• Keine Ergebnisse gefunden

Ist die Regierung des Kantons Bern bereit, auf die BKW aktiv einzuwirken? Der Kanton Bern ist zu 52.4 Prozent Besitzer der BKW FMB Energie AG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ist die Regierung des Kantons Bern bereit, auf die BKW aktiv einzuwirken? Der Kanton Bern ist zu 52.4 Prozent Besitzer der BKW FMB Energie AG"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 294/2008 BVE 20. Mai 2009 BVE C Interpellation

0954 Stucki, Bern (SP-JUSO) Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.11.2008

Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages bei der BKW.

Ist die Regierung des Kantons Bern bereit, auf die BKW aktiv einzuwirken?

Der Kanton Bern ist zu 52.4 Prozent Besitzer der BKW FMB Energie AG. Diese wiederum ist an 39 Konzerngesellschaften beteiligt. Davon sind 24 Firmen 100%ige-BKW- Tochtergesellschaften, die restlichen 15 sind zwischen 50 Prozent - 99.1 Prozent im Besitz der BKW. Weitere Beteiligungen hat die BKW über 23 Joint Ventures (Anteile 7.7% - 65%), 14 assoziierte Gesellschaften (Anteile 11.2% – 49%) und 5 übrige Beteiligungen (3.1 – 10%)1.

Die BKW hat weder auf der Ebene des Konzerns noch ihrer Tochtergesellschaften Gesamtarbeitsverträge (GAV), mit den zuständigen Gewerkschaften, welche den Anforderungen von Artikel 356 ff OR genügen. Es bestehen zwar auf der Ebene einzelner Betriebe Vereinbarungen mit den Sozialpartnern vpod und Unia, die jedoch keinen effektiven Miteinbezug der Arbeitnehmerverbände in die Verhandlungen über die Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen und der Löhne vorsehen.

Die Direktion der BKW hat sich in den vergangenen Jahren trotz wiederholter Gespräche mit den Gewerkschaften vpod und Unia geweigert, über den Abschluss eines eigentlichen GAVs zu verhandeln. Statt dessen versucht die Direktion der BKW Energie AG, die minimalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmendenverbände durch eine neue Vereinbarungen vollständig auszuhöhlen. Gleichzeitig hat sie die einst liberale Handhabung der Vereinbarung über sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit im Laufe der Zeit immer mehr verschärft. Aus unserer Sicht ist damit die Anwendung von Artikel 28 BV nicht mehr auf gewährleistet (z.B. Mandat der Mitarbeitenden an die Sozialpartner, Vertretung der Mitarbeitenden in gewerkschaftlichen Anliegen).

Nicht zuletzt mit Blick auf die bevorstehende Strommarktliberalisierung ist der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages auf Konzernebene bzw. auf der Ebene der einzelnen Gesellschaften ein wichtiges Instrument, um die Anstellungsbedingungen des Unternehmens zusammen mit den Gewerkschaften kollektiv verbindlich und langfristig zu regeln. Dies würde dazu beitragen, die Sicherheit der Arbeitsplätze, das hohe Qualifikationsniveau der Beschäftigten und einen hohen Standard von Anstellungsbedingungen zu gewährleisten. Das liegt auch im Interesse des Kantons als Mehrheitseigner der BKW. Gleichzeitig vereinbart er Massnahmen und Vorgehen im Falle von grösseren Umstrukturierungen oder Personalabbau.

1 Vergleiche Geschäftsbericht 2007 BKW FMB Energie AG

(2)

2

Der deutsche Energiekonzern E.on ist - neben dem Kanton Bern - mit 21 Prozent der grösste Aktionär der BKW. Die E.on ist auf Konzernebene mit der deutschen Gewerkschaft Verdi durch einen umfassenden Tarifvertrag verbunden und bekennt sich auf dieser Basis zu einer aktiven Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Gewerkschaft. Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet die BKW sich weigern sollte, einen vergleichbaren Gesamtarbeitsvertrag mit den Gewerkschaften abzuschliessen.

Das von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit Sitz in Genf erarbeitete und von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen 151 über den Schutz des Vereinigungsrechts und über Verfahren zur Festsetzung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst sieht unter anderem vor, dass der Staat Verfahren und Einrichtungen zur Aushandlung von Beschäftigungsbedingungen zwischen den beteiligten öffentlichen Stellen und den Verbänden der öffentlich Bediensteten fördert.

Aufgrund dieser Fakten bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass eine auf einem fortschrittlichen Gesamtarbeitsvertrag basierende aktive Sozialpartnerschaft für die Positionierung und Entwicklung der BKW von Bedeutung ist und für ein öffentliches Unternehmen dieser Art nicht nur gerechtfertigt, sondern unerlässlich ist?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass Artikel 356 OR auch für den BKW-Konzern umgesetzt werden sollte, indem der Regierungsrat sich dafür einsetzt, dass - analog zur BLS, die ebenfalls mehrheitlich im Besitz des Kantons ist - ein GAV zwischen BKW und Gewerkschaften vereinbart wird?

3. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass der Abschluss eines GAV auch für das öffentliche Image der BKW förderlich und letztlich auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Interesse ist?

4. Ist der Regierungsrat bereit, sich in den Leitungsorganen der BKW für den Abschluss eines Konzern-GAV einzusetzen und die nötigen Schritte dazu zu unternehmen?

5. Welche Auswirkungen hat nach Meinung des Regierungsrates das Fehlen eines GAV der BKW auf die Vergabe von Aufträgen im Sinne des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen?

Antwort des Regierungsrates

Die BKW FMB Energie AG (BKW) ist eine attraktive Arbeitgeberin, die ihren Mitarbeitenden gute Löhne bezahlt und fortschrittliche Arbeitsbedingungen offeriert. Zudem ist die BKW mit ihren qualifizierten Arbeitsplätzen für den Wirtschaftsstandort Bern von grosser Bedeutung.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Aktuell existiert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKW kein Gesamtarbeitsvertrag. Seit Anfang 1995 ist hingegen eine vertraglich geregelte Sozialpartnerschaft in Kraft, welche zwischen der BKW und den beiden Verbänden SMUV (heute Unia) und vpod abgeschlossen worden ist. Gemäss dieser Vereinbarung kommt diesen beiden Verbänden die Aufgabe zu, die institutionalisierte Personalkommission BKW zu beraten, mit der Unternehmensleitung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu pflegen und im Falle von umfangreichem Personalabbau Massnahmen zu evaluieren.

Für die Mitarbeitenden der BKW bestehen heute keine einheitlichen Arbeitsbedingungen.

Der Regierungsrat vertritt grundsätzlich die Meinung, dass einheitliche Arbeitsbedingungen zu einer Erhöhung der Attraktivität der BKW als Arbeitgeberin beitragen können. Er erachtet den Gesamtarbeitsvertrag als ein grundsätzlich geeignetes Instrument, um

(3)

3

einheitliche Arbeitsbedingungen für sämtliche Mitarbeitenden der BKW festzulegen. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann sich positiv auf das Image und die Wettbewerbsfähigkeit der BKW auswirken. Die Festlegung des Inhalts eines solchen Gesamtarbeitsvertrags obliegt den Sozialpartnern.

Zu Frage 4:

Der Regierungsrat ist bereit, sich mittels seiner Kantonsvertretung im Verwaltungsrat der BKW dafür einzusetzen, dass der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags geprüft wird. Ein Gesamtarbeitsvertrag soll jedoch nicht gegen den Willen der Unternehmung abgeschlossen werden.

Zu Frage 5:

Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass das Fehlen eines Gesamtarbeitsvertrages keine Auswirkungen auf die Vergabe von Aufträgen gemäss dem Gesetz über öffentliches Beschaffungswesen (ÖBG, 731.2) hat.

Die in Art. 8 Bst. d ÖBG umschriebenen Vergabebestimmungen gelten für die Zuschlagsempfänger. Tritt die BKW als Zuschlagsempfängerin auf, so hat sie die Vergabebestimmunen einzuhalten. Diese sehen bezüglich des Gesamtarbeitsvertrages einzig vor, dass ein solcher bei Vorliegen für die Branche einzuhalten ist. Demnach ist es der BKW unbenommen, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Liegt ein solcher vor, so hat sie diesen einzuhalten. Ist die BKW hingegen Auftraggeberin, finden diese Zuschlagsbestimmungen auf sie keine Anwendung.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Innovationsfonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz“: Der Kanton setzt sich dafür ein, dass die BKW analog dem „Stromsparfonds“ des zürcherischen

Nach Ansicht des Regierungsrates sind davon keine negativen Auswirkungen zu befürchten, denn auf der Händlerseite wird es deswegen nicht mehr Konkurrenzkonflikte geben

4 Der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW AG sorgt dafür, dass das Kernkraftwerk Mühleberg in Absprache mit der BKW AG möglichst bald ausser Betrieb genommen wird, spätestens

Anderseits soll die Situation im Bereich der neuen erneuerbaren Energien erst nach der Bewilligung für die Ersatzkraftwerke und vor dem Bauentscheid wieder

Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der Kanton Bern seine Haltung in Bezug auf die Unternehmensstrategie als Mehrheitsaktionär der BKW Energie AG im

Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Intentionen der kantonalen Energiestrategie in der Eigentümerstrategie der BKW umgesetzt werden,

Das Geografische Institut der Uni Bern hat sich mit der Beurteilung der land- schaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft befasst, welche einerseits das Erscheinungsbild

- Welche anderen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat um einen vermuteten eventuel- len zukünftigen Strommangel zu verhindern?. Antwort