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Archiv "Selbständig leben trotz Mehrfachbehinderung" (05.03.1993)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT RZBERICHTE

Arzneimittel

Schnellinformation über die Ausgaben

Bereits in diesem Monat soll den niedergelassenen Vertragsärzten ei- ne Schnellinformation über die aktu- elle Ausgabenentwicklung bei den Arzneimitteln an die Hand gegeben werden. Zugleich sollen die Ver- tragsärzte über die daraus zu erwar- tenden Auswirkungen auf das Arz- neimittelbudget unterrichtet werden.

Darauf verständigten sich jetzt füh- rende Vertreter der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) und Repräsentanten der pharmazeuti- schen Industrie in einem gemeinsa- men Gespräch über die Auswirkun- gen des Gesundheitsstrukturgesetzes auf die Arzneimittelversorgung.

Die Vertreter der Kassenärzte- schaft und der Pharmaindustrie stimmten in der Auffassung überein, daß die Transparenz des Arzneimit- telmarktes für den Arzt verbessert werden müsse. Mit einer möglichst zeitnahen Information über die Aus- gabenentwicklung solle dem Arzt die notwendige Hilfestellung gegeben werden, sein Verordnungsverhalten

Gesundheitsministe- rium: Lange Agenda

Die zügige Umsetzung des Ge- sundheitsstrukturgesetzes (GSG) steht im Vordergrund der Aktivitä- ten des Bundesgesundheitsministeri- ums für den Rest der laufenden (12.) Legislaturperiode. Gleichzeitig soll die dritte Stufe der Gesundheitsre- form dadurch vorbereitet werden, daß der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen bis Ende 1994 (Zwi- schenbericht Ende 1993) ein Sonder- gutachten über die künftige Entwick- lung der gesetzlichen Krankenversi- cherung erstellen wird. Vorschläge der Gutachter werden vor allem zur Frage des Leistungskatalogs der ge- setzlichen Krankenversicherung un- ter Berücksichtigung der Prioritäten und Grenzen aus medizinischer und ethischer Sicht und aus der Sicht der

auch unter dem Ausgabenbudget an den Anforderungen einer rationalen, auf Qualität bedachten Arzneithe- rapie auszurichten.

In diesem Zusammenhang spra- chen sich beide Seiten für eine in- haltliche Abstimmung der neuen Arzneimittel-Richtlinien des Bun- desausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen aus. Das Ziel: praktische Hinweise für den Arzt über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenver- sicherung verordnungsfähigen Arz- neimittel unter Beachtung von Qua- lität und Wirtschaftlichkeit.

Schließlich plädieren KBV und Pharmaindustrie für die gemeinsame Weiterentwicklung eines EDV-ge- stützten Arzneimittel-Informations- systems auf der Basis des Amis-Pro- gramms, das dem Arzt schnelle Marktübersichten — ebenfalls unter den Gesichtspunkten von Qualität und Preis — ermöglichen soll.

„Langfristig", heißt es in einer Pres- seerklärung zu dem gemeinsamen Gespräch abschließend, „wollen die Beteiligten die Möglichkeiten einer indikationsorientiert gestaffelten Selbstbeteiligung in der GKV prüfen und gegebenenfalls gemeinsam poli- tisch an den Gesetzgeber herantra- gen." JM

solidarischen Finanzierung erwartet (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 4/1993, „Seite eins").

Den beiden wichtigen Proble- men „Drogen" und „AIDS" soll un- ter anderem durch die Einsetzung ei- nes „Nationalen Drogenrates" sowie durch verstärkte Aufklärung sowie Betreuung und Pflege von AIDS-In- fizierten und -Kranken begegnet werden.

Das „Psychotherapeutengesetz"

(„Gesetz über den psychologischen Psychotherapeuten") soll einerseits das Berufsrecht, andererseits die Einbindung der Psychologen in das System der gesetzlichen Krankenver- sicherung regeln. Im Hinblick auf das zweite Element soll es beim De- legationsverfahren bleiben. Zur Ein- grenzung der finanziellen Belastung denkt man an eine Budgetierung so- wie das Prinzip der Kostenerstat- tung, kombiniert mit erheblicher Selbstbeteiligung des Patienten.

