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In der Tagespresse wurde vor vier Wochen auf die grossen Mängel hingewiesen

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I 072/2003 FIN 2. Juli 2003 47 C

Interpellation

2045 Bichsel, Belp (SVP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 18.02.2003

Fragen zum neuen Steuergesetz, den Steuerformularen und zu den Veranlagungen

Mit der Einführung der Gegenwartsbemessung versprach die Steuerverwaltung eine wesentlich einfachere und effizientere Abwicklung der Selbstdeklarationen und der anschliessenden Veranlagung. Die neuen Steuerformulare wurden nach dem ersten Versand vor einem Jahr von den meisten Steuerpflichtigen, vor allem aber von den Treuhändern und Notaren vorwiegend positiv beurteilt. Im Laufe des Jahres, als die ersten definitiven Veranlagungen offensichtliche, massive Fehler enthielten, schlug aber diese Haltung in Frust und Ärger um.

Jede Veranlagung musste und muss noch heute genau kontrolliert werden und Veranlagungsfehler, auch wenn sie noch so klar sind, können nur auf dem Einspracheweg angefochten werden, was für die Steuerpflichtigen, die Steuerberater und auch für die Steuerverwaltung einen sehr grossen zusätzlichen, unnötigen Zeitaufwand bedeutet.

In der Tagespresse wurde vor vier Wochen auf die grossen Mängel hingewiesen. Die Steuerverwaltung rechtfertigte sich sofort, und dementierte, dass auf der Steuerverwaltung ein Chaos herrsche. Für mich drängen sich aus diesen Zeitungsartikeln und aus den diversen Hinweisen von verschiedenen Steuerpflichtigen folgende Fragen auf:

- Was sind für Überlegungen dahinter und was wird dagegen unternommen, da Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung 2001 fristgerecht, d.h. vor dem 15. März 2001 eingereicht haben, im Oktober 2001 oder noch später eine provisorische Schlussabrechnung erhalten haben, welche in den meisten Fällen nur gerade beim Vermögen den Zahlen der eingereichten Formulare entspricht?

- Weil die Einkommen in vielen Fällen zu hoch provisorisch veranlagt sind (doppelte Lohneinkommen, doppelte, oder dreifache Eigenmietwerte, doppelte Wertschriftenerträge), fallen auch die Ratenrechnungen pro 2002 viel zu hoch aus. Wie viel machen die Vergütungszinsen in nächster Zeit aus, die wegen den fälschlicherweise zu hoch fakturierten Ratenrechnungen vom Kanton bezahlt werden müssen, vorausgesetzt, zwei Drittel der Steuerpflichtigen haben die Raten pünktlich bezahlt?

- Wird in Zukunft angestrebt, dass die Schlussabrechnungen gleich definitiv und nicht noch zuerst provisorisch erstellt werden?

- In der Zeitung konnte man lesen, dass bis Ende Mai 2003, 98 Prozent der Veranlagungen 2001 definitiv sind. Entspricht das der Zeitlimite auch für die Zukunft,

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oder sind Bestrebungen im Gange, dass dieser Zeitpunkt nach vorne, z.B. 31.

Dezember, geschoben werden kann?

- Hat man sich auf der Steuerverwaltung auch schon Gedanken gemacht, dass gute Steuerzahler durch diese, teilweise überhaupt nicht nachvollziehbaren Veranlagungen das Vertrauen in den Staat verlieren, und den Kanton oder gar das Land wechseln könnten?

Antwort des Regierungsrates

Wie der Regierungsrat bereits in seiner Antwort vom 19. März 2003 auf die dringliche Motion 037/2003 (Kiener Nellen: Externe Überprüfung der Steuerverwaltung) dargelegt hat, sind beim Vollzug des neuen Steuergesetzes mit seinen zahlreichen und teilweise tief greifenden Veränderungen, beim Übergang zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung und beim Einsatz des informatikgestützten Veranlagungssystems E-VAS verschiedene Anwendungsschwierigkeiten und Fehler aufgetreten. Diese sind mit verschiedenen Massnahmen angegangen und soweit möglich auch behoben worden.

Die vom Interpellanten angesprochenen Punkte sind in dem soeben erwähnten Umfeld zu sehen. Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

- Die Frage, ob nicht auf eine provisorische Veranlagung verzichtet werden könne, kann nicht losgelöst vom Problem der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantwortet werden. Es liegt im Interesse der Steuerverwaltung und der Steuerpflichtigen, Verrechnungssteuerguthaben wenn immer möglich zusammen mit der definitiven Veranlagung zurück zu erstatten. Auch im System der einjährigen Gegenwartsbemessung beantragen die Steuerpflichtigen ihre Verrechnungssteuerguthaben mit dem Einreichen der Steuererklärung. Damit die beantragten Verrechnungssteuerguthaben jedoch auch denjenigen Steuerpflichtigen zurück erstattet werden konnten, welche noch nicht definitiv veranlagt sind, muss eine provisorische Abrechnung erstellt werden. Trotz der inskünftig zu erwartenden Steigerung der sofortigen definitiven Veranlagungen wird es immer Fälle geben, welche nicht unmittelbar nach Einreichung der Steuererklärung erledigt werden können. Da es sich dabei oftmals um komplexere Fälle mit hohen Verrechnungssteuerguthaben handelt, ist es gerade in diesen Fällen wichtig, dass die Guthaben mittels provisorischer Abrechnung an die zu erwartenden Steuern angerechnet werden können.

