Mai 2017
Gemeindeverwaltung Böckten Schulweg 2
4461 Böckten
Telefon 061 985 88 66
Fax 061 985 88 60
E-Mail info@boeckten.ch http://www.boeckten.ch
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung : Montag: 13.15 - 15.15 Uhr
Dienstag: 09.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr
Redaktionsadresse Redaktion „Gmeini Nochrichte“
c/o Gemeindeverwaltung Schulweg 2
4461 Böckten
(061 / 985 88 66 / 061 / 985 88 60 E- Mail:info@boeckten.ch
Verantwortlich Daniela Corpataux
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Erscheinungsweisen Die Gemeindenachrichten erscheinen in der Regel ein- mal pro Monat
Redaktionsschluss jeweils der 20. eines Monats Erscheinungsdatum Ende des Monats
Auflage 400 Exemplare.
Format A4 hoch, doppelseitig schwarz/weiss bedruckt, in der Mitte geheftet.
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Inseratenkosten 1/1 Seite Inserat Fr. 100.00
½ Seite Inserat Fr. 50.00 1/3 Seite Inserat Fr. 35.00
¼ Seite Inserat Fr. 25.00 Bei 3-maligem Erscheinen 10% Rabatt Bei 6-maligem Erscheinen 20% Rabatt Abonnemente: Für Auswärtige Fr. 30.-- pro Jahr
Für Böckter Einwohner GRATIS
Beiträge von Privaten, Institutionen und Ortsvereinen, welche nicht kommerzieller Art sind, werden kostenlos publiziert.Für weitergehende Publikationen gelten die vorste- henden Preise.
Inhaltsverzeichnis Seite
Bevölkerungsmutationen 3
Baubewilligungen 5
Mitteilungen des Gemeinderates 5
Mitteilungen des Wahlbüros 11
Mitteilungen der Zivilschutzkompanie Oberes Baselbiet 11 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung 13
Abfallentsorgung 14
Diverse Mitteilungen 15
Mitteilungen der ref. Kirchgemeinde 22 Mitteilungen der kath. Kirchgemeinde 24
Mitteilungen der Vereine 25
Mitteilungen des Rümli Teams 28
Veranstaltungskalender 29
Bevölkerungsm utationen
Stand der Wohnbevölkerung bei Redaktionsschluss:
8 0 9 Einwohner
Die Angaben zur Einwohnerkontrolle können unvollständig sein. Die Daten werden nur auf Wunsch der betreffenden Person publiziert.
Anmeldung in Böckten
Sind Sie neu in unserer Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug auf der Verwaltung anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürger- recht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
· Heimatschein (seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr obligatorisch im Kanton BL)
· Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
· Identitätskarte oder Reisepass
· Krankenkassenkarte
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung fol- gende Unterlagen:
· Reisepass
· Ausländerausweis (falls vorhanden)
· 2 Passfotos wenn Zuzug vom Ausland (EU/EFTA und Drittstaaten) oder Zuzug von einem anderen Kanton (Drittstaaten)
· Krankenkassenkarte (falls vorhanden)
Adressänderung innerhalb von Böckten
Sind Sie innerhalb von Böckten umgezogen?Damit wir Ihre Adresse in unseren Registern ändern können, bitten wir Sie, uns inner- halb von 14 Tagen Ihre neue Adresse bekannt zu geben. Informieren Sie uns bitte auch über die neue Wohnsituation (Anzahl Zimmer und Etage der Wohnung).
Sind Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin, benötigen wir Ihren Ausländerausweis.
Abmeldung aus Böckten
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Woh- nort alles Gute.
Damit wir Sie aus unseren Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Ta- gen nach Ihrem Wegzug auf der Gemeindeverwaltung abmelden.
Wenn Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin sind, benötigen wir Ihren Ausländer- ausweis.
Baubewilligungen
Projekt Dachflächenfenster
Gellenrainweg 10, 4461 Böckten Parz.-Nr. 628
Gesuchsteller Haefliger Nicole und Christophe Gellenrainweg 10
4461 Böckten
Mitteilungen des Gem eindera tes
Platzwart Sportplatz / Kindergarten
Das in den Gmeini Nochrichte von Ende April 2017 ausgeschriebene Amt als Platzwart Sportplatz / Kindergarten kann per 01. Juni 2017 be- setzt werden.
