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Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, liebe Sylvia,

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Anlage 1

zur Vorlage Nr. /2020

an den Kreistag vom 14.05.2020

Von: Christoph Schnaudigel <Christoph.schnaudigel@landratsamt-karlsruhe.de>

Datum: 2. April 2020 um 13:54:39 MESZ An: sylvia.felder@rpk.bwl.de

Kopie: b.stober@egg-leo.de, ragnar.watteroth@landratsamt-karlsru he.de Betreff: Schröcker Tor Eggenstein-Leopoldshafen

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, liebe Sylvia,

Herr Bürgermeister Stober und ich haben uns in dieser Angelegenheit nochmals ausgetauscht. Wir haben den Sachverhalt aus unserer Sicht nochmals zusammengefasst. Zudem wären aus Sicht von Landkreis und Gemeinde - auch nach Rücksprache mit unseren Fraktionsvorsitzenden - einige As- pekte wichtig. Beiden haben wir untenstehend zusammengefasst. Für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

1. Das Land sucht eine Liegenschaft für die Erstunterbringung die langfristig nutzbar ist, um den Druck auf die Gemeinschaftsunterkünfte bei steigenden Bewerberzahlen wegzunehmen. Dar- über hat der Landkreis ja bereits seit letztem Jahr mit dem Land verhandelt. Das erste Angebot an das Land zum Verkauf der Wohneinheiten und zur Auflösung des Pachtvertrages erging be- reits im Oktober 2019. Wegen der Coronakrise und der damit verbundenen Entzerrung ist der Druck größer geworden. Das Land will die Liegenschaft nun schon zum Mai 2020 nutzen.

2. Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass eine kurzfristige Lösung von der Gemeinde abge- lehnt wird. Ebenfalls ist es schwierig, die erforderlichen Beschlüsse auf Kreisebene in dieser kur- zen Zeit herbeizuführen. Die nächste reguläre Kreistagssitzung ist erst für den 14.05. vorgese- hen. Der Verwaltungsausschuss tagt am 23.04. Eine Einbindung der Kreisgremien ist in jedem Fall erforderlich.

3. Die von Bürgermeister Stober aufgeworfenen Fragen der Beteiligungsvoraussetzung für Gemein- derat bzw. Öffentlichkeit werden vom Landratsamt (Kommunalaufsicht) geklärt. Zugleich habe ich das Regierungspräsidium gebeten, sich Gedanken über eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu machen. Das Argument, wonach eine Bürgerversammlung zum jetzigen Zeitpunkt wegen dem Versammlungsverbot nicht abgehalten werden, darf, kann nicht dazu führen, dass die Öffentlich- keit nicht umfassend informiert wird. Ggf. wären alternative Formen der Beteiligung zu suchen.

Hierüber soll sich das RP Gedanken machen. Eine Information Des Regierungspräsidiums in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung sollte selbstverständlich sein und ist im Hinblick auf die Feststellung des Landes, wonach Zusammenkünfte politischer Gremien keine An, bzw. Ver- sammlungen im Sinne der Corona RVO sind, zwingend.

4. Für den Fall einer Auflösung des Pachtvertrages würden die am Schröcker Tor befindlichen AU- Personen (derzeit 113) auf andere Gemeinden verteilt. Die Gemeinde würde zukünftig (auch als Standort einer Erstunterbringungseinrichtung) keine Neuzuteilung in die AU bekommen.

5. Das Regierungspräsidium muss dem Landkreis schriftlich zusichern, dass die Anzahl der Flücht- linge, die wir in Folge einer Auflösung der Einrichtung auf andere Gemeinden verteilen müssen (unabhängig von AU oder GU) von der Zuweisung aus der Erstunterbringung abgezogen werden.

Dies ist für eine eventuelle Zustimmung durch den Kreistag unabdingbar, damit nicht zusätzlicher Druck auf die Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden und die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises entsteht, da alle Beteiligten derzeit ebenfalls dabei sind, vor dem Hintergrund der Coronakrise die Unterbringung zu entzerren.

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6. Das Regierungspräsidium muss zudem schriftlich zusichern, dass bis zum Ende der Coronakrise, die Liegenschaft Schröcker Tor mit nicht mehr Flüchtlingen als zum heutigen Zeitpunkt dort un- tergebracht sind, belegt wird. Es wäre unverantwortlich die Belegung in bisherigen Einrichtungen der Erstunterbringung zu entzerren und gleichzeitig an anderer Stelle durch eine stärkere Bele- gung als bisher, das Ansteckungsrisiko zu erhöhen. Zudem hat das Regierungspräsidium darzu- legen, welche Belegung langfristig über die Coronakrise hinaus, angedacht ist.

7. Eine Belegung über die bisherige Anzahl der Untergebrachten hinaus, ist auch deshalb nicht möglich, weil die Immer noch ungeklärte Abwassersituation bei einer stärkeren Belegung zu den bekannten Kapazitätsproblemen führen würde. Das Land als Grundstückseigentümer hat daher - sollte es langfristig mehr Flüchtlinge unterbringen wollen als bisher - zunächst für eine ordnungs- gemäße Entsorgung der anfallenden Abwässer zu sorgen.

8. Das Regierungspräsidium muss ergänzend zur noch zu klärenden Öffentlichkeitsbeteili- gung/Erstinformation eine Anlaufstelle (Telefon und eMail) einrichten, an die sich die Bürgerschaft mit Fragen zur Einrichtung und deren laufendem Betrieb sowie daraus resultierenden Beschwer- den wenden kann. Diese muss auch tatsächlich erreichbar sein. Die Gemeindeverwaltung kann, auch wegen Nichtzuständigkeit für den Betrieb, eine solche Aufgabe nicht übernehmen (Anm: die Gemeindeverwaltung hat derzeit so gut wie keine Kapazität im Ordnungswesen, Amtsleiter ei- gentlich in Elternzeit, eine Stellvertreterin im Krankenstand, lediglich ein sachverständiger Be- diensteter verfügbar, der die gesamte Coronalage ordnungsrechtlich managen muss).

9. Das Regierungspräsidium muss mitteilen, in welcher Form es die Gemeinde bei der Überwa- chung und Koordination des Umfeldes der Einrichtung (Stichworte: Lebensmittelmärkte in unmit- telbarer Nähe, Straßenbahnhaltestelle, Arbeitsweg zum KIT direkt an der Einrichtung vorbei etc.) unterstützen wird. Gerade im derzeitigen Krisen-Modus ist es dringend notwendig, dass das Um- feld durch Polizei/Ordnungskräfte regelmäßig überwacht wird und Ansammlungen von Gruppen von Flüchtlingen außerhalb der LEA sofort unterbunden werden. Der Bevölkerung muss durch adäquate Präsenz signalisiert werden, dass man sich kümmert. Erfahrungsgemäß ist das zustän- dige Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt personell sehr eingeschränkt und dazu nicht in der Lage.

Darüber hinaus ist der Gemeindevollzugsdienst (2 Personen) bereits heute mit den Aufgaben zur Corona-Krise vollständig ausgelastet.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Christoph Schnaudigel Landrat

Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee

2

76137 Karlsruhe

landrat@landratsamt-karlsru he.de Tel. 0721 - 936-51000

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