Österreich:
Gruppenpraxen ab sofort erlaubt
Seit dem 2. April sind in Öster- reich ärztliche Gruppenpraxen er- laubt. Wie die Österreichische Ärzte- kammer (ÖÄK) mitteilt, ist dies der Schlußpunkt jahrelangen Bemühens der Ärzte um „zeitgemäße und pati- entenfreundliche Kooperationsfor- men“. Es habe einer von der ÖÄK gestützten Verfassungsklage bedurft, um Gruppenpraxen in Österreich durchzusetzen. Der Verfassungsge- richtshof hatte zum 31. März 1997 die Passagen des Ärztegesetzes aufgeho- ben, die Gruppenpraxen bislang ver- hindert hatten.
Nach Ansicht von Prim. Dr.
Michael Neumann, Präsident der ÖÄK, sind jedoch noch Detailfragen zu klären. Nach wie vor sei unklar, in- wieweit Gruppenpraxen Kassenver- träge abschließen können. „Nachdem die Krankenhäuser immer weniger Leistungen werden anbieten können, müssen diese durch niedergelassene Ärzte sichergestellt werden. Im Inter- esse der Bevölkerung wird dies nicht ohne Kassenverträge gehen“, sagte
Neumann. EB
EU: Einheitliche Kriterien für
Selbstmedikation
Im Rahmen eines Symposiums über Selbstmedikation, unterstützt von der EU-Kommission, haben sich europäische Verbände der Ärzte, Apotheker und Arzneimittelherstel- ler auf einen gemeinsamen Stand- punkt zur Selbstmedikation geeinigt.
Das geht aus einer Mitteilung des Brüsseler Büros der deutschen Ärzte- schaft hervor.
Das Papier des Ständigen Aus- schusses der Europäischen Ärzte, der Europäischen Union der Ärzte für Allgemeinmedizin, der Europäischen Union der Fachärzte, des Zusammen- schlusses der Apotheker in der Eu- ropäischen Union und des Europäi- schen Fachverbands der Arznei- mittelhersteller definiert als Selbst-
medikation die eigenverantwortliche Anwendung nicht verschreibungs- pflichtiger Arzneimittel durch den Patienten, wobei dieser möglicher- weise von einem Apotheker oder dem Angehörigen eines anderen Gesund- heitsberufes beraten wird. Selbstme- dikation solle die Möglichkeit bieten, Symptome und Beschwerden zu be- handeln, die keiner ärztlichen Kon- sultation bedürfen. Sichergestellt werden müsse, daß für alle Arznei- mittel ausreichende und relevante In- formationen vorhanden seien, um ei- nen therapeutischen Nutzen und größtmögliche Sicherheit bei der An- wendung zu erzielen. EB
Osteuropa: Anstieg sexuell übertragbarer Krankheiten
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einem alarmieren- den Anstieg von Geschlechts- und an- deren Infektionskrankheiten in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Die Ausbreitung von Syphilis in Ost- europa bedrohe auch die westlichen Nachbarländer, hieß es in einer in Genf veröffentlichten Erklärung. In Deutschland, Finnland, Norwegen, Polen und Großbritannien seien be- reits Fälle von „importierter“ Syphilis, Gonorrhö, Diphtherie und anderen Infektionskrankheiten registriert wor- den. 40 bis 50 Prozent der in Westeu- ropa festgestellten Tuberkulosefälle seien bei Einwanderern aufgetreten.
Anläßlich des Weltgesundheits- tages am 7. April startete die WHO eine Kampagne gegen sexuell über- tragbare Krankheiten in Osteuropa.
Die politischen und wirtschaftlichen Umbrüche in der Region hätten dazu geführt, daß Programme zur Präventi- on und Kontrolle dieser Krankheiten abgebrochen worden seien.
In Rußland hat sich nach Anga- ben der WHO die Zahl der Syphilis- Fälle seit 1989 um das 40fache erhöht.
1995 wurden 225 000 Fälle registriert.
Auch die Zahlen anderer sexuell über- tragbarer Krankheiten stiegen in den GUS-Ländern in den vergangenen zehn bis 20 Jahren um das 20- bis 30fa- che. Während sich die AIDS-Erkran- kungen im Westen Europas stabilisiert
hätten, sei bei Drogenabhängigen in Osteuropa ein starker Anstieg der HIV-Infektionen festgestellt worden.
Auch die Ansteckungsrate über sexu- elle Kontakte sei alarmierend. afp
Gericht billigt Vertrag zwischen EU und Indien
Die Europäische Union (EU) darf den Rahmen für die entwick- lungspolitische Zusammenarbeit ih- rer Mitglieder mit Ländern der drit- ten Welt festlegen. Das besagt ein ak- tuelles Urteil des Europäischen Ge- richtshofs (EuGH). Diese Zusam- menarbeit muß dabei stets „dem Ziel der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze ent- sprechen“.
In seiner ersten Entscheidung zum entwicklungspolitischen Teil der Maastrichter Verträge billigte das Ge- richt ein Abkommen der EU mit Indi- en von 1994, gegen das Portugal ge- klagt hatte. Begründung der Klage:
Das Abkommen sei zu konkret gehal- ten und habe deshalb nicht mehrheit- lich gegen die Stimme Portugals be- schlossen werden dürfen. Der EuGH urteilte anders: Der Vertrag mit Indien lege lediglich den Rahmen und die Be- reiche der Zusammenarbeit fest, er- mächtige die EU aber nicht, „Maßnah- men jedweder Art zu ergreifen“. Da- her beeinträchtige er die Kompeten- zen der Mitgliedsstaaten nicht. afp
Rumänien: Tuberkulose breitet sich aus
Rumänien ist das europäische Land mit den meisten Tuberkuloseer- krankungen. 1996 wurden mehr als 124 000 neue Fälle gemeldet, darunter 1 100 bei Kindern, wie der Bukarester Lungenspezialist Cristian Didilescu mitteilte. Demnach breitet sich die In- fektionskrankheit seit 1985 kontinu- ierlich in Rumänien aus. Die zuneh- mende Armut und die schlechte Ge- sundheitsversorgung seien für die Aus- breitung der Tuberkulose verantwort- lich. In Rumänien stirbt jeder zehnte Erkrankte an der Infektion. afp A-1117 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 17, 25. April 1997 (33)
T H E M E N D E R Z E I T BLICK INS AUSLAND