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Archiv "FDP: Das gegliederte System stärken" (12.02.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung ,,Strukturreformgesetz''

steuerung auf der mittleren Ebe- ne" die Prinzipien des "Bayern- Vertrages" auf andere Bereiche auszudehnen. Ein besonderes Problem sieht man in der drohen- den Ärzteschwemme: Bei indivi- duell sinkenden · Einkommen könnten die Ärzte versuchen, ihr Leistungsangebot auszudehnen.

Eine eigene Tagung vor allem mit Juristen soll klären, ob sich dies im Bildungs- oder im Berufsbe- reich steuern läßt.

Längerfristig schlägt die CSU vor, in der Gesetzlichen Krankenversi- cherung zum Kostenerstattungs- prinzip überzugehen, im ambulan- ten Bereich bei der Einzellei- stungsvergütung zu bleiben und im stationären Bereich Anreize für eine größere Wirtschaftlichkeit zu schaffen, vor allem durch die Ein- führung degressiver Pflegesätze.

Und ebenfalls längerfristig wird vorgeschlagen, das Versiche- rungsprinzip auch dadurch wieder zu stärken, daß man den Kreis der Leistungsempfänger eingrenzt.

Bei dem heutigen Einkommensni- veau sei es nicht mehr einzuse- hen, daß es eine Versicherungs- pflichtgrenze nur für Angestellte, nicht aber auch für Arbeiter gibt.

Dr. Faltlhauser betrachtete es als denkbar, daß man den Kreis der Pflichtversicherten von den heuti- gen mehr als 90 Prozent der Be- völkerung wieder auf etwa 70 Pro- zent reduziert.

Auffälliger Wert wurde bei beiden Veranstaltungen darauf gelegt, daß auch andere politische Grup- pen diesen Vorschlägen durchaus zustimmen könnten (Beske:

"Nach ihren Festtagsreden zu ur- teilen, eigentlich fast alle"). Der Haupt-Adressat für diese Winke wurde denn auch in München deutlich beim Namen genannt- er heißt natürlich FDP. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung:

die CSU will die von der FDP frü- her einmal vorgeschlagenen

"Wahltarife" nicht übernehmen, weil sie nicht mit dem Prinzip der Solidargemeinschaft zu vereinba- ren seien.

G.

Burkart

FDP: Das gegliederte System stärken

..,. Der kleinere Koalitionspartner des Regierungsbündnisses, die FDP, hat noch vor Fertigstellung eines Vor-Referentenentwurfs ei- nes "Strukturreformgesetzes" sei- nen Anspruch angemeldet, die Ge- setzesnovelle von Anfang an mit- bestimmen zu wollen. Der sozial- politische Experte der FDP-Bun- destagsfraktion, Hansheinrich Schmidt (Kempten), hat einen ent- sprechenden Vorstoß bei Bundes- minister Dr. Herbert Ehrenberg unternommen, rechtzeitig über die Absichten und Grundzüge des vorbereiteten Reformwerks unter- richtet zu werden.

Offenbar sind es die FDP und füh- rende Sozialpolitiker dieser Partei leid, mit vorfabrizierten und ent- sprechend unausgewogenen Re- ferentenentwürfen überrascht zu werden. Nicht noch einmal wollen sie die Rolle übernehmen, in letz- ter Sekunde der parlamentari- schen Beratung die systemverän- dernden Elemente aus den Ge- setzentwürfen herauszukatapul- tieren (wenn ihnen auch dafür Lob und Beifall nachträglich gezollt worden sind).

