509
Zur altpersischen Inschrift NR d.
Von Willy Foy.
Die altpersische Inschrift NR d ist in jüngster Zeit der Gegen¬
stand einer Kontroverse zwischen Justi und mir gewesen (vgl. Foy
ZDMG. 50, 129, Justi ZDMG. 50, 663 f. u. Grundr. Iran. Philol.
II 426 Anm. 4, Foy ZDMG. 52, 598 f., Justi ZDMG. 53, 92). Unsre
Erklärungen kranken beide, ebenso wie die unsrer Vorgänger, an
dem Umstände, dass sie die Skulptur, zu der die Inschrift gehört,
nicht berücksichtigt haben, wenn man auch öfters den Eindruck
gewinnt, als ob es geschehen wäre'). Justi gegenüber hat meine
Erklärung jedoch den Vorzug, dass ich durch Beachtung der
elamischen Version zweifellos ein Wort {därayaia) richtiger gelesen
und gedeutet habe als er.
Justi fasst wäthrabara (wie er liest; richtiger ist dann
vq&'''abara zu schreiben) als , Stabträger" und isuväm däsyamä
(wie Taskers Abschrift bietet) als „Annehmer der (mit dem Könige
zu sprechen) Wünschenden", sieht also in ihm denjengen Hof beamten,
den die Griechen nach seinem militärischen Nebenamte Chiliarch
nannten (vgl. Justi ZDMG. 50, 660). Dass diese Deutung falsch
ist, lässt sich mit Leichtigkeit nachweisen (vgl. dazu schon Verf.
ZDMG. 54, 356 Anm.l). Man schlage die auf photographische
Aufnahmen zurückgehenden Reproduktionen des Dariusgrabes bei
Stolze, Persepolis II , Tafel 108 u. 109 und bei Dieulafoy, L'art
antique de la Perse I, PI. X nach und betrachte die mittlere der
drei übereinanderstehenden Figuren links von dem Hauptfelde, zu
der die Inschrift NR d gehört und die bei Stolze noch in deutlichen
Spuren darüber sichtbar ist, ebenso wie die Inschrift NR c über
der obersten Figur.-) Dazu vergleiche man nun noch an ent-
1) Wie icil selbst ZDMG. 50, 129 dazu gekommen bin von der Figur zu sagen, dass sie sich „deutlich als Bogen- und Pfeilträger legitimiert", vermag ich nicht mehr festzustellen. Möglicherweise habe ich mich an Weissbach, Die altpersischen Keilinschriften S. 6 angeschlossen, der die Figur einen Bogeuträger nennt (im Grundr. Iran. Philol. II S. 58 spricht er von einem „Pfeilträger").
Wie dem auch sei, jedenfalls ist meine Angabe unzutreffend.
2) Nach Weissbach, Altpers. Keilinschr. S. 6 sollen zwar keine Spuren davon zu entdecken sein, doch glaubt er (brieflich) jetzt selbst Schrift über der Figur zu sehen.
510 W- Foy, Zur altpersischen Inschrift NR d.
sprechenden Skulpturen: die mittlere linke Seitenfigur des links
vom Dariusgrabe gelegenen NR-Grabes bei Stolze II, Taf. 107 (=
Flandin et Coste, Voyage en Perse : Perse Ancienne, Planches Vol.
IV, PI. 175), das jenem ganz gleich ist'); ferner die unterste linke
Seitenfigur eines der Persepolis-Gräber bei Texier, Description de
l'Armenie, la Perse et la Mesopotamie II, PI. 123, einzeln repro¬
duziert auf PI. 125, die mittlere linke Seitenfigur eines der Persepolis-
Gräber bei Dieulafoy III , PI. IV und bei Stolze I, Taf 70, sowie
die gleiche Figur zweier dieser Gräber bei Flandin et Coste III,
PI. 164, 164'''» u. 166.2) Die Ausrüstung der betreflfenden Figur ist
dann so zu beschreiben : an der rechten Seite trägt sie an einem
Gurt ein kurzes Schwert in Scheide, in der rechten ziemlich gerade
herunterhängenden Hand einen Hammer oder ein Beil, über der
linken Schulter an einem Stabe (?) mit Grifi" einen eigenartigen
grossen Gegenstand, der uns noch weiter unten beschäftigen wird. *)
Dieselbe Ausrüstung hat der zweite Mann hinter dem Throne des
Königs auf den Thorreliefs, die sich an der Nordseite der Hundert¬
säulenhalle zu Persepolis befinden, nur dass das Beil länger ist und
mit gebogenem Arm gehalten wird und dass der fragliche Gegen¬
stand vielleicht in Kleinigkeiten anders gestaltet erscheint (vgl.
