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Januar Gemeindeverwaltung Böckten Schulweg Böckten

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Januar 2017

Gemeindeverwaltung Böckten Schulweg 2

4461 Böckten

Telefon 061 985 88 66

Fax 061 985 88 60

E-Mail info@boeckten.ch http://www.boeckten.ch

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung : Montag: 13.15 - 15.15 Uhr

Dienstag: 09.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr

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Redaktionsadresse Redaktion „Gmeini Nochrichte“

c/o Gemeindeverwaltung Schulweg 2

4461 Böckten

(061 / 985 88 66 /  061 / 985 88 60 E- Mail:info@boeckten.ch

Verantwortlich Daniela Corpataux

_____________________________________________________________

Erscheinungsweisen Die Gemeindenachrichten erscheinen in der Regel ein- mal pro Monat

Redaktionsschluss jeweils der 20. eines Monats Erscheinungsdatum Ende des Monats

Auflage 400 Exemplare.

Format A4 hoch, doppelseitig schwarz/weiss bedruckt, in der Mitte geheftet.

____________________________________________________________

Inseratenkosten 1/1 Seite Inserat Fr. 100.00

½ Seite Inserat Fr. 50.00 1/3 Seite Inserat Fr. 35.00

¼ Seite Inserat Fr. 25.00 Bei 3-maligem Erscheinen 10% Rabatt Bei 6-maligem Erscheinen 20% Rabatt Abonnemente: Für Auswärtige Fr. 30.-- pro Jahr

Für Böckter Einwohner GRATIS

Beiträge von Privaten, Institutionen und Ortsvereinen, welche nicht kommerzieller Art sind, werden kostenlos publiziert.Für weitergehende Publikationen gelten die vorste- henden Preise.

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Inhaltsverzeichnis Seite

Bevölkerungsmutationen 3

Mitteilungen des Gemeinderates 5

Mitteilungen des Wahlbüros 7

Mitteilungen der Zivilschutzkompanie Oberes Baselbiet 8

Mitteilungen der Gemeindeverwaltung 10

Abfallentsorgung 11

Diverse Mitteilungen 12

Mitteilungen der ref. Kirchgemeinde 16

Mitteilungen der kath. Kirchgemeinde 19

Mitteilungen der Vereine 20

Mitteilungen des Rümli Teams 25

Veranstaltungskalender 26

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Bevölkerungsm utationen

Stand der Wohnbevölkerung bei Redaktionsschluss:

8 0 5 Einwohner

Die Angaben zur Einwohnerkontrolle können unvollständig sein. Die Daten werden nur auf Wunsch der betreffenden Person publiziert.

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Zuzug nach Böckten

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug auf der Verwaltung anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bür- gerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

· Heimatschein*

· Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind oder minderjährige Kinder haben)

· Geburtsschein und/oder Anerkennungsschein (bei unehelichen Kindern)

· Identitätskarte oder Reisepass

· Krankenkassenkarte

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung fol- gende Unterlagen:

· Reisepass

· Ausländerausweis (wenn vorhanden)

· Krankenkassenkarte (wenn vorhanden)

· Evtl. Geburtsschein, Heiratsurkunde, Familienbüchlein

· 2 Passfotos (falls Sie aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton zugezogen sind)

* die Hinterlegung des Heimatscheines ist seit dem 01.01.09 nicht mehr obligatorisch im Kanton Basel-Landschaft!

Adressänderung innerhalb von Böckten

Sind Sie innerhalb von Böckten umgezogen?

Damit wir Ihre Adresse in unseren Registern ändern können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Umzug auf der Gemeindeverwaltung ummelden. Informieren Sie uns bitte auch über die neue Wohnsituation (Anzahl Zimmer und Etage der Wohnung).

Auch Wohnungswechsel innerhalb der Liegenschaft sind der Verwaltung zu mel- den, da alle Personen der jeweiligen Wohnung zugewiesen werden.

Sind Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin, benötigen wir Ihren Ausländerausweis.

Wegzug aus Böckten

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Woh- nort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug auf der Gemeindeverwaltung abmelden.

Wenn Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin sind, benötigen wir Ihren Ausländer- ausweis.

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Mitteilungen des Gem eindera tes

Wasenmeister

Das in den Gmeini Nochrichte von Ende Dezember 2016 ausgeschrie- bene Amt als Wasenmeister konnte per 01. Januar 2017 besetzt wer- den.

