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Aufgabe 1: 37 Punkte

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Academic year: 2022

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BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 1 von 6

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Steuerlehre (Schwerpunkt)

Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STH-P21-060701

Datum 01.07.2006

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

ƒ Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

ƒ Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

ƒ Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

ƒ Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

ƒ Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich (Aufgaben W3 und W4), in dem nur eine Aufgabe zur Lösung ausgewählt werden soll. Werden aus diesem Bereich beide Aufgaben gelöst, kommt nur die Aufgabe W3 in die Bewertung!

Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 4 insgesamt, davon 3 zu lösen Höchstpunktzahl: 100

ƒ HFH-Taschenrechner

ƒ Steuergesetze und -richtlinien

ƒ HGB

Bewertungsschlüssel

Pflichtaufgaben Wahlbereich:

Es ist nur eine Aufgabe zu lösen.

Aufgabe 1 2 W3 W4 Σ

max. Punktzahl 37 26 37 37 100

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(2)

BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 2 von 6

Pflichtaufgaben:

Aufgabe 1: 37 Punkte

Hugo Müller (HM), geboren 1946, betreibt auf Sylt ein Bekleidungsgeschäft.

Nach eigenen Angaben hat HM im Jahr 2004 einen Gewinn durch Bilanzierung in Höhe von 540.000 € erzielt. Verheiratet ist HM nicht.

Gegenüber seiner Freundin Karola ist er immer sehr großzügig; er hat ihr zu Weihnachten 2004 einen Pelzmantel geschenkt, der im Schaufenster mit 12.000 € plus USt ausgezeichnet war. Eingekauft hat HM den Pelzmantel für 5.800 € netto.

Neben dem Bekleidungsgeschäft ist HM seit 1985 an der Pelz-Einkauf KG zu 40 % beteiligt. Nachdem die KG für 2004 einen Gewinn von 24.000 € erzielt hat, von dem HM 40 % zusteht, hat er die KG-Anteile zum 31.12.2004 für 240.000 € an einen Bekannten veräußert. Erworben hatte HM die Anteile für umgerechnet 90.000 €. Im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung entstanden HM Kosten in Höhe von 3.000 €.

Seine Freundin Karola ist täglich im Ladengeschäft im Verkauf tätig und macht daneben auch die laufende Buchhaltung. Sie hat die für diese Tätigkeit erhaltenen angemessenen Beträge von monatlich 3.000 € nicht als Betriebsausgaben gebucht, weil sie der Meinung ist, als Freundin von HM würde das Gehalt steuerlich ohnehin nicht anerkannt werden.

Gelegentlich verkauft Karola Bekleidung an freundliche Kunden unter dem ausgezeichneten Preis. Im Jahre 2004 waren das insgesamt 20 Kleider zum ausgezeichneten Preis von je 580 € zu nur je 250 €.

Zum Ende des Jahres 2004 hatte HM das Lager noch gut gefüllt, mit leichter Sommermode der letzten Saison. Karola, die auch für die richtige Bilanzierung verantwortlich ist, meinte, das Anschaffungskostenprinzip beachten zu müssen und hat daher die Sommermode mit den Anschaffungskosten von 56.000 € in der Bilanz ausgewiesen. HM kann das nicht verstehen, denn er könnte die gleiche Sommermode als saisonal überholt und damit als Billigartikel für 12.000 € wiederbeschaffen.

Auch gegenüber Geschäftsfreunden zeigt sich HM großzügig. Er hat an 50 Lieferanten und Großabnehmer kleine Modegeschenke verteilt. Der Einkaufswert betrug je Geschenk 20 € plus USt. Die Geschenkaufwendungen wurden auf dem Sammelkonto „Verschiedene Aufwendungen“ gebucht.

Karola meint, das Konto sei gut ausgetextet und es sei erkennbar, was darauf gebucht ist.

