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Archiv "Börsebius: Time Sharing: Wie man sich bettet . . ." (09.05.1991)

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Börsebius: Time Sharing

Wie man sich bettet . . .

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Im Gebührendschungel der Banken

E

nde der 50er Jahre wollten die Banken den kleinen Mann und die Hausfrau für das Girokonto, das Lohn- und Gehaltskonto gewinnen. „Selbstverständ- lich kostenlos" war der über- zeugende Slogan. Heute ist ein Girokonto zum Nulltarif die Ausnahme. Ein Dschun- gel von Gebühren dagegen die Regel: von der Grundge- bühr über die Buchungspo- stengebühr und die Konto- auszugsgebühr bis zur Extra- gebühr bei Barabhebungen und einer Sondergebühr für Scheckzahlungen.

Die Banken berufen sich bei den ständigen Gebühren- erhöhungen auf die hohen Kosten des bargeldlosen Zah- lungsverkehrs. Die von der Schmalenbachgesellschaft vor einigen Jahren ermittel- ten Gebühreneinnahmen der Branche von 1,5 Milliarden Mark, denen Kosten für Per- sonal und Technik von 4,5 Milliarden gegenüberstan- den, sind jedoch nur die halbe Wahrheit. Verschwiegen wer-

den nämlich die Zinsgewinne auf den Girokonten. Hier wird nämlich gewöhnlich nur 0,5 Prozent für Guthaben ver- gütet gegenüber 3 Prozent

„gesetzlichem Sparzins". Wer sein Konto überzieht, zahlt dagegen für das Soll derzeit stolze 13 Prozent. In Gefahr sind allerdings die Gewinne der Banken für die verzögerte Wertstellung, die auf drei Milliarden Mark geschätzt werden. Obwohl der Bundes- gerichtshof vor zwei Jahren entschieden hat, Bareinzah- lungen am Bankschalter seien sofort gutzuschreiben, brau- chen Überweisungen bis zu einer Woche, ehe sie sich in einer entsprechenden Bu- chung niederschlagen.

Am günstigsten sind die Gebühren nach jüngsten Un-

tersuchungen beim Postgiro- amt und den Sparda-Banken.

Hier ist die jährliche Grund- gebühr tatsächlich gleich Null gegenüber bis zu 144 Mark bei anderen Instituten. Die Postgebühren schwanken im deutschen Kreditgewerbe zwischen Null und 0,80 Mark.

Die Kosten für tägliche Kon- toauszüge schwanken zwi- schen 0 und 1,40 Mark je Auszug, der monatliche Aus- zug kostet zwischen 0 und 3,40 Mark.

Bei der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank eG werden weder Kontofüh- rungs- und Buchungsgebüh- ren noch Porti für den Ver- sand der Tagesauszüge be- rechnet. Bei Sollkonten wird eine Postengebühr von 0,50 DM je Geschäftsvorfall erho-

ben + Briefporto pro Aus- zug. Änderung, Einrichtung und Löschung von Dauerauf- trägen kosten 2 DM, die Aus- führung 0,50 DM. Die zwei- jährige Euroscheckkarte ko- stet 20 DM. Die Gebühren sollen in absehbarer Zeit nicht verändert werden. Man weist besonders darauf hin, daß die Gutschrift von Hono- rarzahlungen auf den Kun- denkonten taggleich erfolgt.

Geld ist immer noch „ein Brecheisen der Macht", wie Nietzsche formulierte. Es läßt niemanden gleichgültig, wenn es auch nicht das wichtigste Ding auf der Welt ist, wie einst Shaw meinte. Ehe sie ih- re Kunden mit Gebühren überfordern, sollten sich zu- mindest einige Banken über- legen, daß das Girokonto schließlich der Schlüssel zu allen weiteren Bankgeschäf- ten ist, der Unterschied in den Gebühren und Behand- lungsweisen aber erheblich und der Gang der Konkur- renz nicht weit.

Wilfried Helfenbein

U

rlaubszeit — Traumzeit.

Gerade in der jetzigen Phase der Vorfreude, der Planung auf neue aufre- gende Ziele hat eine Bran- che Hochkonjunktur: die der Time Sharing Anbieter. Aus der verdienten Vorfreude soll aber später nicht einmal das böse Erwachen werden, und daher dieser kurze Überblick über das Thema.

Was ist Time Sharing überhaupt? Legt man die schönfärberischen Hoch- glanzprospekte einmal blank, dann bleibt die Definition

„Erwerb von Teilzeiteigen- tum" übrig. Gemeint ist da- mit, daß der Kunde Wohn- beziehungsweise Ferienei- gentum für bestimmte Wo- chen im Jahr beanspruchen darf. So weit, so gut — oder eher schlecht.

Schwache rechtliche Position

Doch Vorsicht. Juristisch gesehen ist man als Time Sha-

rer ein armes Würstchen, zu- mindest nach deutschem Recht. Es ist nicht möglich, einen Käufer als alleinigen Eigentümer für eine be- stimmte Woche im Jahr im Grundbuch einzutragen. Ob- wohl die Branche mit allerlei Wortschöpfungen versucht, diesen juristisch glasklaren Sachverhalt zu verschleiern, bleibt per Saldo die schwache Rechtsstellung des Time Sha- rers.

Findig wie die Branche ist, wird per Schlupflochlösung versucht, aus diesem Dilem- ma herauszukommen. Fol- gende Modelle bietet der Markt derzeit an:

1. Alle Teilzeiteigentü- mer werden als Bruchteilsei- gentümer eines einzelnen Appartements im Grundbuch

eingetragen. Zwischen den Bruchteilseigentümern wird ein Nutzungsrecht vereinbart.

Konkret heißt das also: Al- le Bruchteilseigentümer sind auf Gedeih und Verderb mit- einander verbunden. Eine Zwangsversteigerung gegen einen Eigentümer geht per Haftung alle an! Schöne Aus- sichten sind das.

2. Der Käufer wird Mit- glied in einem Club oder ei- ner Gesellschaft, die Eigentü- merin der Anlage ist und die- se auch betreibt (Metro-Lö- sung und Club Colombo-Lö- sung). Eine dingliche Siche- rung (also Eintragung im Grundbuch) hat der Käufer auch hier nicht, möglicher- weise aber im Konkursfalle einen Anspruch auf einen Teil des Vermögens nach Ab-

zug der Schulden. Wenn noch was da ist.

3. Die schwächste Stel- lung hat der Time Sharer, der lediglich Erwerber von Nut- zungsrechten ist. Juristisch gesehen ist er nichts anderes als ein Mieter. Zwar ist noch kein Fall bekanntgeworden, in dem die unsichere rechtli- che Stellung zu einem Ver- mögensschaden für den Anle- ger geführt hat, aber für die Zukunft läßt sich das nicht ausschließen.

Wohlgemerkt: Kein Ver- mögensschaden heißt ledig- lich, investiertes Geld nicht verloren zu haben. Über Ren- ditevorteile von Time Sharing Angeboten oder über mögli- cherweise profitable Geldan- lagen wurde bisher nicht ge- sprochen, sondern nur über die rechtliche Situation des Kunden. Und die ist nicht be- sonders attraktiv.

Ob sich das Ganze als Geldanlage rechnet, erfahren Sie im nächsten Börsebius.

Börsebius A-1708 (86) Dt. Ärztebl. 88, Heft 19, 9. Mai 1991

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