Der neue Wasenmeister ist Bruno Surer (Tel. 061 981 34 23), welcher schon 30 Jahren die Funktion des stellvertretenden Wasenmeisters ausübte.

Der Gemeinderat dankt Bruno Surer bereits im Voraus für seine wertvolle Arbeit im Dienste der Gemeinde.

Hundegebühren

Die Hundegebühren betragen für das Jahr 2017 für den ersten Hund CHF 100.- und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt werden CHF 150.- berechnet. Die Gebüh- renpflicht beginnt in dem Monat, in welchem der Hund vier Monate alt wird. Die Gebühr wird erstmalig bis Ende Jahr anteilsmässig auf ganze Monate gerechnet. Bei Halter- wechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Neu in der Ge- meinde gehaltene Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Ge- bühren bezahlt wurden, sind anzumelden. Für die Registrierung ist der Gemeinde bei der Anmeldung der vom Tierarzt erstellte Ausweis mit Mikrochipnummer, der Versiche- rungsnachweis und die Amicus Pet Card vorzulegen. Die Gemeinde registriert sämtli- che Hunde anhand der Chipnummer. Ebenfalls sind uns Änderungen jederzeit mitzutei- len.

Die Hundehaltung ist im entsprechenden Reglement, welches Sie auf der Gemeinde- verwaltung erhalten oder einsehen können, geregelt. Der Gemeinderat bittet Sie, die Vorgaben des Reglements über die Hundehaltung unbedingt einzuhalten.

Die Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten Sie im Verlauf des Monats Februar 2017.

Mütter- und Väterberatung

Die Mütter- und Väterberatung findet im ersten Halbjahr 2017 an folgenden Daten statt:

Donnerstag, 26. Januar 2017 Donnerstag, 27. April 2017 Donnerstag, 23. Februar 2017 Donnerstag, 18. Mai 2017 Donnerstag, 23. März 2017 Donnerstag, 22. Juni 2017

Frau Andrea Grieder-Wunderlin aus Rünenberg freut sich, Sie jeweils von14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Weiermatt in Böckten begrüssen zu dürfen. Bringen Sie bitte ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft in die Beratung mit.

Telefonische Beratung 079 360 52 09

Jeweils Montag 13.00 bis 14.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07.30 bis 08.30 Uhr Vom 24. Mai bis 05. Juni 2017 finden keine Telefonberatungen statt.

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Benützung von Gemeindelokalitäten und -anlagen

Der Terminkalender 2017 wurde vor Weihnachten zusammen mit den Dezember

Gmeini Nochrichte in alle Haushaltungen verteilt. Die eingegebenen Termine sind provi- sorisch vorgemerkt. Für jeden Anlass in einer Gemeindelokalität oder –anlage ist ein Gesuchsformular auszufüllen und bis spätestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Dieses Formular kann auf unserer Homepage wie folgt heruntergeladen werden:

www.boeckten.chð Hauptmenu: Formulareð Gesuch für Lokalbenützung

Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung

Bitte beachten Sie, dass das entgeltliche Abgeben von Speisen und Getränken zum Ge- nuss an Ort und Stelle sowie das entgeltliche Beherbergen von Gästen grundsätzlich bewilligungspflichtig sind.

Während der Nachtruhe (Winterzeit 22.00 – 06.00 und Sommerzeit 23.00 – 06.00) sind Betätigungen und private Veranstaltungen, welche Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. Der Gemeinderat kann jedoch Ausnahmen bewilligen. Die Bewilligungsinha- ber/der -inhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch den Betrieb und ihre Gäste die Nachbarschaft, insbesondere während der Nachtruhe ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr, nicht gestört oder belästigt wird!

Das jeweilige Gesuch muss spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu Handen des Ge- meinderats eingereicht werden.

Das Gesuchsformular kann auf unserer Homepage wie folgt heruntergeladen werden:

www.boeckten.chð Hauptmenu: Formulareð Gesuch für Gelegenheitswirtschaft und Freinacht

Wohnung zu vermieten

Die Gemeinde Böckten vermietet ab sofort am Schulweg 8 eine moderne

3 ½ Zimmer-Dachwohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus

Entrée mit Plattenbodenbelag – Wohnzimmer mit Plattenbodenbelag – offene Küche mit Glaskeramik, Geschirrspüler und Backofen auf Sichthöhe – Bad mit Badewanne, Fenster und Plattenbodenbelag– Schlafzimmer mit Laminat – Dachstock mit Laminat – Reduit mit WM/TU – Kellerabteil – Abstellmöglichkeit im Schopf

Der Garten steht zur Mitbenützung zur Verfügung.