Die Sylter Kunden verlangen teilweise ausgefallene Materialien. So hat HM leider Pelzmäntel verkauft, von denen die Tiere unter das Artenschutzabkommen fallen. Er wurde angezeigt und musste im Jahre 2004 an die zuständige europäischen Behörde eine Geldbuße von 50.000 € zahlen.

Karola hat die Buße als Betriebsausgabe gebucht.

Teilweise nimmt HM es nicht so genau, wenn er andere Designermodelle kopieren lässt. Leider erhielt er noch im Dezember 2004 eine Unterlassungsklage zugestellt, verbunden mit einem geltend gemachten Schadensersatz von 25.000 €. Karola hatte so einen Fall noch nie und hat den Vorgang in der Buchhaltung nicht erfasst.

Das im Laufe der Jahre beträchtlich gestiegene Vermögen hat HM an der Börse angelegt. Im Jahre 2004 hat er Aktiendividenden in Höhe von 55.000 € erhalten, ferner Zinsen aus normalen Banksparkonten in Höhe von 4.000 €.

(3)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 3 von 6

Aufgabe:

1.1 Einkommensteuer:

a) Bitte ermitteln Sie den zutreffenden Gewinn des Bekleidungsgeschäfts.

Bitte begründen Sie kurz eventuelle Änderungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.

b) Bei sonst dargestellten Sachverhalten stellen Sie bitte die Auswirkungen auf die Einkommensteuerermittlung 2004 von HM dar.

1.2 Umsatzsteuer:

Bitte beurteilen Sie eventuelle sich aus der Aufgabenstellung ergebende umsatzsteuerliche Sachverhalte unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.

Aufgabe 2: 26 Punkte

2.1 Beschreiben Sie die Grundzüge des umsatzsteuerlichen Reihengeschäftes, wobei Sie nicht auf die Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Reihen- geschäften eingehen müssen.

2.2 Bitte stellen Sie für eine einkommensteuerpflichtige Person den allgemeinen Umfang der Steuerpflicht dar.

2.3 Die Person aus Aufgabe 2.2 bezieht sowohl inländische Einkünfte als auch ausländische Einkünfte

a) aus einem Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, b) aus einem Staat, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Welche allgemeinen Besteuerungsregelungen sehen die entsprechenden Vor- schriften für die Fälle a) und b) vor?

(4)

BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 4 von 6

Wahlbereich:

Bitte lösen Sie nur eine der folgenden zwei Aufgaben.

Werden beide Aufgaben gelöst, wird nur W3 bewertet!

Aufgabe W3: 37 Punkte

Anton A. (90 Jahre) hat vor 50 Jahren das Einzelunternehmen „Anton A.

Handelshaus“ gegründet. Im Laufe der Jahre hat er seine beiden Söhne Bernd A.

(65 Jahre) und Cäsar a. (57 Jahre) als Kommanditisten aufgenommen. Anton A.

selbst ist persönlich unbeschränkt haftend geblieben. Nach der Aufnahme der Söhne ist die Gesellschaft als „Anton A. Handels KG“ in das Handelsregister eingetragen.

Nach dem Gesellschaftsvertrag haben Bernd A. und Cäsar A. Anteile am Jahresergebnis und am Gesellschaftsvermögen von je 25 %, Anton A. von 50 %.

Cäsar A. will sein Lebenswerk genießen und hat seinen Gesellschaftsanteil mit Ablauf des 31.12.2004 an seinen Bruder Bernd A. veräußert, der danach über Kommanditanteile von 300.000 € verfügt. Der Veräußerungspreis beträgt 500.000 €.

Unabhängig von dem Verkauf erhält Cäsar A. sein Guthaben auf dem Verrechnungskonto im Jahre 2005 von der KG ausbezahlt.

