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Das ist ja wohl das Mindeste!

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Academic year: 2022

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(1)

Das ist ja wohl das Mindeste!

Mindeststandards beim Umgang mit Gefahrstoffen

Katrin Braesch,

BAuA FG 4.6 Gefahrstoffmanagement

(2)

Gestuftes Maßnahmenkonzept (GefStoffV)

1 A+A 2019

Geringe Gefährdung

(3)

Einteilung in Arbeitsbereiche

2 A+A 2019

Schritt 1:

Einteilen in Arbeitsbereiche

Schritt 2:

Festlegen der Tätigkeiten Schritt 3:

Ermitteln von Gefährdungen

(4)

Geringe Gefährdung

3 A+A 2019 TRGS 400 – Nr. 6.2

• mit hautätzenden Stoffen

• in engen Räumen und Behältern

• mit Flüssigkeiten, bei denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann

Bild: Pixabay

… liegt nicht vor, bei Tätigkeiten

(5)

Geringe Gefährdung

4

Bild: Braesch

• Aufgrund der Eigenschaften

• Arbeitsbedingungen

• Geringen Menge

• Niedrige Exposition

A+A 2019

(6)

Schutzmaßnahmen bei geringer Gefährdung

5

• Fehlgebrauch verhindern

• Natürliche Lüftung reicht aus

• Originalverpackung verwenden

• Verunreinigungen sofort beseitigen

• Nur vorgesehene Arbeits- und Gefahrstoffe verwenden

• Regelmäßiges Aufräumen und Reinigen des Arbeitsplatzes und der Arbeitsgeräte

• Aufbewahrung in festgelegten Bereichen und Mengen (nicht neben Lebens - und Arzneimitteln)

TRGS 500 – Nr. 4.2 A+A 2019

(7)

Geringe Gefährdung entbindet von

6

• Substitutionsprüfung

• technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

• persönliche Schutzausrüstung

• weitere Expositionsermittlungen

• Begrenzung der Zahl der Beschäftigten

• Zutrittsverboten

• Betriebsanweisung nach TRGS 555

• Detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

TRGS 400 – Nr. 6.2 A+A 2019

(8)

Einteilung in Arbeitsbereiche

7 A+A 2019

Schritt 4:

Umsetzen der Mindeststandards

(9)

Allgemeine Schutzmaßnahmen - Mindeststandards

… müssen immer umgesetzt werden

Lüftung, Lagerung, Hygiene und Brandschutz

8

…Gelten für den gesamten Arbeitsbereich

A+A 2019 TRGS 500 Abschnitt 6

Schutzleitfäden der Reihe 100

(10)

Freie Lüftung

9 A+A 2019

Bild: www.pixabay.de

• Zugluft wird vermieden

• Es wird für ausreichend saubere, frische Luft gesorgt

• Bei eingeschränkter Lüftung Verwendung einer RLT-Anlage prüfen

(11)

Bereitstellen und Lagern

10 A+A 2019

• Alles steht sicher und ist gegen Heraus- und Umfallen gesichert

• Einrichtung und Ausstattung ermöglichen eine übersichtliche Lagerung

• Gefahrstoffe nicht in Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen aufbewahren

(12)

Organisations- und Hygienemaßnahmen „Einatmen“

11 A+A 2019

• Behälter werden nur zur Entnahme geöffnet

• Gefahrstoffe werden nicht in Behälter abgefüllt, die zur Verwechslung mit Lebensmitteln führen können

• Alle Gebinde und Verpackungen sind korrekt gekennzeichnet (TRGS 201 oder Herstellerkennzeichnung)

(13)

Organisations- und Hygienemaßnahmen „Einatmen“

12 A+A 2019

• Nahrungs- und Genussmittel werden nicht am Arbeitsplatz aufbewahrt oder verzehrt

• grundsätzliches Rauch- und Feuerverbot

• Arbeitsplätze werden regelmäßig aufgeräumt und gereinigt

(14)

Organisations- und Hygienemaßnahmen „Haut“

13

• Kontaminierte Haut wird sofort gereinigt

• Der Waschplatz ist mit ausreichend Hautmittel und Einmalhandtüchern ausgestattet

• Lösungsmittel oder Verdünner werden nicht zur Hautreinigung verwendet

A+A 2019

(15)

Brandschutzmaßnahmen

14 A+A 2019

• Fluchtwege sind ausreichend kurz

• Zündquellen werden vermieden

• Feuerlöscher sind vorhanden, der Brandklasse entsprechend und gewartet

Bild: www.pixabay.de

(16)

Staub

15

…war gestern:

(17)

Staubschutzmaßnahmen

16 TRGS 500 – Abschnitt 9

(ehemals TRGS 504)

…sind am Staubarbeitsplatz immer zu beachten

A+A 2019

• Ab mittlerer Menge (kg-Bereich) und mittlerer Freisetzung

niedrig mittel hoch

Feststoffe

Granulat, Pellets, Wachs

körnig: Staub, der sich nach einiger Zeit

wieder absetzt (z.B.

Waschmittel, Zucker)

feinpulvrig: Staub, der einige Minuten in der Luft bleibt (z.B. Mehl, Toner)

Flüssigkeiten*

Siedepunkt mehr als 150°C 50 bis 150°C weniger als 50°C

oder Dampfdruck weniger als 5 hPa 5 bis 250 hPa mehr als 250 hPa

(18)

Allgemeiner Staubgrenzwert

17

E-Staub = Einatembarer

Staub ist der gesamte Staub, der über die Atemwege aufgenommen wird.

AGW = 10 mg/m³

A-Staub = Alveolengängiger Staub

ist der Anteil, der die Alveolen (Lungenbläschen) und Bronchien erreicht

AGW = 1,25 mg/m³

TRGS 900 A+A 2019

Übergangsregelung in TRGS 900 aufgehoben!

(19)

Minimierungsgebot

18

• AGW oder Akzeptanzkonzentration eingehalten ist

• Eine TRGS oder ein VSK angewendet wird

• Bei Stoffen ohne AGW oder andere gesundheitsbasierte Beurteilungsmaßstäbe der Stand der Technik eingehalten ist

• Für hautgefährdende Gefahrstoffe Hautkontakt ausgeschlossen ist.

• Für physikalisch-chemische Gefährdungen TRGS 720 ff angewendet wird.

• Bei Stoffen ohne AGW aber mit anderen gesundheitsbasierten Beurteilungsmaßstäben (z. B. MAK-Wert) die Schutzmaßnahmen ausreichend sind

TRGS 400 – Nr. 6.7 (5), TRGS 500 – Nr. 5

A+A 2019

…ist erfüllt wenn:

Bild: www.pixabay.de

(20)

Zusätzliche Schutzmaßnahmen

19

Zusätzliche Maßnahmen Maßnahmen

CMR-Stoffe

G E F Ä H R D U N G

Konkretisierung § 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung

Verweise auf die TRGS 910 (in Bearbeitung) TRGS 500, Abschnitt 8

TRGS 500, Abschnitt 7

TRGS 500 – Nr. 7, 8 A+A 2019

(21)

Zusätzliche Schutzmaßnahmen

20

Im EMKG

• Maßnahmenstufe 2 – technische Maßnahmen, Schutzleitfäden der Reihe 200

• Maßnahmenstufe 3 – geschlossenes System, Schutzleitfäden der Reihe 300

• oder Beratung

A+A 2019

Referenzen

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