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Archiv "Frage der Woche an . . . Dr. med. Rolland Rosniatowski, Medizinischer Direktor und Geschäftsführender Gesellschafter, Externe Krankenhaus Akademie GmbH" (08.11.2013)

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tigten bei seiner Krankenkasse. Die Kasse erstattet dann die vom Mit- glied selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der ge- setzlichen Rentenversicherung, so- weit sie auf Beträge entfallen, um die die Rente zusammen mit den übrigen der Beitragsbemessung zu- grunde gelegten Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze über- schritten hat. Werden neben dem Arbeitsentgelt noch Versorgungsbe- züge gezahlt, wird vorrangig das Arbeitsentgelt zur Beitragsberech- nung herangezogen. Die zuständige

Krankenkasse erstattet auch hier auf Antrag des Mitglieds Beiträge aus Versorgungsbezügen, soweit sie von einem die Beitragsbemes- sungsgrenze übersteigenden Betrag berechnet worden sind.

Der Antrag auf Erstattung zu viel gezahlter Beiträge ist an keine be- stimmte Form gebunden. Er ist bei der Krankenkasse zu stellen, bei der der Versicherte Mitglied ist und an die die Beiträge entrichtet wurden.

Mit der Antragstellung sind fol- gende Nachweise und Unterlagen einzureichen: die Entgeltabrech-

nung aus der versicherungspflichti- gen Beschäftigung, der Zahlungs- nachweis für die Versorgungsbezü- ge und der Zahlungsnachweis für die Rente aus der gesetzlichen Ren- tenversicherung.

Werden dem Mitglied auf Antrag von ihm getragene Beitragsanteile erstattet, hat die Krankenkasse auch Rentenversicherungsträgern die von ihnen getragenen Beitragsan- teile oberhalb der Beitragsbemes- sungsgrenze zu erstatten.

Rentner mit einer versicherungs- pflichtigen Beschäftigung sollten von ihrer Krankenkasse überprüfen lassen, ob ein Erstattungsanspruch für zu viel gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge be- steht. Liegt der jährliche Gesamt - betrag der beitragspflichtigen Ein- nahmen aus Arbeitsentgelt, Versor- gungsbezug und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung über den jährlichen Beitragsbemes- sungsgrenzen, kann ein Erstat- tungsanspruch bestehen (Beispiel

Tabelle 2).

Dr. Katharina Jenak TABELLE 2

Die Berechnung des Erstattungsanspruchs für Wolfgang Winkler ergibt sich wie folgt:

Insgesamt hat Wolfgang Winkler einen Erstattungsanspruch auf im Kalenderjahr 2012 zu viel entrichteter Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge in Höhe von 1 584,45 € (1 309,50 € + 274,95 €).

Gesetzliche Rente Rente aus Ärzteversorgung Summen

Bemessungs- grundlage für ein- behaltene Beiträge

12 000 € 18 000 €

Betrag oberhalb Beitragsbemes- sungsgrenze

12 000 € 2 100 € 14 100 €

Erstattung Kranken- versicherung 8,2 % = 984 € 15,5 % = 325,50 €

1 309,50 €

Erstattung Pflege- versicherung

1,95 % = 234 € 1,95 % = 40,95 €

274,95 €

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organi- siert die Externe Krankenhaus Akademie Fachsprachenkurse zur berufs- bezogenen Deutschförderung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert Fachspra- chenkurse für internationale Ärztinnen und Ärzte. Wie können Krankenhäuser von dieser Förderung profitieren?

Rosniatowski: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist bundesweit mit der berufsbezogenen Deutschförderung betraut und setzt Qualitätsstandards (ESF-BAMF-Programm). In Zusammenarbeit mit der Externen Krankenhaus Akademie GmbH (EKA) wurde den umsetzen- den Bildungsträgern des Programms ein Mustercurriculum zur Verfü- gung gestellt, das eine qualitativ hochwertige Sprachförderung am Be- darf der Praxis sicherstellt. Das Programm berücksichtigt die Bedürfnis- se der Ärzte sowie die individuellen Erfordernisse der Krankenhäuser. In zehn Modulen werden alle Bereiche des Klinikalltages behandelt. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt durch Ärzte, Fachtrainer und Lehrer für Deutsch als Fremdsprache. Ärztliche Dozenten und medizinische Fach- kräfte wiederholen und trainieren die wichtigsten medizinischen Inhalte für die klinische Tätigkeit, während Sprachlehrer die notwendigen Deutschkenntnisse und den Fachwortschatz vermitteln und einüben.

Die Inhalte des modularen Curriculums sind kein Ersatz für eine gute medizini- sche Ausbildung während des Medizinstu- diums und können Defizite in diesem Be- reich nicht ausgleichen. Vielmehr geht es um den Erwerb des notwendigen Fach- wortschatzes, jedoch auch um das Ken- nenlernen und Erlernen der kulturspezifi-

schen medizinischen Denk- und Verhaltensweisen und der im deut- schen Gesundheitswesen üblichen Kommunikationsformen.

Die Kurse sind für das Krankenhaus und für die Teilnehmer ein kos- tenfreies Angebot. Eine Kofinanzierung der ESF-BAMF-Kurse erfolgt über eine Teilfreistellung des jeweiligen Krankenhauses unter Fort - zahlung der Bezüge. Es sind bundesweit Informationsveranstaltungen (Regionalkonferenzen) geplant. Dabei sollen alle Krankenhäuser und ih- re internationalen Ärzte über die Initiative und die Fördermöglichkeiten informiert werden. Die erste Regionalkonferenz fand am 4. November im Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein statt. Hinweise zum ESF-BAMF-Programm gibt das BAMF (www.bamf.de/berufsbezogene- deutschfoerderung). Informationen zu den Regionalkonferenzen erteilt

die EKA (www.ekaplus.de). JF

FRAGE DER WOCHE AN . . .

Dr. med. Rolland Rosniatowski, Medizinischer Direktor und

Geschäftsführender Gesellschafter, Externe Krankenhaus Akademie GmbH

4 Deutsches Ärzteblatt I Heft 45 I 8. November 2013

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