Die Brüder verständigen sich darüber, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens folgende Aktiv- und Passivposten mit abweichenden Werten anzusetzen sind:

Grund und Boden 200.000 €

Gebäude (ND bei der KG 30 Jahre, davon zum 31.12.2004 10 Jahre verstrichen)

610.000 € Maschinen (Ab dem 1.1.2005 beträgt die verbleibende ND 4 Jahre) 97.000 € Vorräte (Die Vorräte wurden alle im Jahre 2005 verkauft) 56.000 € Steuer-

rückstellungen

(Die Steuerrückstellungen waren zu niedrig berechnet worden, wie durch den im März 2006 bei der KG eingegangenen Steuerbescheid bestätigt wurde.)

128.000 €

Anton A. hat der KG mit Wirkung vom 1.1.2005 einen Pkw-Kombi (Anschaffungskosten 40.000 €) zur Verfügung gestellt. Der Pkw ist mit Firmenaufklebern versehen und wird auch laufend für Lieferfahrten benutzt. Wegen der hohen Kilometerleistung soll die Nutzungsdauer 4 Jahre betragen. Zur Finanzierung hat Anton A. persönlich einen Bankkredit aufgenommen über 40.000 €, der über fünf Jahre gleichmäßig getilgt wird. In 2005 hat Anton A. hierfür Zinsen von 3.000 € gezahlt.

Aktiva Passiva

Anlagevermögen Eigenkapital

Grundstücke Komplementär Anton A. 184.000

Grund und Boden 120.000 Kommanditeinlagen

Gebäude 450.000 570.000 Bernd A. 150.000

Maschinen 65.000 Cäsar A. 150.000 300.000

Geschäftsausstattung 34.000 Verrechnungskonten Kommand.

669.000 Kommanditisten Bernd A. 26.000

Umlaufvermögen Cäsar A. 12.000 38.000

Vorräte 28.000 522.000

Forderungen aus Rückstellungen

Lieferungen 180.000 208.000 Steuern 88.000

Gewährleistung 28.000 116.000

Bankguthaben/Kasse 17.000

Verbindlichkeiten

Bankverbindlichkeiten 120.000 Verbindlichkeiten aus

Lieferungen 136.000 256.000

894.000 894.000

Bilanz 31.12.2004 Anton A. Handels KG

(5)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 5 von 6

Aufgabe:

3.1 Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 für die KG und die erforderliche Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz für die betroffenen Gesellschafter zum 01.01.2005.

3.2 Erstellen Sie die Sonderbilanz und die Ergänzungsbilanz der betroffenen Gesellschafter zum 31.12.2005.

3.3 Ermitteln Sie für Cäsar A. den Veräußerungsgewinn zum 31.12.2004 und für die betroffenen Gesellschafter die Ergebnisse aus der Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz für 2005. Nach welchem Verfahren Sie die Ergebnisse ermitteln, bleibt Ihnen überlassen.

(6)

BW-STH-P21-060701 – Aufgaben Seite 6 von 6

Aufgabe W4: 37 Punkte

Die „Hamburger Hafenfest GmbH“ (kurz: HH GmbH) hat im Wirtschaftsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) 2004 wegen des guten Wetters einen vorläufigen Steuerbilanz- gewinn von 1.200.000 € erzielt.

Der Geschäftsführer sagt Ihnen, dass bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2004 von 80.020 €, Körperschaftsteuer- Vorauszahlungen von 100.000 € und Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen von 5.500 € berücksichtigt worden sind.

Aus dem Entwurf des vorläufigen Jahresabschlusses können Sie folgende Angaben entnehmen:

Die HH GmbH ist Eigentümerin des Grundstücks „Tourismushaus“. Der Buchwert zum 31.12.2004 beträgt 650.000 €. Wie der Geschäftsführer sagte, wurde der Einheitswert (1964) für das Grundstück mit 150.000 € festgestellt.

Da die HH GmbH kein Geld für den seinerzeitigen Grundstückserwerb hatte, musste der Erwerb mit einem Darlehen finanziert werden. Zum 31.12.2004 besteht noch ein Restdarlehen von 500.000 €. Die im Jahre 2004 gezahlten Zinsen betrugen 30.000 €.