Wohnfläche: 122 m2

Miete exkl. NK (200.-) und Abstellplatz (50.-) CHF 1‘690.- Auskünfte und Besichtigung:

GRIBI Liestal, Nicolas Fröhlich Geschäft 061 927 93 14

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Geschwindigkeitskontrolle

Die Polizei Baselland meldet folgende im Dezember 2016 durchgeführte Geschwindig- keitskontrolle in Böckten:

1. Messung vom 04. Dezember 2016 an der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Gelterkin- den | Sissach):

Bei 1‘789 gemessenen Fahrzeugen mussten 35 Übertretungen festgestellt werden, was einer Übertretungsrate von 2.0 % entspricht.

Mitteilungen des Wa hlbüros

Abstimmungen / Wahlen vom 12. Februar 2017

Eidgenössische Vorlagen

Auf eidgenössischer Ebene werden am 12. Februar 2017 über folgende Vorlagen abge- stimmt:

a. der Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürge- rung von Personen der dritten Ausländergeneration

b. der Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr

c. das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 übersteuerliche Massnahmen zur Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Un- ternehmenssteuerreformgesetz III)

Die Farbe der eidgenössischen Stimmzettel ist grau Recycling.

Kantonale Vorlagen

Am 12. Februar 2017 wird keine kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen.

Persönliche Stimmabgabe

Das Wahlbüro ist am Sonntag, 12. Februar 2017 von09.00 - 10.00 Uhr geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe

Die Unterlagen müssen bis am Samstag, 11. Februar 2017, 17.00 Uhr, auf der Gemein- deverwaltung eintreffen (Einwerfen in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung).

Bitte beachten: Für die briefliche Abstimmung ist der Stimmrechtsausweis so in das Couvert zu verpacken, dass die Adresse des Wahlbüros im Fenster ersichtlich ist.

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Mitteilungen der Zi vilschutzkompanie O beres Baselbiet

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Sirenentest am Mittwoch, 01. Februar 2017

Am Mittwoch, 01. Februar 2017, findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den „Allgemeinen Alarm“ getestet. In diesem Jahr ertönt der „Allgemeine Alarm“ vier Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnah- men zu ergreifen.

Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regel- mässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Bei einem Aus- fall der Fernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Um 13.45 Uhr werden diese Handauslösungen überall durchgeführt, es erfolgt erneut das Zeichen „Allgemeiner Alarm“. Auch diese Alarmierung wird nach drei bis fünf Minuten wiederholt.

Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet unter www.sirenentest.ch

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

VORANKÜNDIGUNG

Öffnungszeiten der Verwaltung während der Fasnacht

Die Gemeindeverwaltung ist am Fasnachtsmontag, 06. März 2017 ge- schlossen. Ab Dienstag, 07. März 2017 stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Vorausrechnungen ordentliche Gemeindesteuern 2017

Die Vorausrechnungen / provisorische Gemeindesteuerrechnungen für das Jahr 2017 werden Sie im Verlauf des Monats März 2017 erhalten. Gegen diese provisorische Rechnung ist keine Einsprache möglich.

Der Skontoabzug für alle ordentlichen Gemeindesteuerbeiträge 2017 (jedoch nur bis maximal zum definitiv geschuldeten Betrag) ist unverändert 5%, sofern Sie diese bis spätestens am 30. Juni 2017 bezahlen. Es werden keine Kulanzfristen gewährt. Mass- gebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Einwohnergemeinde.

Beachten Sie bitte, dass die Fälligkeit der ordentlichen Gemeindesteuern 2017 am 31. Oktober 2017 eintritt, obwohl die definitive Steuerrechnung erst im Jahr 2018 erstellt werden kann.

Wichtig: Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungen ausschliesslich den der Vorausrech- nung beigelegten Einzahlungsschein. Sie verhindern somit Fehlbuchungen. Für Raten- zahlungen können Sie Einzahlungsscheine bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnum- mer 061 / 985 88 61 oder per E-Mail aninfo@boeckten.ch.

Aufhebung Hundekurs-Obligatorium

Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Nach dem Ent- scheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung beschlossen.

Die SKN Pflicht ist somit ab 01. Januar 2017 auch im Kanton Basel-Landschaft aufgehoben. Davon ausgenommen sind Halterinnen und Halter bewilligungspflichtiger Hunde gemäss kantonaler Hundegesetzgebung.

Mit Ausnahme der bewilligungspflichten Hunde entfällt somit für die Gemeinden auch die Überprüfungspflicht des SKN.

