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M 244/2002 GEF 6. August 2003 44C
Motion
2135 Heuberger, Oberhofen (GFL)
Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 10.12.2002
Umfassende Grundversorgung in Altersmedizin im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird aufgefordert, für die Zukunft der geriatrischen Versorgung im Kanton baldmöglichst, folgende Massnahmen zu ergreifen und dem Grossen Rat bis im Sommer 2003 Bericht zu erstatten:
v unter Ausnützung bereits bestehender organisatorischer , struktureller und personeller Ressourcen:
1. Definition und Schaffung eines geriatrischen Kompetenzzentrums der tertiären Versorgungsstufe im Kanton, das neben geriatrischen Dienstleistung auch verantwortlich ist für Lehre und Forschung in geriatrischen Fragen und die Weiterbildung der zukünftigen Grundversorger in diesem Gebiet.
2. Der Regierungsrat setzt sich bei der medizinischen Fakultät und der Universität Bern für die Schaffung eines Lehrstuhls für Geriatrie ein, der dem oben erwähnten geriatrischen Kompetenzzentrum zuzuordnen ist.
3. Schaffung regionaler Geriatriezentren innerhalb der im SpVG geplanten RSZ zur geriatrischen Grundversorgung der Bevölkerung.
Begründung
Spätestens seit 1991 (teilweise überwiesener Motion von Allmen) ist dem Parlament und den politischen Behörden bekannt, dass die geriatrische Versorgung im Kanton nicht genügend dem heutigen und zukünftigen Bedarf der Bevölkerung entspricht. Es ist allgemein anerkannt, dass dieser Teil der medizinischen Versorgung aus demographischen Gründen und infolge des medizinischen Fortschritts immer wichtiger wird und die Geriatrie sich zu einem eigenen Fachgebiet entwickelt hat, dem mehr und mehr Beachtung zukommen muss. Seit der Departementialisierung im Inselspital ist zudem ein Lehrstuhl der inneren Medizin vakant, der zu dieser Zeit offenbar als späterer Geriatrielehrstuhl gedacht war.
Mit echten und wirksamen Massnahmen auf diesem Gebiet darf nicht zugewartet werden, bis auf Grund des neuen Spitalversorgungsgesetzes (eventuell 2004) eine dazugehörige Geriatrie-Verordnung (2006 oder 2007) in Kraft gesetzt und wirksam ist.
Angesichts der allgemeinen Übereinstimmung um die Dringlichkeit der Frage eines Lehrstuhls für Geriatrie und einer Tertiärzentrums dieser Disziplin und eingedenk der Tatsache, dass bereits Berichte und Untersuchungen über die Wünschbarkeit und Realisierbarkeit eines solchen Projekts existieren (Bericht Mahler 1995, Studie von Price- Waterhouse-Coopers, 1999) erstaunt es, dass dies im Entwurf zum neuen
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Spitalversogungsgesetz nicht erwähnt wird, obwohl es an Bedeutung den Stellenwert der psychiatrischen Versorgung einnimmt.
Der Kanton Bern könnte mit der Realisierung der Motion als erst zweiter Universitätsstandort der Schweiz (nach Genf) dem Problem der Altersmedizin den gebührenden und auch universitären Hintergrund verleihen (was einen erheblichen Standortvorteil für die Universität Bern bedeuten könnte!). Er verhindert sonst, dass die Ausbildung und Weiterbildung der jungen Generation der Grundversorger in diesem zukunftsträchtigen Gebiet auf eine universitäre Stufe gestellt (und damit verbessert) wird, wie das an vielen Universitäten Europas bereits der Fall ist. Ein Lehrstuhl für Geriatrie müsste sinnvollerweise bei der Inkraftsetzung des SpVG geschaffen sein.
Mit einer Schaffung regionaler Geriatriezentren würde systematisch das gleiche Vorgehen eingeschlagen, wie es für die allgemeine Grundversorgung vorgesehen ist und für die Psychiatrie (gemeindenahe Betreuung) mindestens als Denkmodell vorhanden und zukunftsfähig ist.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 13.02.2003
Antwort des Regierungsrats
Der Motionär fordert den Regierungsrat auf, baldmöglichst spezifische Massnahmen für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten geriatrischen Versorgung zu ergreifen und dem Grossen Rat bis im Sommer 2003 Bericht zu erstatten. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er einerseits dem Grossen Rat im Rahmen anderer Berichte (z.B. „Umsetzung Alterspolitik 2005“, Versorgungsplanung bzw. Versorgungsbericht gemäss künftigem Spitalversorgungsgesetz) über geriatrische Versorgungsaspekte Auskunft geben wird.