Ker Porter I, PI. 49, Flandin et Coste III, PI. 154, Texier II,
PI 114'« einerseits und Stolze I, Taf 57, Dieulafoy III, PI. XIX,
Texier II, PI. 114 andererseits). Auf ebendenselben Reliefs ist nun
aber auch der Chiliarch als Stabträger und Einführer eines Mannes,
der den König zu sprechen wünscht, dargestellt. Also kann nirgends
derjenige Hofbeamte, der so ausgerüstet ist, wie auf diesen Reliefs
der zweite Mann hinter dem Könige, mit dem Stabträger identisch
1) Bei Naqsch-i Rustam liegen 4 Königsgräber (vgl. an Gesamtplänen:
Flandin et Coste III, PI. 172; Teiier, Description de l'Armenie u. s. w. II, PI. 127; Dieulafo.-' III, PI. I—III, bei Justi Grdr. Iran. Phil. II 455 Anm. 2 falschlich als „PI. LII. LIII" zitiert; weniger brauchbar: Ker Porter, Travels iu Georgia, Persia u. s. w. I, PI. 16). Davon ist das Dariusgrab das dritte von links, was sich sowohl aus Stolze wie aus Flandin et Coste und Dieulafoy ergiebt, wenn man auf das unter ihm befindliche Sassanidenrelief achtet. Bei Texier ist das letztere fälschlicherweise unter dem zweiten Grabe von links angebracht. Danach ist die Beschreibung der Gräber bei Justi a. a. O. 455, der das Dariusgrab in dem zweiten von links zu suchen scheint, nicht richtig.
2) Es giebt im ganzen drei Gräber hiuter der Terrasse von Persepolis, von denen das eine unvollendet ist (die Seitenskulpturen fehlen noch, vgl.
Stolze I, Taf. 73). Von Abbildungen der beiden andern Gräber entsprechen sich: Stolze I, Taf. 70, Dieulafoy III, PI. IV, Flandin et Coste III, PI. 166 (womit 164 identisch zu sein scheint) einesteils und Stolze I, Taf. 71, Flandin et Coste III, PI. 164bis andernteils. Mit keiner dieser beiden Gruppen stimmt Texier II, PI. 123 überein, es beruht also diese Abbildung auf einer falschen Zeichnung.
3) Alle drei übereinanderstehenden Seitenfiguren des Dariusgrabes sind bei Flandin et Coste IV, PI. 174 und Texier II, PI. 128 fälschlicherweise Lanzen¬
träger. Soll es sich etwa auch bei Ker Porterl, PI. 17 um dasselbe Grab handeln?
W. Foy, Zur altpersischen Inschrift NR d. 511
sein. Also auch nicht die Figur, zu der die Inschrift NR d gehört.
Dainit fällt Justis Erklärung der letzteren.
