• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "GOÄ-Novelle: Vor der Entscheidung" (08.05.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "GOÄ-Novelle: Vor der Entscheidung" (08.05.1992)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AKTUELLE POLITIK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

N

ach der Ankündigung des Bundesministeriums für Ge- sundheit soll versucht wer- den, die von der Bundesärztekam- mer seit mehreren Jahren geforderte Aktualisierung des Gebührenver- zeichnisses zur Amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) in ei- nem ersten großen Teilschritt noch in diesem Jahr in das Verordnungs- verfahren einzubringen. Es ist beab- sichtigt, die Novelle Anfang 1993 in Kraft treten zu lassen.

Das zur Zeit geltende Leistungs- verzeichnis ist seit der Novelle im Jahr 1982 fast unverändert geblie- ben. Mit der zum 1. Juli 1988 in Kraft getretenen 3. Änderungsverordnung zur GOA sind lediglich einige neuar- tige Leistungen aus dem Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundes- ärztekammer in die GOA übernom- men und im Zuge der Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) der Abschnitt Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie neu gestaltet worden.

Bereits damals hatte der für die GOÄ zuständige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zugesagt, nahtlos eine Aktualisierung des Lei- stungsverzeichnisses anzuschließen.

Dabei wurde eine schrittweise Aktua- lisierung in Aussicht gestellt, da eine Gesamtnovelle aus der damaligen Sicht zu viel Zeit in Anspruch ge- nommen hätte.

Gewählt für den ersten Schritt wurden die Kapitel „Grundleistun- gen und allgemeine Leistungen",

„Intensivmedizin", „Geburtshilfe und Gynäkologie", „Augenheilkun- de", „HNO-Heilkunde", „Urologie",

„Chirurgie/Orthopädie", „Laborato- riumsuntersuchungen", „Strahlen- diagnostik, Kontrastmitteleinbrin- gungen, Anwendung radioaktiver Stoffe, Strahlentherapie, Magnet- feld-Resonanz-Tomographie" sowie gegebenenfalls auch Leistungen der

„Naturheilkunde".

Die Bundesärztekammer hatte bereits im Jahr 1985 mit ihrer Stel- lungnahme zum Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur GOA '82 ei- ne Vielzahl von Anderungs- und Er- gänzungswünschen angemeldet. Auf- grund der Ankündigung des Bundes- arbeitsministers im Jahr 1988 hat die Bundesärztekammer die relevanten

Berufsverbände und Fachgesellschaf- ten gebeten, die aus ihrer Sicht not- wendigen Änderungen und Weiter- entwicklungen mitzuteilen. In einer Vielzahl von Beratungen des von der Gebührenordnungskommission der Bundesärztekammer eingesetzten Arbeitsausschusses und der Gebüh- renordnungsgremien wurden die ein- gegangenen Vorschläge geprüft und in einem Konzept zusammengefaßt.

Die abgeschlossenen Kapitel wurden dem Bundesarbeitsministerium im Laufe des Jahres 1989 bis zum Früh- jahr 1990 insgesamt zugeleitet.

Die Bundesärztekammer hat sich intensiv darum bemüht, nach diesen umfangreichen Vorarbeiten die Novellierung eines Teils des Lei- stungsverzeichnisses noch in der Le- gislaturperiode 1986/90 in das Ver- ordnungsverfahren einzubringen.

Dies ist gescheitert, weil das Bundes- arbeitsministerium aufgrund vom Verband der Privaten Krankenversi- cherung e.V. (PKV) zur Verfügung gestellter Abrechnungsdaten eine zu starke Ausgabendynamik der neu eingebrachten Leistungen befürchte- te und vor allem als Kompensation auf einer Abwertung insbesondere der ärztlichen Leistungen mit hohem Sachkostenanteil bestand. Die hier- gegen gerichteten erheblichen Ein- wände und Proteste der Arzteschaft führten zu einer unerfreulichen Dis- kussion. Die notwendige Zeit für die Einbringung einer Verordnung noch in der alten (11.) Legislaturperiode war damit vertan.

Kostenneutralität nicht zu machen

Die Bundesärztekammer hat ih- re Position, wonach eine Weiterent- wicklung des Leistungsverzeichnisses mit der Einführung neuer und not-

wendigerweise auch kostenintensive- rer Leistungen nicht kostenneutral durchgeführt werden kann, stets be- tont — nach Wechsel der Zuständig- keit des Ministeriums auch gegen- über der Bundesgesundheitsministe- rin Gerda Hasselfeldt.

