungen

durch das E-H ealth-Gesetz wer

den

schrittweise ab 2017 k onkrete tele-

medizinische Leistungen wie die

zusätzliche Beurteilung von Befun-

den bei elektronisch übermittelten

Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags

-

ärztliche Versorgung aufgenommen.

So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die

Menschen err eichbar sind, egal

ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öff entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit k

ostenlos herausgegeben. Sie darf e der W weck ampfes zum Z Wahlk ern während des Wahlhelf werbern oder Wahl von von Parteien noch weder

ahlw erbung verw

endet wer den.

Dies gilt für Europa-, Bundestags-,

Landtags- und K ommunalwahlen.

Aus Gründen der Lesbark eit wird an einigen S

tellen auf die Formulierung der w eiblichen Schreib

weise verzichtet.

Grundsätzlich sin

d jedoch stets beide Geschlechter gemeint.

Herausg eber

Bundesministerium für Gesundheit

Ref erat Öffentlichk

eitsarbeit, Publik

ationen 11055 Berlin

Gestaltung Scholz & Friends Berlin Gmb

H, www .s-f .com

Foto istock Signature /

Mario Guti

Druck Bonifatius Gmb H Paderborn

Redaktionsschluss Nov

ember 2016

Kostenlose Bestellung dieser Publik ation unter:

E-Mail:

publikationen@bundesr

egierung.de 030 / 18 272 2721 on: Telef

Fax:

030 / 18 10 272 2721 Schriftlich:

Publik ationsversand der Bundesr

egierung

Postfach 48 10 09 18132 Rostock .: BMG-G-11076 Bestell-Nr

Weiter e Inf ormationen fi nden Sie auf: www

.bundesgesundheitsministerium.de

So stärken wir die Pfl ege.

Für alle. Für Sie

So stärken wir die Pfl ege.

Für alle. Für Sie

So stärken wir die Pfl ege.

.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen gelingt die umfangreichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über 20 Jahren. Ab 1. Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pflegegraden beginnt ein Umdenken in der Pflege. Das Ziel: mehr Pflege nach Maß. So erhalten vor allem Menschen mit Demenz erstmals einen gleich berechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.

Wir stärken die Pfl ege …

… für Pfl egebedürftige in häuslicher Pfl ege

Pfl egebedürftige erhalten bereits seit 2015 ein höheres Pfl egegeld, höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.

Es gibt höhere Zuschüsse für altersgerechte Umbauten. Bis zu 4.000 Euro können hierfür beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder Schwellenabsenkung. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Pfl egehilfsmittel empfi ehlt, müssen sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Aufwand.

… für Pfl egebedürftige in

stationärer oder teilstationärer Pfl ege

Wer sich in stationärer Pfl ege befi ndet, also in einer Pfl egeeinrichtung lebt, erhält bereits seit 2015 höhere Leistungsbeträge. Ab 2017 gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der vollstationären Pfl ege mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen- anteil an den pfl egebedingten Kosten. Alle Pfl egebedürftigen in voll- und teilstatio nären Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

… für pfl egende Angehörige

Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenfreier Pflegekurs zu. Sie können außerdem bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege). Wer pflegt und berufstätig ist, kann zudem bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitszeit in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren redu- zieren (Familien pflegezeit- und Pflegezeitgesetz).

… für Pfl egekräfte

Rund eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Pfl ege.

Durch die Pfl egestärkungsgesetze wurde es möglich, dass in der stationären Pfl ege mittlerweile 48.000 zusätz liche Betreuungskräfte tätig sind – ein schöner Erfolg, der allen nützt. Durch die Vereinfachung der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außerdem mehr Zeit für die Pfl ege. Und durch den neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff wird die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.

Weitere Informationen fi nden Sie unter: www.wir-stärken-die-pfl ege.de

So stärken wir die Gesundheit.

Für alle. Für Sie.

Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Alter und an jedem Ort wichtig. Mit einer Reihe von Gesetzen wurde und wird weiterhin dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.

Denn auf gute Gesundheit kommt es an.

Woran wird besonders gearbeitet?

