Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 22|
30. Mai 2014 A 991 gute Gründe für beide Seiten, sichauf die gemeinsame Rahmenver- einbarung zur Novellierung der GOÄ zu einigen und diese jetzt auch umzusetzen.
Welche Signale gibt es aus der Politik, vom BMG und von den Ländern?
Die bisherigen Signale aus dem BMG sind durchaus positiv: Unter der Voraussetzung, dass auch die Beihilfe das gemeinsame Konzept der BÄK und des PKV-Verbandes zur Novellierung der GOÄ unter- stützt, besteht von dort Aussicht auf
„grünes Licht“ für die GOÄ-Re- form in dieser Legislaturperiode.
Wichtig ist jedoch, dass neben dem BMG bzw. der Bundesregie- rung auch die Mehrheit des Bun- desrates für die GOÄ-Novelle ge- wonnen werden muss. Aus diesem Grunde werden sich die BÄK und der PKV-Verband mit ihrem Kon- zept und ihrer in Aussicht stehen- den gemeinsamen Gesetzesinitiati- ve mit der Beihilfe eng abstimmen und dann gemeinsam mit der Bitte um Unterstützung an die Länder wenden.
Ohne die Unterstützung von all diesen Stellen kann die GOÄ-Re- form nicht umgesetzt werden. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir mit der GOÄ-Novelle allein durch die deutliche Steigerung der Abrech- nungssicherheit und Verständlich- keit der neuen GOÄ so viele Pro- bleme lösen können, dass wir auch im Lager der Kritiker sowie von den Trägern der Beihilfe letztend- lich die notwendige Unterstützung für die Umsetzung der GOÄ-No- velle erhalten werden.
Ihre Prognose: Wann können die Ärztin- nen und Ärzte ihre Privatleistungen nach der neuen GOÄ abrechnen?
Die Umsetzung der GOÄ-Novelle kann nicht in alleiniger Initiative der BÄK und des PKV-Verbandes gestaltet werden. Sie hängt daneben von weiteren wichtigen Faktoren, insbesondere von der Politik ab.
Deswegen wäre es vermessen, in einer Phase, in der wir noch auf den politischen Startschuss warten, be- reits Prognosen zum genauen Zeit- punkt des Zieleinlaufs zu geben.
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Die Fragen stellte Jens Flintrop.
HONORARBERICHT
Leichter Rückgang Anfang 2013
Hausärztinnen und Hausärzte verzeichnen höhere Gesamtumsätze, aber sinkende Umsätze je Fall.
I
m Vergleich des ersten Quartals 2013 mit dem Vorjahresquartal ist der Honorarumsatz je Arzt/Psycho- therapeut um 0,9 Prozent gesunken, von 52 489 auf 52 008 Euro. Je Be- handlungsfall ging der Honorarum- satz über alle Gruppen von 59,95 auf 59,67 Euro zurück (minus 0,5 Pro- zent). In Bayern war der rechneri- sche Rückgang beim Honorarumsatz je Arzt mit fünf Prozent am stärksten, in Rheinland-Pfalz das Honorarplus mit 3,2 Prozent am höchsten. Ein-nahmen aus Selektivverträgen sind in den Angaben nicht enthalten.
Die Übersicht der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) belegt auch, wie unterschiedlich die Honorarumsätze je Arzt/Psychothe- rapeut von Bundesland zu Bundes- land sind: In Mecklenburg-Vor- pommern lagen sie mit 63 767 Euro am höchsten, in Berlin mit 41 146 Euro am niedrigsten. Betrachtet man die Honorarumsätze je Be- handlungsfall, so führt Bayern mit 66,28 Euro, Thüringen bildet mit 53,29 Euro das Schlusslicht.
Im hausärztlichen Versorgungs- bereich ist der durchschnittliche Ho- norarumsatz je Arzt im ersten Quar- tal 2013 im Vergleich zum Vorjah-
resquartal um 2,3 Prozent auf 52 264 Euro gestiegen, der Umsatz je Behandlungsfall jedoch um durchschnittlich 2,3 Prozent zurück- gegangen auf 58,04 Euro. „Trotz leicht gestiegenem Honorarumsatz- volumen dominiert in den meisten KV-Bezirken der Anstieg der Be- handlungsfallzahlen (plus 5,2 Pro- zent im Bundesdurchschnitt), der zum Teil auf die weggefallene ,Praxisgebühr‘ zurückzuführen sein dürfte“, heißt es im Honorarbericht.
Was den fachärztlichen Versor- gungsbereich anbelangt, zu dem auch die Gruppe der ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeu- ten zählt, so ist der Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im Ver- gleich zum ersten Vorjahresquartal 2012 im Folgejahr um 2,6 Prozent zurückgegangen auf 50 035 Euro.
Im gleichen Zeitraum stieg der Ho- norarumsatz je Behandlungsfall auf 1,2 Prozent (65,02 Euro).
Über regionale Unterschiede im Leistungsspektrum der Haus- und Fachärzte sowie Unterschiede bei der Menge der behandelten Patien- ten gibt der Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung keine Auskunft. Der Über- schuss je Arzt/Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit lag nach Angaben der KBV im ersten Quartal 2013 bei durchschnittlich 27 431 Euro (minus 0,9 Prozent).
Die Spanne reicht von 13 453 Euro bei den ärztlichen und Psycho- logischen Psychotherapeuten und 21 168 Euro bei den Neurologen über 42 815 Euro bei den Gastroen- terologen bis zu 52 930 Euro bei den Hämatologen/Onkologen. Für einige Gruppen, wie zum Beispiel die Nephrologen, liegen keine aus- reichenden Angaben vor.
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Sabine Rieser Regionale Un-
terschiede, Ana- lyse von Honorar- umsätzen je Be- handlungsfall für
einzelne Arzt- gruppen und mehr im aktuel-
len Honorarbe- richt: www.aerz teblatt.de/14988