Der neue Platzwart ist Bruno Surer (Tel. 061 981 34 23), welcher schon als Wasenmeister für die Gemeinde tätig ist.
Der Gemeinderat dankt Bruno Surer bereits im Voraus für seine wertvolle Arbeit im Dienste der Gemeinde.
Mütter- und Väterberatung
Die Mütter- und Väterberatung würde im Juni 2017 am Donnerstag, 22. Juni 2017 statt- finden. Da aus organisatorischen Gründen das Gemeindezentrum an diesem Donners- tag für die Organisatoren des Regionalturnfestes reserviert ist, fällt die Beratung am Donnerstag, 22. Juni 2017 aus.
Telefonische Beratung 079 360 52 09
jeweils Montag 13.00 bis 14.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07.30 bis 08.30 Uhr
News aus der Verwaltung
Wir hatten das Vergnügen am Freitag, 05. Mai 2017 mit unserer Gemeindeverwalterin Karin Althaus (geb. Schäublin) ihre Ver- mählung bei einem schönen Apéro mit sonnigem Wetter zu fei- ern. Wir danken an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für die Einladung und wünschen dem frisch gebackenen Ehepaar für die Zukunft bald zu viert alles erdenklich Gute.
Während des bevorstehenden Mutterschaftsurlaubes der Gemeindeverwalterin wird die Stellvertretung im Zeitraum Juli 2017 bis und mit Januar 2018 wie folgt geregelt:
Gemeindeverwalterin-Stv:
Daniela Corpataux (100%)
- Sekretariat Gemeinderat und Bürgerrat - Einwohnerkontrolle
- Kinder- und Jugendzahnpflege - Katasterwesen
- Telefon- und Schalterdienst - Gmeini Nochrichte
- Schulsekretariat - AHV-Zweigstelle - Gemeindearbeitsamt - Hundekontrolle - Lokalitätenkontrolle
- Wahlen und Abstimmungen
- Administrative Erledigung der Baugesuche - Terminkalender
( direkt: 061 985 88 64
* E-Mail: d.corpataux@boeckten.ch
Verwaltungsangestellte Finanzen Simone König Nessi (50%)
- Buchhaltung / Finanzen - Steuerwesen
- Personal / Lohnadministration - Inkassowesen
( direkt: 061 985 88 61
* E-Mail: info@boeckten.ch
Die Gemeindeverwalterin Karin Althaus wird ihre Tätigkeit wieder im Februar 2018 wie bisher mit dem Pensum von 50% aufnehmen.
Die neu gewählte Verwaltungsangestellte Finanzen, Frau Simone König Nessi wird nach Ablauf der Stellvertreterfunktion befristet bis Ende Juli 2018 für die Gemeinde Böckten tätig sein. Es besteht je- doch die Option auf eine anschliessende Festanstellung, um der starken Auslastung des Verwaltungspersonals nachhaltig Abhilfe zu verschaffen.
Wir heissen Simone König Nessi bereits jetzt offiziell ganz herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude und Erfüllung in ihrer Tätigkeit.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Polizei Baselland meldet folgende im April 2017 durchgeführten Geschwindigkeits- kontrollen in Böckten:
1. Messung vom 13. April 2017 an der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach | Gelter- kinden):
Bei 687 gemessenen Fahrzeugen mussten 10 Übertretungen festgestellt werden, was einer Übertretungsrate von 1.5 % entspricht.
2. Messung vom 26. April 2017 an der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Gelterkinden | Sissach):
Bei 694 gemessenen Fahrzeugen mussten 7 Übertretungen festgestellt werden, was einer Übertretungsrate von 1.0 % entspricht.
Bauarbeiten Pausenplatz Schulweg 3
Ab dem 3. Juli 2017 werden während vier Wochen Bauarbeiten am Pausenplatz des Schulgebäudes am Schulweg 3 vorgenommen. In diesem Zeitraum ist mit Baulärm zu rechnen. Ansprechperson für Fragen oder Probleme während der Bauzeit ist GemeinderatAndy Gerber, ( 079 371 97 00.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnerinnen und An- wohner bereits im Voraus für ihr Verständnis.
