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Archiv "PHARMA: Bezeichnend" (07.03.1991)

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Anonym

Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. In beson- deren Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden — aber nur dann, wenn intern be- kannt ist, wer geschrie- ben hat. DÄ sollen bestimmen, „was Sa-

che" ist. Und wer nun sitzt in den Aufsichtsgremien der Kassen? Richtig, die Politiker unter anderem! Wer also be- kommt das Sagen? Richtig, Herr Dreßler! So bestimmt im Ergebnis der Staat direkt die Leistungen und deren In- halte und nicht etwa nur die Rahmenbedingungen. Ein verstaatlichtes Gesundheits- wesen also, da gibt's keine Il- lusionen!

Wirklich, es kommen die Tränen, wenn die SPD da von Marktwirtschaft spricht.

Dr. med. Hans-Joachim Zielinski, Kiefernweg 6 a, W-2280 Westerland

PHARMA

Zu dem Beitrag „Blüm vs.

Pharma: Bei der Machtprobe hat niemand gewonnen — Der Kompro- miß" in Heft 3/1991:

Bezeichnend

Es ist bezeichnend, daß in dem „Kompromiß" zwischen Pharma-Industrie und Sozial- minister Blüm der versicherte Arbeiter (bis 4750,— DM mtl.) als „Marktbeteiligter" über- haupt nicht vorkommt! Er un- terliegt nach wie vor der Zwangsmitgliedschaft einer öffentlich-rechtlichen Pri- märkasse (Monopol von zirka 80 Prozent aller Arbeitneh- mer!) mit Zwangsabzug vom Lohn und Verpflichtung, zum

„Kassenarzt" zu gehen.

Daß Arbeitsminister Blüm nicht viel von Marktwirtschaft versteht (Partei-interner Titel

„Herz-Jesu-Marxist"), hat er bereits mit seinem verkork- sten Gesundheits-Reform- Gesetz („Festbeträge") be- wiesen. Er nimmt nach wie vor nicht zur Kenntnis, daß ein Versicherter nur wirklich sparen kann, wenn man ihn dazu in die Lage versetzt, durch Gewährung von frei vereinbarten Sparverträgen mit einer freigewählten Kran- kenversicherung (mit tragba- rer Selbstbeteiligung, Kosten- erstattung und Beitragsrück- gewähr). Wie Herr NJ richtig feststellt, ist die Pharma-In- dustrie neben der Medizin-

Technik der einzige Zweig des Gesundheitswesens, der weltweit dem Leistungswett- bewerb ausgesetzt ist und da- her für Höchstleistungen auch hohe Investitionen und Löhne (nicht nur Gewinne!) aufbringen muß. Ein neues Arzneimittel erfordert heute den Aufwand von ca. 200 Mil- lionen DM.

Dr. Max Stadelmayr, Grö- berweg 5, W-8132 Tutzing SPRACHLICHES

Zu dem Leserbrief „AiP: Ar- beitslosigkeit vorprogrammiert"

von Dr. Axel Prokop in Heft 46/1991:

Gar schröcklich

Zwar kennt auch der Duden die Formen Vor- programm, vorprogrammiert, aber die Ausdrucksweise ist dennoch „gar schröcklich un- gebildet":

Programmieren hat ja ei- nen ausschließlich lateini- schen Wortstamm und be- deutet nichts anderes als vor- schreiben. Ein Programm ist demnach eine Art Vorschrift.

Ein Vorprogramm wäre dem- nach eine Vor-Vorschrift.

Etwas vorprogrammieren hieße also dann, etwas vor- vorschreiben. Das wäre höch- stens eine Umschreibungs- form für stottern, keine Aus- drucksform für gutes Deutsch.

Warum bringt man nicht einfach zum Ausdruck, daß

„Arbeitslosigkeit program- miert" ist?

Dr. M. Freigang, Postfach 95 49, W-8500 Nürnberg 11

GOLFKRIEG

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Gefährliche Waffe", in dem die

„vorsorgliche Weigerung" von Krankenhausmitarbeitern, ameri- kanische Soldaten zu behandeln, kommentiert wurde:

Approbation entziehen

Als schon recht alter Dok- tor erscheint es mir eigentlich selbstverständlich, daß man Ärzten, die sich weigern, alle ohne Ansehen der Person oder Nationalität zu heilen, die Approbation entziehen muß. Im letzten Golfkrieg wurden bei uns ja zum Bei- spiel auch Iraner versorgt.

