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Archiv "Stellungnahme zum „Rollmann-Entwurf“" (28.11.1974)

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DER KOMMENTAR

„Ermächtigungen"

dienen nicht

dem Jugendarbeitsschutz

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung berät der Bun- destag derzeit auch über einen Entwurf zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der von einigen Abgeordneten der CDU/CSU eingebracht wur- de.

Die Initiative dazu geht vor al- lem auf den CDU-Abgeordneten Dietrich Rollmann zurück. Die- ser hatte bereits Anfang 1973 als Versuchsballon den Entwurf einer bis dato nicht sonderlich bekannt gewordenen „Arbeits- gruppe Jugend" losgelassen, um zu erkunden, wie eine von ihm und einigen Parteifreunden konzipierte, völlige Umfunktio- nierung der Untersuchungen öf- fentlich aufgenommen würde.

Es verblüfft, daß die jetzt den Ausschüssen des Bundestages vorliegende Gesetzesversion von Dietrich Rollmann und Ge- nossen, die begründeten Beden- ken aus der Ärzteschaft, die be- reits 1973 geäußert wurden (dazu DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 20/1973), praktisch nicht berücksichtigt.

Nach wie vor zielt der Entwurf aus der CDU/CSU-Fraktion auf die Beseitigung der freien Arzt- wahl, da er die Jugendarbeits- schutz-Untersuchungen zugun-

sten besonders „ermächtigter"

Ärzte monopolisieren will.

Nach wie vor sollen die Unter- suchungen zu speziellen Eig- nungsuntersuchungen umfunk- tioniert werden, was praktisch darauf hinauslaufen würde, den Jugendarbeitsschutz für eine Einstellungsuntersuchung .zu- gunsten der Betriebe zu miß- brauchen.

Man fragt sich, wem die Abge- ordnetengruppe eigentlich mit ihrem Konzept dienen will, den Jugendlichen oder ein paar Un- ternehmen. Ersteren helfen sie objektiv nicht; aus der Stellung- nahme der Bundesärztekammer etwa läßt sich das gut belegen.

Den Unternehmen können Roll- mann und Genossen eigentlich nicht dienen wollen, denn zu- mindest einige prominente Ab- geordnete, die den „Initiativan- trag Rollmann" unterschrieben haben, sind kaum als unterneh- merfreundlich zu bezeichnen.

Man rätselt also weiter, welchen Ideen die wackeren CDU-Strei- ter gegen die freie Arztwahl wohl nachjagen. Oder ob einige Progressive in der Union ein- fach soweit aufgeholt haben, daß jetzt auch bei ihnen die freie Arztwahl pass6 ist (obwohl anderwärts diese Art von Pro- gressivität mittlerweile schon wieder „out" ist)? NJ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Stellungnahme zum

„Rollmann-Entwurf"

Die Bundesärztekammer hat jetzt auch zu der Gesetzesnovelle zum Jugendarbeitsschutzgesetz Stel- lung genommen, die von den Abge- ordneten Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlü- ter, Frau Stommel, Josten, Nord- lohne, Müller (Remscheid) und Ge- nossen im Bundestag eingebracht wurde. Wie schon in ihrer Äuße- rung zum Regierungsentwurf (vgl.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 46/1974) konnten eine Reihe weite- rer Schutzvorschriften sowie Be- stimmungen, die eine höhere Wirk- samkeit des Gesetzes gewährlei- sten sollen, positiv hervorgehoben werden.

Beschränkung auf „ermächtigte Ärzte" wird abgelehnt

Nachdrücklich ablehnen mußte die Bundesärztekammer jedoch die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften über die gesundheitli- che Betreuung der Jugendlichen.