Einhaltung der Ruhezeiten
Im Hinblick auf die bevorstehenden Sommermonate möchten wir die Bevölkerung auf nachfolgende Ruhezeiten gemäss Polizei-Reglement, §6 hinweisen:
§ 6 Lärmverursachende Tätigkeiten
1 Lärmige Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, ma- schinelles Häckseln, usw. sind an Werktagen nur von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr, gestattet. Die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen ist nur ge- mäss Anschlag bei den Sammelstellen gestattet.
2 Für Industrie- und Gewerbelärm gelten die Vorschriften des Bundesrechts (Lärm- schutzverordnung). Eine Mittagsruhe zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist einzuhal- ten.
3 Landwirtschaftliche Maschinen dürfen im Umfeld des Siedlungsgebietes nur von 06.00 bis 22.00 Uhr betrieben werden. In begründeten Notfällen sind Ausnahmen gestattet.
4 An Sonn- und Feiertagen ist jede Betätigung, die Lärm verursacht oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stört, verboten (§ 5 des Ruhetagsgesetzes). Ausge- nommenwetterbedingte landwirtschaftliche Tätigkeiten.
5 Der Gemeinderat kann den Aufenthalt auf den öffentlichen Spiel- und Sportanla- gen sowie auf öffentlichen Anlagen zeitlich einschränken, respektive verbieten.
Regionalturnfest Böckten RTF17 – Regenparkplätze und Strassen- sperrung-Signalisation
Für das Regionalturnfest vom 23.-25. Juni 2017 ist das OK bei Regenwetter auf feste Parkplätze angewiesen. Parkplätze bei schönem Wetter sind genügend vorhanden.
Sollte es jedoch in den Tagen zuvor und am Fest selber regnen, so können die Park- plätze auf dem Kulturland nur begrenzt genutzt werden. Weiter sind Sperrungen für die Festorganisation und Verkehrsflüsse wünschenswert resp. nötig. Daher hat der Ge- meinderat dem Antrag des OK um folgende Strassensignalisation / Sperrung und Park- plätze zugestimmt:
• Vogelsangstrasse
Einbahnverkehr von Böckten nach Thürnen (nur für Anwohner) 23.06.2017 14.00 Uhr bis 25.06.2017 20.00 Uhr
So kann die Einfahrt für die Parkplätze auf das Kulturland ohne Kreuzen sicherge- stellt werden.
• Rebackerweg / Weiermattstrasse
Einbahnverkehr von Böckten nach Sissach (für alle Motorfarzeuge bei Regenwet- ter)
23.06.2017 14.00 Uhr bis 25.06.2017 20.00 Uhr
Zusätzliche Parkplätze, vom Höhepunkt Rebacker via Wolfloch bis Einmündung in die Weiermattstrasse
• Weiermattstrasse / Hintergasse und Dammweg Strassensperrung für sämtlichen Verkehr
23.06.2017 12.00 Uhr bis 25.06.2017 17.00 Uhr
Das ganze Festgelände ist nur für Fussgänger zugänglich. Ausnahmen sind:
- An / Abtransport Turngeräte - Anlieferung bis zum Festzelt - Rettungsfahrzeuge
Parkplätze für Anwohner werden zur Verfügung gestellt.
• Gemeindeplatz / Schulhausplatz und Gemeindeverwaltung Parkplätze nummeriert (Ausgeschildert) für Dorfbewohner 23.06.2017 10.00 Uhr bis 25.06.2017 19.00 Uhr
Für Anwohner in den gesperrten Strassen
Der Gemeinderat sowie das OK des RTF17 danken der Bevölkerung für ihr Verständ- nis.
Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemein- den und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des
Schul-OL 2017 der Sekundarschule Sissach
mit ca. 600 SchülerInnen (pro Klassenstufe ca. 200)
vom Dienstag, 31.10.2017 oder Dienstag, 07.11.2017 oder Dienstag, 14.11.2017 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den GemeindenZunzgen, Ramlinsburg, Hölstein, Sissach, Hersberg, Liestal, Lausen, Nusshof, Böckten, Wintersingen mit Auflagen erteilt.