Bei der 5. Arzneimittelgesetz- Novelle (AMG) geht es im wesentli- chen um die Umsetzung von EG- Recht in deutsches Recht. — Die An- passung der Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) steht ebenfalls auf dem Programm.

Weitere Vorhaben sind: das MTA-Gesetz, das Physiotherapeu- tengesetz, die Novellierung des Gen- technikgesetzes sowie des Medizin- produktegesetzes. Auch der Entwurf eines Organtransplantationsgesetzes soll — vorbehaltlich der Anderung des Grundgesetzes — vorbereitet wer- den.

Schließlich sollen auch noch ein

„Krebsregistergesetz" und mögli- cherweise ein „Diätassistentenge- setz" geschaffen werden. St. Gr.

Selbständig leben trotz Mehrfachbehinderung

Das Rheinische Gehörlosen- heim Euskirchen bietet gehörlosen Menschen mit einer zusätzlichen gei- stigen Behinderung eine Chance, ihr Leben selbständig zu gestalten. Vor etwa zehn Jahren entschied der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der Träger des Heims, 35 Prozent der Heimbewohner in soge- nannten Außenwohngruppen unter- zubringen. Inzwischen ist dieses Ziel weit übertroffen worden. Von den insgesamt 50 Heimbewohnern sind nur noch 17 im zentralen Heimge- bäude in Euskirchen untergebracht.

Die anderen 33 Behinderten leben in zur Zeit sechs Wohngemeinschaften in Euskirchen und Umgebung.

„Ziel ist es, das Heim auf abseh- bare Zeit komplett zu dezentralisie- ren", erläutert Heimleiter Wilderich von Weichs. Damit wäre das Gehör- losenheim Euskirchen die erste Ein- richtung des Landschaftsverbandes, die für mehrfachbehinderte Erwach- sene ein an „normalen" Umständen orientiertes Wohnfeld geschaffen hat.

Jeweils fünf bis sechs Behinder- te

verschiedener Alterstufen leben in einer Wohngemeinschaft zusammen.

Dort ist für jeden ein Einzelzimmer vorgesehen. Auf Wunsch können Dt. Ärztebl. 90, Heft 9, 5. März 1993 (19) A1-611

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Mehr Markttransparenz im Hilfsmittelbereich!

Thomas Neumarm

Die Versorgung mit Hilfsmitteln dürfte zum heterogensten Teil- bereich der gesundheitlichen Versorgung zählen. Die Hetero- genität der angebotenen Produkte findet ihre Entsprechung in einem hohen Maß an Intransparenz und stellt damit Ärzte, Ver- sicherte und Krankenkassen vor große Probleme. Mit den Heil- mittel- und Hilfsmittel-Richtlinien und dem am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen „Gesundheitsstrukturgesetz" wurden für den Hilfsmittelbereich der gesetzlichen Krankenversicherung wich- tige Voraussetzungen geschaffen, die geeignet sind, die Markt- transparenz in diesem Segment entscheidend zu verbessern. - Der Verfasser des folgenden Beitrages ist Referent im Fach- referat 227 des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

sich Paare jedoch auch ein Zimmer teilen. In den Wohngruppen lernen die Mehrfachbehinderten, sich ei- genständig um ihre persönlichen Be- lange wie Aufstehen und Waschen, Organisation der Freizeit und um den Haushalt zu kümmern. Sogar die Wohnung wurde von allen gemein- sam eingerichtet. Für Probleme und Fragen stehen jeder Wohngruppe zwei Mitarbeiter des LVR — gelern- te Erzieher mit einer heilpädagogi- schen Zusatzausbildung — zur Ver- fügung. Sie betreuen ihre „WG" in der Regel nachmittags und abends, auch an den Wochenden. Kommuni- kationsmittel ist in erster Linie die Gebärdensprache.

Für die Bewohner des Heimes werden in enger Zusammenarbeit mit dem „Förderverein Rheinisches Gehörlosenheim" Fortbildungsver- anstaltungen organisiert. Dies ist für geistig Behinderte, die zudem auch noch gehörlos sind, eine bislang bei- spiellose Maßnahme.

