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Archiv "Anästhesie: Trojanisches Pferd" (01.04.2005)

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Präventionsgesetz

Zu der Meldung „Kabinett gibt grünes Licht“ in Heft 6/2005:

Wir brauchen keine neuen Gesetze!

Ein Gesetz von Ministerin Ul- la Schmidt zur Förderung von Vorsorgeuntersuchungen war bis zur „Gesundheitsreform“

zumindest bei uns völlig über-

flüssig. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern ledig- lich die Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen durch die Kassen, die offenbar nur noch nach Maximalprofit streben. Beispiel: Eine Glau- komuntersuchung muss vom Patienten mit 16 Euro bezahlt werden – wieso eigentlich, gibt es dafür eine medizinische Be- gründung?

MR Dr. med. Heinz Schulte, Lichtenberger Straße 6, 10178 Berlin

Stichverletzungen

Zu der Meldung „Keine genauen Zah- len“ in Heft 4/2005:

Eigene Erfahrung

Angeregt durch Ihren Artikel, möchte ich über folgende ei- gene Erfahrung in dem Um- gang mit Stichverletzungen berichten: Während eines PJ- Tertials 2003 in einem operati- ven Fach wurde ich bei einer OP (ich hielt, wie so oft, gedul- dig die Haken) von der Ope-

rateurin während des die OP beendenden Nähvorgangs ver- sehentlich in meinen Daumen gestochen. Auf Anweisung durch die Operateurin, ihres Zeichens Oberärztin und PJ- Beauftragte der betreffenden Uni-Klinik, wechselte ich den Handschuh. Die so gut wie nicht blutende Stichwunde wurde von der OP-Schwester mit einem Desinfektionsmittel betupft, bevor ich den neuen Handschuh überzog und mei- ne Hakenhaltefunktion fort- zusetzen hatte. Nach beende- che Vorsitzende der Landes-

arbeitsgemeinschaft Hospiz Sachsen e.V. Auch ich wüsste gern, wie „die deutsche Ärz- teschaft“ zur Frage der Lega- lisierung aktiver Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids steht. Allerdings ken- ne ich nur wenige Kollegen, die tatsächlich aktive Sterbe- hilfe befürworten. Eine derar- tige Meinungserhebung wür- de die tatsächliche Kompe- tenz der deutschen Ärzte in den Fragen der Sterbebeglei- tung und die sich daraus erge- benden Aufgaben für die Pa- tientenbetreuung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung darstellen. Die Umfrageer- gebnisse aus der Bevölkerung sind mir bekannt, doch sollte bei deren Bewertung der Kontext der Fragestellung ge- nau analysiert werden. Aus der alltäglichen Arbeit mit Menschen, die ihrem nahen Lebensende ins Auge schauen müssen, weiß ich, dass ihnen jeder in Beschwerdearmut und Würde gelebte Tag wich- tig ist. Im Gefolge des physi- schen und psychischen Aus- einandersetzensprozesses mit der zum Tode führenden Er- krankung gelangt der Mensch zwangsläufig, ob bewusst oder unbewusst, an die Frage, ob er das Sterben annehmen, es

„ertragen“ kann. Bei der Viel- zahl der Menschen führt diese Reflexion zur Erkenntnis, sterben zu müssen und auch sterben zu wollen. Eine Gleichsetzung dieser Er- kenntnis mit der Bitte um ak- tive Sterbehilfe halte ich für einen Fehler. Nicht, dass nicht auch unter optimalen palliativ- medizinischen Versorgungs- bedingungen Menschen nach aktiver Sterbehilfe fragen würden. Hinterfragt man die Ursachen für diesen Wunsch, so kommen zuallererst gesell- schaftliche, soziale Defizite als Begründung für diesen Wunsch zutage. „Ich möchte niemandem zur Last fallen“,

„Ich bin doch nur noch im Wege, zu nichts mehr nütze“, das sind die am häufigsten ge- gebenen Begründungen. Es sollte uns als menschliche Ge- meinschaft auszeichnen, dass der Wert jedes ihrer Glieder

nicht in deren Leistungsfähig- keit begründet ist. Hospize haben sich als Orte eines fachlich kompetenten und würdevollen Umgangs mit Leiden, Sterben und Tod viel- fach etabliert und beweisen diesen Anspruch tagtäglich.

Ich wüsste gern, welches deutsche Hospiz der Kollege vor Augen hatte, in dem er

„nicht seine letzte Zeit ver- bringen möchte“. Wenn es Mängel in der Betreuung gibt, dann sollten diese im Sinne einer Qualitätssiche- rung der Hospizarbeit aufge- deckt werden. Wenn sich die- se Haltung als Vorurteil her- ausstellen sollte, dann lade ich Herrn Hölscher herzlich zu einer Hospitation in eine Hospizeinrichtung ein.

Barbara Schubert,Palliativstation am Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden, Wintergartenstraße 15–17, 01307 Dresden

Anästhesie

Zu dem Akut-Beitrag „Vor Parallel- narkosen wird gewarnt“ in Heft 6/2005:

Trojanisches Pferd

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer deutlichen Warnung vor Parallelnarkosen. Diese Stel- lungnahme war überfällig.

Den zurzeit hohen Sicher- heitsstandard im Bereich der Anästhesie verdanken wir zum großen Teil Gerichtsur- teilen des Bundesgerichtsho- fes, die den so genannten Facharztstandard für jedes Anästhesieverfahren als Min- destqualitätsnorm fordern.