Gesundheitliche Prävention

Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen – mit diesem Grundsatz stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Euro jährlich die Gesundheitsförderung, insbesondere im direkten Lebensumfeld:

in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Auch die Weiterentwicklung der Früherkennungs untersuchungen und die Verbesserung des Impfschutzes sind in Angriff genommen worden.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, indem es auch künftig eine fl ächendeckende und gut erreichbare medi- zinische Versorgung sicherstellt. Des Weiteren haben gesetzlich Versicherte seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen Medi- kationsplan, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekom- men. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV wiederum zielt auf eine hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.

Versorgung im Krankenhaus

Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl egestellen- Förderprogramm bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Weiter verstärkt wird auch der Kampf gegen multiresistente Keime. So wird beispielsweise das Förderprogramm zur Einstellung und Ausbildung von Hygiene- fachkräften weiterentwickelt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wir-stärken-die-gesundheit.de

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Darauf kommt es an

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EG PFL

E

Was 2017 in der Pfl

ege und der Gesundheit wichtig wir

d

Ihr persönlicher Jahresk

alender im Innenteil

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Weiter e gesetzliche N

euerungen

Gute Versorgung seelisch

kranker M enschen

für die Z ukunft sichern

Mit dem Gesetz zur W eiterentwick -

lung der Versorgung und der Vergü-

tung für psychiatrische und psy cho-

somatische Leistungen (Psy ch VV G)

wird eine N euausrichtung des Ver

-

gütungssystems vorgenommen. Ziele

sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei

der Versorgung von M

enschen mit

seelischen Erkrankungen. Die R ege-

lungen sollen überwiegend zum

1. Januar 2017 in Kraft tr eten.

Änderung der medizinpro duk -

te r echtlichen

Vorschriften zur

Verbesserung der P atienten-

sicherheit

Fehler und Mängel bei M edizinpro-

dukten oder eine falsche Bedienung

bedeuten eine Gefahr vor allem für

die Patienten. N eben einer Überar bei-

tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinpr oduktesicherheit zur V

er- besserung der Sicherheit beim Ein-

satz von M edizinprodukten bei.

Am

1. Januar 2017 tritt die zw eite Ver

-

ordnung zur Änderung medizinpro-

dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.

Beitragsfreiheit für

Waisenr enten in der GKV

Für Waisenr entner, die

Leistungen

von der gesetzlichen Renten

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sicherung oder von einer berufs -

ständischen V ersorgungs einrichtung

erhalten, wir d im Zuge des E-H

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Gesetzes ab dem 1.

Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen

Kranken ver sicherung (GKV)

geschaf-

fen, bei der die W

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tragsfrei ist.

Die Beitragsfreiheit gilt

bis zum Erreichen der Altersgrenz

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für die Familien versicherung.

Weitr eichendes V erbot

von neuen psy choaktiven

Stoff en (NPS)

Das Gesetz (Np SG) sieht ein weitr

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es

und Handels mit neuen psychoakti-

ven S toffen (

NPS) und eine S trafbe-

wehrung der Weitergabe

von NPS

vor . Dabei bezieht sich das Verbot

erstmals auf ganze S toffgruppen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbr

ei-

tung von NPS zu bek ämpfen und

so ihre Verfügbark eit als Konsum-

und

Rauschmittel einzuschränken. Das

Gesetz ist im Nov ember 2016 in Kraft

getreten.

Errichtung eines Transp

lan-

tationsr egisters für mehr

Transpar enz und Sicherheit

Das Gesetz zur Errichtung eines Trans -

plantationsregisters ist am 1.

Nov em-

ber 2016 in wesentlichen Teilen in

Kraft getreten.

Erstmals sollen im

Register pseudon ymisierte Daten von

verstorbenen Organspendern, Or gan -

empfängern und Lebend spendern

bundesweit zentral zusam men ge-

fasst und miteinander verknüpft

wer den. Das R egister soll u. a.

dazu

beitragen, die Warte listenkriterien

sowie die Verteilungsr

egeln für

Spender organe weiter zuentwick

eln.

E-H ealth: mehr Leistungen

bei der T elemedizin

Im Rahmen der N euregelungen

durch das E-H ealth-Gesetz wer

den

schrittweise ab 2017 k onkrete tele-

medizinische Leistungen wie die

zusätzliche Beurteilung von Befun-

den bei elektronisch übermittelten

Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags

-

ärztliche Versorgung aufgenommen.

So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die

Menschen err eichbar sind, egal

ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öff entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit k

ostenlos herausgegeben. Sie darf e der W weck ampfes zum Z Wahlk ern während des Wahlhelf werbern oder Wahl von von Parteien noch weder

ahlw erbung verw

endet wer den.

