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Archiv "Referentenentwurf zur Gesundheitsreform: Im wesentlichen bleibt es bei Fischers Konzeption" (04.06.1999)

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A-1449

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 22, 4. Juni 1999 (1)

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ur einen Tag später als an- gekündigt hat die Bundes- gesundheitsministerin den Referentenentwurf zur Gesund- heitsreform 2000 vorgelegt. Irgend- welche Überraschungen aufgrund koalitionsinterner Abstimmungs- probleme? Keine. Tatsächlich weist der Referentenentwurf gegenüber dem einige Wochen zuvor verbrei- teten Arbeitsentwurf aus dem Ge- sundheitsministerium (dazu DÄ 19:

„Fischers erster Versuch“) allen- falls geringfügige Änderungen auf.

Stabile Beitragssätze der Kran- kenkassen bleiben das Maß aller Dinge, und das Globalbudget soll’s richten. Für Andrea Fischer bein- haltet dies freilich mehr als eine simple Ausgabendeckelung. Die Ministerin sieht im Globalbudget

„ein Instrument, das eine flexible Steuerung des Leistungsgeschehens bewirken soll“. Die Verantwortung tragen die „Krankenkassen vor Ort“, deren Landesverbände nur dann eingreifen müßten, wenn in der Summe eine Überschreitung des Budgets droht.

Bei der Finanzierung der Kran- kenhäuser hat sich die Koalition auf folgenden Stufenplan geeinigt: Die Krankenkassen sollen weiterhin die Instandhaltungskosten aufbringen.

Als „Gegenfinanzierung“ dienen dem Entwurf zufolge einerseits die erhofften Einsparungen im System, andererseits die Mehreinnahmen der Krankenkassen durch die Ein-

beziehung der geringfügigen Be- schäftigungsverhältnisse in die So- zialversicherungspflicht. Rund zwei Milliarden DM sollen so im näch- sten Jahr zusammenkommen. Ab 2002 soll ein einheitliches Preissy- stem mit Fallpauschalen eingeführt werden, das ab 2005 verbindlich werden soll. Im zweiten Schritt hin zur monistischen Finanzierung übernehmen die Krankenkassen von den Ländern sukzessive die pauschale Investitionsförderung in den Kliniken – beginnend ab 2004.

Die zusätzlichen Aufwendungen sollen in die Fallpauschalen einge- rechnet werden. Von 2008 an sol- len die Kassen schließlich auch für die Einzelförderung aufkommen, wobei die Länder einen Teil der benötigten Mittel (rund 2 Mil- liarden DM) durch die Übernah- me der Kosten für Mutterschafts- und Sterbegeld „gegenfinanzieren“

sollen.

Im wesentlichen unverändert sind auch die vorgesehenen Rege- lungen an der Nahtstelle zwischen stationärer und ambulanter Ver- sorgung. Die Krankenhäuser sol- len schwerwiegende Krankheitsbil- der ambulant behandeln und hoch- spezialisierte Leistungen ambulant erbringen dürfen. Zur besseren Verzahnung von Klinik und Praxis setzt Andrea Fischer daneben auf die Integrationsversorgung. Die Krankenkassen sollen sektoren- übergreifende Verträge mit nieder-

gelassenen Ärzten und Kranken- häusern abschließen dürfen. Neu ist, daß die Kassenärztlichen Verei- nigungen zwar beteiligt werden sol- len, im Streitfalle entscheiden aber die Schiedsämter.

Wie schon mit den Eckpunk- ten angekündigt, will die Regierung die Hausärzte in ihrer Funktion als

„Lotsen durch das Gesundheits- wesen“ stärken. Auch hier gibt es gegenüber dem Vorentwurf keine entscheidenden Änderungen. Die Hausärzte sollen einen eigenstän- digen Anteil an der Gesamtvergü- tung erhalten, aber kein eigenes Verhandlungsmandat. Sie sollen ferner obligatorisch in die Integra- tionsversorgung einbezogen wer- den. Die Einzelheiten wird die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zu re- geln haben. Sollte sie dies nicht fristgerecht tun, drohte Andrea Fi- scher vorsorglich an, „werden wir das erledigen“.

Zurückhaltend gibt sich der Referentenentwurf schließlich bei der Frage nach einem Bonus für Versicherte, die einen Hausarzt wählen oder sich für die Integrati- onsversorgung entscheiden. Die Kassen können einen solchen Bo- nus vorsehen, sie müssen es aber nicht. Auf jeden Fall soll ein etwai- ger Bonus erst im nachhinein aus- geschüttet werden – nämlich dann, wenn Einsparungen erzielt worden

sind. Josef Maus

Referentenentwurf zur Gesundheitsreform

Im wesentlichen bleibt es

bei Fischers Konzeption

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