Zur Anlauffinanzierung der HH GmbH haben einige Hamburger Persönlichkeiten der Gesellschaft stille Einlagen über 2.500.000 € gewährt. Die stillen Einlagen müssen nur nach Belieben der HH GmbH zurückgezahlt werden und stehen entsprechend noch in unveränderter Höhe zur Verfügung. Der Ergebnisanteil der stillen Gesellschafter be- trägt 10 % eines handelsrechtlichen Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages vor allen Steuern, maximal jedoch 3 % der Stillen Einlage. Der vom Geschäftsführer zu- treffend berechnete Betrag hat den vorläufigen Steuerbilanzgewinn bereits gemindert.

Die stillen Einlagen wurden alle aus dem Privatvermögen der Beteiligten gewährt.

Die HH GmbH hält Beteiligungen an den folgenden Gesellschaften, deren Ergebnisse im vorläufigen Steuerbilanzgewinn steuerlich zutreffend berücksichtigt worden sind:

„Flotter Dampfer KG“, Wien, Österreich Gewinnanteil 18.900 €

„Pleitegeier GmbH & Co. KG“, Köln Verlustanteil -27.800 €

Aus 2003 besteht noch ein steuerlich veranlagter Gewerbeverlust in Höhe von 230.000 €.

Der Gewerbesteuerhebesatz in Hamburg beträgt 470 %.

Aufgabe:

Bitte ermitteln Sie den maßgebenden Gewerbeertrag 2004 vor Berücksichtigung der Gewerbesteuer 2004 und die Höhe des erwarteten Gewerbesteueraufwands 2004 sowie die Höhe der im Jahresabschluss 2004 zu bildenden Gewerbesteuerrückstel- lung nach einer zulässigen Berechnungsmethode.

Geben Sie bitte die Rechtsvorschriften und, soweit für die Begründung erforderlich, auch die Fundstellen der GewStR an.

Die Lösung kann nach dem Gewerbesteuergesetz in der Fassung von 2004 oder 2005 erfolgen.

(7)

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 7

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Steuerlehre (Schwerpunkt)

Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STH-P21-060701

Datum 01.07.2006

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

19. Juli 2006

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine

Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

Bewertungsschlüssel

Pflichtaufgaben Wahlbereich:

Es ist nur eine Aufgabe zu lösen.

Aufgabe 1 2 W3 W4 Σ

max. Punktzahl 37 26 37 37 100

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BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 7

Lösung Aufgabe 1: 37 Punkte

1.1 Einkommensteuer

a) Gewinn aus Gewerbebetrieb - Bekleidungsgeschäft:

Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 (1) Nr. 1 EStG vor vorläufig 540.000 1 Geschenk des Pelzmantels an Freundin Karola

Entnahme nach § 6 (1) Nr. 4 EStG, die mit dem Teilwert anzusetzen ist.

Der Teilwert ist mit 12.000 € anzunehmen. Da bisher nichts erfasst wurde. 12.000 1 Gehalt der Freundin stellt eine Betriebsausgabe dar, weil durch den Betrieb

veranlasst. (§ 4 (4) EStG) -36.000 1

Der verbilligte Verkauf der Bekleidung stellt keine Entnahme nach § 6 (1) Nr. 4 EStG dar, weil der Verkauf nicht zu Gunsten des Haushalts von HM oder aus

betriebsfremden Zwecken erfolgte. Keine Änderungen. 2

Die zum Ende des Jahres vorhandene Ware stellt Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) dar. Die Bewertung erfolgt nach § 6 (1) Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem „niederen Wert“. Der niedere Wert ist nachweislich der Wiederbeschaffungswert für gleichartige Gegenstände, also 12.000 €. Gegenüber dem bisherigen Wertansatz ergibt sich eine Abwertung

und damit Gewinnminderung von -44.000

1

2 Die Geschenke an Geschäftsfreunde erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen

zum Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 (5) Nr. 1 EStG. Allerdings sind sie nicht nach § 4 (7) EStG getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet worden. Daher können sie nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

1 1

50 Geschenke á 20 € 1.000 € 1

Nichtabziehbare Vorsteuer auf die

Geschenke, § 15 (1a) UStG 160 € 1.160 1

Die Buße wurde von einer Behörde der Europäischen Gemeinschaft verhängt.