Fahrplanvernehmlassung
Die Bau- und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehm- lassung durch. Ab 29. Mai bis 18. Juni 2017 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2018 (gültig ab Dezember 2017) im Internet unter www.fahrplanentwurf.ch publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu neh- men. Hierzu ist ab 29. Mai 2017 aufwww.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2018 oder für die weitere Planung aufgenommen.
Teilrevision Zonenvorschriften Siedlung /
Bau- und Strassenlinienplan Bauzone: Mitwirkungsbericht
Im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens zur Teilrevision der Zonenvor- schriften Siedlung sind einige Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle recht herzlich für das Interesse und die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner an diesem grossen Projekt.
Nachdem bereits alle Einsprechenden persönlich mit einem Exemplar bedient wurden, liegt nun der Mitwirkungsbericht vom15. Mai bis 08. Juni 2017 öffentlich auf. Die Un- terlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, Böckten, jeweils während den Schalterstunden (Montag, 13.15 - 15.15 Uhr, Dienstag, 09.30 - 12.00 Uhr und Don- nerstag 16.00 - 19.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Weiter wird der Bericht ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde (www.boeckten.ch) einsehbar sein. Somit gilt das vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren als abgeschlos- sen.
Teilrevision Zonenvorschriften Siedlung / Bau- und Strassenlinienplan Bauzone
Aufgrund der Eingaben im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens zur Teilrevision der Zonenvorschriften Siedlung, wurde der Zonenplan und das Zonenregle- ment sowie der Bau- und Strassenlinienplan Bauzone angepasst. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle recht herzlich für das Interesse und die Teilnahme der Einwohne- rinnen und Einwohner an diesem grossen Projekt.
Die Pläne sowie das Reglement liegen vom15. Mai bis 08. Juni 2017 öffentlich auf.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, Böckten, jeweils während den Schalterstunden (Montag, 13.15 - 15.15 Uhr, Dienstag, 09.30 - 12.00 Uhr und Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden. Weiter wird der Bericht ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde
(www.boeckten.ch) einsehbar sein.
Wohnung zu vermieten
Die Gemeinde Böckten vermietet ab sofort am Schulweg 8 eine moderne
3 ½ Zimmer-Dachwohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus
Entrée mit Plattenbodenbelag – Wohnzimmer mit Plattenbodenbelag – offene Küche mit Glaskeramik, Geschirrspüler und Backofen auf Sichthöhe – Bad mit Badewanne, Fenster und Plattenbodenbelag– Schlafzimmer mit Laminat – Dachstock mit Laminat – Reduit mit WM/TU – Kellerabteil – Abstellmöglichkeit im SchopfDer Garten steht zur Mitbenützung zur Verfügung.
Wohnfläche: 122 m2 Miete exkl. NK (200.-) und Abstellplatz (50.-) CHF 1‘590.- Auskünfte und Besichtigung:
GRIBI Liestal, Aline Hess Geschäft 061 927 92 02
Parkplatz zu vermieten
Die Gemeinde Böckten vermietet ab sofort an der Ecke Broderweg / Schulweg einen kleinen Parkplatz. Aufgrund enger Platzverhältnisse eignet sich der Parkplatz lediglich für kleine Fahrzeuge wie z.B. ein Smart, Fiat 500, o.ä.
Miete CHF 45.00 mtl.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung.