Diese sehen zum einen vor, die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz entgegen der derzeitigen Regelung ausschließlich „ermächtigten Ärz- ten" vorzubehalten. Mit dieser Ein- schränkung auf einen bestimmten Arztkreis wird das Recht der freien Arztwahl des Jugendlichen wie der Eltern, die gerade bei solchen für die Berufswahl entscheidend wich- tigen Untersuchungen unabdingbar zugestanden werden sollte, unver- tretbar eingeschränkt bzw. ganz aufgehoben. Der Gesetzgeber hat bei der Verabschiedung des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes im Jah- re 1960 nicht ohne Grund auf die freie Arztwahl so großen Wert ge- legt.

Wesentlich war der Gedanke, daß der Jugendliche seinen Hausarzt aufsuchen kann, der ihn von Kind- heit her kennt und der infolge- dessen seinen Gesundheits- und

Entwicklungsstand wie auch seine Belastbarkeit in der Regel besser beurteilen kann als ein Arzt, der den Jugendlichen nur aus dieser Untersuchung her kennt.

Die mit diesem Gesetzentwurf an- gestrebte fachkundige arbeitsmedi-

zinische Betreuung der Arbeitneh- mer und mit ihnen der Jugendli- chen am Arbeitsplatz kann nach der Auffassung der Bundesärzte- kammer nicht Aufgabe von dafür

"ermächtigten Ärzten", sondern sie kann nur Aufgabe des Betriebsarz- tes sein. 1>

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 48 vom 28. November 1974 3459

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Die in dem Entwurf aus der CDU/

CSU enthaltene Änderung der Ziel- setzung der ärztlichen Untersu- chungen, die danach als eine Art

„Berufseignungsuntersuchungen"

durchzuführen sind und für den Ju- gendlichen, seinen Eltern und den Arbeitgeber in ihren Auswirkungen obligatorisch sein sollen, lehnt die Bundesärztekammer ebenfalls nachdrücklich ab.

Zielsetzung der Untersuchungen muß erhalten bleiben

Aus wohlerwogenen Gründen be- schränken sich die einschlägigen Bestimmungen des Jugendarbeits- schutzgesetzes lediglich darauf, den Gesundheits- und Entwick- lungsstand des Untersuchten im einzelnen an Hand eines umfang- reichen Untersuchungsbogens zu erheben und aufzuzeichnen und auf Grund dieser Befunderhebung festzustellen, welche Belastungen für den Jugendlichen allgemein als gesundheitsgefährdend anzusehen sind.

Der vorgesehene Arbeitsplatz bleibt ebenso unberücksichtigt wie der vorgesehene Beruf, da die Art der Belastungen weder an jedem Arbeitsplatz noch bei jedem Beruf gleichartig sind. Der Gesetzgeber wollte bewußt vermeiden, daß etwa eine vorübergehende Entwick- lungsstörung des Jugendlichen we- sentliche berufliche Chancen für ihn ausschließt. Die auf Grund der Befunderhebung zu treffenden Ent- scheidungen bleiben dem Jugend- lichen und den Erziehungsberech- tigten selbst vorbehalten. Es wurde darauf verzichtet, die Ausdeutung der Befunde dieser vorsorglichen Jugendarbeitsschutzuntersuchun- gen für Jugendliche oder Eltern zu einer obligatorischen Verhaltensre- gel zu machen.

Aus diesem Grunde plädiert die Bundesärztekammer nachdrücklich dafür, aus diesen Untersuchungen nicht Berufseignungsuntersuchun- gen zu machen, sondern den bis- herigen Charakter der Jugendar- beitsschutzuntersuchungen auch weiter beizubehalten. Schi

NORDRHEIN-WESTFALEN

KV Nordrhein reduziert Verwaltungsstellen

Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Vereinigung Nord- rhein hat Ende Oktober in einer Haushaltsdebatte die Vorausset- zungen dafür geschaffen, durch Rationalisierungsmaßnahmen ein weiteres Ansteigen ihrer Verwal- tungskosten aufzufangen. Die Ver- treterversammlung beschloß durch Abstimmung, die bisherigen 7 Be- zirksstellen und 16 Abrechnungs- stellen auf jeweils vier zu verrin- gern und sie zusammenzulegen.