Vereinbart wurde eine Zusam- menarbeit bei der Beurteilung der fi- nanziellen Auswirkungen der Bun- desärztekammer-Vorschläge unter Hinzuziehung der Beratungsgesell- schaft für angewandte Systemfor- schung (BASYS), Augsburg. BASYS hatte noch im Auftrag des Bundesar- beitsministeriums ein Gutachten über die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Bundesärzte- kammer erstellt und im März 1991 in endgültiger Fassung vorgelegt (im September zugestellt).

Beratung mit Sachverständigen

Ergebnis der Berechnungen war, daß die Vorschläge zu Ausgabenstei- gerungen in Höhe von rund 20 Pro- zent führen sollen.

Von September 1991 bis Januar 1992 wurde in 14 Beratungen, ge- meinsam mit den Sachverständigen der Fachgebiete, eine Analyse der Kostenauswirkungen vorgenommen Dabei wurden die Umschlüsselungs- annahmen des Instituts BASYS in einer großen Zahl von Fällen korri- giert.

In der Beurteilung durch die Fachvertreter wurde besonders kri- tisch angemerkt, daß eine direkte Auseinandersetzung mit den von BASYS für die Erstellung von Alter- nativvorschlägen beauftragten Gut- achtern

nicht möglich war.

Die Bun- desärztekammer hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme einge- hend mit dem Gutachten auseinan-

GOÄ-Novelle:

Vor der Entscheidung

Inflationsausgleich und Aktualisierung überfällig

Dt. Ärztebl. 89, Heft 19, 8. Mai 1992 (19) A1-1691

(2)

Weiterbildung: Diskussionsfähige Vorlage für den 95. Deutschen Ärztetag in Köln

dergesetzt. Daraufhin wurde durch das Bundesministerium für Gesund- heit eine erneute Berechnung in Auftrag gegeben, die jedoch noch nicht vorliegt.

In der politischen Diskussion gibt es insoweit Übereinstimmung, als die Anpassung des Leistungsver- zeichnisses an den medizinischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung überfällig ist und des- wegen unverzüglich auf den Weg ge- bracht werden muß. Einvernehmen besteht auch bei der Notwendigkeit, die ärztlichen Grundleistungen strukturell höher zu bewerten und krankenhaustypische Leistungen ei- ner Neubewertung zu unterziehen.

Die hier dargestellte Genese ei- ner Novellierung von Teilen des Lei- stungsverzeichnisses der GOA un- terstreicht die Schwierigkeiten, unter denen heute Änderungen der Ge- bührenordnungen leiden. Insbeson- dere der wachsende politische Druck von Beihilfeträgern und der privater Krankenversicherung (PKV) auf die Wahrung der Kosten- und Ausga- benneutralität erschwert jede Bemü- hung um eine sinnvolle Weiterent- wicklung des Leistungsverzeichnis- ses. Kaum ein anderer Beruf hat bei der Weiterentwicklung und Anpas- sung seiner Honorare und Vergütun- gen mit solchen Problemen zu kämp- fen!

Bedingt durch den langen Zeit- ablauf kann aus der Sicht der Ärzte- schaft jetzt nicht lediglich eine Mo- dernisierung des Leistungsverzeich- nisses zur Diskussion stehen. Es muß vielmehr auch ein Inflationsaus- gleich durch Punktwertanhebung vorgenommen werden. Die Brutto- lohn- und -gehaltssummen sind seit der letzten Anpassung des Punkt- wertes im Jahr 1988 erneut um weit über 20 Prozent angestiegen. Ärzte haben in dieser Zeit vergleichbare Ausgabensteigerungen hinnehmen müssen, die durch eine (überfällige) GOÄ-Novelle berücksichtigt werden müssen.

Renate Hess,

Bundesärztekammer, Köln

Am 19. Juni 1991 begannen die Vorbereitungen für die Ausarbei- tung einer neuen Musterweiterbil- dungsordnung im Ausschuß „Arztli- ehe Weiterbildung" der Bundesärz- tekammer, nachdem der 94. Deut- sche Ärztetag in Hamburg eine erste Diskussion geführt hatte.

Jetzt, knapp elf Monate später, ist dieses 284 Schreibmaschinensei- ten umfassende Werk fertiggestellt.

Der am 12. Mai in Köln beginnende 95. Deutsche Ärztetag hat eine zu- mindest diskussionsfähige Vorlage.

Zunächst wurden Grundlinien festgelegt und ein genauer Zeitplan aufgestellt, nach welchem in acht Etappen die Diskussion mit den Be- teiligten und Interessierten ablaufen sollte, damit der Vorstand der Bun- desärztekammer am 10. April 1992 der Ärztetagsvorlage den letzten Schliff geben konnte.