MFH Broderweg 1
Mitteilungen des Wa hlbüros
Resultate der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017
Eidgenössische Abstimmung
a. Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 116 JA 113 NEIN
Kantonale Abstimmung
b. die formulierte Gesetzesinitiative „Ja zum Bruderholz-
spital“ vom 19. Oktober 2015 36 JA 185 NEIN
c. die nicht formulierte Initiative „Ja zu fachlich kompte- tent ausgebildeten Lehrpersonen“ vom 15. Oktober 2014
31 JA 187 NEIN
d. die Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Land- schaft betreffend Abschaffung der Amtszeitbeschrän- kung für Mitglieder des Landrats (Landratsbeschluss vom 09. Februar 2017)
65 JA 152 NEIN
e. die Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Land- schaft betreffend Aufgabenzuordnung und Zusam- menarbeit der Baselbieter Gemeinden (Landratsbe- schluss vom 09. Februar 2017)
176 JA 34 NEIN
Mitteilungen der Zi vilschutzkompanie O beres Baselbiet
Bericht des Wiederholungskurses Küche / Unterstützung Zug 1
Spitzen, Schneiden, Sägen, Pumpen etc.: Beim Wiederholungskurs Küche / Unterstützung der Zivilschutzkompanie Oberes Baselbiet (ZK OBB) wurden die Gerätschaften der Organisation intensiv beübt mit dem primären Ziel, im Ernstfall für die Bergung von Verletzten einsatzbereit zu sein. Für die Motivation sorgten neben zahlreichen Erkenntnisgewinnen auch das prächtige Wetter.
Als Schauplatz für die acht Stationen, die es jeweils in rund einem halben Tag zu absolvieren galt, stand der ZK OBB das Areal und die nähere Umgebung des Werk- und Wohnheims Dietisberg oberhalb von Läufelfingen zur Verfügung. Mit seiner Einbettung in die Natur sowie mit diversen Möglichkeiten der Infrastruktur bot der Dietisberg eine optimale Umgebung.
An einem Posten wurde der korrekte Umgang mit der Motorsäge geschult, wozu neben dem Trennschnitt von Holz auch die üblichen Servicetätigkeiten, wie etwa das
Wechseln einer Kette gehört. Als Nebenprodukte entstanden im Verlauf der Woche richtiggehende hölzerne Kunstwerke. Neben dem Werkstoff aus dem Wald stand aber vor allem der Umgang mitBeton im Vordergrund. So etwa beim Schneiden mit
Trennscheiben und Ringsägen, wobei immer sehr stark auf die Kühlung der
Sägeeinheiten mit Wasser geachtet werden muss. Highlight dieser Station war das Entfernen einer massiven Betonplatte nach dem Durchschnitt.
An einem weiteren Posten wurde eine Betonplatte mit hydraulischen und elektrischen Spitzhämmern zurückgebaut. Bei dieser wie auch bei anderen lärmintensiven
Tätigkeiten ist der Schutz des Gehörs, aber auch der Augen, von grosser Wichtigkeit.
Aus diesem Grund legen die Zug- und Gruppenführer der ZK OBB grosses Augenmerk auf die korrekte Schutzkleidung.
Geschnitten wurde aber nicht nur Beton, sondern auchMetall. Mit dem elektrischen Fuchsschwanz, dem Winkelschleifer sowie dem Eisenschneider für Rundeisen konnte mit Alteisen aus der Metallwerkstatt des Dietisberg gearbeitet werden.
Ein separater Posten widmete sich der Installation einer elektrischen Beleuchtung mit einem Notstromaggregat, damit im Ernstfall auch ein Einsatz bei Nacht oder in
unterirdischen Räumlichkeiten möglich ist. Die von Berufs wegen erfahrenen Zug- Gruppenführer konnten zudem eine Einführung über die Gefahren im Umgang mit Elektrizität vermitteln.
Sinn und Zweck der Übung war primär, in einem Ernstfall die Bergung von
verschütteten Personen zu gewährleisten. Hierzu gehört auch das korrekteAnheben und Unterbauen von Trümmerteilen. Die ZK OBB verfügt über Gerätschaften, die Elemente von bis zu 50 Tonnen Gewicht anheben können. Die entsprechenden
Hebekissen und hydraulischen Lastenheber wurden an einem separaten Posten beübt.
Auch für den Fall von Hochwasser ist die ZK OBB mit einem breiten Repertoire an Pumpen mit verschiedenen Leistungen ausgerüstet. Dem korrekten Umgang mit dem Pumpmaterial widmete sich ein weiterer Posten.