(Eine Reduzierung der Zahl der Kreisstellen von bisher 34 auf 27 ergibt sich ohnehin durch die kom- munale Neugliederung der politi- schen Kreise im Lande Nordrhein- Westfalen, die am 1. Januar 1975 in Kraft tritt.) Ferner beauftragte die Vertreterversammlung den Vor- stand, mit den sachlichen und per- sonellen Vorarbeiten für die Ver- waltungskonzentration zu beginnen und der Versammlung einen ge- meinsam mit dem Finanz- und Or- ganisationsausschuß erarbeiteten Entwurf einer Satzungsänderung vorzulegen.

In seinem Referat hatte der Vor- standsvorsitzende der KV Nord- rhein, Dr. Hans Wolf Muschallik, daran erinnert,daß für dieAufrecht- erhaltung der laufenden Verwal- tung und zur Durchführung der Si- cherstellungsmaßnahmen in Nord- rhein für das Jahr 1975 fast 55 Mil- lionen DM erforderlich sein wür- den. Zur Aufbringung dieser Mittel wäre von jedem Arzt eine Verwal- tungsabgabe in Höhe von über 3 Prozent seines Umsatzes erforder- lich. Da aus nicht verbrauchten Verwaltungskosten der Vorjahre noch 5 Millionen DM zur Verfügung stehen, könne der Verwaltungsko- stensatz für 1975 auf 2,75 Prozent begrenzt werden.

Man dürfe aber die neuen Aufga- ben nicht aus dem Auge lassen, die auf die kassenärztliche Selbst- verwaltung zukommen, beispiels-

weise mit der geplanten Reform des Kassenarztrechtes, der Einfüh- rung des Rehabilitationsgesetzes und anderer gesetzlicher Maßnah- men im Bereich der Gesundheits- politik.

Die Honorarabrechnung für die irh Bereich der KV Nordrhein in der ambulanten Versorgung tätigen rund 8400 Ärzte und ihre etwa 36 Millionen Behandlungsausweise er- folgt zur Zeit in 16 Abrechnungs- stellen. Dabei betreut jede Abrech- nungsstelle zwischen 120 und 2300 Kassenärzte. Bei einer Zusammen- fassung in vier Abrechnungsstellen für die Bereiche Köln/Aachen, Düs- seldorf, Niederrhein und Ruhr wür- de sich, wie der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Herbert Britz, ausführte, eine Einsparung der Verwaltungskosten von etwa 10 Prozent jährlich ergeben. Die Grö- ßenordnung solcher Abrechnungs- stellen wäre mit je etwa 1500 Ärz- ten für Niederrhein und Ruhr, 2300 Ärzten für Düsseldorf und 3200 Ärz- ten für den Bereich Köln/Aachen durchaus effizient.

Dr. Muschallik verglich schließlich die durch derartige Maßnahmen möglichen Einsparungen von unge- fähr 2 Millionen DM jährlich mit dem Gesamtumsatz von 1,5 Milliar- den DM. Er rief dazu auf, ungeach- tet persönlicher, regionaler und traditioneller Gesichtspunkte den Gedanken und ein ernsthaftes Be- mühen zu Einsparungen auf jeden Fall zu bejahen. DÄ

AOK Bielefeld unterlag im Honorarstreit

In einem von Presse und Öffent- lichkeit stark beachteten Prozeß über die Frage der „Angemessen- heit" kassenärztlichen Honorars unterlag Ende Oktober die Allge- meine Ortskrankenkasse Bielefeld (Direktor: Herbert Hinnendahl, gleichzeitig Oberbürgermeister der ostwestfälischen Leinenmetropole) vor dem nordrhein-westfälischen Landessozialgericht in Essen. l>

AUS DEN BUNDESLÄNDERN NACHRICHTEN

3460 Heft 48 vom 28. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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