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Archiv "Gesamtpaket" (26.10.1989)

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je Person betragen würde. Ältere Versicherte hätten die Wahl zwi- schen höheren Beiträgen oder gerin- geren Leistungen. Das ergibt sich aus dem Äquivalenzprinzip.

Pflichtigen mit niedrigen Einkommen wird die Beitragszah- lung erleichtert. Für Sozialhilfe- Empfänger haben die Träger der So- zialhilfe die Beiträge zu entrichten.

Die Bezieher niedriger Einkommen (etwa bis 24 000 DM) erhalten aus Steuermitteln Beitragszuschüsse; da- bei wird auch an einen Abzugsbetrag von der Steuerschuld gedacht.

Plausibler wäre der Sonderaus- gaben-Abzug für alle; wer diesen we- gen eines niedrigen Einkommens nicht oder nicht voll nutzen kann, be- käme direkte Zahlungen (Negativ- steuer).

1> Die mit dem GRG einge- führten Hilfen der Krankenkassen sollen beibehalten werden, um einen Anreiz für die häusliche Pflege zu er- halten.

Das Modell beruht auf dem Grundsatz, daß der einzelne selbst für den Pflegefall vorsorgen muß und auch kann. Das ist ein ordnungs- politisch richtiger Ansatz. Die ge- setzliche Pflicht zur Vorsorge legiti- miert sich aus der Tatsache, daß der Staat in immer größerem Umfang aus Steuermitteln jene unterstützen muß, die keine Vorsorge betreiben.

Allerdings stellen sich auch eine Reihe von Fragen. So erscheint es wenig sinnvoll, eine Altersgrenze von 45 Jahren zu ziehen. Je früher eine Pflegefallversicherung abgeschlossen wird, um so niedriger ist auf Dauer die monatliche Beitragsbelastung.

Andererseits ist älteren Bürgern kaum zuzumuten, Zwangsversiche- rungen abzuschließen, deren Beiträ- ge sie überfordern würden oder de- ren Leistungen so gering wären, das sie dennoch die Sozialhilfe in An- spruch nehmen müßten. Dies wäre allenfalls dann vertretbar, wenn im Umfang der Beitragsleistung später der Rückgriff der Sozialhilfe auf das Vermögen des Versicherten oder die Einkommen naher Verwandter ver- mindert würde. Auch ist bisher über steuerliche Anreize für die Vorsorge zu wenig nachgedacht worden.

Allerdings gibt dieses Modell der Eigenverantwortung einen ho-

hen Stellenwert. Allein über den Ausbau der privaten Vorsorge kann langfristig die Nivellierung der So- zialleistungen auf niedrigem Niveau verhindert werden. Bei einer Versi- cherungslösung kann der Gesetzge- ber nicht in die vertraglich vereinbar- ten Leistungen eingreifen. Dagegen können Leistungszusagen der Kran- kenversicherung oder des Staates je nach Kassenlage korrigiert werden.

Die Versicherungsverträge sind kal- kulierbar und nicht manipulierbar.

. und Gebhard

Glücks Überlegungen

• Die bayerischen Überlegun- gen hat Minister Gebhard Glück vor- gestellt. Danach spricht für die Krankenversicherungslösung, daß ei- ne durchlässige Versorgungskette für Kranke und Pflegebedürftige aufgebaut werden kann. Abgren- zungsprobleme könnten vermindert werden. Außerdem verfüge die Krankenversicherung über ein dich- tes Organisationsnetz. Die Selbstver- waltung sei flexibler als eine Staats- verwaltung, die ein Pflegegesetz aus- zuführen hätte. Private Versicherun- gen könnten keine soziale Beitrags- staffelung bieten; die Arbeitgeber

Gesamtpaket

Zum zweiten Mal innerhalb kür- zester Frist hat es Bayerns Sozialmi- nister Gebhard Glück darauf ankom- men lassen, bei der Krankenversi- cherung Überraschung und sogar Unmut auszulösen. Beim Verband.

der Betriebskrankenkassen kritisier- te er, daß große Industrie-Unterneh- men damit liebäugeln, eigene be- triebliche Kassen einzurichten, die sich nachteilig auf den Mitgliederbe- stand der Ortskrankenkassen auswir- ken müßten (was dort natürlich gern gehört wurde). Nunmehr erweckte er die Besorgnis der Ortskranken- kassen mit dem Vorschlag, der Ge- setzlichen Krankenversicherung die gesamte Pflege-Finanzierung aufzu- erlegen. Für Zurückhaltung bei der Gründung neuer betriebseigener

seien nicht an deren Finanzierung zu beteiligen.

Wenn die von Bayern angestreb- te Lösung, nach der die Krankenkas- sen auch für die stationäre Pflege zu- ständig sein, Bund und Länder aber die Kosten tragen sollen, vorerst nicht durchzusetzen seien, so sagte Glück, dann sollte zunächst bei der Sozialhilfe der Rückgriff auf ein Ein- kommen und Vermögen der Famili- enangehörigen eingeschränkt wer- den. Bund und Länder hätten das fi- nanziell zu kompensieren.

Die bayerischen Pläne laufen darauf hinaus, die Kommunen und die Familien der Pflegebedürftigen zu entlasten und den Bund und die Länder zu belasten. Glück ver- schweigt nicht, daß längerfristig auch die Beitragszahler mit wachsenden Belastungen zu rechnen hätten.

• Die Pläne der SPD erschei- nen bislang noch weniger ausgereift.

Es gibt nur die Grundsatzentschei- dung für ein Bundespflegegesetz und für gestaffelte Pflegeleistungen.

Über die Finanzierung dieser Lei- stungen besteht noch keine Klarheit, weder in der Programm-Kommission noch in anderen Gremien der Partei.

Jedenfalls sollen die Einnahmen aus den geplanten Oko-Steuern nicht zur Finanzierung von Pflegeleistun- gen herangezogen werden. wst

Kassen spricht nach Glücks Auffas- sung, daß die Ausgewogenheit des gegliederten Versicherungssystems weder gestört noch belastet werden dürfe. Mit der Vorstellung, daß es möglich sein müsse, für ein „Gesamt- paket häusliche/stationäre Pflege"

auch eine versicherungsrechtliche Gesamtlösung zu finden, verbindet Glück die Absicht, die oft demüti- genden Umstände der Sozialhilfe und deren wenig soziale Folgeer- scheinungen zu überwinden. Außer- dem hofft er, so die problematische Abgrenzung zwischen klinischer und pflegerischer Versorgung abbauen zu können.

Eine Mitfinanzierung aus öffent- lichen Mitteln, etwa in Form eines Bundeszuschusses, sollte es — so Mi- nister Glück — den gesetzlichen Kas- sen erleichtern, das „Gesamtpaket Pflege" zu bewältigen. KG A-3158 (22) Dt. Ärztebl. 86, Heft 43, 26. Oktober 1989

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