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Abfallentsor gung

Kehrichtabfuhr und Sperrgut

Jeden Freitagvormittag/-nachmittag ab 07.30 Uhr

Kehrichtsäcke, welche schon am Vortag oder noch früher an den Stras- senrand gestellt werden, sind ein „gefundenes Fressen“ für Füchse, Kat- zen und Krähen. Auch ist das Einsammeln für die Kehrichtmänner und -frauen mit Mehraufwand verbunden.

Darum: Kehricht erst am Freitagmorgen bereitstellen

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Diverse Mitteilungen

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbei- träge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

• Berufslehren und Anlehren; Maturitätsschulen;

• Fachhochschulen; Schulen für Allgemeinbildung;

• Fachschulen; Universitäten;

• Höhere Fachschulen; Vollzeitberufsschulen.

Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland- schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;

• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.

Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).

Bewerbung / Formulare

Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet.

Beilagen

Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizu- legen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzu- reichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversiche- rungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.

Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.

Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung bezie- hungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie be- treffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.

Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

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Eingabefristen

Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohn- sitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:

1. Auf den 30.04.2017 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

2. Auf den 31.08.2017 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vor- jahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

3. Auf den 31.10.2017 haben Gesuche einzureichen:

Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Ok- tober, November oder Dezember 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberin- nen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

4. Auf den 28.02.2017 haben Gesuche für das Lehrjahr 2016/17 einzureichen:

Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2016 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.

5. Auf den 28.02.2018 haben Gesuche für das Lehrjahr 2017/18 einzureichen:

Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2017 antreten werden.

Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.

Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen

Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das For- mular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbro- chene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Ein- haltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.

Auskünfte und weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon:

061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet:sti- pendien@bl.ch.

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge

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Aktuelles aus der Steuerverwaltung

(betreffend Unselbständig- und Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige) Versand der Steuererklärung 2016

Anfang Februar 2017 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2016. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2017 (Unselbstän- digerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2017 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen

(www.steuern.bl.chÜFristerstreckung für Privatperson)

Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind un- terjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann ein- fach und bequem auf der oben aufgeführten Internetseite elektronisch beantragt werden.

Steuererklärung einfach und bequem am PC (www.easytax.bl.ch)

Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoft- ware aus. EasyTax 2016 wird Anfang Februar 2017 auf unserer Webseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Das Programm wird lokal installiert und die Erfassung erfolgt offline.

EasyTax-CD

(www.easytax.bl.ch)

Für das Steuerjahr 2016 wird nochmals eine beschränkte Anzahl CDs verfügbar sein. Die CD kann bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung abgeholt werden (solange Vorrat).

Ab demSteuerjahr 2017 sieht die Steuerverwaltung vor, aus finanziellen und ökologischen Grün- denkeine EasyTax-CD mehr herzustellen. Als Alternative steht die Software EasyTax zur Verfü- gung. Das Programm ist identisch mit der bisherigen EasyTax-CD. EasyTax muss vorher lediglich auf den Computer heruntergeladen werden.

Wegleitung 2016

(www.steuern.bl.chÜ FormulareÜFormulardownload)

Die Neuerungen zum Steuerjahr 2016 und weitere Informationen sind im Formular „Informationen und Neuerungen“ zusammengefasst. In den „Ergänzungen zur Wegleitung“ sind die gesetzlichen Änderungen für das Steuerjahr 2016 ziffernbasiert und ausführlich dargestellt.

Die vollständige Wegleitung und sämtliche Formulare stehen als Download zur Verfügung. Im Programm EasyTax ist ebenfalls eine Wegleitung enthalten. Zudem wird eine beschränkte Anzahl Wegleitungen in Papierform bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerver- waltung aufgelegt und kann solange Vorrat abgeholt werden.

Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende

(www.steuern.bl.chÜ AktuellÜAufhebung der Lohnmeldepflicht)

Die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende wird per 1. Januar 2017 mit sofortiger Wirkung abge- schafft. Somit müssen Arbeitgebende die Lohnausweise nicht mehr wie bisher der kantonalen Steuerverwaltung einreichen.

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Basel/Liestal, Ende Dezember 2016

Mit Bildung und Sport gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen

Wer Wert legt auf körperliche und geistige Gesundheit, findet bei Pro Senectute beider Ba- sel eine grosse Auswahl an Sport- und Bildungskursen. An mehreren Schnupperanlässen sowie der Wiedereröffnung des Pro Senectute-Fitnesscenters mit Kraftraum in Grossbasel lässt sich das Angebot zum Jahresbeginn testen.

