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Archiv "§ 218: Diskussion über den Gruppenantrag: Eklatante Mängel" (05.06.1992)

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D

er Ausgabenschub in der ge- setzlichen Krankenversiche- rung hält unvermindert an. Der Bundesverband der Betriebs- krankenkassen (BKK) hat für seinen Bereich eine Ausgabensteigerung um 13 Prozent für die ersten drei Monate des Jahres 1992 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjah- res errechnet. Die Ersatzkassenver- bände (V dAK) verzeichnen im sel- ben Zeitraum einen Ausgabenan- stieg um rund 10,8 Prozent. Bei bei- den Kassenarten sind die Einnah- men deutlich hinter den Ausgaben zurückgeblieben. Die Folge: Falls sich der Trend fortsetzt, wird das Defizit der Krankenkassen 1992 noch höher ausfallen als im Vorjahr.

Für die wesentlichen Leistungs- bereiche der gesetzlichen Kranken- versicherung zeigen die Hochrech- nungen der Betriebskrankenkassen und der Ersatzkassen folgende Ent- wicklung:

e

Ärztliche Behandlung: plus 6 Prozent (BKK), plus 6,84 Prozent (VdAK),

e

Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz): plus 9 Prozent (BKK), plus 6,78 Prozent (VdAK),

e

Zahnersatz: plus 25 Prozent (BKK), plus 17,63 Prozent (VdAK),

e

Arzneimittel: plus 12,5 Pro- zent (BKK), plus 12,44 Prozent (VdAK),

e

Heil- und Hilfsmittel: plus 14 Prozent (BKK), plus 15,71 Pro- zent (V dAK),

e

Krankenhausbehandlung:

plus 13,5 Prozent (BKK), plus 10,83 Prozent (VdAK).

Während als direkte Folge des Gesundheits-Reformgesetzes die neu eingeführten Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit im Be- reich der Betriebskrankenkassen ei- nen Zuwachs von 190 Prozent auf- weisen, scheinen Einspareffekte mehr und mehr zu verpuffen. Bei- spiel: Die Ausgaben für Kuren, die unmittelbar nach der Einführung des Gesundheits-Reformgesetzes deut- lieh nachgelassen hatten, nehmen nun wieder stark zu: um 25 Prozent.

Allerdings sind die Angaben unter der Einschränkung zu sehen, daß der jeweilige Sockelwert für die Aussage entscheidende Bedeutung hat. So kommt die Steigerung bei den Aus-

DEUTSCHES

ARZTEBLATI'

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Ausgabenschub hält unvermindert stark an

gaben für Schwerpflegebedürftigkeit (190 Prozent) dadurch zustande, daß diese Leistungen erst zu Beginn des Jahres 1991 eingeführt wurden. Der BKK-Bundesverband rechnet damit, daß sich diese Steigerung im Laufe des Jahres auf insgesamt 40 bis 50 Prozent abflachen wird.

Auch für die neuen Bundeslän- der stellte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen eine Hoch- rechnung an. Die daraus gewonne- nen Daten sind jedoch relativ unsi- cher. Dennnoch: Gewisse Tenden- zen lassen sich durchaus ablesen. So kommt der BKK-Bundesverband zu der Prognose, daß die Einnahmen in den neuen Bundesländern stärker

steigen werden als die Ausgaben. Auf Grund einer Stichprobe bei den vier größten Betriebskrankenkassen in den neuen Ländern rechnet der BKK-Bundesverband mit einem Ausgabenzuwachs von 23 Prozent, während die Grundlöhne und damit die Einnahmen der Kassen um 35 Prozent steigen werden.

Die Ersatzkassen weisen beson- ders auf die "besorgniserregenden Zuwachsraten" im Krankenhaus hin.

Während sich die Ausgaben für die ambulante ärztliche und zahnärztli- che Versorgung moderat entwickelt hätten, müsse der Gesetzgeber auf dem stationären Sektor unbedingt und unverzüglich tätig werden. JM

§ 218: Diskussion über den Gruppenantrag

Eklatante Mängel

Für die einen ist sie eine Art Ge- hirnwäsche, andere bezeichnen sie als Preisgabe des Lebensschutzes.

Die Rede ist in beiden Fällen von der Pflichtberatung in Zusammen- hang mit dem Schwangerschaftsab- bruch, die verbunden mit einer Fri- stenlösung in einem Gruppenantrag von Abgeordneten der SPD und FDP eingebracht wurde (Deutsches Ärzteblatt 21!1992). In Bann wird davon ausgegangen, daß etwa 50 CD V-Abgeordnete den Entwurf mit- tragen werden.

Die CDU/CSU-Fraktion hält je- doch an ihrem Gesetzentwurf, der eine Indikationenregelung vorsieht, fest. Nach Ansicht von Dr. Reinhard Göhner (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizmini- sterium, enthält der Gruppenantrag vier eklatante Mängel, die unüber- brückbare Gegensätze zur Auffas- sung von CDU/CSU bildeten:

~ Das ungeborene Leben wer- de innerhalb der Fristen von 12 be-

ziehungsweise 22 Wochen frei ver- fügbar, weil in diesen Zeiträumen grundlos ein straffreier Schwanger- schaftsabbruch möglich gemacht werde.

~ Die sogenannte Pflichtbera- tung sei ein EtikettenschwindeL Der Beratungspflicht würde schon durch die Übergabe einer Informationsbro- schüre Genüge getan.

~ Der Gruppenantrag enthalte eine Zwei-Fristenregelung: Recht- fertigungsgrund innerhalb von zwölf Wochen, Straffreiheit für die Schwangere bei einem Abbruch in- nerhalb von 22 Wochen.

