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Die Ehe unter Engverwandten, später so bezeichnend für die Zarathustrier, gab es zu dieser Zeit noch nicht'

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Academic year: 2022

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276 Ahmad Mahrad

„Gib ... dem ViStaspa Kraft und mir!"

„Um das Beste bitte ich ... für den Herrn Frasaostra und für mich"'.

Zarathustra gehört väterlicherseits zum Haus (nmäna) des PouruSaspa und

HaeCataspa und zur Familie (vis) Spitama. Ähnlich nennt sich Dareios einen

Perser (dahyu) aus dem Haus (nmäna) des ViStäspa und der Familie (vis) der

HaxämaniSiya, oder der Perser Gaubaruva beißt nach der Familie (vis)

PätiSuvari, oder Yoista nach dem vis Friiäna und dem zantu Tura. Die Nennung

der mütterlichen Abstammung ist mir sonst erst aus hellenistischer Zeit

bekannt, besonders bei Antiochos von Kommagene, der sich seiner mütter¬

lichen seleukidischen und väterlichen orontidischen Ahnen gleichermaßen

rühmt.

Interessant ist die Beobachtung, daß zu Zarathustras Zeit exogam ge¬

heiratet wurde: Zarathustras Mutter DuTdöuuä gehörte einem anderen vis an als sein Vater. Ebenso heiratet Zarathustras Tochter PouruöiStä in ein fremdes vis, das der Huuoguua, ein. Die Ehe unter Engverwandten, später so bezeichnend für die Zarathustrier, gab es zu dieser Zeit noch nicht'.

Zuguterletzt befreit uns diese Erklärung der Stelle von dem religions¬

geschichtlichen Problem, daß Zarathustras Mutter, die von rehgiöser Kraft -

dem xvaranah - strahlte wie eine Lampe, eine Teufelsanbeterin gewesen sein

soll. Jackson" verstand immerhin soviel von dieser Rehgion, daß er Bar¬

tholomaes Übersetzung mit einem Fragezeichen versah und kommentarlos

zitierte. Wir können nun auch Wikanders" gewagte Konstruktion verwerfen, diese Stelle sei ein ,ßeleg dafür, daß Ar^ra Mainyu mit Vayu identisch ist".

DIE GUTACHTERLICHE EINFLUSSNAHME

NATIONALSOZL\LISTISCHER DEUTSCHER

WISSENSCHAFTLER AUF DIE VERFOLGUNG

JÜDISCHER IRANER IN EUROPA

Von Ahmad Mahrad, Hannover

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden deutsche Politiker, Großindustrielle

und das Militär als Urheber der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ge-

8 Übersetzung nach Humbach, Die Gaüias 1959 p. 77-78.

9 Boyce, Zoroastrians p. 53 ff.

10 A.V.W. Jackson, Zoroaster, die prophet of Ancient Iran, New York 1898/1965 p. 52.

11 S. Wikander, Vayu. Upsala 1941 p. 207-8.

(2)

Die gutachterliche Einflußnahme auf die Verfolgung jüdischer Iraner 277

brandmarkt. Demgegenüberkonnten deutsche Wissenschaftler, die als Mittäter

fungierten, ihre Vergangenheit verwischen. Dazu sind nicht nur Mediziner, Architekten, Ingenieure oder Chemiker zu rechnen, die in irgendeinerweise

direkt oder indirekt an den Massenmorden in den Konzentrationslagern betei¬

ligt waren, sondem auch Historiker, Ethnologen und Orientalisten, die im Dien¬

ste der nationalsozialistischen Rassenpoliüc tätig waren.

Bemerkenswert dabei ist, daß nicht nur dubiose Institutionen wie etwa das

„Reichsinstitut zur Erforschung der Judenfrage" oder das „Rassenpolitische Amt" pseudowissenschaftliche Wertungen erstellten, sondem sich auch ordent¬

liche Universitätsprofessoren dafür zur Verfügung stellten, sogenannte anthro¬

pologische, d.h. rassistische Beurteilungen, vorzunehmen. Erst derartige „neu¬

trale" Gutachten haben im starken Maße dazu beigetragen, daß sich der Antise¬

mitismus in der deutschen Bevölkemng ausbreiten konnte.

Währen des Zweiten Weltkrieges wurden jüdische Bürger in allen Gebie¬

ten, die von nationalsozialistischen Tmppen besetzt worden waren, verfolgt

bzw. ermordet. Dabei wurden auch jüdische Iraner, die damals in Europa lebten - u.a. in Belgien und Frankreich -, der Verfolgung ausgesetzt. Da Iran Anfang des Krieges eine strikte Neutralität im Weltkrieg bewahrte, war das deutsche

Auswärtige Amt geneigt, für jüdische Iraner Ausnahmeregelungen von den

sonst üblichen rassischen Verfolgungen der Juden zu erwirken.