Ein Blick in die Kursprogramme «Sport & Bewegung» und«Bildung & Kultur» der MarkeAkzent Forum von Pro Senectute beider Basel für das erste Halbjahr 2017 zeigt: Das Kursangebot für ältere Menschen in Basel-Stadt und Baselland ist breit und vielfältig.

256 Sportkurse in Stadt und Land

Aktuell führt die gemeinnützige Organisation mit ihrer Marke Akzent Forum für Bildung und Sport 256 Sportkurse, davon rund 100 im Baselbiet. 300 Personen benutzen das Krafttrainingsangebot.

3048 Personen haben im zweiten Halbjahr 2016 die Sport- und Bewegungskurse besucht. Kurs- beispiele: Aqua-Power, Gleichgewichtstraining, Sanfte Gymnastik, Tai-Ji, Pilates, Tennis, Osteo- Gym, Wandern, Walking, Stepptanz.

Von der Handybedienung bis zum Jassen

Zu Bildung und Kultur fanden in den vergangen sechs Monaten 31 Kurse für den gekonnten Um- gang mit den digitalen Medien statt, davon zehn in Liestal. 127 Kurse für Sprachen und Lebens- gestaltung finden sich im Angebot, davon 22 im Baselbiet. 90 Führungen und Vorträge wurden angeboten. 2551 Personen haben das Angebot seit Juni besucht. Es reicht von der Handybedie- nung über Französisch und Jassen für Anfänger bis zum Aquarellieren.

Finanzielle Unterstützung in Härtefällen

Das Besondere an den Angeboten der Pro Senectute-Marke Akzent Forum ist: Alle Kurse finden tagsüber statt. Wer nicht sicher ist, welches Angebot das passende für die eigenen Bedürfnisse ist, kann eine kostenlose Beratung anfordern. Eine Schnupperstunde ist in den meisten Kursen möglich. Unterrichtet wird in Kleingruppen, die Kursleitenden sind geschult und überaus enga- giert. Die Kurse finden in allen Stadtquartieren und in vielen Landgemeinden statt.

Kann eine Person einen Kurs nicht aus eigener Kraft bezahlen, übernimmt Pro Senectute beider Basel in finanziellen Härtefällen bei den meisten Kursen die Kosten. Dies ermöglichen Spenden von Privatpersonen und Organisationen zugunsten benachteiligter älterer Menschen.

Kurse online:www.akzent-forum.ch • Gedruckte Kursprogramme: 061 206 44 66, info@akzent-forum.ch • Akzent Forum: Basel, Rheinfelderstr. 29; Liestal, Bahnhofstr. 4

Schnuppern im Januar 2017:

7.1., Basel, Schnuppertag u. Wiederöffnung Fitnesscenter m. Kraftraum Belchenstrasse 9.–13.1. Basel, Schnupperwoche Sport

14.1. Basel, Schnuppertag Kurs- und Fitnesscenter Rheinfelderstrasse

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Mitfahrgelegenheit ins Seniorenyoga

Ab Februar biete ich jeweils am Freitag Nachmittag in Sissach eine Yogastunde für Men- schen mit eingeschränkter Beweglichkeit, z.B. aufgrund einer Arthrose, an.

Für Böckterinnen und Böckter biete ich gerne eine Mitfahrgelegenheit nach Sissach und wieder zurück: Treffpunkt: 13:35 beim Dorfbrunnen.

Sophie Preiswerk, sophie.preiswerk@gmx.ch, 078 878 97 13, www.studio-flow.jimdo.com

Mitteilungen der r ef. Kirchgemeinde

Pfarrer: Gerd Sundermann, Grabackerstrasse 19, Thürnen Tel. 061’971 28 08 Email: gerd.sundermann@refsissach.ch und 061’973 07 79 Unsere vielfältigen aktuellen Anlässe und Angebote finden Sie auf unserer Ho mepage www.refsissach.ch und i m r efor mie rten Ge mei ndebri ef.

Amtswochen (Zuständigkeit bei Beerdigungen)

Datum Pfarrer/in

23. bis 27. Januar 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 30. Januar bis 03. Februar 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 06. bis 10. Februar 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 13. bis 17. Februar 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 20. bis 24. Februar 2017 Gerd Sundermann ( 061 971 28 08 Gottesdienste und Taizé-Morgengebet:

Taizé-Morgengebet jeden Mittwoch von 06.30 bis 07.00 Uhr im Untergeschoss des Ge- meindezentrums. Für einen besinnlichen Start in den Tag. In den Schulferien findet es nicht statt.

