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Archiv "Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt III: Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung" (10.06.2013)

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A 1178 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 23–24

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10. Juni 2013

im Rahmen früher Hilfen eine bessere Ver- zahnung ärztlicher Hilfen rund um die Geburt und in früher Kindheit mit den Hilfsangeboten nach SGB V III und nach dem Gesetz zur Ko- operation und Information im Kinderschutz (KKG) erfolgt und entsprechende Leistungen auch im SGB V abgebildet werden. Ärztinnen und Ärzten müssen eine aktive Mitwirkung in den aufzubauenden regionalen Netzwerken

„Frühe Hilfen“ gemäß § 3 Abs. 2 KKG ermög- licht und bei Fragen zu Kindesvernachlässi- gung oder -missbrauch ärztliche Ansprech- partner zur Verfügung gestellt werden.

die vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) durchgeführten Schuluntersuchungen flä- chendeckend erhalten und weiter ausge- baut werden. Durch sie kann der Gesund- heitszustand von Kindern und Jugendlichen sozialschichtübergreifend erfasst und an erforder liche Hilfsangebote weitervermittelt werden.

Kinder- und Hausärzten ausreichende Heil- mittelbudgets zur Verfügung gestellt werden, so dass in ihrer Entwicklung beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen therapeutischen Hilfen ermöglicht werden können;

Angebote der Gesundheitsförderung an Kin- dertagesstätten und Schulen weiter ausge- baut werden, so dass Kinder aller Sozial- schichten davon profitieren können.

Der 116. Deutsche Ärztetag 2103 begrüßt die im vorliegenden Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention vorgesehene Ausweitung der Kinder - untersuchungen bis zum zehnten Lebensjahr und die „Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und eine darauf abgestimmte präventions- orientierte Beratung“ (siehe Koalitionsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Prävention § 26 Abs. 1 SGB V). Dadurch können gesundheitliche Fehlent- wicklungen besser erfasst und erforderliche Inter- ventionen frühzeitiger eingeleitet und engmaschig begleitet werden.

Zur Verringerung sozialschichtbedingter gesund- heitlicher Ungleichheit bei Personen im mittleren und höheren Lebensalter spricht sich der 116.

Deutsche Ärztetag dafür aus,

Langzeitarbeitslosen im besonderen Maße Angebote zur Gesundheitsförderung und Prä- vention von Erkrankungen verfügbar zu ma- chen und sie an diese heranzuführen,

ein flächendeckendes Netz aufsuchender medizinischer Hilfen für Wohnungslose auf- zubauen, Hürden in der Versorgung mit Arz- nei- und Hilfsmitteln abzubauen und weitere sozialkompensatorische Hilfen zur Verfügung zu stellen,

dass bestehende rechtliche, finanzielle und bürokratische Hürden für eine angemesse- ne medizinische Versorgung von Menschen

ohne gesicherten Aufenthaltsstatus abge- baut werden (siehe Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethi- scher Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten [Zentrale Ethikkommission]

bei der Bundesärztekammer „Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Pa- tienten mit Migrationshintergrund“ vom 03. 05. 2013),

den ÖGD zu stärken, um auch den Patienten- gruppen eine angemessene gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen, die durch die Regelversorgung nicht mehr erreicht werden oder diese selber nicht mehr wahrnehmen können (wie z. B. psychisch Kranke, Drogen- abhängige),

dass die gesundheitlichen Ressourcen älterer Menschen gestärkt und präventive Angebote zum Erhalt ihrer Gesundheit ausgebaut wer- den. Dadurch kann ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung, Verzögerung oder Minde- rung von Pflegebedürftigkeit geleistet wer- den, die bei vielen älteren Menschen zum Verlust angesparten Vermögens und damit in die Armut führen kann.

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 begrüßt die im Koalitionsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Prävention vorgesehene Stärkung der betrieb- lichen Gesundheitsförderung sowie die Auswei- tung der bestehenden Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V auf die Erfassung und Be- wertung gesundheitlicher Risiken und Belastun- gen. Durch diese Maßnahmen können besonders belastete und präventionsferne Bevölkerungs-

gruppen besser identifiziert und entsprechend be-

raten werden.

Gesundheitliche Auswirkungen von Armut und sozialer Ungleichheit

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 hält es für erfor- derlich, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Armut und sozialer Ungleichheit wesentlich stär- kere Berücksichtigung finden, dies insbesondere in den Bereichen Prävention, Diagnostik und Therapie.

Deshalb spricht sich der 116. Deutsche Ärztetag 2013 dafür aus, Zusammenhänge zwischen Krank- heit und Armut sowie Zusammenhänge zwischen Krankheit und sozialer Ungleichheit strukturiert in die ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung zu imple- mentieren.

Des Weiteren sollen neue Präventions- und Behandlungskonzepte entwickelt werden, die der höheren Erkrankungsrate im Falle von Armut und sozialer Ungleichheit Rechnung tragen.

Begründung:

Eine Reihe epidemiologischer Studien zeigt: Das Aus- maß gesundheitlicher Störungen korreliert in einem Land sehr eng mit dem Grad an Armut und sozialer Ungleichheit. Industrienationen mit höherer Ungleich- heit bei der Einkommensverteilung schneiden bei Le- benserwartung, Säuglingssterblichkeit, Fettleibigkeit, psychischen Erkrankungen, einschließlich Alkohol- und Drogensucht und Suizidrate, sehr viel ungünsti- ger ab als Industrienationen mit weniger sozialer Ungleichheit (u. a.: Wilkinson und Pickett 2009).

Überarbeitung der (Muster-)Fort- bildungsordnung

Der 116. Deutsche Ärztetag beschließt die überar- beitete (Muster-)Fortbildungsordnung (MFO) gemäß Anlage (www.aerzteblatt.de/131178) und bittet die Landesärztekammern, diese bundeseinheitlich und zeitnah in den Kammerbereichen umzusetzen.

Novellierung der (Muster-)Fort - bildungsordnung

Die 2004 erstmalig beschlossene (Muster-)Fortbil- dungsordnung (MFO) hat sich als anwendungssi-

cher, unbürokratisch und allen Arztgruppen gleicher- maßen gerecht werdend erwiesen. Voraussetzung hierfür war der für alle Ärztinnen und Ärzte freie und gleiche Zugang zu Fortbildung und zur Fortbildungs- punkten, wesentlich basierend auf dem Gebot der Arztöffentlichkeit von Fortbildung und der freien Wahl von Fortbildungsinhalten und -methoden.

Alle Vorschläge zur Novellierung der MFO werden sich daher daran messen lassen müssen, ob sie ei- nen Beitrag dazu leisten, die oben genannten Cha- rakteristika der MFO zu erhalten bzw. zu stärken. ENTSCHLIESSUNGEN ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT III

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungs- ordnung

D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 6 . D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

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