Wir haben im 2. Weltkrieg auch gegen den Politdruck der Zeit Russen oder Franzo- sen etc. behandelt, so gut es eben ging, zum Teil auch ope- rativ.

Politischer Arzt ist garsti- ger Arzt oder eben gar kei- ner. Das war immer so. Wer sich als Arzt beruflich von po- litischen Motiven leiten läßt und nicht ausschließlich hu- manitären, hat das Recht auf Ausübung seines Berufes ver- wirkt. Er begibt sich prinzipi- ell in die Nähe von Sowjet- psychiatern und NS-Ärzten etc. als Werkzeug der Politik.

Der Arzt darf eben nicht nur, nein er ist verpflichtet zu hel- fen, das gilt auch juristisch.

Das wird im Ernstfall der Staatsanwalt festzustellen ha- ben. Ich halte es sogar für möglich, daß schon die Auf- forderung zur Behandlungs- verweigerung ein Straftatbe- stand sein kann.

Dr. Herbert Lemke, Alte Heerstraße 76, W-5205 Sankt Augustin 2

Unerträgliche Arroganz

Als Mangel an Mensch- lichkeit und Solidarität und als unerträgliche Arroganz empfinde ich die Weigerung einzelner Ärzte — ich bin nur nicht sicher, ob hier die Be- rufsbezeichnung „Arzt" ge- rechtfertigt ist —, falls erfor- derlich, amerikanische Solda- ten, die am Golf verwundet wurden, hierzulande zu be-

handeln. Nicht weigern wür- den sie sich wahrscheinlich, in diesem Falle irakische Solda- ten zu behandeln.

In meinen Augen ist das kein Protest gegen den Krieg, sondern der blanke, zynische Antiamerikanismus. Man mag zur USA stehen, wie man will, ob verletzter Soldat oder Zivilist, sowohl der einen, als auch der anderen Seite, jeder hat das Anrecht auf ärztliche Behandlung. Wir sind dafür ausgebildet und haben uns mit dem Hippokratischen Eid gebunden und freiwillig ver- pflichtet.

Die einseitige Behand- lungsverweigerung als poli- tisches Druckmittel ist für mich beschämend und nicht zu akzeptieren. Empfehlen möchte ich den „Ärzten", die in der Behandlungsverweige- rung ihre „moralische" Auf- gabe sehen, sich ehrlich zu hinterfragen, ob doch nicht ein anderer Beruf besser für sie wäre, und somit als Kon- sequenz auch ihre Approba- tion zurückzugeben.

Dr. med. Gerald Hart- mann, An der Post 2 a, W-3362 Bad Grund

PSYCHOTHERAPIE Zu dem in Vorbereitung be- findlichen Psychologischen Psy- chotherapiegesetz:

Kinder- und Jugendlichen- Versorgung gefährdet

Als Leser des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES verfolgte ich aufmerksam Ih- re Mitteilungen im Zusam- menhang des zu erwarten- den „Psychotherapeutenge- setzes". Da ist immer nur die Rede von Psychologen und Ärzten. Daß es dabei auch um den Beruf des Analy- tischen Kinder- und Ju- gendlichen-Psychotherapeu- ten geht, der an der kassen- ärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsprin- zips (vergleiche Psycho- therapierichtlinien) beteiligt ist, wird nicht zur Kenntnis gebracht. Dies liegt wohl ganz im Trend der Zeit. Denn A-708 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 10, 7. März 1991

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SOLIDAGOREN®

normalisiert die Kapillarpermea- bilität, erhöht die Kapillar-

resistenz, fördert Diurese und Ödemausschwemmung, hemmt Entzündungen und Spasmen der Harnwege.

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Dosierung: 3 x täglich 20-30 Tropfen in etwas Flüssigkeit einnehmen.

Handelsformen und Preise:

Solidaogren-Tropfen: 20 ml DM 7,48; 50 ml DM 14,95; 100 ml DM 25,43.

