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Archiv "Krankenhausapotheke: Arznei-Abgabe nur an Teileinheiten" (28.02.1980)

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NACHRICHTEN

Fachtagung informiert über Krankenhaustechnik

Die moderne, naturwissenschaft- lich betriebene Medizin wird im- mer mehr technisiert. Die Aufga- ben der Diagnose, Therapie und Überwachung werden zunehmend medizintechnischen Geräten über- tragen, und immer umfangreicher und komplexer werden diese Auf- gaben. Von dieser stürmischen Entwicklung waren in den letzten 15 Jahren Arztpraxen und Kran- kenhäuser gleichermaßen betrof- fen, und fast eklatant vollzog sich in dieser Zeit der Einzug der Medi- zintechnik in medizinische Hoch- leistungszentren mit dem Ziel, mehr Kranke schonender, wirt- schaftlicher und sicherer zu heilen und zu versorgen.

Umfang und Wachstum dieses Marktes verdeutlichen folgende Zahlen: Nach vorsichtigen Schät- zungen repräsentiert das Anla- genvolumen medizintechnischer Geräte in der Bundesrepublik Deutschland einen Wert von ca. 25 Milliarden DM. Hiervon entfallen rund 40 Prozent auf Arztpraxen in- klusive zahnärztlicher Praxen, et- wa 60 Prozent auf Krankenhäuser im weiteren Sinne. Geht man da- von aus, daß medizintechnische Geräte im Mittel alle zehn Jahre ersetzt werden, so ergeben sich gegenwärtig jährliche Neuinvesti- tionen von 2,5 Milliarden DM. Für die Instandhaltung (Wartung, In- spektion und Instandsetzung) müßten gegenwärtig jährlich rund 1,5 Milliarden DM von Kranken- häusern und Arztpraxen aufge- bracht werden. Neubeschaffun- gen und Instandhaltung würden demnach gegenwärtig ein jährli- ches Finanzvolumen von rund 4 Milliarden DM ausmachen. Wel- cher Geldbetrag für die Instand- haltung tatsächlich aufgebracht wird beziehungsweise zur Verfü- gung steht, ist unbekannt.

Vermutungen, die zunächst auf rein statistischen Überlegungen basierten. scheinen sich leider zu bestätigen: Mit dieser stürmischen

Entwicklung hat sich das Unfallri- siko für den Patienten überpropor- tional erhöht. Wesentliche Fakto- ren sind hierbei:

I> mangelhafte Ausbildung und

Fortbildung des Bedienungsper- sonals;

I> mangelnde finanzielle Mittel für

die Instandhaltung;

I> kompliziertere Gerätetechnik;

I> intensivere Nutzung;

~ mangelhafte Installation und

I> fehlerhafte Konstruktion des

Gerätes.

Erste Untersuchungen lassen er- kennen, daß Unfälle hätten ver- mieden werden können, wenn me- dizintechnische Geräte

I> richtig gehandhabt (ca. 60 Pro-

zent).

I> richtig installiert (ca. 20 Pro-

zent),

I> richtig instandgehalten (ca. 10

Prozent),

I> richtig konstruiert (ca. 8 Pro-

zent),

worden wären.

Lediglich zwei Prozent der Unfälle waren durch unvorhersehbare Umstände unvermeidbar. Diese alarmierenden Tatsachen verdeut- lichen, daß ein Eingreifen immer dringender wird. Bestehendes überdacht und laufende Bestre- bungen forciert vorangetrieben werden müssen.

Anläßlich der Fachtagung Kran- kenhaustechnik "Medizintechni- sche Geräte im Krankenhaus"

vom 19. bis 21. März 1980 in der Stadthalle Hannover soll versucht werden. diese weitgespannte The- matik erschöpfend abzuhandeln, erganzt durch eine Industrie-Aus- stellung namhafter medizintechni- scher Firmen und des Fachhan-

504 Heft 9 vom 28. Februar 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

dels, anläßlich der sich Angehöri- ge des ärztlichen, pflegerischen, administrativen und technischen Bereiches im Krankenhaus, nie- dergelassene Ärzte und Zahnärz- te, Angehörige der Sozialministe- rien, Wirtschaftsministerien und Gesundheitsämter, Angehörige und Mitglieder der Krankenkas-

sen, Versicherungen und Verbän-

de, Ingenieur- und Planungsbüros informieren und beraten lassen

können. WZ

Krankenhausapotheke:

Arznei-Abgabe

nur an Teileinheiten

Von Krankenhausapotheken dür- fen künftig Arzneimittel nur an ein-

zelne Stationen und andere Teil-

einheiten eines Krankenhauses zur Versorgung von Personen, die in das Krankenhaus stationär oder teilstationär aufgenommen wor- den sind, sowie an die Personen abgegeben werden, die im Kran- kenhaus beschäftigt sind. Das stellte der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit bei der er- neuten Beratung des Gesetzent- wurfs der Bundesregierung über die Einrichtung von Kranken- hausapotheken (Bundestags- Drucksache 8/1812) fest.

Unter anderem wurde festgelegt, daß Apotheker die Erlaubnis zur Niederlassung auch erhalten kön- nen, wenn sie in einer in die Arz- neimittelversorgung einbezoge- nen, den Apotheken vergleichba- ren Einrichtung der Bundeswehr tätig waren.

..".. Nachdem der Ausschuß be- schlossen hatte, daß eine zweijäh- rige Vollzeitbeschäftigung als Apotheker vor der Niederlassung erforderlich ist, wurde in einer Übergangsbestimmung festge- legt, daß diejenigen, die vor dem 31. Dezember 1981 die Approba- tion und vor dem 31. Dezember 1982 die Erlaubnis zur Niederlas- sung erhalten (haben), sich nach bisher geltendem Recht niederlas-

sen können. WZ/wib

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