Eine wichtige Rolle für die effiziente Abwicklung im Ernstfall ist eine zielführende Kommunikation. Aus diesem Grund widmete sich eine Station des
Wiederholungskurses dem Üben bzw. der Auffrischung derFunkregeln.
„Der Wiederholungskurs hat den Kursteilnehmern eindrücklich sowohl unsere Möglichkeiten wie auch unsere Grenzen aufgezeigt. Viele erlebten das eine oder andere „Aha“-Erlebnis, z. B. wenn eine massive Betonwand mit einem Hebekissen angehoben wird“, sagte Kommandant-Stv. Christoph Jenni.
Am Freitag nach dem Retablieren durfte Kommandant Martin Buser auf einen intensiven wie auch erkenntnisreichen WK zurückblicken: „Durch die regelmässigen Übungen mit unseren Gerätschaften werden die Abläufe und die Kommunikation im Zug stetig besser. Wir können bei unseren Gruppenführern wie auch bei der
Mannschaft auf viele verständige Berufsleute zurückgreifen, die wichtiges Know-how einfliessen lassen“, sagte der Kommandant. Für einen gelungenen WK ist nicht zuletzt auch das leibliche Wohl eine wichtige Grundlage. Hierfür zeichnete das eingespielte vierköpfige Küchenteam in der Küche in der Mehrzweckhalle Thürnen verantwortlich.
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Gemeindesteuern 2017
Seit Ende März 2017 sollten nun alle steuerpflichtigen Einwohnerin- nen und Einwohner im Besitz einerprovisorischen Gemeindesteu- errechnung für das Jahr 2017 sein. Die provisorische Steuerrech- nung wird in der Regel aufgrund der letzten definitiven Veranlagung erstellt.
Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 1 bis 2 Jahren wesentlich ge- ändert haben, bitten wir Sie, Ihre Steuerzahlung der aktuellen Selbstdeklaration anzu- passen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auf Zahlungen bis zum30. Juni 2017 ein Skonto von 5% gewährt wird – bis höchstens zum Betrag der geschuldeten Steuer. Es liegt in Ihrem Interesse, die ganze Jahressteuer oder doch so viel wie möglich zu ent- richten, um in den Genuss des Skontos zu gelangen.
Die Gemeindesteuer 2017 wird am31. Oktober 2017 zur Zahlung fällig. Wir laden Sie ein, die Steuern in dieser Frist zu begleichen. Für Ausstände nach dem31.Okto- ber 2017 wird ein Verzugszins von5% erhoben. Die definitiv geschuldete Gemeinde- steuer 2017 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2018 einzureichenden Steuererklärung festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen, min- destens den Betrag der provisorischen Steuerrechnung zu bezahlen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Verwaltung unter ( 061 985 88 66 oder per E-Mail aninfo@boeckten.ch.
Öffnungszeiten der Verwaltung an Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung ist am Pfingstmontag, 05. Juni 2017 geschlossen. Ab Diens- tag, 06. Juni 2017 stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behin- derungen bei Strasseneinmündungen.
Die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei einem Strassenanstoss sind die Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4.50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 3.00 Meter zurück- zuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden.
Die Arbeiten müssen bis30. Juni 2017 abgeschlossen sein.
Nach Ablauf dieser Frist werden Rückschnittarbeiten durch den Gemeindewegmacher auf Kosten des Grundeigentümers oder Pächters ausgeführt.
Fahrbahn Trottoir/Fussweg
Abfallentsor gung
Kehrichtabfuhr und Sperrgut
Jeden Freitagvormittag/-nachmittag ab 07.30 Uhr
Kehrichtsäcke, welche schon am Vortag oder noch früher an den Stras- senrand gestellt werden, sind ein „gefundenes Fressen“ für Füchse, Kat- zen und Krähen. Auch ist das Einsammeln für die Kehrichtmänner und -frauen mit Mehraufwand verbunden.
