M E D I Z I N
A
A804 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1219. März 2004
Plädoyer für Autopsie
Die dargestellte Situation der Autopsie in Deutschland kann man in ihren Ergeb- nissen nur als katastrophal bezeichnen.
Allein die Autopsie kann in fast allen Fäl- len die eigentliche Todesursache feststel- len, wobei sich mitunter geradezu drama- tische Feststellungen ergeben. Dies be- trifft nicht nur die Korrektur der bisheri- gen klinischen Diagnosen, sondern hat mitunter weitreichende Folgerungen in versicherungsrechtlicher Hinsicht. So er- innere ich mich an einen Fall, wo eine kriegsbedingte Verletzung zu einer chro-
nischen Entzündung im Urethralbereich geführt hatte. Jahrzehnte später war die- ser Patient an einer Lungenembolie ge- storben. Die Autopsie deckte auf, dass sich in diesem Fall die Entzündung im paraurethralen Gebiet ausgebreitet hat- te bis hin zu der Leistenvene. Hier hatte sich eine entzündliche Thrombose ent- wickelt als Ausgangspunkt der tödlichen Thrombose. Dieser Todesfall war somit nach dem Versorgungsrecht zu entschä- digen, was ohne Autopsie nicht hätte er- kannt werden können. Ich könnte, wie je- der Obduzent, noch zahlreiche weitere vergleichbare Fälle anführen. Mein wei- terer beruflicher Werdegang hat mich zwar in die Psychiatrie geführt, aber die in einem pathologischen Institut gewon- nenen Einsichten haben mich für mein ganzes berufliches Leben geprägt und mir Kenntnisse über die krankheitsbe- dingten Veränderungen im menschlichen Organismus vermittelt, die ich auf keine andere Weise hätte erlangen können. In- sofern ist die Obduktion unverzichtbar in mehrfacher Hinsicht: zur Erkennung der Bedingungen, die zum Tode geführt ha- ben, zur Klärung versicherungsrechtli- cher Ansprüche, zur allgemeinen Qua- litätssicherung und nicht zuletzt im Rah- men der ärztlichen Weiterbildung, in der leider für praktische Erfahrungen in der Pathologie kaum noch Raum bleibt. Im Grunde ist es nicht nachvollziehbar, wie- stasen vorliegen, sollte bei mehreren Tu-
morpunktionen stets die gleiche Inzision als Zugang gewählt werden. Diese ist dann so zu markieren, dass bei definitiver chirurgischer Versorgung die Inzision ex- zidiert werden kann.
Brian Rubin, University of Washing- ton, Seattle, USA gab einen Ausblick auf die künftigen molekularen Diagnosti- ken. Die Einführung der Gene Arrays und der genetischen Profilierung eines Tumors erlaubt die Charakterisierung eines Genexpressionsschemas unter- schiedlicher Tumoren sowie die Inspekti- on der in die Tumorgenese involvierten Gene. Die Einführung dieser Techniken
in die Routineuntersuchungen wird nach Ansicht Rubins zu einer neuen moleku- laren Subklassifikation der Weichteilsar- kome führen. Insbesondere, meinte Ru- bin, wird es so möglich sein, neue Schlüs- selwege als mögliche Ansatzpunkte für therapeutische Ziele zu identifizieren.
Dies erwartet Rubin bei den WTS inner- halb der nächsten fünf bis zehn Jahre.
Anschrift für die Verfasser:
Priv.-Doz. Dr. med. Matthias Peiper Klinik für Allgemeine und Viszeralchirurgie Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
E-Mail: matthias.peiper@uni-duesseldorf.de
zu dem Beitrag
Autopsie in Deutschland
Derzeitiger Stand, Gründe für den Rückgang der Obduktions- zahlen und deren Folgen von
Prof. Dr. med. Ernst-Wilhelm Schwarze
Dr. rer. nat. Jörg Pawlitschko in Heft 43/2003
DISKUSSION
so nicht jeder in einer Universitätsklinik verstorbene Patient obduziert wird. Die Autoren wiesen ja darauf hin, dass es wohl eine Dankespflicht des Patienten, der die Möglichkeiten einer Hochlei- stungsmedizin in Anspruch genommen hat, geben solle, einer Obduktion im ge- gebenen Fall zuzustimmen. Bemerkens- werterweise haben Angehörige in dieser Hinsicht keine Probleme, wenn nur die vage Möglichkeit einer finanziellen Ent- schädigung besteht, wie ich es erlebt ha- be, wenn ein Angehöriger vielleicht an den Folgen einer Silikose gestorben sein könnte. Die Obduktion eines Verstorbe- nen sollte eigentlich routinemäßig erfol- gen, zumindest in klinischen Einrichtun- gen, um die zum Tode führenden Bedin- gungen herauszuarbeiten und einen nicht natürlichen Tod nicht zu übersehen, ein Bereich, wo eine hohe Dunkelziffer vermutet wird. Letztendlich ist ein hoher medizinischer Standard an eine hohe Sektionsfrequenz gekoppelt, was eigent- lich auch den Kostenträgern einleuchten sollte, da die Obduktionsergebnisse das klinische Handeln optimieren und somit am Ende Kosten senken können.
Dr. med. Reinhard Ody Bismarckstraße 18, 53879 Euskirchen
Instrument der Qualitätssicherung
Der Beitrag ist ebenso instruktiv wie er überfällig war. Wir haben kürzlich nach- weisen können, dass eine Minderung der Obduktionszahlen unzweifelhaft zu ei- nem Absinken der medizinischen Qua- lität führt. Einer meiner Mitarbeiter hat die Dignität der klinischen Diagnostik an den von uns autopsierten Menschen untersucht und dabei festgestellt, dass rund 30 Prozent der klinisch vermuteten Grundleiden und rund 40 Prozent der an- genommenen Todesursachen unrichtig waren.
Literatur
1. Validität der klinischen Diagnostik von Grundleiden und Todesursache. Erik Brandenburg, Dissertation Universität Hamburg, 1998.
Dr. med. Karl August Finck Pfeilshofer Weg 43, 22391 Hamburg
Die Verfasser haben auf ein Schlusswort verzichtet.