Sie ist nach § 4 (5) Nr. 8 EStG nicht abzugsfähig. Da sie als Betriebsausgabe

gebucht wurde, ist der Gewinn zu erhöhen. 50.000 1

Mit der Unterlassungsklage wird ein Schadensersatz geltend gemacht wegen Verletzung von Schutzrechten im Sinne von § 5 (3) EStG. Die Ansprüche wurden noch im Dezember 2004 geltend gemacht. Daher ist nach § 5 (3) Nr. 1 EStG eine Rückstellung gewinnmindernd zu bilden in Höhe des erwarteten

Schadensersatzes. -25.000 3

498.160

(9)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 7

b) sonstige Sachverhalte:

€ Aus der Beteiligung an der Pelz-Einkauf KG erzielt HM einen anteiligen

Gewinn von 40 % von 24.000 € = 9.600 €, der nach § 15 (1) Nr. 2 EStG als

Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen ist. 1

Die Veräußerung des gesamten KG-Anteils führt nach § 16 (1) Nr. 2 EStG zu einem Veräußerungsgewinn, der als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu

erfassen ist. 1

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach § 16 (2) wie folgt:

Veräußerungspreis 240.000 €

abzgl. Veräußerungskosten -3.000 € 1

abzgl. Wert der Anteile -90.000 €

147.000,00 € 1 HM ist in 2004 älter als 55 Jahre. Ihm steht daher

ein Veräußerungsfreibetrag nach § 16 (4) EStG

zu, der sich wie folgt ermittelt: 2

Möglicher Freibetrag 45.000 €

Veräußerungsgewinn 147.000 €

Basisbetrag 136.000 € 2

Übersteigender Betrag = Minderung

des Freibetrags -11.000 € 1

Freibetrag 34.000 € 1

Steuerpfl. Veräußerungsgewinn 113.000 € 1

Die im Jahre 2004 vereinnahmten Aktiendividenden stellen Einkünfte aus

Kapitalvermögen im Sinne von § 20 (1) Nr. 1 EStG dar. 55.000 € 1

Steuerfrei zur Hälfte nach § 3 Nr. 40 d EStG -27.500 € 1

steuerpflichtig 27.500 €

Die Zinsen aus Bankkonten stellen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen

nach § 20 (1) Nr. 1 EStG dar. 4.000 € 1

1.2 Umsatzsteuer

Geschenk des Pelzmantels an Freundin Karola

Das Geschenk an die Freundin erfolgt aus privaten, nicht unterneh- merischen Gründen. Nach § 3 (1b) Nr. 1 UStG liegt eine Entnahme vor.

Entgelt nach § 10 (4) Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis, somit 5.800 € 1 USt § 12 (1) UStG 16 % 928 € 1 Der verbilligte Verkauf der Bekleidung führt zu keinen Änderungen. Es liegt

eine Lieferung nach § 3 (1) UStG vor, keine Entnahme in Höhe der Differenz, weil keine außerunternehmerischen Gründe für den verbilligten Verkauf vorliegen.

2

Das Entgelt bestimmt sich nach § 10 (1) Satz 2 UStG in Höhe der Beträge,

die die Leistungsempfänger aufwenden, also je 250 € 1

Geschenke an Geschäftsfreunde

Die Vorsteuer auf die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach

§ 4 (5) Nr. 1 EStG ist nach § 15 (1a) UStG nicht abziehbar. Da die Vorsteuer offensichtlich abgezogen wurde, ist eine Korrektur vorzunehmen. Weniger Vorsteuer 160 €.