Wir haben gesehen, dass unsre Figur in der rechten Hand
ein Beil oder einen Hammer trägt. Es ist dies ein Streithammer
(Ker Porter I S. 664; Texier II S. 191, 193, 223, 226; Flandin et
Coste, Texte S. 124), den der Hauptmann der Leibwache als sein
Abzeichen führt (vgl. Justi ZDMG. 50, 660)'); folglich handelt es
sich um eine Darstellung dieses Hofbeamten. Der andre Gegenstand,
den er auf seinem Rücken an einem Stabe (?) über der linken
Schulter trägt, soll nach Dieulafoy III, S. 86 ein Tribut ent¬
haltender Sack oder dem Ähnliches sein. Ker Porter und
Texier a. a. 0. sehen darin einen Bogen in Futteral; ersterer
bemerkt noch, dass der Bogen , cased" sei, weil er hier nur als
, weapon of state" fungiere, also gewissermassen , emblematic of
the peace and security near the throne" (S. 665), auch sieht Ker
Porter in unserem Gegenstande nicht einen gewöhnlichen Bogen,
sondern wegen des Stabes einen „crossbow". Letzteres kann
schon deshalb nicht richtig sein, weil derselbe Gegenstand auch
hängend, ohne den Slab(?), an der linken Seite getragen wird,
worüber weiter unten. Der Ansicht Texiers haben sich scheinbar
Weissbach, Altpers. Keilinschriften S. 6 und — nur bezugnehmend
auf das Thorrelief der Hundertsäulenhalle — Justi ZDMG. 50, 660
angeschlossen. Eine Bestätigung dieser Deutung könnte man in
der mittleren Seitenfigur des einen NR-Grabes bei Flandin et
Coste IV, PI. 178 sehen, die thatsächlich über der linken Schulter
ein Bogenfutteral mit Bogen, der weit daraus hervorragt, trägt
und im übrigen wie unsere fragliche Figur ausgerüstet ist. Nur
beginnt man schon an der Korrektheit dieser Abbildung zu zweifeln,
wenn man die Haltung des linken Arms betrachtet (gekrümmt mit
emporgestreckter geballter Hand und ausgestrecktem Zeigefinger) :
vergleicht man die gewöhnliche Darstellung des Hauptmanns der
Leibwache z. B. bei Texier II, PI. 125, so ergiebt sich ohne weiteres,
dass es sich in unserem Falle nur um eine Korrumpierung der
gewöhnlichen Positur handelt , in der die Figur unsern fraglichen
Gegenstand über der linken Schulter an einem Stabe (?) mit der
linken Hand trägt. Danach wird a priori auch die andersartige Dar¬
stellung des fraglichen Gegenstandes selbst nur auf einer willkürlichen
Änderung berahen. ünd dieser Schluss wird dadurch bestätigt,
dass auf PI. 173 von Flandin et Coste IV, wo dasselbe Grab wie
PI. 178, nur ganz, dargestellt ist, alle drei linken Seitenfiguren als
1) Justi bringt als eine Parallele aus der Neuzeit bei: Hammer, Fund¬
gruben des Orients V 106 mit Bild vor S. 103. Ein fast gleiches Beil führt ebenda der Hofmarschall, der zugleich der Minister der vollstreckenden Gewalt, aller Hinrichtungen und Strafen ist. Wenn sich hierauf (und nicht etwa auf den Henker des Sohak in der Gruppe unter dem Mittelbilde, der ein Schwert gebraucht) die Notiz Justis beziehen soll: „ganz anders erscheint auf dieser Darstellung das Beil, welches der Scharfrichter führt", so ist sie mir unverstiindlich.
512 W. Foy, Zur altpersischen Inschrift NR d.
Lanzenträger erscheinen'), und dass nach demselben Werke PI. 174
bis 176 auch keines der andern drei Gräber von NR eine Seiten¬
figur wie die von PI. 178 bietet, sodass man nicht einmal sagen
kann, es handle sich in Wirklichkeit gar nicht um das Grab PI. 173,
sondem um eins der drei andern (eigentlich käme nach Stolzes
Photographieen nur noch das am weitesten links gelegene in Be¬
tracht). Somit ist die mittlere Seitenfigur des NR-Grabes bei
Flandin et Coste IV, PI. 178 bei der Erklärung unseres fraglichen
Gegenstandes ganz fernzuhalten. Andere Skulpturen sind dafür
desto wichtiger. In den Thorreliefs der Hundertsäulenhalle träcrt
nämlich unsern fraglichen Gegenstand ausser dem Hauptmanne der
Leibwache auch der eine Teil der Krieger (in den vier untersten
Querreihen) , nur an der linken Seite schräghängend -), und zwar
derjenige Teil der Krieger, der ebenso gekleidet ist, wie hier und
sonst der Hauptmann der Leibwache (d. h. mit fast kugliger Kouf-
bedeckung^) und kurzem Gewand, das das kurze Schwert an der
rechten Seite frei lässt). Der andre Teil hat dagegen ebenso wie
der hinter dem Könige stehende Lanzenträger, der dem arstibara
des Dariusgrabes entspricht*) und den Anführer der Doryphoren
darstellt (Justi ZDMG. 50, 660), ein langes Gewand und eine
zylindrische Kopfbedeckung aufzuweisen ^) und trägt ausserdem über
der linken Schulter Bogen und Köcher. Beide Gruppen bilden
nur darin eine Einheit, dass sie mit beiden Händen eine Lanze vor
sich halten. •■) Auch bei der Beschreibung dieser Krieger erklären
1) Dass dies nacli Stolze, Persepolis II, Taf. 112 auch nicht richtig ist, thut hier nichts zur Sache.