Darum: Kehricht erst am Freitagmorgen bereitstellen
Papiersammlung:
Mittwoch, 14. Juni 2017, ab 07.30 Uhr
Kartonabfuhr:
Donnerstag, 29. Juni 2017, ab 07.30 Uhr
Wichtiger Hinweis für die Grüngutentsorgung
Denken Sie bitte an denjenigen, der nach Ihnen Grüngut entsorgen möchte. Damit wir die Abfuhr entsprechend organisieren und die nötige Infrastruktur bereitstellen können, melden Sie bitte grössere Grüngutmengen idealerweise 3 Tage vorher bei Platzwart Franz Buser an unter( 061 981 34 48
Diverse Mitteilungen
Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und be- quem zu einem neuen Schweizerpass?
Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der In- ternetplattformwww.schweizerpass.chbeantragen.
Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedoku- menten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeu- ten kann.
Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.
Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Wocheden Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem beiwww.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges An- rufen in Kauf nehmen zu müssen.
Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, diebis 16.00 Uhr eintreffen, amselben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, ei- nen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkungden Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können.
Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai, Juni und Juli hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet(Terminvereinbarung zwingend).
Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbean-
„Gartenfescht“
Jakobushaus Thürnen
Samstag, 17. Juni 2017
11.00 – 17.00 Uhr
Ab 11.30 Uhr unterhält Sie die Band
„Hitmix“ mit Schlager und Evergreens.
Grilladen und Salatbuffet - Kaffee und Kuchen Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Team Jakobushaus
Ausschreibung des Baselbieter Preises für Freiwilligenarbeit
Bis am 31. August 2017 können Projekte, welche der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommen und mehrheitlich auf freiwilligem Engagement beruhen, einge- reicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie unterwww.freiwilligenpreis.bl.ch Preisverleihung: Montag 4. Dezember 2017, Alts Schlachthuus in Laufen.
Mitteilungen der r ef. Kirchgemeinde
Pfarrer: Gerd Sundermann, Grabackerstrasse 19, Thürnen Tel. 061’971 28 08 Email: gerd.sundermann@refsissach.ch und 061’973 07 79 Unsere vielfältigen aktuellen Anlässe und Angebote finden Sie auf unserer Ho mepage www.refsissach.ch und i m r efor mie rten Ge mei ndebri ef.
Amtswochen (Zuständigkeit bei Beerdigungen)
Datum Pfarrer/in
23. bis 26. Mai 2017 Sonja Wieland (061 971 11 70
29. bis 31. Mai 2017 Daniel Wüthrich ( 061 971 12 72 01. bis 02. Juni 2017 Matthias Plattner (061 971 29 29 06. bis 07. Juni 2017 Matthias Plattner (061 971 29 29 08. bis 30. Juni 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 Taizé-Morgengebet:
Taizé-Morgengebet findet ab dem 13. September 2017 wieder statt.
Kinder und Jugendliche:
Jugendarbeit:
Spielcafé für PrimarschülerInnen
Wir freuen uns über alle Kinder, die durchs Jahr in dieses Angebot kommen. Es herrscht eine schöne, angenehme Atmosphäre und man kann fast zuschauen, wie die Kinder an Spielkompetenzen dazugewinnen. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal herzlich
„Danke“ sagen den beiden langjährigen Spielcafé-Frauen Saskia Meier und Yvonne Metzger, die mit mir zusammen dieses Angebot tragen. Das ist sehr aufstellend und be- reichernd, wenn noch andere mitdenken, mitspielen und mitplanen.
Zeit: Dienstag, 15.25 bis 17.30 Uhr, mit Zvieri!
Jugendliche
Auch hier ein paar Worte zu unserer Jugendarbeit. 36 junge Menschen vom Teenager bis zum jungen Erwachsenen sind aktiv in den drei verschiedenen Gruppen. Regelmäs- sig gemeinsam essen, eine Weihnachtsverkaufsaktion für verschiedene Hilfsorganisati- onen, Spielabende, Video drehen, Austausch und Diskussionsrunden, Inputs über Gott und die Welt, gemeinsam beten, mitmachen an einem Gottesdienst… das sind nur ein
M i t t e i lu n g e n
paar der Dinge bei denen diese Jugendlichen mit machen. Es berührt mich, mit welch hoher Selbstkompetenz und welcher Nächstenliebe diese Gruppe funktioniert.
Bemerkung: Alle Abende sind mit gemeinsamen Znacht und dauern bis ca. 22.15 Uhr.
