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Archiv "CDU/CSU: Seehofer tritt ab" (26.11.2004)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 4826. November 2004 AA3221

S E I T E E I N S

E

s hätte das dramatische Finale sei- ner politischen Laufbahn werden können, wenn Horst Seehofer auf dem CSU-Parteitag vergangenes Wochenende gegen den umstritte- nen Gesundheitskompromiss der Union angeredet hätte. Doch der CSU-Vize erschien erst gar nicht. Er habe den Streit um das von ihm ab- gelehnte Unionskonzept zur Ge- sundheitspolitik nicht weiter eska- lieren lassen wollen. Der vorläufige Abschied Horst Seehofers von der großen politischen Bühne kam des- halb mit zwei Tagen Verspätung. Am Montag trat er als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion zurück.

Bereits vor dem Parteitag bot der CSU-Sozialexperte aus Protest gegen die Unionspläne für eine Gesundheits- prämie den Verzicht auf seine Ämter an. Seehofer einigte sich jedoch zu-

nächst mit CSU-Chef Edmund Stoi- ber darauf,lediglich die Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik in der Bundestagsfraktion abzugeben. „Mir geht es darum, alle Stärken in der CSU zu vereinen“, begründete Stoi- ber sein Festhalten an Seehofer.

Gleichwohl kritisierte der Parteichef die Haltung seines Sozialexperten:

Wer sich „so locker“ gegen einen Kompromiss ausspreche, riskiere ei- nen Bruch zwischen CDU und CSU.

Dieser wurde mit der Zustim- mung der CSU-Delegierten zum Ge- sundheitskompromiss gerade noch verhindert. Seit Monaten streiten die Schwesterparteien über ein gemein- sames Finanzierungskonzept für das Gesundheitswesen. Wie berichtet ei- nigten sich Stoiber und CDU-Chefin Angela Merkel unmittelbar vor dem CSU-Parteitag auf ein abgeschwäch- tes Prämienmodell für die Gesetzli-

che Krankenversicherung. Damit beendete Stoiber zwar den Dauer- streit mit der CDU, holte den Kon- flikt aber in die eigene Partei. Inner- halb des christlich-sozialen Arbeit- nehmerflügels (CSA), dessen Vorsit- zender Seehofer ist, gilt das Konzept als ungerecht. CSA-Vize Konrad Kobler nannte den Kompromiss eine

„Mogelpackung“.

Seehofer selbst wurde zum Schweigen verpflichtet, was ihn nicht daran hinderte, in Interviews weiter quer zu schießen. Auch deshalb drängten führende CDU-Politiker darauf, Seehofer als Fraktionsvize abzulösen. Mancher von ihnen dach- te wohl mit Sorge an 1998, als der ehemalige Bundesgesundheitsmini- ster die Zuständigkeit für die Eu- ropapolitik übernahm, bald jedoch wieder die gesundheitspolitische Bühne betrat. Samir Rabbata

CDU/CSU

Seehofer tritt ab

Integrierte Versorgung

Freibrief für die Kassen B

is zu einem Prozent der ver-

tragsärztlichen Gesamtvergütung kann von jeder Krankenkasse in den Jahren 2004 bis 2006 als Anschubfi- nanzierung für die Integrierte Ver- sorgung (IV) verwendet werden. So steht es in § 140 d SGB V. Jetzt sollte man davon ausgehen, dass eine Kas- se die an die Kassenärztliche Verei- nigung (KV) zu entrichtende Vergü- tung nur dann kürzen darf, wenn das Geld nachweislich in ein IV-Projekt fließt. Weit gefehlt: Nach einem Ur- teil des Landessozialgerichts Bran- denburg vom 1. November (Az.: L 5 B 105/104 KA ER) hat eine Kasse das Recht, die monatlichen Ab- schlagszahlungen an die KVen gene- rell um ein Prozent zu kürzen. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Kasse zum Zeitpunkt des Einbehalts bereits entsprechende Verträge ab-

geschlossen habe, entschieden die Potsdamer Richter.

Zu urteilen hatten sie über einen Streit zwischen der BKK Verkehrs- bau Union und der KV Branden- burg. Ohne zu belegen, dass das Geld in IV-Projekte fließt, hatte die BKK ihre Abschlagszahlungen an die KV für die Monate Januar bis Mai 2004 um insgesamt 58 122 Euro gekürzt, wogegen die KV juristisch vorgegan- gen war. Nachdem das Sozialgericht Potsdam im Juni die BKK zur Nach- zahlung der Kürzungsbeträge ver- pflichtet hatte, urteilte das Landes- sozialgericht Brandenburg nun ent- gegengesetzt. Inzwischen hatte die BKK zwar Unterlagen vorgelegt, wo- nach das Geld vor allem für ein IV- Projekt in Berlin-Lichtenberg zurück- behalten worden sei. Dies spielte bei der Urteilsfindung aber keine Rolle.

Die Richter verwiesen vielmehr auf den Gesetzestext: Demnach sind ein- behaltene Mittel, die nicht innerhalb von drei Jahren zweckentsprechend verwendet worden sind, zurückzu- erstatten. Diese Regelung wäre wohl überflüssig, wenn die Kassen Mittel nur dann einbehalten dürften, wenn sie bereits entsprechende Verträge abgeschlossen hätten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die KV Brandenburg befürchtet nun, dass weitere Kassen ihre Ge- samtvergütungen kürzen. Schlimm- stenfalls würden der KV bis 2006 rund 18 Millionen Euro weniger über- wiesen. Dieses Geld stünde dann nicht für die vertragsärztliche Ver- sorgung in Brandenburg zur Verfü- gung. Bundesweit summierten sich die einbehaltenen Mittel auf 220 Millionen Euro jährlich. Jens Flintrop

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