Seniorennachmittage:

Nächste Daten jeweils donnerstags ab 14.00 Uhr im Gemeindezentrum Böckten:

23. Februar 2017

Mehr zum Seniorennachmittag finden Sie in der separaten Anzeige.

M i t t e i lu n g e n

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Kinder und Jugendliche:

Jugendarbeit:

Spielcafé für PrimarschülerInnen

Wir freuen uns über alle Kinder, die durchs Jahr in dieses Angebot kommen. Es herrscht eine schöne, angenehme Atmosphäre und man kann fast zuschauen, wie die Kinder an Spielkompetenzen dazugewinnen. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal herzlich

„Danke“ sagen den beiden langjährigen Spielcafé-Frauen Saskia Meier und Yvonne Metzger, die mit mir zusammen dieses Angebot tragen. Das ist sehr aufstellend und be- reichernd, wenn noch andere mitdenken, mitspielen und mitplanen.

Zeit: Dienstag, 15.25 bis 17.30 Uhr, mit Zvieri!

Jugendliche

Auch hier ein paar Worte zu unserer Jugendarbeit. 36 junge Menschen vom Teenager bis zum jungen Erwachsenen sind aktiv in den drei verschiedenen Gruppen. Regelmäs- sig gemeinsam essen, eine Weihnachtsverkaufsaktion für verschiedene Hilfsorganisati- onen, Spielabende, Video drehen, Austausch und Diskussionsrunden, Inputs über Gott und die Welt, gemeinsam beten, mitmachen an einem Gottesdienst… das sind nur ein paar der Dinge bei denen diese Jugendlichen mit machen. Es berührt mich, mit welch hoher Selbstkompetenz und welcher Nächstenliebe diese Gruppe funktioniert.

Bemerkung: Alle Abende sind mit gemeinsamen Znacht und dauern bis ca. 22.15 Uhr.

Abmeldungen bis jeweils Donnerstag, 18.00 Uhr bei Esther Meier.

Preteens (11 bis 13 Jahren)

NEU ab 18.00 Uhr, Beginn 18.15 bis 21.15 Uhr. Nächste Termine: 03. Februar 2017 und 17. März 2017

Teens Up (13 bis 15 Jahren)

Nächste Termine: Freitag, 27. Januar 2017 und 24. Februar 2017 jeweils um 19.15 Uhr Changemaker (ab 15 Jahren)

Engagiert in der Entwicklungshilfe, eine Idee aus Norwegen. Treffen alle 14 Tage von 19.00 bis 21.00 Uhr. Interessierte melden sich bei Arni Thorlakur, Tel. 078 971 75 05.

ONLINE-Jugendgottesdienst

Sonntag, 29. Januar 2017 um 18.15 Uhr im Chor der ref. Kirche. Für Musik sorgt die Jugendband der RMS Sissach. Anschliessend gibt es Snacks und Getränke im Jugend- raum. Nächster Jugendgottesdienst: 17. Februar 2017 um 19.15 Uhr in der ref. Kirche mit Gerd Sundermann, Esther Meier, Patrick, Nicolas und Roland

Konf-Treffen ab Konfirmation

Auch bereits Konfirmierte sind herzlich zum Jugendgottesdienst und anschliessendem Zusammensein im Jugendraum eingeladen. Wir freuen uns „alte Gesichter“ wiederzuse- hen.

Ansprechpartner:

Kirchenpflege: Esther Vogt, Weiermattstrasse 37, Tel. 061 971 99 60 Jugendarbeit: Esther Meier, Jakobshof Sissach, Tel. 079 731 98 44

(19)

Seniorennachmittage

Wir laden Sie zu folgendem Seniorennachmittag ( ab 14.00 Uhr im Gemeindezent- rum Böckten) herzlich ein:

Donnerstag, 23. Februar 2017 Lotto oder Spielnachmittag (Anmeldeschluss: 20. Februar 2017)

Wir, Christine Strub (Telefon 061 981 63 41) und Susanne Surer (Telefon 061 981 41 50) freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher. Auch neue „Gesichter“

sind uns sehr willkommen. Für die Planung bitten wir um vorherige Anmeldung mit untenstehendem Talon.