- Betreffend den Umfang des zurückzuerstattenden Vergütungszinsbetrags ist zunächst festzuhalten, dass ein Anspruch auf Vergütungszins selbstverständlich nur dann besteht, wenn die Ratenrechnungen im Vergleich zur definitiven Rechnung zu hoch ausgefallen sind und die Ratenbeträge auch tatsächlich bezahlt worden sind. Auf zuviel fakturierten Steuerbeträgen wird für das Steuerjahr 2002 ein Vergütungszins von 3.75

% (Zinssatz der Kantonssteuer) entrichtet. Was dies für das Steuerjahr 2002 in absoluten Zahlen bedeutet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, weil die Steuererklärungen, welche als Basis für die Berechnung der Steuern für das Jahr 2002 gelten, erst in den ersten Wochen dieses Jahres an die Steuerpflichtigen versandt wurden.

Im Rechnungsjahr 2002 hatte der Kanton für zuviel bezogene Ratenbeträge des Jahres 2001 Vergütungszinsen in der Höhe von 14,365 Mio. Franken zu entrichten. Dieser Betrag fiel aus Gründen der Übergangsregelung zwischen der früheren zweijährigen Vergangenheitsbemessung und der neuen einjährigen Gegenwartsbemessung vergleichsweise hoch aus, weil sich die im Jahr 2001 in Rechnung gestellten Raten auf die Bemessungsjahre 1999/2000 stützten. Aus steuerplanerischen Gründen realisierten

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viele Steuerpflichtige in diesen beiden Jahren der Bemessungslücke möglichst hohe Einkommen, was eine zu hohe Ratenberechnungsbasis ergab.

Als weiterer Grund sind die mit der Steuergesetzrevision 2001 erhöhten Abzüge zu erwähnen, welche sich erst mit der definitiven Veranlagung 2001 und im Sinne einer Reduktion der definitiv geschuldeten Steuerbeträge voll auswirken konnten. Diese Elemente lösten somit im Jahr 2002 anlässlich der Schlussabrechnung für 2001 höhere Rückerstattungen mit Vergütungszins aus als in den Vorjahren.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im System der Vergangenheitsbemessung die Zustellung der ersten Ratenrechnung jeweils erst drei Monate nach dem Einreichungstermin der Steuererklärung erfolgte. Im System der Gegenwartsbesteuerung werden demgegenüber alle drei Raten im Steuerjahr selber in Rechnung gestellt, während die Steuererklärung für dieses Steuerjahr erst nachträglich im März des Folgejahres einzureichen ist. Im Vergleich zur zweijährigen Veranlagungsperiode verlängert sich demzufolge bei der einjährigen Gegenwartsbesteuerung die durchschnittliche Anlagedauer der zuviel bezahlten Ratenrechnungen (insbesondere im zweiten Jahr), was wiederum zu einer Erhöhung des Vergütungszinsbetrages führt. Es ist aber anzunehmen, dass im Vergleich zum ausserordentlich hohen Vergütungszinsbetrag des Jahres 2002 für die kommenden Jahre tendenziell eine tiefere Vergütungszinsbelastung des Kantons zu erwarten ist, dies insbesondere, weil das Veranlagungssystem E-VAS nach der Überwindung gewisser Anfangsschwierigkeiten und dank vermehrt automatisierter Verarbeitung auf Grund von Vergleichen mit elektronisch verfügbaren Daten aus früheren Steuerperioden seine Wirkung optimal entfalten und damit die Veranlagungsdauer reduziert werden kann. Andererseits ist zu bedenken, dass sich die mit dem neuen Finanz- und Lastenausgleich verbundene Anlageerhöhung des Kantons auf den Vergütungszinsbetrag erhöhend auswirkt. Angesichts der verschiedenen Einflussfaktoren ist deshalb eine Beurteilung der zukünftigen Höhe des Vergütungszinsbetrages insgesamt schwierig.

- Die Steuerverwaltung setzt alles daran, die Steuererklärungen möglichst umgehend zu bearbeiten und den Steuerpflichtigen eine definitive Veranlagung zuzustellen. Wie oben unter Lemma 1 ausgeführt, ist jedoch in Fällen, in welchen sich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer unverhältnismässig lange hinauszögern würde, die Ausstellung einer provisorischen Veranlagung unumgänglich. Gemäss Zielvorgaben der Steuerverwaltung sollen sowohl die provisorische wie die definitive Veranlagung den Steuerpflichtigen innerhalb dreier Monate nach Abgabe der Steuererklärung zugestellt werden.

- Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Schwierigkeiten bei der Einführung des Systemwechsels sich nicht nur positiv für den Kanton auswirken können. Er hat in seiner eingangs erwähnten Antwort auf die dringliche Motion Kiener Nellen seine Beurteilung der gegenwärtigen Situation im Steuerbereich dargelegt. Es kann deshalb auf die seinerzeitigen Ausführungen verwiesen werden.

An den Grossen Rat

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