Dies gilt für Europa-, Bundestags-,

Landtags- und K ommunalwahlen.

Aus Gründen der Lesbark eit wird an einigen S

tellen auf die Formulierung der w eiblichen Schreib

weise verzichtet.

Grundsätzlich sin

d jedoch stets beide Geschlechter gemeint.

Herausg eber

Bundesministerium für Gesundheit

Ref erat Öffentlichk

eitsarbeit, Publik

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Foto istock Signature /

Mario Guti

Druck Bonifatius Gmb H Paderborn

Redaktionsschluss Nov

ember 2016

Kostenlose Bestellung dieser Publik ation unter:

E-Mail:

publikationen@bundesr

egierung.de 030 / 18 272 2721 on: Telef

Fax:

030 / 18 10 272 2721 Schriftlich:

Publik ationsversand der Bundesr

egierung

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Weiter e Inf ormationen fi nden Sie auf: www

.bundesgesundheitsministerium.de

So stärken wir die Pfl ege.

Für alle. Für Sie

So stärken wir die Pfl ege.

Für alle. Für Sie

So stärken wir die Pfl ege.

.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen gelingt die umfangreichste Erneuerung der Pflegeversicherung seit über 20 Jahren. Ab 1. Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pflegegraden beginnt ein Umdenken in der Pflege. Das Ziel: mehr Pflege nach Maß. So erhalten vor allem Menschen mit Demenz erstmals einen gleich berechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.

Wir stärken die Pfl ege …

… für Pfl egebedürftige in häuslicher Pfl ege

Pfl egebedürftige erhalten bereits seit 2015 ein höheres Pfl egegeld, höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.

Es gibt höhere Zuschüsse für altersgerechte Umbauten. Bis zu 4.000 Euro können hierfür beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder Schwellenabsenkung. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Pfl egehilfsmittel empfi ehlt, müssen sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Aufwand.

… für Pfl egebedürftige in

stationärer oder teilstationärer Pfl ege

Wer sich in stationärer Pfl ege befi ndet, also in einer Pfl egeeinrichtung lebt, erhält bereits seit 2015 höhere Leistungsbeträge. Ab 2017 gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner in der vollstationären Pfl ege mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen- anteil an den pfl egebedingten Kosten. Alle Pfl egebedürftigen in voll- und teilstatio nären Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

… für pfl egende Angehörige

Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenfreier Pflegekurs zu. Sie können außerdem bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege). Wer pflegt und berufstätig ist, kann zudem bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitszeit in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren redu- zieren (Familien pflegezeit- und Pflegezeitgesetz).

… für Pfl egekräfte

Rund eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Pfl ege.

Durch die Pfl egestärkungsgesetze wurde es möglich, dass in der stationären Pfl ege mittlerweile 48.000 zusätz liche Betreuungskräfte tätig sind – ein schöner Erfolg, der allen nützt. Durch die Vereinfachung der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außerdem mehr Zeit für die Pfl ege. Und durch den neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff wird die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.

Weitere Informationen fi nden Sie unter: www.wir-stärken-die-pfl ege.de

So stärken wir die Gesundheit.

Für alle. Für Sie.

Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Alter und an jedem Ort wichtig. Mit einer Reihe von Gesetzen wurde und wird weiterhin dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.

Denn auf gute Gesundheit kommt es an.

Woran wird besonders gearbeitet?

Gesundheitliche Prävention

Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen – mit diesem Grundsatz stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Euro jährlich die Gesundheitsförderung, insbesondere im direkten Lebensumfeld:

in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Auch die Weiterentwicklung der Früherkennungs untersuchungen und die Verbesserung des Impfschutzes sind in Angriff genommen worden.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, indem es auch künftig eine fl ächendeckende und gut erreichbare medi- zinische Versorgung sicherstellt. Des Weiteren haben gesetzlich Versicherte seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen Medi- kationsplan, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekom- men. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV wiederum zielt auf eine hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.