1

1

(10)

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 7

Lösung Aufgabe 2: 26 Punkte

2.1 Das umsatzsteuerliche Reihengeschäft ist in § 3 (6) Sätze 5 und 6 sowie § 3 (7) UStG geregelt.

Danach liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmer über den gleichen Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und der Gegenstand der Lieferung direkt von dem ersten Unternehmer an den Abnehmer gelangt. Zu beachten sind die Unter- schiede, ob das Reihengeschäft sich ausschließlich in einem Land, dem Herkunfts- land der Ware abspielt, oder auch über die Grenze, unter Einschluss von Unterneh- men im Drittland geht.

2 3 3

2.2 Die grundsätzliche Steuerpflicht regelt § 1 EStG. Danach sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unbe- schränkt steuerpflichtig mit ihrem gesamten Einkommen, egal, aus welchem Land es stammt. Ferner sieht § 1a EStG zur Vermeidung einer Benachteiligung von EU-Bür- gern unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichbehandlung zu unbeschränkt Steuerpflichtigen vor.

2 3 3

2.3 a) Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten regeln einen Besteuerungs- verzicht eines Staates oder die Anrechnung in einem Staat der in dem anderen Staat entrichteten Steuern auf die gleichen Einkünfte.

Dadurch wird sichergestellt, dass es nur zur einmaligen Steuerlast auf Einkünfte kommen kann.

3

1

b) Ohne Doppelbesteuerungsabkommen ergibt sich eine Besteuerung des Weltein- kommens ohne Rücksicht darauf, ob auch der Quellenstaat besteuert.

Für diese Fälle sehen § 34c (1) und § 34c (2) EStG Erleichterungen durch die An- rechnungsmethode oder die Abzugsmethode vor.

3 3

(11)

Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 5 von 7

Lösung Aufgabe W3: 37 Punkte

3.1

Aktiva Eröffnungsbilanz 01.01.2005 Anton A. Handels KG Passiva 5 Pkte.

Anlagevermögen Eigenkapital

Grundstücke Komplementär Anton A. 184.000

Grund u. Boden 120.000 Kommanditeinlagen

Gebäude 450.000 570.000 Bernd A. 300.000

Maschinen 65.000 Verrechnungskonten Kommand.

Geschäftsausstattung 34.000 Kommanditist Bernd A. 26.000

669.000 510.000

Umlaufvermögen

Vorräte 28.000 Rückstellungen

Forderungen aus Steuern 88.000

Lieferungen 180.000 208.000 Gewährleistung 28.000 116.000 Bankguthaben/Kasse 17.000 Verbindlichkeiten

Bankverbindlichkeiten 120.000 Verbindlichkeiten aus

Lieferungen 136.000

sonstige Verbindlichkeiten

(Cäsar B.) 12.000 268.000

894.000 894.000

Aktiva Sonderbilanz Bernd A. 01.01.2005 Passiva 7 Pkte.

€ € € €

Grundstücke Sonderkapital Bernd A. 350.000

Grund u. Boden 20.000

Gebäude 40.000 60.000 Steuerrückstellungen 10.000

Maschinen 8.000

68.000

Vorräte 7.000

Firmenwert 285.000

360.000 360.000

Aktiva Ergänzungsbilanz Anton A. 01.01.2005 Passiva 3 Pkte.

€ €

Fuhrpark/KfZ 40.000 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 40.000

40.000 40.000

3.2

Aktiva Sonderbilanz Bernd A. 31.12.2005 Passiva 7 Pkte.