--- Anmeldetalon Seniorennachmittag Böckten:

Name / Vorname:

Telefon-Nummer:

Ich/wir melden uns an für den:

Donnerstag, 23. Februar 2017 Lotto oder Spielnachmittag (Anmeldeschluss: 20. Februar 2017)

.... Personen (Anzahl)

Bitte einwerfen auf der Gemeindeverwaltung

z. Hd. Christine Strub / Susanne Surer

(20)

Mitteilungen der kath. Kir chgem einde

(21)

Mitteilungen der Ver eine

Mittagstisch

Das Kochteam freut sich, alle Bewohner/Innen von Böckten ganz herz- lich zum Mittagessen einzuladen.

Der nächste Mittagstisch findet statt am:

Wann Donnerstag, 2. Februar 2017 12.00-12.30 Uhr

Wo Gemeindezentrum Weiermatt, Böckten Anmeldung Susanne Surer, Tel.: 061 981 41 50

oder schriftlich mit untenstehendem Coupon bis am 30. Januar 2017 in den Briefkasten der Gemeindever- waltung.

Kosten Fr. 12.- Erwachsene, Fr. 6.- Kinder bis 12 Jahre Inkl. Getränk und Dessert

Sie alle sind am gemeinsamen Mittagstisch herzlich willkommen!

Es ladet freundlich ein: Das Kochteam

Anmeldung Mittagstisch vom 2. Februar 2017

(Anmeldeschluss: 30. Januar 2017)

Name:

Personen:

(22)

Regionalturnfest 2017

App uf Böckte!

23. – 25. Juni 2017

Im kommenden Sommer stellt das Regionalturnfest in Böckten den Höhepunkt im Vereinsjahr der turnenden Vereine aus dem Bezirk Sissach, den Baselbieter Turnverband und weiteren Gast- sektionen dar. Das Team rund um den OK Präsidenten Peter Fiechter steckt bereits seit einigen Monaten in den Vorbereitungen. Die turnenden Vereine aus Böckten haben sich nach einer 20- jährigen Turnfestpause wieder dazu entschlossen einen Grossanlass durchzuführen.

Geturnt wird natürlich auf den Anlagen in und um Böckten. Um das Wettkampfangebot zu ver- vollständigen werden auch die Sport-Anlagen in Thürnen genutzt. Das OK RTF17 und die tur- nenden Vereine freuen sich jetzt schon auf einen unvergesslichen Anlass.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unterwww.rtf17.ch

Obere Reihe v.l.n.r: Andreas Gerber, René Bongni, Markus Graf, Peter Fiechter, Rolf Fiechter, Georges Aebin, Cédric Thommen Untere Reihe v.l.n.r: Marco Häcki, Monica Häcki, Nicole Schweizer, Silvia Beugger, Sarah Surer, Fabian Surer

Wir als Organisatoren sind natürlich auf möglichst viele Helfer für Auf- und Abbau und/oder am Fest selbst angewiesen. Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen mit nebenstehendem Formu- lar bis 29. Januar 2017. (mehrere Einsätze sind erwünscht)

Vielen Dank für Eure/Ihre Unterstützung.

Das Organisationskomitee RTF17

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Sarah Surer Ressort Personal Bündtenweg 28 4461 Böckten personal@rtf17.ch 079 725 15 69

Anmeldung Helfereinsatz RTF Böckten 2017 für «freiwillige Helfer»

Personalien Beruf: Alter:

Name: Vorname:

Strasse: PLZ / Ort:

Telefon Privat: Telefon Mobile:

E-Mail:

Helfer T-Shirt Grösse: S M L XL XXL

Das OK so wie die turnenden Vereine danken dir bereits im Voraus herzlich für deinen Einsatz am Regionalturnfest 2017 in Böckten. Dein Einsatz geht zu Gunsten der turnenden Vereine, ei- nem aktiven Dorfleben sowie der Förderung des Breitensports und Erhalt unserer Kultur.

Während dem Einsatz wirst du verpflegt.

Für den Aufbau vor dem Turnfest stehe ich an folgenden Zeiten zur Verfügung:

Ganzer Tag

08.00 - 17.00 Uhr

Vormittag

08.00 - 12.00 Uhr

Nachmittag

13.00 - 17.00 Uhr

Abend

18.30 - 22.30 Uhr

Samstag 17.06.17 Montag 19.06.17.