Mit deutscher Akribie wurde daraufhin die ethnische Abstammung der jüdi¬

schen Iraner untersucht, wobei Wissenschaftler und Universitätsprofessoren

um ihre gutachterliche Stellungnahme gebeten wurden. Obwohl die verschie¬

denen Gutachten zu keinem einhelligen Urteil kamen, entschied Eichmann,

jüdische Iraner dürften Nicht-Juden nicht gleichgestellt werden. Fürdie Betrof¬

fenen bedeutete dies Verfolgung und Überfühmng in ein Konzetrationslager.

Die von mir eingesehenen Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts geben nur einen partiellen Einblick in das Geschehen. Es geht nicht daraus

hervor, welches Schicksal den einzelnen Menschen widerfahren ist, es wird

daraus jedoch die Mittäterschaft deutscher Intellektueller sichtbar.

Litaratur:

Mahrad, Ahmad, Das Schicksal jüdischer Iraner in den vom naüonalsozialistischen Deutschen Reich eroberten europäischen Gebieten Den Haag Winter 1975/76

gekürzte Fassung in: ORIENT 1985, 3

(3)

278 Norbert Oetting»

SYNTAX DES RELATIVSATZES UND PLURALISCHER

INSTRUMENTAL IM AVESTISCHEN

Von Norbert Oettinger, Augsburg

L Es ist eines der Rätsel der jungavestischen und altpersischen Kasussyn¬

tax, warum pluralische Instrumentalformen in der Funktion des Nominativs und

Akkusativs PI. (n.) auftreten bzw. mit Formen dieser beiden Kasus kongruieren.

Vgl. jav. Yt. 19,9 ... xvar3nö...tara5ät3m aniiäiS (Istr.) däm^n (Akk.) 'den

über die anderen (Istr.) Geschäpfe (Akk.) hinwegblickenden(?)' Herrschafts¬

glanz' oder Yt. 10,143 ya6a däm^ (Nom.) sraeStSiS (Istr.) 'wie die schönsten (Istr.) Geschöpfe (Nom.).'

2. Der vorliegende Beitrag will in knapper Form einen neuen Lösungsver¬

such zu diesem Problem skizzieren, wobei er sich bewußt auf die jav. Formen

mit Ausgang -äiS beschränkt. Für die Erklärung ähnlich fungierender Formen

auf jav. -bis und ap. -biS sei ebenso wie für die Darstellung des Gesamtmaterials

und die Diskussion anderer Auffassungen auf das Erscheinen meines Buches

'Der avestische Hymmus an AraduuT Anähita' verwiesen.

3. Unter den bisherigen Erklärungen rechnet ein Teil damit, daß die

betreffenden Formen morphologisch nicht vom Instrumental abstammten,^

während ein anderer gerade von einer solchen Herkunft ausgeht und entweder

annimmt, daß die Funktion der Formen auf Textverderbnis beruhe,' oder daß sie mit der des Kasus Instrumental zu vereinbaren sei."

4. Demgegenüber wollen wir hier die funktionale Betrachtung des Instru¬

mentals insgesamt zum Ausgangspunkt wählen, und zwar unter strenger Tren¬

nung der Sprachstufen.

Bei einer solchen Vorgehensweise ergibt sich, daß diejenigen Funktionen, die der Instrumental im Vedischen aufweist und die hier der Einfachheit halber

'instrumentativ' genannt seien, im Jungavestischen übertwiegend nicht mehr

von den Instrumentalausgängen -äiS und -biS wahrgenommen werden, sondem

vom Ausgang -büö des Dativs und Ablativs.

4.1. Es existieren in dieser Epoche zwar noch eine Reihe von Formen auf -

äiS und -biS in instmmentativer Funktion wie z.B. Siiao-danäiS 'durch Werke'

Y. 9,31 oder sataynäiS{-cä) 'durch Erschlagungen von hundert* Yt. 5,55, doch

scheint es sich hier oft um Altavestizismen oder um formelhafte Wendungen zu

handeln, die nicht mehr der jüngsten, lebendigen Sprachschicht angehören.

Andererseits finden sich auffällig viele instramentativ fungierende Formen auf -büö, von denen hier einige genannt seien:

4.2. Yt. 10,82 äbiiö döidräbiiö 'mit diesen Augen ... (späht er)', Yt. 5,8 zao-dräbiiö '(wer wird mich verehren) ... durch Opfergüsse?', Vr. 8,1 haßra ...

yazataeibiiö 'zusanmien ... mit den Gottheiten', V. 13,22 mat auuabiiö

daxStabiiö 'mit jenen Merkmalen', Y. 57,17 ... haSa daeuuaeibiiö '(kämpft. ..)

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