2) Bei Ker Porter I, PI. 49 tragen die meisten Krieger der dritten Reihe (von olien) unsern fraglichen Gegenstand sogar auf der Schulter an einem Stabe (?), wie der Hauptmann der Leibwache, und auch hier wird jener Gegen¬
stand von Ker Porter als „cased cross-bow" bezeichnet (S. 666).
3) Bei Texier II, PI. 125 ist die Kopfbedeckung des Hauptmannes der Leibwache fälschlicherweise cylindrisch.
4) Der letztere trägt jedoch noch einen Bogen und Köcher mit Pfeilen auf der linken Schulter, wie sich aus Stolze II, Taf. 108 u. 109 und Dieulafoy I, PI. X ergiebt. Bei Flandin et Coste und Te.\ier (siehe dazu oben S. 510 Anm. 3) ist davon allerdings nichts zu spüren. Nach Perrot et Chipiez, Histoire de Tart dans l'antiquite V, S. 823, Fig. 485 wäre es nur ein Bogen; das ist aber unzu¬
treffend. — Ebenso wie am Dariusgrabe findet sich derselbe Hofbeamte an oinem andern NR-Grabe dargestellt: vgl. Stolze II, Taf. 107 = Flandin et Coste IV, PI. 175 (vgl. auch 178). Forner an einem dor Persepolis-Gräber: Flandin et Coste III, PI. 164, Dieulafoy III, PI. IV.
5) In andern Reliefs von Persepolis wird unser fraglicher Gegenstand anch von derartig (d. h, medisch) gekleideten Männern, wie die eben beschriebenen, getragen (vgl. z. B. Flandin et Coste II, PI. 94—97) und sogar von Leuten in noch andersartiger Tracht (vgl. ebd. PI. 109).
6) Die erste Grappe bat als persisch, die zweite als medisch gekleidet zu gelten (vgl. Ker Porterl, S. 664 f.; Rawlinson, The History of Herodotus I 276, IV 57 n. 60; siebe auch Jackson, Herodotus VII 61, or the Arms of the Ancient Persians illustrated from Iranian Sources: Classical Studies in Honour of H. Drisler pg. 95 ff.). Aufiallig könnte es da scheinen, dass der medisch gekleidete arstibara des Dariusgrabes, Gaubruva mit Kamen (vgl. die ap.
W. Foy, Zur altpergischen Inschrift NR d. 513
Ker Porter I, S. 666 und Texier II, S. 192, 223 den fraglichen
Gegenstand als Bogen in Futteral, und ihnen haben sich Perrot et
Chipiez, Histoire de l'art dans l'antiquite V, S. 799 angeschlossen.