Versorgung im Krankenhaus

Eine gute Versorgung im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl egestellen- Förderprogramm bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Weiter verstärkt wird auch der Kampf gegen multiresistente Keime. So wird beispielsweise das Förderprogramm zur Einstellung und Ausbildung von Hygiene- fachkräften weiterentwickelt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wir-stärken-die-gesundheit.de

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Darauf kommt es an

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Was 2017 in der Pfl

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Ihr persönlicher Jahresk

alender im Innenteil

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Weitere gesetzliche Neuerungen

Gute Versorgung seelisch kranker Menschen für die Zukunft sichern

Mit dem Gesetz zur Weiterentwick- lung der Versorgung und der Vergü- tung für psychiatrische und psycho- somatische Leistungen (Psych VVG) wird eine Neuausrichtung des Ver- gütungssystems vorgenommen. Ziele sind eine leistungsorientierte Finan- zierung und eine Verbesserung bei der Versorgung von Menschen mit seelischen Erkrankungen. Die Rege- lungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Änderung der medizinpro duk- te rechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Patienten- sicherheit

Fehler und Mängel bei Medizinpro- dukten oder eine falsche Bedienung bedeuten eine Gefahr vor allem für die Patienten. Neben einer Überar bei- tung aller Vorschriften trägt insbe- sondere der neue Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zur Ver- besserung der Sicherheit beim Ein- satz von Medizinprodukten bei. Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Ver- ordnung zur Änderung medizinpro- dukterechtlicher Vorschriften in Kraft.

Beitragsfreiheit für Waisenrenten in der GKV

Für Waisenrentner, die Leistungen von der gesetzlichen Renten ver - sicherung oder von einer berufs - ständischen Versorgungs einrichtung erhalten, wird im Zuge des E-Health- Gesetzes ab dem 1. Januar 2017 eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken ver sicherung (GKV) geschaf- fen, bei der die Waisenrente bei- tragsfrei ist. Die Beitragsfreiheit gilt bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Familienversicherung.

Weitreichendes Verbot von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS)

Das Gesetz (NpSG) sieht ein weitrei- chendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoakti- ven Stoffen (NPS) und eine Strafbe- wehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verbrei- tung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.

Errichtung eines Transplan- tationsregisters für mehr Transparenz und Sicherheit

Das Gesetz zur Errichtung eines Trans- plantationsregisters ist am 1. Novem- ber 2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Erstmals sollen im Register pseudonymisierte Daten von verstorbenen Organspendern, Or gan - empfängern und Lebend spendern bundesweit zentral zusam men ge- fasst und miteinander verknüpft werden. Das Register soll u. a. dazu beitragen, die Warte listenkriterien sowie die Verteilungsregeln für Spender organe weiter zuentwickeln.

E-Health: mehr Leistungen bei der Telemedizin

Im Rahmen der Neuregelungen durch das E-Health-Gesetz werden schrittweise ab 2017 konkrete tele- medizinische Leistungen wie die zusätzliche Beurteilung von Befun- den bei elektronisch übermittelten Röntgenaufnahmen und die Online- Videosprechstunde in die vertrags- ärztliche Versorgung aufgenommen.

So trägt die Telemedizin dazu bei, dass medizinische Experten für die Menschen erreichbar sind, egal ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.

Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird an einigen Stellen auf die Formulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet. Grundsätzlich sind jedoch stets beide Geschlechter gemeint.

Herausgeber

Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen 11055 Berlin

Gestaltung Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Foto istock Signature / Mario Guti

Druck Bonifatius GmbH Paderborn

Redaktionsschluss November 2016

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E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

Telefon: 030 / 18 272 2721

Fax: 030 / 18 10 272 2721

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18132 Rostock Bestell-Nr.: BMG-G-11076 Weitere Informationen fi nden Sie auf: www.bundesgesundheitsministerium.de

So stärken wir di

e Pfl ege. e Für Si Für alle.

So stärken wir di

e Pfl ege. e Für Si Für alle.

So stärken wir di

e Pfl ege. .

esetzen gelingt die umfangr Mit den Pflegestärkungsg eichste Erneuerung der Pflegev

ersicherung seit über

20 Jahr en. Ab 1.

Januar 2017 stehen jährlich 5 Milliar

den Euro zusätzlich für die Pfleg

e zur Verfügung.

Mit dem

neuen Pflegebedürftigk eitsbegriff, dem neuen Begutachtungsinstrument und den fünf Pfleg

egraden beginnt

ein Umdenk en in der Pflege.

Das Ziel: mehr Pflege nach Ma ß. So erhalten

vor allem M enschen mit Demenz

erstmals einen gleich ber echtigten Zugang zu allen Leistung

en der Pflegev ersicherung.