Abmeldungen bis jeweils Donnerstag, 18.00 Uhr bei Esther Meier.
Preteens (11 bis 13 Jahren)
NEU ab 18.00 Uhr, Beginn 18.15 bis 21.15 Uhr. Nächster Termin: 09. Juni 2017 Teens Up (13 bis 15 Jahren)
Nächster Termin: Freitag, 02. Juni 2017 Changemaker (ab 15 Jahren)
Engagiert in der Entwicklungshilfe, eine Idee aus Norwegen. Treffen alle 14 Tage von 19.00 bis 21.00 Uhr. Interessierte melden sich bei Esther Meier.
Ansprechpartner:
Kirchenpflege: Esther Vogt, Weiermattstrasse 37, Tel. 061 971 99 60 Jugendarbeit: Esther Meier, Jakobshof Sissach, Tel. 079 731 98 44
Mitteilungen der kath. Kir chgem einde
Mitteilungen der Ver eine
MUKI-/VAKI-TURNEN ANMELDUNG
Beginn: Montag 4. September 2017
Ort: Turnhalle Böckten
Zeit: 9.30 - 10.30 Uhr
Kleidung: Turnkleider, Rutschsocken oder Schläppli
(keine Turnschuhe)Kosten: Fr. 40.-- pro MUKI-Paar bis Dezember 2016
Das Turnen ist für alle Kinder mit Mami/Papi oder einer anderen erwachsenen Person. Die Kinder müssen bis Ende 2017 das 3. Altersjahr erreicht haben.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Wir freuen uns auf abwechslungsreiche MUKI-Stunden mit Euch!!!
Euer Mukileiterteam Monica Häcki + Patricia Strub
- - - - - - - - - - - - - Name:...Vorname:...
Name Kind:...Geburtsdatum Kind:...
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Senden an: Monica Häcki, Hof Weinbaum 2, 4461 Böckten, oder per Mail an:
m_haecki@bluewin.chTelefon: 061 981 23 47 Monica / 061 973 15 57 Patricia
Mitteilungen des Rümli Team s
Veranst altungsk alender
Anlass wer wo
Juni
2 Fr Kindermittagstisch MT GS
4 So Pfingsten
5 Mo Pfingstmontag
7 Mi Taize-Gebet Feuerwehrübung KG/FW SZ
8 Do 6. freiwillige Übung 5. Jungschützen FS
9 Fr Kindermittagstisch Eidg. Feldschiessen MT/FS GS
Einwohnergemeindevers. EG GS
10 Sa 11 So
13 Di Sporttag PS TH
14 Mi Taize-Gebet Altpapiersammlung KG SZ
Oblig. Übung Nr. 1 FS
15 Do Feuerwehrübung Fronleichnam FW
16 Fr Bürgergemeindevers. Kindermittagstisch BG/MT WH/GS
17 Sa 6. Jungschützen FS
19 Mo Übung Feuerwehrübung SV/FW
20 Di
21 Mi Taize-Gebet KG SZ
22 Do
23 Fr Kindermittagstisch Regionales Turnfest TV+MRMT/ GS + TH
24 Sa 25 So
27 Di Feuerwehrübung FW
28 Mi Taize-Gebet KG SZ
29 Do Kartonsammlung
30 Fr Kindermittagstisch Schulschlussfeier MT/PS TH+GSGS/
Legende:wer: TV Turnverein wo: GS Gemeindesaal, GZ Weiermatt TR Turnerinnen SZ Sitzungszimmer, UG GZ Weiermatt FTV Frauenturnverein TH Turnhalle
MR Männerriege SH Schulhaus
FW Feuerwehr WH Waldhütte
FG Fasnachtsgesellschaft P Pavillon JV Jagdverein
JR Jugendriege
KB Kultur Böckten (KUBö) FS Feldschützengesellschaft FWV Feuerwehrverein Thü-Di-Bö WV Weinbauverein
SV Samariterverein Delta TC Tennisclub
KG Ref. Kirchgemeinde
PS Primarschule/Kindergarten MT Mittagstisch-Team