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Archiv "Hausarztvertrag in Bayern: Abschluss zwischen BKK und KV" (19.10.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 42⏐⏐19. Oktober 2007 A2837

A K T U E L L

Die zweite Runde der Tarifgespräche für Medizinische Fachangestellte zwischen dem Verband der medizi- nischen Fachberufe e.V. und der Ar- beitsgemeinschaft zur Regelung der

Arbeitsbedingungen der Arzthelfe- rinnen (AAA) ist am 10. Oktober in Berlin ohne einen Vertragsabschluss zu Ende gegangen.

Man habe sich in einem positiven Verhandlungsklima aufeinander zu

bewegt, teilten die Tarifpartner mit.

Wichtige Themen seien die Neu- strukturierung des Gehaltstarifver- trags sowie die Entwicklung einer ar- beitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung gewesen. Einig war man sich darüber, dass angesichts der letzten Gehaltserhöhung von ei- nem Prozent im Jahr 2004 und der angestiegenen Qualitätsanforderun- gen in der ambulanten Versorgung ein Abschluss in nennenswerter Grö- ßenordnung notwendig sei.

Beide Tarifpartner erwarten einen Abschluss der Verhandlungen beim nächsten Treffen am 22. November.

Bis dahin werden die Verhandlun- gen im Erweiterten Bewertungsaus- schuss beendet sein; dort soll dar- über entschieden werden, ob und in- wieweit sich die Krankenkassen über einen Systemzuschlag an den Per- sonalkosten für die Medizinischen Fachangestellten beteiligen. TG

Was empfiehlt der gute Hausarzt Patienten, die über ein Nachlassen der geistigen Fähigkeiten klagen?

Gedächtnistraining, Gehirnjogging, Gedichte auswendig lernen, Bridge oder Memory spielen.

Glücklicherweise müssen wir Kassenärzte uns keine Gedanken darüber machen, wie wir unsere Synapsen aktiv halten. Denn alle drei, vier Jahre werden wir mit ei-

nem neuen Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) eingedeckt:

das heißt, alles bisher Relevante löschen! Der 1. April 2005 war so ein Glückstag: Von übersichtlichen ein- bis dreistelligen Ziffern wurde auf satte fünfstellige umgestellt.

Das war gut fürs Gedächtnis:

03112 hat eine völlig andere Be- deutung als 03120, 03111, 03110, 03211, 03311, 03312 und 03313, um nur einige zu nennen.

Ich erinnere mich lebhaft an den Paukkurs anlässlich des EBM 2005.

Der Vortragende fragte: „Orientie- rende entwicklungsneurologische Untersuchung bei einem Neugebo- renen, Säugling oder Kleinkind?"–

alle im Chor: „03350.“ „Wirklich?“

Hektisches Blättern im Verzeichnis.

Hurra, es stimmt. Die nächste Ände- rung sieht bestimmt sieben- bis neunstellige Zahlenfolgen vor, Stei- gerung muss ja sein!

„Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise/und traulich einge- wohnt, so droht Erschlaffen“, schrieb Hermann Hesse in dem Ge- dicht „Stufen“. „Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise/mag läh- mender Gewöhnung sich entraffen.“

Pfui! Erschlaffen und lähmende Gewöhnung! Das wollen wir nicht.

Daher der Hilferuf: „Gebt uns bald wieder einen neuen EBM!“ Und jetzt die gute Nachricht: Zum 1. Januar 2008 soll es soweit sein. Hurra, wir dürfen wieder lernen!

RANDNOTIZ

Dr. med. Brigitte Schulz

Gedächtnis- trainer

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Vertragsar- beitsgemeinschaft der Betriebskran- kenkassen für Bayern haben in München ihren Vertrag zur haus- arztzentrierten Versorgung vorge- stellt. „Ausschlaggebend war die Chance einer Qualitätsverbesserung in der Versorgung unserer Versicher- ten“, betonte Gerhard Schulte, Vor- standsvorsitzender des BKK-Lan- desverbands Bayern. Ein Hausarzt- vertrag, der nur den Status quo der medizinischen Versorgung zusätz- lich honoriere, bringe Versicherten keine Vorteile. „Mehrere Gemein- schaften niedergelassener Hausärzte wollten das Angebot der Betriebs- krankenkassen annehmen und hat- ten daraufhin die KVB zum Ab- schluss ermächtigt“, erklärte KVB- Vorstand, Gabriel Schmidt.

Der Deutsche Hausärzteverband kritisierte den Vertrag. In Bayern ha- be sich die KV über die Meinung von fast 7 000 Hausärzten hinwegge- setzt, urteilte der Verband. Diese hät-

ten den Bayerischen Hausärztever- band damit beauftragt, einen Vertrag nach § 73 b SGV abzuschließen. Das Angebot der Betriebskrankenkassen sei dann aber als „Zumutung“ abge- lehnt worden. „Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns fällt hiermit den Hausärzten im Kampf um ein gerechtes Honorar in den Rücken“, kritisierte Ulrich Weigeldt, neuer Bundesvorsitzender der Hausärzte.

Derzeit konkurrieren die KVen mit der Vertragsgemeinschaft des Deutschen Hausärzteverbands um Abschlüsse. Denn nach dem GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz ist ei- ne Beteiligung der KVen an Haus- arztprogrammen unter der Bedin- gung möglich, dass Gemeinschaf- ten vertragsärztlicher Leistungser- bringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, sie hierzu ermächtigen. Was genau unter sol- chen Gemeinschaften zu verstehen ist und wie die Mandatierung ablau- fen muss, hat der Gesetzgeber aller- dings offen gelassen. Rie

MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Entscheidung bei Tarifgesprächen vertagt

HAUSARZTVERTRAG IN BAYERN

Abschluss zwischen BKK und KV

Foto:Daniel Rühmkorf

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