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Archiv "Influenza-Meldesystem: Bewährungsprobe bestanden" (30.07.1993)

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POLITIK

gleichbare Abstriche vorgenommen werden, damit der Abstand zu den Leistungen der Arbeitslosenversiche- rung gewahrt bleibt.

Bei Beziehern höherer Einkom- men wird das Kindergeld allgemein auf 70 Mark monatlich gekürzt; bis- lang galt dies nur bei den Leistungen für das zweite Kind. Dabei wird an eine Einkommensgrenze von etwa 150 000 Mark für Verheiratete und von 120 000 Mark für Alleinerziehen- de gedacht. Auch das Erziehungsgeld soll vom ersten Tag an und nicht erst nach sechs Monaten einkommensab- hängig gestaltet werden. Auch hier sollen die genannten Einkommens- grenzen gelten. Die Kürzung des Kindergeldes könnten auf verfas- sungsrechtliche Bedenken stoßen, da bei den Kindern der „Besserverdie- nenden" nicht mehr der Minimalauf- wand durch Freibeträge und Kinder- geld als gedeckt angesehen werden kann. Beim Kindergeld sollen künftig die Einkünfte des Kindes verstärkt berücksichtigt werden.

Steuerbeschlüsse: Bei der Be- steuerung sollen Mißbräuche einge- dämmt und die Umgehung der Steu- erpflicht verhindert werden. Genau- er als bisher sollen Verträge zwi- schen Ehegatten kontrolliert, die Manipulation von Preisen in Kauf- verträgen aufgedeckt und das Dekla- rieren privat genutzter Gegenstände als steuerlich abzugsfähige Arbeits- mittel verhindert werden. Inzwischen gibt es im Finanzministerium die er- ste Fassung eines Artikelgesetzes, nach der auch die Gestaltungsmög- lichkeiten bei den Finanzinnovatio- nen eingeschränkt werden sollen.

Ziel ist es unter anderem, den Wert- zuwachs von Papieren steuerlich zu erfassen, der an Stelle der an sich fäl- ligen und steuerpflichtigen Zinsen ausgewiesen wird. Durch diese Ge- setzesergänzung soll ein kürzlich her- ausgegebener Verwaltungserlaß ab- gesichert werden.

Mit diesem Gesetzentwurf, über den das Kabinett noch im August entscheiden muß, soll die Mineralöl- steuer auf Benzin von 1994 an um 16 Pfennig je Liter und für Diesel um 7 Pfennig je Liter angehoben werden.

Die Kilometer-Pauschale für PKW wird gleichzeitig um 10 Pfennig auf 75 Pfennig je Entfernungs-Kilometer

KOMMENTAR / KURZBERICHT

angehoben. Zur Stützung der Bau- konjunktur wird der begrenzte Schuldzinsenabzug im Rahmen des selbstgenutzten Wohnungsbaus um ein Jahr verlängert. Der Schuldzin- senabzug kann also noch für Neubau- ten in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 1996 fertigge- stellt werden. Der Vorwegabzug soll nur noch bei Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die steuerfreie Leistungen Dritter zur Vorsorge erhalten, ge- kürzt werden, und zwar einheitlich um 16 Prozent.

Standortsicherungsgesetz: Das Gesetz, das 1994 in Kraft tritt, ist aus konjunkturpolitischer Sicht verbes- sert worden. Die prinzipiellen Ein- wände wegen der unterschiedlichen Belastung der gewerblichen Einkünf- te und aller übrigen Einkünfte blei- ben jedoch bestehen. Nunmehr steht fest, daß künftig der Körperschaft- steuersatz auf einbehaltene Gewinne 45 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne 30 Prozent beträgt. Die Be- lastung der gewerblichen Einkom- men im Rahmen der Einkommen- steuer wird auf 47 Prozent begrenzt;

Influenza-Meldesystem

Das Meldesystem, im letzten Jahr aufgebaut von der Arbeitsge- meinschaft Influenza (AGI), scheint zu funktionieren. Die Daten, die die 200 zur Zeit am System beteiligten niedergelassenen Ärzte in der „Grip- pesaison" 1992/93 an die AGI gemel- det haben, waren, retrospektiv be- trachtet, offensichtlich repräsentativ.