Wir stärken di e Pfl ege

… für Pfl egebedürftige in häusli

cher Pfl ege

eits seit 2015 ein höheres Pfl Pfl egebedürftige erhalten ber egegeld,

höhere Pfl egesachleistungen und mehr Geld für Pfl egehilfsmittel.

Es gibt höhere Z uschüsse für altersgerechte U

mbauten. Bis zu

4.000 Euro k önnen hierfür beantragt wer

den – etwa für Arbeiten zur

Türv erbreiterung oder Sch wellenabsenkung.

W enn der Medizinische

Dienst der Kranken versicherung Pfl egehilfsmittel empfi

ehlt, müssen

sie ab 2017 nicht mehr extra beantragt wer den – das spart Aufwand.

… für Pfl egebedürftige in

stationär er oder teilstationär

er Pfl ege

ndet, er Pfl ege befi Wer sich in stationär also in einer Pfl egeeinrichtung

lebt, erhält ber eits seit 2015 höhere Leistungsbeträge.

Ab 2017 gilt

für alle Bewohnerinnen und Bew ohner in der vollstationär

en Pfl ege

mit den Pfl egegraden 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigen-

anteil an den pfl egebedingten K osten. Alle Pfl

egebedürftigen in voll-

und teilstatio när en Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus

Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

… für pfl egende Angehörige

Pflegenden Angehörigen steht über die Pflegek asse ein kostenfr

eier

Pflegekurs zu. Sie k önnen außerdem bis zu sechs

Wochen im Jahr

eine Ausz eit von der Pflege nehmen (V erhinderungspflege). W

er pflegt

und berufstätig ist, k ann zudem bis zu zehn

Tage unter bestimmten

Voraussetzungen einmalig Pflegeunterstützungsgeld erhalten und seine Arbeitsz eit in einem Zeitraum

von bis zu zw ei Jahren r

edu-

zieren ( Familien pflegezeit-

und Pflegezeitgesetz ).

… für Pfl egekräfte

eine Million Rund Menschen

arbeiten in Deutschland in

der Pfl ege.

Durch die Pfl egestärkungsgesetz

e wurde es möglich, dass in der

stationären Pfl ege mittlerw eile 48.000 zusätz liche Betr

euungskräfte

tätig sind – ein schöner Erf olg, der allen nützt.

Durch die Ver einfachung

der Pfl egedokumentation bleibt Pfl egekräften außer

dem mehr Zeit

für die Pfl ege. Und dur ch den neuen Pfl egebedürftigk

eitsbegriff wird

die anspruchs volle Arbeit der Pfl egekräfte fachlich nochmals gestärkt.

Weiter e Inf ormationen fi nden Sie unter: www

.wir -stärken-die-pfl

ege.de

So stärken wir di

e Gesundheit.

Alter und an jedem Ort wichtig.

e. Für Si Für alle.

Eine gute medizinische Versorgung ist in jedem Mit einer Reihe

von Gesetzen

wurde und wir d weiterhin da

für gesorgt, dass das Gesundheitssystem zuverlässig und leistungsstark bleibt.

Denn auf gute Gesundheit kommt es an.

Woran wir d besonders gearbeitet?

Gesundheitliche Prä venti

on

bevor sie entstehen Krankheiten vermeiden, – mit diesem Grundsatz

stärkt das Präventionsgesetz mit über 500 Millionen Eur o jährlich

die Gesundheitsför derung, insbesonder

e im direkten Lebensumf eld:

in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.

Auch

die W eiterentwicklung der F rüherkennungs

untersuchungen und die

Verbesserung des I mpfschutzes sind in

Angriff genommen wor den.

Medizinische V ersorgung

Das Versorgungsstärkungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag,

indem es auch künftig eine fl ächendeck ende und gut erreichbar

e medi-

zinische Versorgung sicherstellt.

Des W eiteren haben gesetzlich

Versicherte seit 1.

Oktober 2016 Anspruch auf einen ärztlichen M edi-

kationsplan, wenn sie mehr als dr

ei Medik amente ver

ordnet bek om-

men. Der Gesetz entwurf zur Stärkung der

Arzneimittelversorgung

in der GKV wiederum zielt auf eine hoch wertige

Versorgung der

Versicherten mit Arzneimitteln.

