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Archiv "Krankenhausfinanzierung: CDU-Länder verlangen „Vorabnovelle"" (23.04.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung KRANKENHAUS

Krankenhäuser:

Farthmann fordert Fremdfinanzierung

Die Mischfinanzierung der Kran- kenhäuser durch Staat und Kran- kenkassen ist für den nordrhein- westfälischen Arbeits- und Sozial- minister Prof. Dr. Friedhelm Farth- mann kein Tabu mehr. Vor den in Davos auf dem 29. Internationalen Fortbildungskongreß der Bundes- ärztekammer versammelten Chef- ärzten stellte Farthmann markt- wirtschaftliche, kapitalmarktorien- tierte Finanzierungsformen der Vorhaltekosten zur Diskussion.

Nach diesen Vorstellungen ist auch ein Verfahren denkbar, öf- fentliche Mittel für den Kapital- dienst zu gewähren.

Erstmals stellte Farthmann einen Alternativ-Finanzierungsplan vor, bei dem der Neubau wie bisher über öffentliche Zuschüsse, die übrigen zwei Drittel des Bauvolu- mens zur Sanierung der Häuser voll über den Pflegesatz finanziert werden. Würde man zehn Prozent des Pflegesatzes für den Kapital- dienst verwenden, so könnten jährlich 2,3 Milliarden DM für die Beschaffung und Finanzierung von Fremdmitteln auf dem Kapital- markt bereitgestellt werden. Damit wären in Farthmanns Rechnung jährlich 23 Milliarden DM Kapital-

marktmittel zu mobilisieren, mit- hin ein Vielfaches des erforderli- chen Volumens für Investitionen vorhanden.

Die Krankenhausträger wären da- mit „den goldenen Zügel der staatlichen Lenkung los" und zu mehr wirtschaftlichem Handeln motiviert. Allerdings müßte der Pflegesatz dadurch um zehn Pro- zent, die Gesamtausgaben der GKV um 3,3 Prozent und die Versi- chertenbeiträge um maximal ei- nen Prozentpunkt steigen. Kom- pensieren möchte Farthmann eine solche Verteuerung durch die Ent- fachung von mehr Wettbewerb und durch eine realistische Ver- einbarung der Investitionsmaß- nahmen mit den Kassen „vor Ort".

Zum Referenten-Entwurf einer KHG-Novelle (vom 9. März 1981) meinte der Minister, daß Rahmen- empfehlungen der „Konzertier- ten Aktion" für die Ausgaben- entwicklung im stationären Sektor

„sicher kein Unglück" bedeuten würden, doch dürften solche Orientierungswerte nicht zu einer

„verdeckten Form von Lohnleitli- nien und damit zu einem massiven Eingriff in die Tarifautonomie"

führen. Die Krankenhauspflege- sätze will Farthmann „vor Ort"

ausgehandelt wissen, wobei Kran- kenhäuser und Krankenkassen verstärkt mitsprechen und die Landesaufsichtsbehörde im Kon- fliktfall eingreifen sollen. Zugleich forderte Farthmann, daß sich Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen über ein neues Verfahren zur Personalbedarfser- mittlung einigen. Ein Scheitern der Verhandlungen wäre den Bür- gern und Patienten „kaum ver- ständlich" zu machen. Der von der Deutschen Krankenhausgesell- schaft (DKG) ermittelte Mehrbe- darf von 20 000 Ärzten und 28 000 Pflegepersonen würde laut Farth- mann Mehrkosten von drei Milliar- den DM jährlich und Pflegesatz- steigerungen um 11,6 Prozent ver- ursachen. Damit sei die generelle Anwendung der DKG-Anhaltszah- len von 1974 nicht finanzierbar.

Die Gesundheitsministerkonfe- renz stehe denn auch voll hinter ihrem ablehnenden Beschluß vom Dezember 1980. asa/HC

Krankenhausgesellschaft:

Appell zur Sparkamkeit

Mit einem Sparappell. hat der Vor- stand der Deutschen Kranken- hausgesellschaft (DKG), Düssel- dorf, alle Krankenhäuser zu ver- stärktem wirtschaftlichem Han- deln aufgerufen. Laut DKG-Vor- stand müssen die Krankenhäuser bereit sein, künftig noch gezielter alle Möglichkeiten des sparsamen, wirtschaftlichen Handelns einzu- setzen. Dazu seien insbesondere die im Krankenhaus tätigen Mitar- beiter aufgerufen. asa

Krankenhausfinanzierung:

CDU-Länder verlangen

„Vorabnovelle"

Die Kosten für die mit den Kran- kenhäusern verbundenen Ausbil- dungsstätten sollen über den 31. Dezember 1981 hinaus bei der Pflegesatzberechnung mitberück- sichtigt und kleinere, leistungs- fähige und wirtschaftliche Kran- kenhäuser, die bei Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsge- setzes (KHG) am 1. Januar 1972 schon betrieben wurden, erhalten bleiben. Dies sieht ein Gesetzes- antrag vor, den die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersach- sen, Rheinland-Pfalz und Schles- wig-Holstein Anfang März im Bun- desrat einbrachten. Nachdem die geplante KHG-Novelle in der vergangenen Legislaturperiode durch das Veto des Bundesrates scheiterte, soll dem Antrag zufol- ge eine „Vorabnovellierung" eini- ge „zeitlich dringende Änderun- gen" vornehmen.

Die Übergangsregelung für die Fi- nanzierung von Ausbildungsstät- ten für das Pflegepersonal soll ver- längert werden, weil mit einer ab- schließenden Regelung der Ände- rungen zum KHG bis Ende dieses Jahres von seiten der Antragsteller offenbar nicht gerechnet wird. Die Träger der Ausbildungsstätten sol- len bereits heute wissen, wie die Ausbildungskosten künftig finan- ziert werden können, ohne Ausbil- dungsplätze zu gefährden. Kleine- re, seit dem 1. Januar 1972 nicht in den Krankenhausbedarfsplan auf- genommene Krankenhäuser, sol- len künftig in der Weise miteinbe- zogen werden, daß die bisher im KHG enthaltene 100-Betten-Gren- ze unter gewissen Voraussetzun- gen entfällt.

Die Bundesärztekammer hat sich in dieser Frage bislang für eine an dem Bettenbedarf und der Lei- stungsfähigkeit des einzelnen Krankenhauses orientierten Be- trachtungsweise ausgesprochen.

Der Gesetzesantrag soll im Mai im Bundesrat behandelt werden. Mo

804 Heft 17 vom 23. April 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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