Dienstag 20.06.17 Mittwoch 21.06.17 Donnerstag 22.06.17 Bemerkungen

Am Turnfest stehe ich für folgende Zeiten zur Verfügung:

Ganzer Tag

08.00 - 17.00 Uhr

Vormittag

07.00 - 13.00 Uhr

Nachmittag

12.30 - 18.00 Uhr

Abend

17.30 - 23.00 Uhr

Nacht

22.30 - Ende

Freitag 23.06.17 Samstag 24.06.17 Sonntag 25.06.17 Bemerkungen

Einsatzwünsche (mehrere Nennungen möglich, es gibt keine Berücksichtigungsgarantie) Wo ich gebraucht werde Wettkampfanlagen Festzelt

Aussenstände Kaffestube Entsorgung / Reinigung

Turnerschüre Bar

Für den Abbau nach dem Turnfest stehe ich an folgenden Zeiten zur Verfügung Ganzer Tag

08.00 - 17.00 Uhr

Vormittag

08.00 - 12.00 Uhr

Nachmittag

13.00 - 17.00 Uhr

Abend

18.30 - 22.30 Uhr

Montag 26.06.17 Dienstag 27.06.17

Die angegeben Einsatzzeiten sind provisorisch und können sich noch ändern!

Das ausgefüllte Formular bis Sonntag, 29.01.17, an Sarah Surer senden

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26. Früehligs-Märt 2017

am Samstag, 1. April 2017 von 10.00-16.00 Uhr

Wir werden rund um das Gemeindezentrum Weiermatt einen Märtplatz mit Märt- beizli entstehen lassen.

Auf dem Flohmärt kann man nach Raritäten stöbern.

Wer daran interessiert ist einen Marktstand mit

- selbstgefertigten Geschenk-, Frühlings- und Osterartikeln oder - Backwaren ( Brot, Zöpfe, Konfitüren, etc.) oder

- einen Flohmarktstand zu betreiben,

schicke diesen Talon bis 28. Februar 2017 an Frau Susanne Surer, Bündten- weg 36, 4461 Böckten oder an FTVBoeckten@gmail.com mailen.

# # #

Anmeldung

Name, Adresse, Telefon:

0 Ich bin an einem ½ Marktstand mit Dach interessiert ( Preis ½ Stand Fr. 30.--)

0 Ich bin an einem ganzen Marktstand mit Dach interessiert ( Preis ganzer Stand Fr. 60.--) 0 Ich bin an Märtflyer in der Grösse A5 interessiert. …….. Stück

Mein Angebot:

0 Ich bin an einem Flohmarktstand interessiert ( Preis Fr. 10.--)

Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen. Auch auswärtige Teilnehmer sind herzlich willkommen.

Frauenturnverein Böckten – Susanne Surer – Präsidentin – Bündtenweg 36 – 4461 Böckten

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Mitteilungen des Rümli Team s

Am Freitag, 03. Februar ist im Rümli

Von 20.00 – ca. 24.00 Uhr

Für Kinder im Rümli Alter ( Ab der 5. Klasse).

Wir freuen uns auf euch!

Euer Rümli-Team

Dani & Nadine Schwander

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Veranst altungsk alender

Anlass wer wo

Februar

1 Mi Taize-Gebet KG SZ

2 Do Mittagstisch FTV GS

3 Fr Kindermittagstisch Generalversammlung MT/FS GS

5 So Winterschiessen FS

6 Mo Generalversammlung MR GS

8 Mi Taize-Gebet Feuerwehrübung KG/FW SZ

10 Fr Kindermittagstisch MT GS

15 Mi Taize-Gebet Feuerwehrübung KG/FW SZ

17 Fr Kindermittagstisch MT GS

20 Mo Übung SV

21 Di Feuerwehrübung FW

22 Mi Generalversammlung Taize-Gebet FTV/KG GS/SZ

23 Do Seniorennachmittag Schützenmeister-Sitzung KG/FS GS

24 Fr Kindermittagstisch Fasnachtsumzug MT/PS GS

Legende:wer: TV Turnverein wo: GS Gemeindesaal, GZ Weiermatt TR Turnerinnen SZ Sitzungszimmer, UG GZ Weiermatt FTV Frauenturnverein TH Turnhalle

MR Männerriege SH Schulhaus

FW Feuerwehr WH Waldhütte

FG Fasnachtsgesellschaft P Pavillon JV Jagdverein

JR Jugendriege

KB Kultur Böckten (KUBö) FS Feldschützengesellschaft FWV Feuerwehrverein Thü-Di-Bö WV Weinbauverein

SV Samariterverein Delta TC Tennisclub

KG Ref. Kirchgemeinde

PS Primarschule/Kindergarten MT Mittagstisch-Team

BG Bürgergemeinde EG Einwohnergemeinde

Referenzen

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