Ähnlich sieht Jackson, Classical Studies in Honour of H. Drisler
pg. 100 u. Ulf in unserm Gegenstand an verwandten Figuren
von den Treppenaufgängen der Halle des Xerxes zu Persepolis einen
Köcher, der , judging from its shape, evidently serves also as a
bow-holder" (vgl. zu denselben Figuren auch Ker Porter I, S. 605
u. s. w.). Mir will diese Deutung hier nicht besonders wahrscheinlich
dünken. Abgesehen davon, dass ein so enger formeller Anschluss des
einen Futteralendes an das Bogenende , wie es bei jener Deutung
unseres Gegenstandes der Fall wäre, ganz ungewöhnlich ist, scheint
mir vor allem unser Gegenstand, soweit ihn die Krieger an der
Seite hängend tragen , für ein Futteral mit Bogen viel zu kurz
zu sein. ') Andererseits folgt aus den zuletzt besprochenen Skulpturen,
wo unser Gegenstand von Leuten der königlichen Leibwache
getragen wird, dass es sich nur um ein Waffenstück handeln
kann und demnach die Deutung Dieulafoys, der darin einen tribut¬
enthaltenden Sack sieht, unmöglich ist. Am ehesten ist dann noch
an einen Schild zu denken, der sehr wohl an der Seite getragen
werden kann. Auffällig bleibt dabei jedoch einmal die Form und
weiterhin die Art, wie der fragliche Gegenstand von dem Hauptmanne
der Leibwache und sogar (bei Ker Porter) von gewöhnlichen
Kriegern getragen wird, d. h. an einem Stabe (?) über der Schulter.
Diese Art des Tragens begriffe sich wohl allein dann , wenn der
betreffende Hofbeamte nur als Waffenträger des Königs fungiert
und nicht den Schild zu eignem Bedarfe mit sich führt; sie wäre
also bei gewöhnlichen Kriegern wenig wahrscheinlich. Mit irgend
welcher Sicherheit lässt sich also der fragliche Gegenstand noch
nicht erklären. Ich richte daher an alle Fachgelehrten
die Bitte ihre Aufmerksamkeit den betreffenden
Skulpturen zuzuwenden und wäre natürlich für gütige
Mitteilungen darüber sehr dankbar.-)
Inschrift KR c), nach Bh IV 84 ein FSrsa ist, doch ist die medische Kleidung vielfach von den Persern (z. B. dem Könige selbst) adoptiert worden, vgl.
Rawlinson a. a. O.
1) Unmöglich ist es natürlich in dem fraglichen Gegenstande mit Flandin et Coste, Texte 8. 124 nur einen Bogen (ohne Futteral) zu sehen, worauf die eine Abbildung ihres Werkes (III, PI. 154) führen könnte, die aber in der Wieder¬
gabe des unteren Teiles jenes Gegenstandes nicht ganz richtig sein dürfte. In dem Stabe, mit dem der letztere über der linken Schulter getragen wird, sehen Flandin et Coste „une tiche fourchue servant sans doute ä appuyer le bras pour assurer le tir".
2) Anmerkungsweise möchte ich darauf aufmerksam machen , dass es
eigentlich auffallen rauss , wenn in den Skulpturen von Behistan nach Flandin et Coste I, PI. 18 und Rawlinson, JRAS. X, erste beiden Tafeln, die beiden Begleiter des Königs anders gekleidet und ausgerüstet erscheinen als in den Skulpturen der Gräber und in den Thorreliefs der Hundertsäulenhalle. Sind jene Abbildungen aucb wirklich zutreffend?
3 7
514 W. Foy, Zur altpersischen Inschrift NR d.
Nachdem wh- so die Sliulpturen geprüft haben, zu der die
Inschrift NR d gehört, können wir zur Besprechung dieser selbst
übergehen, die aber noch zu keiner vollständigen Erklärung führen
kann , weil zuvor erst jene Skulptur ganz sicher gedeutet sein
müsste. Soviel ist, wie mir scheint, nicht zu bezweifeln, dass die
fraglichen Worte der Inschrift, va&'^abara und isuväm däsyamä,
auf die beiden Gegenstände bezugnehmen , die unsre Figur in der
rechten herabhängenden Hand und an einem Stab über der linken
Schulter trägt, auf den Streithammer und auf das Futteral mit
Bogen samt Pfeilen oder den Schild (?). Setzen wir für unsern
fraglichen Gegenstand x ein , so kann va&^abara nur „Hammer¬
träger" oder ,x-träger" bedeuten und isuväm däsyamä nur „der
(des Königs Darius) Streithammer trägt (hält)" oder „der (des
Königs Darius) x trägt (hält)", isuväm, oder wie das Wort sonst
gelesen werden mag, wäre dabei als femininer Akkusativ Singularis
aufzufassen mit der Bedeutung „Streithammer" oder „x" , aber
däsyamä liesse sich nicht als „der trägt (bält u. s. w.)" erklären.
