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Die hohen Arbeitskosten und der allgemeine Holzpreiszerfall haben 1993 im öffentlichen Bereich zu Einbussen von 41 Mio

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I 061/2006 VOL 28. Juni 2006 43C

Interpellation

1373 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 31.01.2006

Zukunft der bernischen Wälder

Der Wald ist für vieles gut. In der Schweiz stellt er neben dem Wasser die einzige natürliche Ressource dar. Unter dem Druck der öffentlichen Haushaltsdefizite und der damit verbundenen Sparmassnahmen sind heute aber gewisse Nutzungen, die eine Intervention des Menschen erfordern, gefährdet.

Die hohen Arbeitskosten und der allgemeine Holzpreiszerfall haben 1993 im öffentlichen Bereich zu Einbussen von 41 Mio. Franken geführt, die bis 2003 auf 85 Mio. Franken angestiegen sind.

Die Expertengruppe GALILEO hatte genau in diesem Rahmen den Auftrag festzustellen, ob der gesamte bernische Wald ohne zusätzliche öffentliche Hilfen rentabel bewirtschaftet werden kann. Weiter sollte sie eine Strategie entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. Das Amt für Wald des Kantons Bern hat in einem Bericht dazu Stellung genommen und die Expertenvorschläge weitgehend unterstützt. Die Volkswirtschaftsdirektion hat auf dieser Grundlage im Dezember 2003 Massnahmen getroffen.

Im Rahmen der Strategischen Aufgabenüberprüfung des Regierungsrates (SAR) hat die Volkswirtschaftsdirektion aber das Amt für Wald beauftragt, den Organisationsbeschluss SIRIUS 10 umzusetzen (Umstrukturierung des Staatsforstbetriebs im Rahmen von SAR).

Im Januar 2004 trat das Projekt in eine andere entscheidende Phase, nachdem die Stellen des Waldpflegepersonals ausgeschrieben wurden. Bei den verbleibenden 117 Mitarbeitern wurden rund 20 Stellen gestrichen.

Mit 367 m3 Holz pro Hektar hat die Schweiz aber die dichtesten Wälder Europas (Deutschland: 271 m3). Es scheint sogar, dass sich der Schweizer Wald wieder rascher ausbreitet und täglich um eine Fläche von zehn Fussballfeldern wächst.

In ihrer jüngsten Publikation1 schlägt Elisabeth Graf-Pannatier, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), eine ganze Reihe von Reformen für den rationellen Fortbestand der schweizerischen Wälder vor. Sie schliesst es aus, den Wald sich selbst zu überlassen, da dies allzu negative Auswirkungen auf die Beschäftigung einerseits und auf die Gesellschaft andererseits hätte. Sie schlägt vor, einen Teil des Waldes verwildern zu lassen, um den übrigen Teil besser bewirtschaften zu können. Damit dieses Vorhaben erfolgreich sein kann, bedarf es einer Reihe von Reformen, wie z.B. die allgemeine Förderung des heute zu wenig verwerteten Holzes als Brenn- und Baustoff.

1 L’Avenir des forêts suisses, Elisabeth GRAF PANNATIER, Presses polytechniques et universitaires ro- mandes (collection Le Savoir suisse), Lausanne, 2005, 141 S.

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Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Kann der Regierungsrat bestätigen, dass sich der Wald im Kanton Bern wieder ausbreitet? Betrifft dies namentlich landwirtschaftliche Flächen, die nicht mehr genutzt und wieder vom Wald eingenommen werden? Unterstützt der Regierungsrat die Idee einer Flexibilisierung bei den Rodungsbewilligungen für Gewerbezonen (insbesondere bei wieder bewaldeten Zonen)?

2. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Bewirtschaftungsbedingungen der Eigentümer zu verbessern, die kostenlos eine ganze Reihe von Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit erbringen (Wasserregulierung, Sauerstoff usw.)?

3. Waldparzellen sind klein und zerstückelt. Könnten mit der Bewirtschaftung grösserer Flächen die Kosten rationalisiert werden? Ist der Kanton Bern bereit, diese Option zu bevorzugen?

4. Begünstigt der Regierungsrat eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern und innerhalb der Wertschöpfungskette Holz?

5. Was hält der Regierungsrat von Graf-Pannatiers These in Bezug auf die Idee, einen Teil des Waldes verwildern zu lassen, um den übrigen Teil besser bewirtschaften zu können?

Antwort des Regierungsrates

Frage 1

Der Regierungsrat kann gestützt auf das Landesforstinventar II (Stand 1995) der eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestätigen, dass sich der Wald im Berggebiet auf landwirtschaftliche Grenzertragsflächen ausbreitet.