Die Erfahrung mit den Außen- wohngruppen hat gezeigt, daß die Behinderten sich in ihrer Persönlich- keit weiterentwickelten und lernten, selbständiger und eigenverantwortli- cher zu handeln als zuvor. Einige von ihnen hatten bereits Jahrzehnte in der zentralen Einrichtung des Ge- hörlosenheimes gelebt.

„Die Integration der Behinder- ten in ein nichtbehindertes Umfeld ist im Großen und Ganzen gut gelun- gen", freut sich von Weichs. „Proble- me gibt es in erster Linie, wenn es laut wird bei den Behinderten", er- läutert Weichs. Gehörlose können sich nämlich aufgrund ihrer Behin- derung nicht in ihrer Lautstärke kon- trollieren.

Das Projekt in Euskirchen ist al- lerdings nicht das einzige dieser Art, das vom LVR vor rund zehn Jahren in Angriff genommen wurde. Für al- le acht Heilpädagogischen Heime, deren Träger der Verband ist, wird eine Dezentralisierung angestrebt.

Ein Vorteil, der sich für das Gehör- losenheim in Euskirchen bietet, ist jedoch, daß hier noch genügend Wohnraum für die Außenwohngrup- pen zu finden ist. In anderen Groß- städten wie beispielsweise Düssel- dorf gibt es damit erheblich mehr Schwierigkeiten. Sp

T

rotz einiger Versuche des Ge- setzgebers, den Hilfsmittel- markt durch geeignete Instru- mente transparenter zu gestalten, krankt dieser Bereich der gesetzli- chen Krankenversicherung an einer für alle Beteiligten feststellbaren In- transparenz. Zwar konnten mit der Festbetragskonzeption des „Gesund- heitsreformgesetzes '88" und den seit dem 1. Oktober 1992 geltenden Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtli- nien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen die Vor- aussetzungen für mehr Qualität und.

Wirtschaftlichkeit verbessert wer- den. Eine Änderung an der teilweise dürftigen und lückenhaften Informa- tionslage der Versicherten über preisgünstige Leistungserbringer so- wie Vertriebswege von Hilfsmitteln war damit jedoch bisher nicht ver- bunden.

Festbeträge für Hilfsmittel

Obwohl für einzelne Bereiche der Hilfsmittelversorgung seit meh- reren Jahren Festbeträge festgesetzt worden sind (zum Beispiel für Hör- hilfen) und die Krankenkassen im Rahmen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht gefordert sind, ihren Versicherten Leistungserbrin- ger zu benennen, die bereit sind,

Hilfsmittel zum Festbetrag oder zu niedrigeren Preisen abzugeben, kommt es auch heute noch zu einer in vielen Fällen objektiv nicht erfor- derlichen Zuzahlung durch gesetz- lich versicherte Patienten. Gerade bei den Hörhilfen ist — in Überein- stimmung mit dem Sachverständi- genrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen — zu vermuten, daß die Mehrheit der Versicherten in Unkenntnis von preisgünstigen Versorgungsalternativen Zuzahlun- gen hinnehmen muß. Dieser Sach- verhalt ist aus gesundheits- und sozi- alpolitischer Sicht unbefriedigend.

Der Gesetzgeber hat sich mit der Einführung von Festbeträgen aus- drücklich gegen eine obligatorische Eigenbeteiligung der Versicherten für Hilfsmittel entschieden. Zuzah- lungen bei Hörhilfen treffen vor al- lem ältere Personen mit geringerem Einkommen.

Die Unkenntnis der Versicher- ten über Festbetragslieferanten ist primär Folge einer unzureichenden Aufklärungsarbeit durch die gesetz- lichen Krankenkassen. Diese infor- mierten bisher nur lückenhaft über das Marktgeschehen und waren nur in Ausnahmefällen bereit, für die Versicherten eine aktive Informati- onsarbeit zu leisten.

Inzwischen hat sich die Datenla- ge über den Hilfsmittelmarkt durch A1 -612 (20) Dt. Ärztebl. 90, Heft 9, 5. März 1993

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