Dr. Gustav Klein, Arzneipflanzenforschung 7615 Zell-Harmersbach/Schwarzwald

nach den durch die ehemalige zuständige Bundesministerin Frau Prof. Lehr festgelegten Eckwerten werden die Analy- tischen Kinder- und Jugend- lichen-Psychotherapeuten zu dem Gesetz nicht zugelassen, da sie in der Regel nicht Di- plom-Psychologen sind.

Daß damit aber vor al- lem die ambulante psycho- therapeutische Versorgung der Kinder und Jugendlichen in unserer Bevölkerung ge- fährdet ist, wird fahrlässig übersehen — oder großzügig in Kauf genommen. Denn in der Regel führen Ärzte und Psychologen keine analyti- sche Kinder- und Jugendli- chen-Psychotherapie durch.

Peter Hartmann, Analy- tischer Kinder- und Jugendli- chen-Psychotherapeut, Ger- stenschlag 18, W-5060 Ber- gisch Gladbach

KRIEG

Zu dem „sehe eins"-Beitrag

„Genfer Konventionen" in Heft 5/1991:

Zeitgemäß?

Das IKRK — das Interna- tionale Komitee vom Roten Kreuz — besteht aus 25 Perso- nen, die alle „Schweizer Staatsbürger" sind. Dieser

„Verein" ist im Jahre 1864 — also vor 127 Jahren — auf Grund einer „Idee" von Hen- ri Dunant „geschaffen" wor- den. Dunant (1828-1910) war ein „schweizerischer Philan- trop" — ein Menschenfreund!

Zusammen mit Fr6fMric Passy (1822-1912), einem

„französischen Politiker", ist Dunant im Jahre 1901 mit dem Nobelpreis für Frieden

„ausgezeichnet" worden.

Das Wort „Völkergemein- schaft" ist ein Hendiadyoin, das heißt, eine „rhetorische Figur", in der zu einem Sub- stantiv gehöriges Attribut (hier: „Völker") durch ein beigeordnetes Substantivum (hier: „Gemeinschaft") aus- gedrückt wird; analog (ähn- lich): arme virumque cano — Die Waffen und den Helden (den Helden in Waffen) be- singe ich — Anfang der Aeneis

von dem römischen Dichter Vergil (70-19 vor Christus).

Bleibt eigentlich nur noch die Frage, ob die „Genfer Konventionen" heute noch

„zeitgemäß" sind?

Dr. med. Gisela Winkler, Richard-Dehmel-Straße 5, W-2000 Hamburg 55

FAMULATUR

Zu dem Beitrag „Von der Not, in einer Praxis famulieren zu dür- fen" von Barbara Becher in Heft 3/1991:

Typischer Trugschluß

Die Annahme der Kolle- gin Becher, der extreme Zeit- mangel der Kassenärzte sei ein Beweis für einen weiteren Bedarf an Niederlassungen, ist ein typischer Trugschluß klinisch tätiger oder in Aus- bildung befindlicher Ärzte.

In Wirklichkeit sieht es so aus: Um eine Praxis mit ver- nünftigem Leistungsspektrum bei passabler Urlaubsrege- lung betreiben zu können, braucht man heute minde- stens 21/2 Arzthelferinnen.

Die Kosten für diese und die übrigen Praxiskosten belau- fen sich auf durchschnittlich etwa 165 000 DM (in Allge- meinpraxen) im Jahr oder zir- ka 41 000 DM im Quartal. Bei einem Durchschnittsumsatz von 70 DM pro Kranken- schein müssen folglich pro Quartal allein etwa 580 Pa- tienten behandelt werden, um diese Kosten zu decken.

Erst darüber hinaus hat der Kassenarzt ein eigenes Ein- kommen. Die erforderlichen hohen Zeit- und Arbeitsbe- lastungen sind also eine zwangsläufige Folge der Ko- stensituation in den Praxen.

Eine Reduktion der Pa- tientenzahlen würde zwar mehr Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses geben, an- dererseits könnte das Lei- stungsspektrum der Praxis dann nicht gehalten werden, was angesichts der heutigen Situation in den Kassenpra- xen früher oder später zur Pleite führen muß.

Dr. med. Henning Fischer, Scharnhorststr. 25, W-4900 Herford

A-710 (10) Dt. Ärztebl. 88, Heft 10, 7. März 1991

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