Nachdem die Aufbauphase beendet ist, beabsichtigt die AGI, ab Herbst diesen Jahres mit ihren Daten an die Öffentlichkeit zu treten. Das kündig- te sie auf einer Tagung in Mari- enbad/Tschechei an. Der Kreis der Meldepraxen soll verdoppelt werden, so daß das Meldesystem dann 400 Praxen umfaßt. Interessenten für ei- ne solche Meldepraxis gibt es zur Ge-

für alle übrigen Einkunftsarten bleibt es bei dem Spitzensatz von 53 Pro- zent. Von der Koalition waren zu- nächst Steuersätze von einheitlich 44 Prozent vorgeschlagen worden.

Es bleibt bei der degressiven Ab- schreibung von 30 Prozent für beweg- liche Wirtschaftsgüter; diese sollte ursprünglich auf 25 Prozent gekürzt werden. Dies hätte investierende Be- triebe und auch die Freiberufler be- nachteiligt, die nichts von der Sen- kung der Steuersätze haben. Die de- gressive Abschreibung für Betriebs- gebäude wird abgeschafft und durch eine lineare Abschreibung von je- weils 4 Prozent über 25 Jahre ersetzt.

Das Gesetz bleibt prinzipiell aufkommensneutral. Die Senkung der Steuersätze wirkt jedoch sofort, während die Maßnahmen der Ge- genfinanzierung erst später wirksam werden. Bis 1996 ergibt sich jeden- falls ein die Unternehmen entlasten- der Effekt von 14 Milliarden Mark, der zur Stabilisierung der Konjunk- tur beitragen könnte. Gegen diese Regelung spricht, daß Arbeitnehmer und Freiberufler benachteiligt wer- den. wst

nüge. Der AGI liegen 300 Bewerbun- gen vor. Die Ärzte, die bisher mitma- chen, sind weiterhin motiviert, ledig- lich acht haben ihre Mitarbeit aufge- kündigt. Das System der Meldepra- xen wurde von der AGI im vorigen Jahr nach dem Vorbild ähnlicher

„Sentinel networks", die es in den eu- ropäischen Nachbarländern bereits seit längerem gibt, in Deutschland eingeführt (dazu Heft 41/1992: „Auf Wache gegen die Grippe").

Von den meldenden Ärzten wer- den wöchentlich alle Fälle akuter re- spiratorischer Erkrankungen an die AGI gemeldet. Es handelt sich um eine bloße statistische Erfassung; Pa- tientendaten werden nicht weiterge- geben. Fünf Prozent der meldenden

Bewährungsprobe bestanden

A1-2050 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 30, 30. Juli 1993

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THEMEN DER ZEIT AUFSÄTZE

Z

umindest institutionell-formal fanden vor der parlamentari- schen Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) am 18. Dezember 1992 Kol- lektivverhandlungen zwischen den wichtigsten Akteuren des Gesund- heitswesens und dem Gesundheits- ministerium statt, was in den „Info- Papieren zum Gesundheits-Struktur- gesetz" vom 2. Dezember 1992 im einzelnen aufgelistet wird und wor- auf Minister Seehofer vorher und in der Folgezeit immer wieder in der Öffentlichkeit hingewiesen hat. Bun- desärztekammer und Kassenärztli- che Bundesvereinigung sehen und bewerten das Prozedere und die Er- gebnisse der Kollektivverhandlungen natürlich völlig anders als der Mini- ster; nachzulesen in der kontinuierli- chen Berichterstattung und Kom- mentierung im Deutschen Ärzte- blatt, ausführlich und systematisch dokumentiert im „Tätigkeitsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung 1992". Übereinstimmen würden jedoch alle der in irgendeiner Weise am Gesetzgebungsverfahren beteilig- ten kollektiven Akteure in der Ein- schätzung: „Weit stärker als andere Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung greift das

GStruktG in die verschiedensten Re- gelungsbereiche ein" (so G. Dalichau

& H. Grüner 1993 im ersten Kom- mentar zum GSG). Und weitgehend Konsens dürfte auch über die Ziel- setzungen der Reform bestehen: Be- grenzung der Kostenexpansion und Sicherung der Stabilität der gesetzli- chen Krankenversicherung.