Ich habe nun ZDMG. 52, 598 f. nachgewiesen, dass dieses däsyamü
nicht den ap. Lautgesetzen entspricht und dass es nach dem ihm
korrespondierenden neuelamischen marrira in därayätä „haltend"
zu ändern ist. So gilt es jetzt nur noch die Lesung und Bedeutung
von va&''a- und isuväm genau zu bestimmen. Da das erstere den
„Streithammer" bezeichnen kann, so liegt es nahe meine Konjektur von va&^a- in vada&'^a- (ZDMG. 50, 129) wieder aufzunehmen.
Denn ai. vadha- und vddhatra ist in erster Linie eine Schlag-
waflfe (entsprechend der Bedeutung des Verbums vadh „schlagen"),
die aber auch als Wurfwaflfe verwendet werden kann. Jedoch will
ich die Lesung und Deutung vada&^a- „Streithammer" solange
nicht als absolut sicher hinstellen , als nicht isuväm im Einklänge
mit dem über der linken Schulter getragenen Gegenstande der
Skulptur erklärt worden ist'). Die elamische Version hilft uns
hier leider nicht weiter , denn die Zeichen zwischen "^Aäpdzana
und kuktira (— ap.-bara) sowie die zwischen Tari[yamaoj
'"^kik{?)na] und marrira (= ap. därayätä) lassen sich mit irgend¬
welcher Sicherheit nicbt einmal lesen, geschweige denn deuten.
Wenn es mir demnach auch nicht möglich gewesen ist eine
endgiltige Erklärung der ap. Inschrift NR d zu liefern , so hoflfe
ich doch den richtigen Weg dazu gewiesen und die Aufmerksamkeit
der Fachgelehrten erneut darauf gelenkt zu haben. Freund Weissbach
bin ich für manche Unterstützung zu Danke verpflichtet.
1) Eine andre Deutung von vatrabara (nämlich als *vartra° „Schild¬
träger"), die von Andreas herrührt und mir von Weissbach mitgeteilt wurde, kanu ieh aus naheliegenden Gründen nicht billigen. Doch will ich darauf nicht näher eingehen, da jene Deutung von ihrem Autor selbst noch nicht publiciert und motiviert worden ist.
515
Christian Palestinian.
By Agues Smith Lewis.
Only a few weeks ago, on my return from Egypt, I have
had the opportunity of seeing the emendations which Dr. Schulthess
and Dr. Jacoh have suggested in the Christian Palestinian texts
edited by Mrs. Gibson and myself, which they have published in
tbe ZDMG. 53, 709—713; 55, 142—144, and the Gött. Gel. Anz.
204—206. Although many of these obviously refer to a period
anterior to that in which any manuscript now extant was written,
I have thought it my duty to examine carefully all the MSS. and
photographs of MSS. from which we have worked, in order to
ascertain whether any mistake of ours may have caused the necessity for these emendations. And I beg now to offer the following remarks.
I. In the case of the Palestinian Syriac Lectionary of the
Gospels, although there are errors in the rubrics, where Carshuni
words have been wrongly divided, these are such as Arabic scholars
can easily correct for themselves. As yet I have failed to find
any in the text.
On p. 197, John XVIII, 36 .^V, « is written distinctly in one
word, both in Cod. B and Cod. C. I prefer to think that in these
MSS. ».oi of Cod. A has been carelessly dropped; rather than
that should be changed to JJ (ZDMG. p. 137).
On p. 71, Matt. VI, 28 ^JJ and ^JJ ai-e unfortunately
very distinct in my photographs; but I agree with Dr. Jacob that
they should be (ZDMG. p. 136).
II. In Studia Sinaitica No. VI, the only cases in which I have
cause to doubt the accuracy of my own transcription are:
p. 6, 1. 19 ^otlOo.^/. The daleth in this MS. has sometimes
its dot. but more generally it has not. Resh always has its dot.
Therefore I was entitted to read a daleth here. But .^ojLo-.V*-/
is bettei'.