• Keine Ergebnisse gefunden

IV-Rundschreiben Nr. 188 vom 11. Februar 2004

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "IV-Rundschreiben Nr. 188 vom 11. Februar 2004"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern

___________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Bereich Kostenvergütung Seite 1 von 2

IV-Rundschreiben Nr. 188 vom 11. Februar 2004

Neuer Tarifvertrag für neuropsychologische Leistungen

Sie erhalten mit diesem Rundschreiben den neuen Tarifvertrag für neu- ropsychologische Leistungen. Er ersetzt die bislang gültige IV-Tarifver- einbarung vom 22. Juli 2002. Der Tarifvertrag ist per 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Der Tarif wurde an das Tarmed-Niveau angepasst. Die Bestimmungen über den verrechenbaren Zeitaufwand für neuropsychologische Gut- achten wurden aus der IV-Tarifvereinbarung vom 22. Juli 2002 über- nommen. Es können maximal 14 Stunden verrechnet werden, im Jah- resdurchschnitt maximal 12 Stunden. Darüber hinausgehende Leistun- gen sind in begründeten Einzelfällen vorgängig und schriftlich mit dem Leistungserbringer zu vereinbaren.

Gutachten und die für deren Erstellung erbrachten Leistungen, die bis zum 31.12.2003 von der IV-Stelle in Auftrag gegeben wurden, sind nach dem alten Tarif (IV-Ansätze) abzurechnen.

Therapeutische Leistungen werden nur bis zum 31.12.2003 nach dem alten Tarif (IV-Ansätze) vergütet. Danach sind die Ansätze gemäss neuem Tarif in Rechnung zu stellen.

Die zur Abrechnung nach dem neuen Tarifvertrag zugelassenen Thera- peuten und Institutionen werden neu durch eine Paritätische Ver- trauenskommission bestimmt. Bis zum Vorliegen dieser PVK-Liste (ca.

Juni/Juli 2004) können die auf den beiden folgenden Listen aufgeführten Leistungserbringer nach dem neuen Tarifvertrag abrechnen:

• Liste der von der SVNP anerkannten neuropsychologischen Fachpersonen (Stand 22.12.2003)

• Liste der von der SVNP anerkannten Institutionen Typ A und B (Stand 17.12.2003)

Beilagen:

- Liste der von der SVNP anerkannten neuropsychologischen Fachper- sonen (Stand 22.12.2003)

- Liste der von der SVNP anerkannten Institutionen Typ A und B (Stand 17.12.2003)

(2)

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern

___________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Bereich Kostenvergütung Seite 2 von 2

- Tarifvertrag - Tarif

- Ausführungsbestimmungen

- Vereinbarung über die Qualitätssicherung

- Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission - Vereinbarung über den Taxpunktwert

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In der aktuellen Version des KHMI wurde fälschlicherweise die Rz 2074 nicht angepasst und lautet aktuell wie folgt: „Vor jeder Zusprache klärt die IV-Stelle ab, ob ein

Juli 2017 wird nur das neue Berech- nungsmodell angewendet (Entstehung des Rentenanspruchs frühestens ab 1. Juli 2017 erfolgt sind, wird der Rentenanspruch abgestuft bis zum

8 MWSTG Coaching- und Beratungsleistungen, die von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit (z.B. IV-Stellen) erbracht werden, von der Mehrwertsteuer-

Im Zuge einer Bereinigung aller IV-Rundschreiben erhalten Sie nachfolgend eine Liste mit allen IV- Rundschreiben, welche ausser Kraft gesetzt und infolgedessen ins Archiv

Das neue Verfahren sieht vor, dass alle für einen EU/EFTA-Rentenantrag notwendigen Daten durch die Ausgleichskassen und IV-Stellen direkt in SWAP zu erfassen sind und

Im Zuge einer Bereinigung aller IV-Rundschreiben erhalten Sie nachfolgend eine Liste mit allen IV- Rundschreiben, welche ausser Kraft gesetzt und infolgedessen ins Archiv

Zusammen mit der Kommission für Audiologie und Expertenwesen hat das BSV nun beschlossen, dass bei Wiederversorgungen im Pauschalsystem (inkl. Kinderversorgungen) in jedem Fall

In diesem Fall verrechnet das Spital für die Leistungen seiner angestellten Ärzte sowohl die AL wie auch die TL der erbrachten Tarmed-Ziffern mit einem Taxpunktwert von Fr.