Zwischen der Realisierung die- ser Ziele und dem Sicherstellungs- auftrag, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztli- chen Bundesvereinigung die bedarfs- gerechte und gleichmäßige ärztliche Versorgung der Krankenversicherten sowohl räumlich wie zeitlich sicher- zustellen haben, dürfte ein unmittel- barer Zusammenhang bestehen.

Ebenso unstrittig dürfte sein, daß der abstrakte Sicherstellungsauftrag praktisch erst im Berufsalltag des einzelnen Arztes realisiert wird. So lag es im Rahmen des Forschungs- projekts nahe, den einzelnen Arzt auch danach zu fragen, wie er sich durch die verschiedenen Berufsver- tretungen, Körperschaften und Ver- bände vertreten fühlt.

Die Befragung der in der primärärztlichen Versorgung tätigen und repräsentativ ausgewählten Praktischen Ärzte, Allgemeinmedizi- Ärzte senden zusätzlich einmal wö-

chentlich je fünf Rachenabstriche, damit man so stichprobenweise fest- stellen kann, ob eine beobachtete Zunahme respiratorischer Erkran- kungen auf Influenza beruht.

Die Daten werden bei der AGI gesammelt, statistisch aufbereitet und von deren wissenschaftlichem Beirat unter Vorsitz von Prof. Dr.

med. Hans Dieter Brede interpre- tiert. Die aufbereiteten Daten gehen sodann, gleichfalls wöchentlich, an die beteiligten Ärzte zurück. Diese gewinnen so einen Überblick über Aufkommen und Ablauf der aktuel- len Grippewelle. Das informatori- sche Feedback ist gleichsam eine im- materielle Vergütung für die Mitwir- kung am System. Nach den Erfahrun- gen der europäischen Sentinel net- works und nun auch der AGI wirkt die aktive Beteiligung an einem sol- chen epidemiologischen Projekt auf die Beteiligten stark motivierend.

Ein Meldesystem kann zwar gute Daten liefern, es wirbt für sich ge- nommen aber nicht für die Grippe- schutzimpfung. Das zeigt beispielhaft die frühere Tschechoslowakei. Hier gab es ein umfassendes, staatlich or- ganisiertes Meldeverfahren, an dem rund 6 000 Ärzte beteiligt waren. Der Anteil der Vakzinierten war jedoch kläglich (fünf Prozent der Risiko- gruppen). Das alte Meldesystem ist inzwischen zusammengebrochen.

Die beiden Nachfolgestaaten werden auch hier getrennte Wege gehen. Die Tschechei ist dabei, ein Sentinel Sy- stem mit 155 Ärzten aufzubauen.

Die (deutsche) Arbeitsgemein- schaft Influenza wird von vier Impf- stoffherstellern (Behringwerke, Du- phar, Wrieux und SmithKline Beecham Sächsisches Serumwerk) getragen.

Die Zusammensetzung der In- fluenza-Vakzine für 1993/94 lautet nach Mitteilung von Prof. Brede: A/

Singapore/6/86(H1N1) oder ein ent- sprechendes Antigen; A/Bejing/32/

92(H3N2) oder ein entsprechendes Antigen; B/Panama/45/90 oder ein entsprechendes Antigen. Brede meint, bei der kommenden Grippe- welle werde die Influenza A wieder zunehmen, nachdem in den letzten drei Jahren die Influenza B-Infektio- nen dominierten. NJ

Arztberuf und Gesundheitspolitik (II)

Strukturreform

und Verbändetätigkeit im primärärztlichen Meinungsbild

Gerhard Kunz, Dietmar Kaross und Gerd Reifferscheid

Im Teil II des Beitrags über erste Auswertungen und Analysen der Ärztebefra- gung') werden Aufgaben und Leistungen von Ärzteverbänden unter eher ge- sellschaftspolitischen, stärker berufspolitischen und schließlich mehr sozialpoli- tischen Aspekten untersucht ; wiederum: wie die Ärzteschaft dieses selbst sieht und bewertet.2) Teil I erschien in Heft 28-29/1993.

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 30, 30. Juli 1993 (19) A1-2051

Referenzen

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