~ Der Gruppenantrag sei, auch wenn die im ursprünglichen SPD- Entwurf vorgesehene Fristlosigkeit der eugenischen Indikation aufgeho- ben sei, eine Diskriminierung behin- derten Lebens.

In einer gemeinsamen Stellung- nahme der Deutschen Bischofskon- ferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken heißt es: "Der Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992 (25) Ac2105

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Foto (3); Bernhard Eifrig

Gruppenantrag sieht eine eindeutige Fristenregelung vor, die das ungebo- rene Kind in seinen ersten Lebens- wochen schutzlos macht, verzichtet für die ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft auf die gebotene rechtliche Mißbilligung der Tötung des ungeborenen Kindes und räumt dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren den Vorrang vor dem Lebensrecht des Kindes ein."

Der Antrag versuche, durch die vorgesehene Ausgestaltung der Be- ratung die Verfassungswidrigkeit zu verschleiern. „Damit sollen die Bera- tungsstellen in ein Verfahren einge- bunden werden, das in ethisch un- verantwortlicher und verfassungs- widriger Weise den Schutz menschli- chen Lebens preisgibt".

Die Grünen forderten dagegen auf ihrer Bundesversammlung in Berlin eine „ersatzlose Streichung des Paragraphen 218". Zwar bringe der Gruppenantrag den Frauen im Westen die Abschaffung des Zwan- ges, den Schwangerschaftsabbruch durch eine Indikation genehmigen zu lassen. Die „Verschärfung der Zwangsberatung" sowie die Neuein- führung der Strafbarkeit im Osten Deutschlands seien jedoch ein zu ho- her Preis dafür, hieß es in einer Re- solution des Parteitags.

Auch der Deutsche Gewerk- schaftsbund (DGB) bezeichnet die Initiative als „herbe Enttäuschung".

Viele Frauen hätten gehofft, daß der Paragraph 218 nun endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werde, führte die stellvertretende DGB- Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer in einem offenen Brief an die Bun- destagsabgeordneten aus. Die vorge- sehene „Zwangsberatung" sei eine Entmündigung der Frau. Schwange- re, die in einem Konflikt stünden und Hilfe wünschten, müßten eine Beratung ihrer Wahl in Anspruch nehmen können. Die vorgesehene Beratungspflicht würde zu einer un- gleichen Situation der Frauen in den verschiedenen Bundesländern füh- ren, je nachdem wie liberal, konser- vativ oder kirchlich eingestellt dort die Beratungspflicht sei, betonte Ilo- na Schulz-Müller, Leiterin der Hauptabteilung Weibliche Ange- stellte bei der Deutschen Angestell- ten-Gewerkschaft. Kli

Abschiede

Gegen Ende des 95. Deutschen Ärztetages, am 16. Mai, meldete sich Prof. Dr. Waldemar Hecker in ei- ner persönlichen Angelegenheit zu Wort. Er sei vor einigen Wochen 70 geworden und nunmehr emeritiert.

Mit dem Ausscheiden aus dem Be- rufsleben löse sich der unmittelbare Bezug zum Fach und zum Beruf, und es sei an der Zeit, auch als Delegier- ter Jüngeren Platz zu machen. Hek- ker war rund 20 Jahre lang eine mar- kante Erscheinung auf Deutschen Ärztetagen, ein Preuße in Bayern, je- mand, der seinen Standpunkt vertrat und auf den man bauen konnte. Vie- len Dele-

gierten, die ihn schon lange kann- ten, war wehmütig zumute. Als Hecker auf seinen Platz zurückging, dankte man ihm ste- hend mit Beifall (Fo- to unten).

Prof.

W. Hecker hat nicht nur einen guten Namen als Kinderchirurg, er hat sich in der ärztlichen Berufspolitik über sein engeres Fachgebiet hinaus stark eingesetzt. Die

ärztliche Selbst- verwaltung lebt von solchen Menschen, die Beruf, Berufspo- litik und Einsatz für das Gemein- wohl miteinan- der verbinden.

Ein anderer, der unlängst von hohen Amtern Abschied ge- nommen hat und auf dem Deut-

schen Ärztetag in besonderer Weise geehrt wurde, Prof. Dr. Dr. h. c.

Hans Joachim Sewering (Foto oben), hat das in einer kurzen Dankrede anläßlich der Verleihung der Para-

celsus-Medaille so ausgedrückt: „Ih- ren Aufgaben werden die Körper- schaften nur gerecht, wenn sie sich sowohl ihrer Verantwortung gegen- über den ärztlichen Mitgliedern bei der Wahrung und Vertretung ihrer berechtigten Belange als auch gegen- über Staat und Gesellschaft durch die Gewährleistung eines ethisch und fach-

lich hoch- stehenden Ärztestan- des bewußt sind, und wenn zu je- der Zeit Kollegin- nen und Kollegen bereit sind, neben ihrer eigentli- chen ärztli- chen Arbeit

Aufgaben in den Körperschaften zu übernehmen, die damit verbundene Verantwortung zu tragen und dafür viel Arbeitskraft, Zeit und Einsatz- bereitschaft einzubringen."

Ein anderer Abschied steht noch bevor: Prof. Dr. Horst Bourmer (rechts oben) begrüßte den Deut- schen Ärztetag in Köln — als Präsident der gastgebenden Ärztekammer Nordrhein, und er fügte gleich hinzu, es sei wohl zum letzten Mal, daß er in dieser Eigenschaft vor den Ärztetag trete. Der nächste Ärztetag in Köln

wird in zwei Jahren stattfinden; Prof.

Bourmer bestellt sein Haus und zieht Bilanz — so zum Beispiel mit dem Ti- telaufsatz von Heft 20 „Der Sozial- staat überfordert sich selbst". NJ A1-2106 (26) Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992

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