Andererseits wird er die zur Erfüllung von Motionen vorgesehenen Fristen auch in diesem Fall in Anspruch nehmen. Er hält eine Berichterstattung bis im Sommer 2003 schon aus zeitlichen Gründen für unmöglich. Schliesslich setzt auch die Finanzlage des Kantons der Realisierung sowohl der geforderten Massnahmen als auch der Berichterstattung Grenzen.
Dem Regierungsrat ist aber auch bekannt, dass die erzielten Fortschritte im Bereiche der geriatrischen Versorgung seit 1991 nicht eindrücklich sind, und dass die altersmedizinische Versorgung im Kanton Bern dem heutigen und insbesondere dem künftigen Bedarf noch nicht ausreichend entspricht. Er hält daher entsprechende Verbesserungen grundsätzlich für notwendig, möchte diese aber im Rahmen der Umsetzung der Alterspolitik und von Strukturveränderungen der Spitalversorgung vornehmen.
Die in der Motion geforderten drei Massnahmen beurteilt der Regierungsrat wie folgt:
1. Die Schaffung eines Kantonalen Kompetenzzentrums für Geriatrie ist integraler Bestandteil der Umsetzung der kantonalen Alterspolitik 2005, die bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern gegenwärtig in Planung ist. Diese Planung basiert auf dem Bericht zu den „Normativen Grundlagen für ein kantonales Geriatriekonzept“, der in ihrem Auftrag erstellt wurde, und auf den
„Entscheidgrundlagen“, die darauf aufbauend von einer Fachgruppe aus Geriatern und anderen Experten erarbeitet wurden.
Ein grösserer Teil der erforderlichen infrastrukturellen Ressourcen ist heute bereits am Spital Bern (Zentrum Geriatrie-Rehabilitation des Ziegler-Spitals) vorhanden und soll entsprechend genutzt werden.
Die Aufgaben des Kantonalen Kompetenzzentrums umfassen geriatrische Dienstleistungen ebenso wie Forschung und Lehre. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Medizinischer Fakultät der Universität Bern, dem Insel-Spital und dem Spital
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Bern sind in Vorbereitung, ebenso ein diesbezüglicher Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an das Spital Bern.
2. Die Ausschreibung für einen Lehrstuhl Geriatrie an der Universität Bern ist in Vorberei- tung und dürfte noch im Jahre 2003 erfolgen. Die Funktionen der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers umfassen auch die Leitung des Kantonalen Kompetenzzentrums für Geriatrie.
3. Die geriatrischen Versorgungsstrukturen werden im Entwurf des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) zwar nicht explizit aufgeführt. Umschrieben werden jedoch die Aufgaben der Regionalen Spitalzentren (RSZ), die für die umfassende Grundversorgung der Bevölkerung zuständig sein werden. In diesem Zusammenhang hat man an geriatrische Stützpunkte gedacht. Zudem wird die Geriatrie im Zweckartikel des SpVG zusammen mit der Rehabilitation ausdrücklich erwähnt. Sie ist somit als integraler Bestandteil der Spitalversorgung anzusehen.
Eine der vordringlichen Aufgaben des Kantonalen Kompetenzzentrum wird es sein, gemeinsam mit den Regionalen Spitalzentren einen Prozess zu initiieren, in dessen Verlauf in den RSZ „Regionale Geriatrische Stützpunkte“ geschaffen werden – analog und vergleichbar den Psychiatrie-Stützpunkten. Dies soll unter Ausnützung bereits bestehender finanzieller, organisatorischer und personeller Ressourcen der RSZ geschehen.
Fazit:
Zusammenfassend erachtet der Regierungsrat eine vollständige und rasche Umsetzung der Forderungen der Motion bei der gegenwärtigen Finanzlage als kaum durchführbar. Die Anliegen sind zu prüfen und sollen so gut wie möglich im Rahmen der Umsetzung der Alterspolitik 2005 und des SpVG berücksichtigt werden. Er befürwortet deshalb die Annahme des Vorstosses als Postulat.
Antrag
Annahme als Postulat
An den Grossen Rat