Mit zunehmender Besorgnis verfolge ich daher Bestrebun- gen einiger Klinikketten, die Durchführung von Anästhe- sieverfahren durch Hilfskräfte bzw. nichtärztliches Personal durchführen zu lassen. Die neu kreierte Berufsbezeich- nung „Medizinischer Assi- stent für Anästhesie“ soll wohl über den fehlenden ärzt- lichen/akademischen Stan- dard hinwegtäuschen. Vor cir- ca fünfzehn Jahren wurde auf Druck von Lehrstuhlinhabern im Fach Anästhesie die Wei-

terbildung zum Facharzt von vier auf fünf Jahre verlängert.

Begründung: Nur so sei der Qualitätsstandard im Fach Anästhesie zu sichern. Die gleichen Ordinarien – z. T. in- zwischen emeritiert – reisen nun von Kongress zu Kon- gress und fordern die Absen- kung des Qualitätsniveaus durch Abkehr vom Facharzt- standard. . . . Kein Internist käme auf die Idee, die Gastro- skopie durch die Sprechstun-

denhilfe durchführen zu las- sen. Kein Chirurg würde das Kniegelenk durch die Opera- tionsschwester arthroskopie- ren lassen. Wir Anästhesisten sollten nicht Vorreiter sein für die Absenkung des Qualitäts- niveaus unterhalb des vom Bundesgerichtshof festgeleg- ten Mindeststandards zulasten unserer Patienten.

Dr. Ottfried Mross,Heidekreis- Klinikum GmbH, Robert-Koch-Straße 4, 29664 Walsrode

A

A900 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 131. April 2005

B R I E F E

Foto:Barbara Krobath

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ter OP rauschte die betreffen- de Oberärztin ohne ein weite- res Wort davon. Ich wendete mich Hilfe suchend an den Anästhesisten, der mich davon in Kenntnis setzte, dass ich mich eigentlich beim D-Arzt, in meinem Fall also in der Notaufnahme des betreffen- den Klinikums, vorstellen soll- te, damit mir Blut entnommen wird, da der Infektionsstatus der gerade operierten Patien- tin unbekannt sei. Des Weite- ren müsste der Vorfall in ei- nem „Unfallbuch“ dieser Sta- tion dokumentiert werden. Als ich mich bei betreffender Oberärztin abmeldete, um die Notaufnahme aufsuchen zu können, war ihr Kommentar:

„Wenn Sie sich lieber Blut ab- nehmen lassen, anstatt mir bei der nächsten OP zu helfen, muss ich wohl ihren PJ-Kolle- gen dazurufen.“ Eine neben- stehende Assistenzärztin ver-

sicherte mir, wenn sie nach je- dem Nadelstich zum D-Arzt gehen würde, hätte sie ja keine Zeit mehr, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Trotz der Bagatellisierung des Vorfalls durch meine Vorgesetzte und die Kollegin dokumentierte ich den Vorfall im „Unfall- buch“ und ging zum D-Arzt;

die dort verantwortliche Ärz- tin bestärkte mich in meinem Handeln und wies mich auf die unkorrekte Durchführung der Desinfektion direkt nach Verletzung hin. Die in Ihrem Artikel aufgeführten Fakten machen wieder einmal deut- lich, wie ernst Nadelstichver- letzungen zu nehmen sind.

Wenn man dies allerdings tut, muss man sich von Vorgesetz- ten und Kollegen als „Arbeits- verweigerer“ und „hysterisch“

bezeichnen lassen.

Der „Notfall“

Zu der Glosse ,Der „Notfall“‘ von Klaus Britting in Heft 8/2005:

Amüsant

Eine recht amüsant zu lesende Glosse, die allerdings über- kommene Klischees bedient, die bereits vor dem 1. Januar 2005, erst recht aber seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr der sozialversicherungsrechtli- chen Realität entsprechen:

Der frühere arbeitsfähige So- zialhilfeempfänger zwischen 15 und 65 Jahren ist seit Hartz IV meist Arbeitslosengeld-II- Empfänger und damit gesetz- lich pflichtkrankenversichert, seine Angehörigen entweder familienversichert oder als nicht erwerbsfähige Sozial- geld-Empfänger freiwillig zu versichern (SGB II). Erwerbs- geminderte Sozialhilfeemp-

fänger bis 65 Jahre und Emp- fänger der staatlichen Grund- sicherung ab 65 Jahre (so ge- nannte Mindestrente) sind

„unecht“ über den Paragra- phen 264 SGB V gesetzlich krankenversichert, wobei das Sozialamt den Kassen die di- rekten Kosten und den Ver- waltungsaufwand erstattet.

Diese Form der Krankenver- sicherung betraf übrigens schon vor dem 1. Januar 2005 die meisten Sozialhilfeemp- fänger. Echte Krankenhilfe- Fälle (§ 48 SGB XII), die das Sozialamt – und schon gar nicht schnell – direkt be- gleicht, sind mittlerweile selte- ne Einzelfälle. Die „langhaari- ge, attraktive Arzthelferin Claudia“ kann also verdient ihren Feierabend genießen und muss keinen Abendkurs machen.

Dr. Elmar Besch,Jenneweg 129, 66113 Saarbrücken

B R I E F E

Referenzen

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