€ € €

Grundstücke Sonderkapital Bernd A. 320.000

Grund u. Boden 20.000

Gebäude 38.000 58.000 Steuerrückstellungen 10.000

Maschinen 6.000

64.000

Vorräte 0

Firmenwert 266.000

330.000 330.000

(12)

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 6 von 7

€ €

Fuhrpark/KfZ 30.000 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 32.000 neg. Ergänzungskapital Anton A. 2.000

32.000 32.000

3.3

Veräußerungsgewinn Cäsar A. (§ 16 Abs. 2 EStG)3 Pkte

Veräußerungspreis 500.000

abzüglich:

Buchwert Kommanditanteile -150.000

Veräußerungsgewinn 350.000

Ergebnis Sonderbilanz Bernd A. 4 Pkte

G u. V - Methode: € €

Abschreibungen Gebäude -2.000 Abschreibungen Maschinen -2.000

Abschreibung Firmenwert -19.000 -23.000 Materialaufwand Vorräte -7.000 (oder entspr. Bezeichnung)

Verlust -30.000

oder !!

Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) € Betriebsvermögen 31.12.2005 320.000 abzüglich:

Betriebsvermögen

31.12.2004/01.01.2005 -350.000

Verlust -30.000

Ergebnis Ergänzungsbilanz Anton A. 4 Pkte

G u. V - Methode: €

Abschreibungen Fuhrpark -10.000

Zinsaufwand -3.000

Verlust -13.000

oder !!

Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) € € Betriebsvermögen 31.12.2005 -2.000 abzüglich:

Betriebsvermögen

31.12.2004/01.01.2005 0

-2.000 Einlagen

für Tilgung -8.000

für Zinszahlung -3.000 -11.000

Verlust -13.000

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Studiengang Betriebswirtschaft HFH • Hamburger Fern-Hochschule

BW-STH-P21-060701 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 7 von 7

Lösung Aufgabe W4: 37 Punkte

€ Auszugehen ist von dem nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelten

vorläufigen Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG) 1.200.000 2 Korrektur um nichtabziehbare Ausgaben nach § 10 KStG:

Nr. 2 Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2005 100.000 2

Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen 5.500 2

1.305.500 Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:

Nr. 1 Dauerschuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs

Zinsen 30.000 €, davon 1/2 15.000 2

Nr. 3 Vergütungen für stille Einlagen, wenn beim Empfänger nicht selbst 3 gewerbesteuerpflichtig.

Einlage 2.500.000 € aus Privatvermögen, daher Vergütung nicht gewerbesteuerpflichtig.

Vergütung 3 % von 2.500.000 € - Gewinnbeteiligung bereits

überschlägig höher, daher Begrenzung - 75.000 2

Nr. 8 "Pleitegeier GmbH & Co. KG"

Verlustanteil aus Kommanditgesellschaft hat den steuerlichen

Gewinn gemindert und muss wieder hinzugerechnet werden. 27.800 2 1.423.300 Kürzungen nach § 9 GewStG:

Nr. 1 Grundstückskürzung Einheitswert 150.000 €

Abschn. 59 (4) GewStRl. Ansatz 140% 210.000 €

davon 1,2 % -2.520 4

Nr. 2 "Flotte Dampfer KG"

Beteiligungsergebnis im Gewinn enthalten, daher zu kürzen -18.900 2 1.401.880 Bereits im vorläufigen Gewinn enthaltene GewSt-Vorauszahlungen 80.020 2 Maßgebender Gewerbertrag - vor Steuern - § 10 (1) GewStG 1.481.900 1

Verlustabzug aus 2004 (§ 10a GewStG) -230.000 3

(Begrenzung kommt nicht zur Anwendung)

Gewerbeertrag 1.251.900 1

Messbetrag § 11 (2) Nr. 2 GewStG 5 % 62.595 2

Hebesatz Hamburg 470 % 294.196 1

Alternative 1

Divisor: 1,235 Gewerbesteueraufwand 2005: 238.215 3

Vorauszahlungen, bereits als Betriebsausgaben behandelt -80.020 1

Gewerbesteuerrückstellung 158.195 2

oder Alternative 2

Pauschale Methode nach R 20 (2) EStR

5/6 von Gewerbesteuer vor Berücksichtigung der eigenen Abzugsfähigkeit

5/6 von 294.146 € 245.163 3

Vorauszahlungen, bereits als Betriebsausgaben behandelt -80.020 1

Gewerbesteuerrückstellung 165.143 2

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