Börsebius: Time-Sharing mit Hapimag
Wie man sich bettet ... (II)
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT LESERDIENST
Leibrententarife:
Jetzt noch attraktiver
D
ie Leibrententarife wurden auf neue Rechnungsgrundlagen gestellt. Sie sind damit eine attraktive Alternativ-Anlage geworden — vor allem dann, wenn die Hinterbliebenen- vorsorge nicht im Vorder- grund steht. Die Altersrente verbindet insbesondere fol- gende Vorteile:D sie wird lebenslang ge- zahlt;
D ihre Höhe ist garan- tiert;
D durch Gewinnbeteili- gung erhöht sich die Rente;
1> sie ist problemlos zu handhaben;
D die steuerlichen Rah- menbedingungen sind gün- stig.
Es gibt im wesentlichen zwei Grundvarianten:
1. Aufgeschobene Leibrente
Hier zahlt der Versicherte regelmäßig einen konstanten Beitrag und erhält ab einem bestimmten Alter, zum Bei-
spiel mit 60 oder 65 Jahren, eine feste Monatsrente — bis zum Lebensende.
Ein Beispiel: Ein 30jähri- ger beabsichtigt, seine späte- re Rente um 300 DM monat- lich (ab 60. Lebensjahr) auf- zustocken. Dafür zahlt er rund 90 DM im Monat.
Hier kann auch eine An- wartschaft auf Hinterbliebe- nen- und Waisenrente ein- geschlossen werden. Ferner kann man vereinbaren, daß die Altersrente im Falle eines frühzeitigen Todes für eine bestimmte Zeit garantiert ist.
2. Sofort beginnende Leitrente
Wer über einen größeren Geldbetrag verfügt, kann auch seine Rente sofort be- ginnen lassen. Ein 60jähriger, der 50 000 DM einzahlt, kann
mit einer Monatsrente von knapp 300 DM rechnen (Rentengarantie: fünf Jahre).
Diese Form ist also vor allem für ältere Personen interes- sant, die kurz vor dem Ruhe- stand stehen. Auch hier ist es möglich, eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenversor- gung mit zu vereinbaren.
Der Versicherer legt die Beiträge gewinnbringend an, so daß die Privatrente zusätz- lich durch Gewinnanteile auf- gestockt wird. Auch dazu ein Beispiel: Ein 35jähriger Mann schließt gegen einen Jahresbeitrag von 3105,60 DM eine monatliche Rente in Höhe von 1000 DM ab dem 65. Lebensjahr ab. Bei Ren- tenbeginn hat sich die Rente durch die Gewinnanteile von 1251 DM auf 2251 DM mo- natlich erhöht. Dies ent- spricht einer Rendite von 7,2
Prozent (Beispiel = Vereinte Lebensversicherung).
Auch während der Ren- tenzahlung steigt die Rente durch die Gewinnbeteiligung Jahr für Jahr weiter. Wichtig ist auch der Steueraspekt: Bei der Altersrente muß nur der Ertragsanteil versteuert wer- den. Dafür wurde vom Ge- setzgeber eine Pauschale fest- gelegt, deren Höhe vom Alter des Versicherten bei Beginn der Rentenzahlung abhängig ist. Bei Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil nur 24 Pro- zent.
Nicht zuletzt: Auch Er- gänzungen mit einer Unfall- zusatzversicherung sind mög- lich: Bei einem tödlichen Un- fall des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen sofort ei- ne Kapitalsumme in Höhe der zwölffachen Jahresrente.
Zudem ist das Berufsunfähig- keits-Risiko einschließbar. So wird ab 50prozentiger Berufs- unfähigkeit die vereinbarte Rente in voller Höhe fällig, gleichzeitig erfolgt Beitrags- befreiung. BE
I
m vorangegangenen Bör- sebius wurde auf die Aus- leuchtung der schwachen rechtlichen Position des Time-Sharing-Kunden Wert gelegt. Zusammenfassend nochmals: Juristisch gesehen ist man als Time Sharer ein armes Würstchen, zumindest nach deutschem Recht. Es ist nicht möglich, einen Käufer als alleinigen Eigentümer für eine bestimmte Woche im Jahr im Grundbuch einzutra- gen. Der Gesetzgeber sieht übrigens keinerlei Hand- lungsbedarf, daran etwas zu ändern.Lohnt sich das Ganze?
Aber rechtliche Stellung hin oder her, vielleicht ist Time Sharing renditemäßig ein toller Deal. Oder lassen sich hier sogar tolle Ver- mögenszuwächse realisieren?
Könnte man ja annehmen, wenn den Prospekten Glau- ben geschenkt wird. Synonym
für Time-Sharing „als Wert an sich" ist das Unternehmen
„Hapimag AG".
Bei dieser schweizerischen Firma erwirbt der Käufer Ak- tien und gewährt zugleich (!) ein Darlehen. Jede Aktie ver- brieft als „Naturaldividende"
12 Wohnrechtspunkte. Die billigste Hapimag-Woche ko- stet derzeit vier, die teuerste 24 Punkte. Strittig ist noch immer, ob die Wohnrechts- punkte der Einkommensteu- er unterliegen.
Hapimag verweist stolz darauf, daß der Preis der Ak- tie nie gefallen sei und daß das Unternehmen jährlich Aktien in Höhe von zehn Pro- zent des Neuabsatzes zurück-
nimmt. Derzeit beträgt der Kurs 6400 Schweizer Franken
— 1963 lag er bei 1200 Fränkli.
Das wäre ein Kapitalzuwachs von 433 Prozent.
Der Haken freilich: Hapi- mag wird an keiner Börse no- tiert; der Kurs wird von Hapi- mag selbst festgesetzt. Ob der selbstgestrickte Kurs fair ist, weiß ich nicht. Sicher ist aber:
Im Moment hat nur ein klei- ner Kreis die Möglichkeit, Kasse zu machen. Ein Aus- stieg in großem Stile würde si- cherlich zu massiven Verlu- sten führen. Hapimag müßte vermutlich die Rücknahme
der Aktien einstellen.
Wenn sich jemand für Time-Sharing entscheidet,
sollte er dies lediglich als — ei- ne durchaus akzeptable — Form der Urlaubsgestaltung tun. Das Gefühl des partiel- len Besitzes für einen be- stimmten Zeitraum mag ja durchaus seinen Reiz haben.
Der Käufer sollte aber auch hier nüchtern kalkulieren.
Bei der Buchung einer Ur- laubsreise ist der Kunde flexi- bler, und er kann auch schon mal Sonderangebote wahr- nehmen.
Fazit: Es gibt keinen funk- tionierenden Markt für Time- Sharing-Rechte, und als Ka- pitalanlage ist die Sache so- mit ungeeignet.
Wer kennt nicht Potem- kin, der seiner russischen Kaiserin per Fassade blühen- de Dörfer vorgaukelte. Eines ähnlichen Eindruckes kann ich mich bei Time-Sharing nicht erwehren. Oder kommt einem das doch eher spanisch vor?
Börsebius
Dt. Ärztebl. 88, Heft 20, 16. Mai 1991 (97) A-1809