• Keine Ergebnisse gefunden

FAQs zu den Verzehrsempfehlungen Welches Gemüse sollte im Bereich der Nichtverzehrempfehlung nicht angebaut und verzehrt werden?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FAQs zu den Verzehrsempfehlungen Welches Gemüse sollte im Bereich der Nichtverzehrempfehlung nicht angebaut und verzehrt werden?"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FAQs zu den Verzehrsempfehlungen

Welches Gemüse sollte im Bereich der Nichtverzehrempfehlung nicht angebaut und verzehrt werden?

Im Einwirkungsbereich der Kokerei (Bereich der Nichtverzehrempfehlung in den Stadtteilen Welheim und Teilen von Batenbrock) sollten folgende Blattgemüse nicht im eigenen Garten angebaut und verzehrt werden:

Grünkohl, Mangold, Spinat, Pflücksalat, Feldsalat, Rucola, Rübstiel, Staudensellerie, Kräuter und andere Gemüse, von denen die Blätter verzehrt werden.

Da die Schadstoffe über die Luft verbreitet werden, sammeln sie sich in der Regel auf den Blättern an und zwar umso besser, wenn die Blätter gut anströmbar sind und eine große Oberfläche haben (z. B. gekräuselt sind).

Dementsprechend sind nach bisherigem Kenntnisstand kopfbildende Blatt- und Kohlgemüse, wie z.B. Kopfsalat, Weiß- und Rotkohl sowie Wurzel-, Knollen- und Fruchtgemüse in der Regel deutlich weniger mit luftgetragenen Schadstoffen belastet und können deshalb von der Nichtverzehrempfehlung ausgeschlossen werden. Sie sollten allerdings vor dem Verzehr in jedem Fall sehr gut gewaschen und/ oder geschält werden. Bei Salat und Kohl sollten die äußeren Blätter komplett entfernt werden. Früchte können ebenfalls angebaut und gegessen werden.

Was ist im Bereich der eingeschränkten Verzehrempfehlung zu beachten?

Im Bereich der eingeschränkten Verzehrempfehlung im Stadtteil Welheimer Mark sollten folgende Blattgemüse aus dem Anbau im eigenen Garten nicht häufiger als 3 - 4 mal pro Woche verzehrt werden:

Grünkohl, Mangold, Spinat, Pflücksalat, Feldsalat, Rucola, Rübstiel, Staudensellerie, Kräuter und andere Gemüse, von denen die Blätter verzehrt werden.

Da die Schadstoffe über die Luft verbreitet werden, sammeln sie sich in der Regel auf den Blättern an und zwar umso besser, wenn die Blätter gut anströmbar sind und eine große Oberfläche haben (z. B. gekräuselt sind).

Dementsprechend sind nach bisherigem Kenntnisstand kopfbildende Blatt- und Kohlgemüse, wie z. B. Kopfsalat, Weiß- und Rotkohl sowie Wurzel-, Knollen- und Fruchtgemüse in der Regel deutlich weniger mit luftgetragenen Schadstoffen belastet und können deshalb uneingeschränkt verzehrt werden. Sie sollten allerdings vor dem Verzehr in jedem Fall sehr gut gewaschen und/oder geschält werden. Bei Salat und Kohl sollten die äußeren Blätter komplett entfernt werden. Früchte können ebenfalls angebaut und gegessen werden.

(2)

Welche Gemüse und Früchte können im Einwirkungsbereich angebaut und verzehrt werden?

Im Einwirkungsbereich der Kokerei (Bereich der Nichtverzehrempfehlung in den Stadtteilen Welheim und Teilen von Batenbrock) sowie im Bereich der eingeschränkten

Verzehrempfehlung im Stadtteil Welheimer Mark können folgende Gemüse und Früchte im eigenen Garten angebaut und verzehrt werden:

Kopfsalat und andere kopfbildende Salate,

Weiß- und Rotkohl, Blumenkohl, Rosenkohl und weitere kopfbildende Kohlsorten, Wurzel- und Knollengemüse, wie z. B. Möhren, Radieschen, Kartoffeln,

Fruchtgemüse, wie z.B. Tomaten, Salatgurken, Erbsen, Bohnen,

Früchte, die gut gewaschen und/ oder geschält werden können (z. B. Äpfel, Birnen, Pflaume).

Die Gemüse und Früchte sollten allerdings vor dem Verzehr in jedem Fall sehr gut gewaschen und/oder geschält werden. Bei Salat und Kohl sollten die äußeren Blätter komplett entfernt werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

Dabei scheint vergessen worden zu sein, dass eine Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, auch wenn sie „nur“ sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, das völker-

1. 5 AsylG-Entwurf)

Die Arbeiterwohlfahrt befürchtet, dass die Anwendung dieser Regelung beschleunigte Ver- fahren für den überwiegenden Teil der Schutzsuchenden nach sich zieht und damit de

Die Regelung sieht vor, dass Asylverfahren bei bestimmten Gruppen von Ausländern beschleunigt durchgeführt werden können. 1.3 auch derjenige, der ein Identitätspapier

Laut Begründung des Referentenentwurfs wurden Tunesien und Marokko bislang von keinem der EU-Staaten als sicheres Herkunftsland eingestuft. Lediglich Algerien wurde bislang

Vor diesem Hintergrund wird also deutlich, dass sich auch in Algerien, Marokko und Tunesien existenzielle Bedrohungssituationen ergeben können, die den Schwergrad

Kommunen Marokkos (Zwangs-)Kinderheirat als akzeptabel betrachtet. Nach UNICEF- Angaben wurden zwischen 2002 und 2012 15,9 Prozent aller Minderjährigen vor Vollendung des