Die übrige Waldfläche bleibt konstant. Die Einwaldung ist ein langsamer Prozess. Von der Nutzungsaufgabe bis zur rechtlichen Zuordnung zum Waldareal verstreichen in der Regel zwanzig und mehr Jahre. Es liegt auf der Hand, dass sich diese Flächen von ihrer Lage her kaum für Gewerbezonen eignen. Der Regierungsrat hat Ende September 2005 in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 4.

Oktober 1991 über den Wald (WaG; SR 921.0) eine präzisierende Auslegung des Begriffs Standortgebundenheit als Voraussetzung für eine Rodungsbewilligung beantragt, mit dem Hinweis: Bauten und Anlagen, die im öffentlichen oder sonstigem übergeordnetem Interesse stehen, dürfen durch eine enge Auslegung des Begriffs Standortgebundenheit nicht verhindert werden. Eine darüber hinausgehende Lockerung der Rodungsvorschriften hat der Regierungsrat nicht verlangt.

Frage 2

Der Berner Forstdienst bietet auf der ganzen Waldfläche die kostenlose Beratung und Anzeichnung an. Zudem werden Beiträge an die Jungwaldpflege und die Holzbringung mit Seilkränen ausgerichtet. In Zukunft werden sich die Beiträge an die Jungwaldpflege auf die Förderung von Biodiversität im Wald beschränken, während die Seilkranbeiträge auf der ganzen Fläche weitergeführt werden sollen (Umsetzung der betreffend Jungwaldpflege als Postulat und betreffend Holzbringung mit Seilkränen als Motion überwiesenen Motion M 152/2005 von Siebenthal). In Wäldern mit wichtigen öffentlichen Funktionen, wie in bedeutungsvollen Schutzwäldern, werden die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Rahmen von Projekten für Massnahmen zu Gunsten der Erhaltung und Verbesserung der Waldfunktionen durch Bund und Kanton entschädigt.

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Fragen 3 und 4

Seit der Inkraftsetzung des WaG im Jahr 1993 unterstützen Bund und Kanton die Zusammenführung klein parzellierter Waldflächen nicht mehr mit Beiträgen. Anstelle der subventionierten Waldzusammenlegungen fördern Bund und Kanton jedoch seit dem Jahr 2003 die gemeinsame Bewirtschaftung ohne Neuordnung des Grundeigentums. Die Subventionierung erfolgt leistungsabhängig. Die Beiträge werden ausgerichtet, wenn tatsächlich eine gemeinsame Waldbewirtschaftung erfolgt. Der Kanton Bern und der Bund unterstützen dabei im Rahmen des Projekts AURIGA gezielt Massnahmen zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung. Die Unterstützung ist im Sinne von Anschubhilfen zeitlich befristet. Die Fördermassnahmen umfassen die eigentumsübergreifende, mechanisierte Holznutzung sowie die Neubildung von wettbewerbsfähigen Forstbetrieben und Holzvermarktungsorganisationen.

Mit eigenständigen Beiträgen unterstützt der Kanton zudem Organisationen bei der Werbung für den Absatz von einheimischem Holz.

Projekte zur Optimierung der Wertschöpfungskette Holz werden vom Bund schliesslich im Rahmen des Förderprogramms Holz 21 gefördert.

Frage 5

In Übereinstimmung mit der in der Interpellation erwähnten Publikation ist der Regierungsrat der Ansicht, dass unsere Wälder ihre Funktionen in ihrer ganzen Vielfalt nicht ohne menschliche Eingriffe erfüllen können. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert eine gezielte Pflege und Nutzung der Wälder.

Aus Sicht der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer kann es lohnend sein, sich primär auf Wald mit günstigen Produktionsvoraussetzungen (betreffend Erschliessung, Fruchtbarkeit, Baumartenzusammensetzung, etc.) zu konzentrieren. Zugleich wird in anderen Waldflächen die Bewirtschaftung extensiviert oder sogar eingestellt. Wenn solcher Wald im Verlauf der Jahrzehnte verwildert, ist das eine Folge der Konzentration der Bewirtschaftung auf günstigere Flächen und keine Voraussetzung für eine bessere Bewirtschaftung der übrigen Wälder.

Das Ausscheiden von Total- oder Teilreservaten auf geeigneten Waldflächen zur Förderung natürlicher Abläufe und der Biodiversität ist ein erklärtes Ziel des Bundes und des Kantons Bern. Ein Teil dieses Ziels kann durch das Verwildernlassen von Wäldern erreicht werden. Die Förderung von Biodiversität erfordert oft mehr Licht im Wald und an Waldrändern und setzt damit aktive Bewirtschaftungsmassnahmen voraus. Einsparungen zu Gunsten der Holznutzung werden dadurch keine erzielt.

An den Grossen Rat

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