Über 40 Gespräche mit wissen- schaftlichen Gesellschaften und Be- rufsverbänden sind geführt worden, mehr als 1600 Briefe sind zu lesen und zu bewerten gewesen, nahezu 20 Präsentationen der Überlegungen des Weiterbildungsausschusses und des Vorstandes der Bundesärzte- kammer sind auf Verbands- und Kammerebene in den verschiedenen Bundesländern abgehalten worden.

Diese Verfahrensweise wurde gewählt, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Mitwir- kungsmöglichkeit aller Sachverstän- digen und Interessierten zu gewähr- leisten.

Bildungsordnung oder auch Regelung der Berufsausübung?

Die Erfahrungen der letzten Wochen bestätigen die Richtigkeit des Vorgehens. Bis auf eine haben alle Ärztekammern signalisiert, daß sie das Konzept grundsätzlich akzep- tieren, was nicht ausschließt, daß die eine oder andere mehr oder weniger gewichtige Änderung vorgenommen wird.

Zu Beginn der Ärztetagsdebatte zu diesem Thema soll es zunächst ei-

ne Aussprache über die Grundsätze und die berufspolitische Bedeutung der Weiterbildungsordnung geben;

mehrere Meinungen über ihre heuti- ge und künftige Funktion haben sich nämlich in den letzten Wochen und Monaten herausgebildet. Ist sie nur eine Bildungsordnung oder nicht doch mittlerweile mehr, etwa eine Berufsausübungs-Regelungsordnung und ein Instrument der Qualitätssi- cherung ärztlicher Berufsausübung?

Erst wenn hierüber und über weitere Grundsatzfragen eine Mei- nungsbildung stattgefunden hat, soll die Detaildiskussion der Paragra- phen des allgemeinen Teils und der vorgeschlagenen Bezeichnungen im speziellen Teil folgen.

Neue Gebiete, Teilgebiete und Bereiche

Der Ärztetag kann durch Dis- kussion und Abstimmungen eine neue Musterweiterbildungsordnung verabschieden, wenn er es will. Die Vorlage des Vorstandes ist so ausdif- ferenziert, daß der Wunsch nach zu- sätzlichen Einführungen von Be- zeichnungen nur sehr gering ausge- prägt sein dürfte. Eher wird die Re- duktion von Neueinführungen von Bezeichnungen gewünscht werden.

Mit Absicht haben die Weiterbil- dungsgremien fast alle aus der Ent- wicklung der medizinischen Wissen- schaft und dem Versorgungsauftrag der Bevölkerung begründeten An- träge in den Entwurf aufgenommen, um die Entscheidung dem Ärztetag zu überlassen. Ausgenommen wur- den nur solche Vorschläge, die in der Vorbereitungsphase nicht mehr aus- reichend diskutiert werden konnten oder bei denen ein einigermaßen sta- biler Konsens unter den Sachver- ständigen und Beteiligten nicht zu erreichen war.

Welche neuen Gebiets-, Teilge- biets-, (Schwerpunkts-) und Be- reichsbezeichnungen sollen nach der Vorstellung des Vorstandes der Bundesärztekammer diskutiert wer- den?

I

Inflationsausgleich

erforderlich!

A1-1692 (20) Dt. Ärztebl. 89, Heft 19, 8. Mai 1992

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

nicht möglich. Im Einzelfall müssen die erbrachten ärztlichen Leistungen nach den Grundsätzen der GOÄ durch den Arzt liquidierbar bleiben. Die GOÄ ist die alleinige

Ärztinnen und Ärzte haben dies auch durch ihre vollständige Teil- nahme an den Projekten zur externen Qualitätssicherung in unserem Kammerbereich (ÄK Nordrhein) unter Be-

Noch etwas aber macht uns dem Spendenaufruf Dör- ners gegenüber reserviert: In der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nerven- heilkunde (DGPN)

Der Ärzteschaft werden fer- ner erhebliche Opfer abverlangt durch Restriktionen bei der Delegati- on, insbesondere wahlärztlicher Lei- stungen — ohne Rücksicht auf die er-

Die stärke- re Betonung des Grundsatzes der höchstpersönlichen Leistungserbrin- gung des Chefarztes, die unter ande- rem auch von der PKV gewünscht wird, muß zur Folge haben, daß der

Eine etwa 40 prozentige Anhebung wird die hausärztliche Versorgung stärken, gleichzeitig aber auch für andere Arztgruppen eine bessere Bewertung gesprächsintensi- ver

Die Ärzteschaft muß es als ei- nen Verstoß gegen das Gerechtig- keits- und Gleichheitsprinzip wer- ten, wenn die Rechtsanwälte, Ge- richtsvollzieher, Sachverständigen und Zeugen

(„Höchstsatz") auf das 1,5fache beziehungsweise 2fache, die Ein- schränkung der Abdingbarkeit (nach § 2 GOÄ) auf Leistungen einzig der „Luxusmedizin" und