Versorgung im Krank enhaus

Eine gute Versorgung im Krank

enhaus kann nur mit ausr eichend

Personal gelingen.

Durch das Krank enhausstrukturgesetz erhalten

die Krankenhäuser über den Pfl egezuschlag und das Pfl

egestellen-

För derprogramm bis zu 830 Millionen Eur o zusätzlich pro Jahr

, um

dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.

W eiter verstärkt wir d

auch der Kampf gegen multiresistente K eime. So wir

d beispielsweise

das För derprogramm zur Einstellung und Ausbildung

von Hygiene-

fachkräften weiter entwickelt.

Weiter e Inf ormationen finden Sie unter: www.wir

-stärken-die-gesundheit.de

GUTE GESUNDHEIT

Darauf kommt es an GUTE PFLEGE

Was 2017 in der Pfl ege

und der Gesundheit wichtig wird

Ihr persönlicher Jahreskalender im Innenteil

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Ein gesundes Jahr 2017!

Wichtige Termine im Überblick

GUTE GESUN DHEIT

Darauf kommt es an

GUTE PFLEGE

Wenn Sie Fragen rund um die Themen Gesundheit und Pfl ege haben, wenden Sie sich an unser Bürgertelefon oder bestellen Sie kostenfrei unsere Informationsmaterialien unter www.bundesgesundheitsministerium.de.

Bürgertelefon zur Krankenversicherung 030 / 340 60 66 – 01

Bürgertelefon zur Pfl egeversicherung 030 / 340 60 66 – 02

Fragen zur gesundheitlichen Prävention 030 / 340 60 66 – 03

Plenarsitzung Bundesrat

Plenartagung Europäisches Parlament Sitzungswoche Deutscher Bundestag (Januar bis Juni) Aktionstage/-wochen zu Gesundheit und Prävention Neuerungen sowie Aktionstage/-wochen zur Pfl ege

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Neue Pfl egegrade und neue Begutachtung gelten

Weltkrebstag

Tag der Kinderhospizarbeit

Internationaler Tag der Pfl egenden

Welt-Alzheimertag Bundesweiter Aktionstag

Pfl egende Angehörige

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen Tag der

Deutschen Einheit Internationaler

Kindertag

Weltkindertag G20-Gipfel

in Hamburg

Weltblutspendetag

Ratstagung der EU-Gesundheitsminister Beginn Handball-WM der Männer

G20-Gesundheitsminister- konferenz in Berlin

Weltgesundheits- versammlung in Genf

Vsl. Tag der offenen Tür der Bundesregierung 16. Bundesversammlung zur Wahl

des Bundespräsidenten

Finale Handball-WM der Männer

Weltdiabetestag

Darmkrebsmonat Herzwochen

Internationaler Tag der seltenen Erkrankungen

Welt-Tuberkulose-Tag

Weltmalariatag

Tag der gesunden Ernährung Weltgesundheitstag

Internationaler Tag des Sports

Tag des alkohol- geschädigten Kindes

Europäischer Tag der Depression

Internationaler Tag der seelischen Gesundheit

Welt-Aids-Tag Beginn Handball-WM der Frauen in Deutschland

Finale Handball-WM der Frauen Welt-Rheuma-Tag

Welthospiztag Welt-Thrombose-Tag

Welt-Polio-Tag

Umstellung auf Winterzeit Welt-Psoriasis-Tag Internationaler Tag

der Patientensicherheit

Europäischer Antibiotikatag

Tag der Zahngesundheit

Weltherztag Welthändehygienetag

Tag der Organspende

Tag der Rücken gesundheit Aschermittwoch:

Beginn Fastenzeit

Frühlingsanfang

Karfreitag

Tag der Arbeit

Pfi ngstsonntag

Pfi ngstmontag

Ostersonntag

Ostermontag

Beginn Sommerzeit

Christi Himmelfahrt

Herbstanfang

Winteranfang

Weihnachten

1. Weihnachtsfeiertag

2. Weihnachtsfeiertag Sommeranfang

Weltnichtrauchertag

Weltdrogentag

Welt-Hepatitis-Tag Beginn Fußball-EM der Frauen

Finale Fußball-EM der Frauen

500 Jahre Reformation

Europäische Impfwoche Woche der Wiederbelebung Woche der Demenz Weltantibiotikawoche

Neujahr

Silvester

Referenzen

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