Sowohl anläßlich einer Klausurta- gung des Bundesfachausschus- ses "Soziales, Jugend, Familie und Gesundheit" seiner Partei (am 15. und 16. Januar) als auch in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 21. Januar umriß Schmidt-Kempten {der zugleich Vorsitzender des Arbeitskreises Sozialpolitik seiner Partei ist) eini- ge liberale Essentials zur geplan- ten "Strukturreform '84":

Kein Pakt

mit Vereinheitlichern

Für den FDP-Politiker steht die Er- haltung und Stabilisierung des ge- gliederten Systems der Gesund- heitssicherung, in dem auch die private Krankenversicherung (PKV) ihren angestammten Platz

behalten soll, ebenso wie die Stär- kung der sozialen Selbstverwal- tung im Vordergrund einer auch von der FDP mitgetragenen Struk- turreform.

Einen weitgehenden, die Kassen- arten übergreifenden Finanzaus- gleich lehnt Schmidt entschieden ab. Eine Einheitsversicherung oder gar einen staatlichen Ge- sundheitsdienst werde es mit der FDP nicht geben, betonte Schmidt.

Dagegen sollte überlegt werden, wie zielgerechte Maßnahmen die angeblich "starre Trennung zwi- schen ambulantem und stationä- rem Sektor" überwinden können und Rationalisierungsreserven durch grundsätzliche System- umstellungen (etwa in der Kran- kenhausfinanzierung oder im Lei- stungssystem) ausgeschöpft wer- den können.

Der FDP-Politiker befürwortet an- dererseits Systemkorrekturen zu- gunsten einer verstärkten Einbe- ziehung der Eigenverantwortung des einzelnen.

..,. Ziel der Strukturreform aus libe- raler Sicht werde es sein, das lei- stungsfähige System zu tragbaren Beitragssätzen zu erhalten. Nur solche Maßnahmen seien akzepta- bel, die zur Kostendämpfung bei- trügen, nicht aber solche, die sy- stemverändernd wirken.

Die FDP fordert Initiativen der Selbstverwaltung, um in allen Be- reichen des Gesundheitswesens Kosten-Nutzen-Rechnungen als Entscheidungshilfen einzusetzen.

Einen über den bestehenden Rentnerausgleich hinausgehen- den Finanzausgleich wertet der FDP-Politiker als einen weiteren Schritt zu einer "teureren und schlechteren Einheitsversiche- rung".

Auch für den Krankenhausbereich sollte die Sicherstellung der sta- tionären Versorgung stärker durch Krankenhausträger und Krankenkassen beeinflußt werden 22 Heft 6 vom 12. Februar 1982 79. Jahrgang DEUI'SCHES ARZTEBLATT Ausgabe AlB

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,,Strukturreformgesetz''

als durch die Länderbürokratie.

Darüber hinaus sollten die oftmals

"prestigebedingten Abgrenzun-

gen" der drei traditionellen Sekto-

ren abgebaut und durch verschie- dene fließende Übergänge aufge- lockert werden. Gerade hier ver- mutet der FDP-Politiker Manö- vriermasse und Rationalisierungs- reserven.

Gleiche

Wettbewerbschancen

Die "Strukturreform '84" soll für alle Krankenkassen gleiche Wett- bewerbschancen schaffen. Dabei solle nach Schmidts Darlegungen die bei den Ersatzkassen beste- henden Möglichkeiten auch den RVO-Kassen eingeräumt werden.

Risikounterschiede sollten da- durch abgebaut werden, daß die bisherige gesetzliche Zuordnung bestimmter (schlechter) Risiko- gruppen durch eine allgemeine Zugangsregelung für alle Kassen abgelöst wird.

Wie im FDP-Gesundheitspro- gramm von 1976 werden auch heute Modelle zur Direktbeteili- gung der Versicherten und Mög- lichkeiten, das System transparen- ter zu gestalten, befürwortet. Dazu zählt Schmidt ausdrücklich auch Modellversuche zur Erprobung ei- nes Kostenerstattungssystems. Im Arzneimittelbereich müsse der verschreibende Arzt die Möglich- keit erhalten, durch Kostenverglei- che die von der RVO vorgeschrie- bene wirtschaftliche Verord- nungsweise durchführen zu kön- nen. Von einer erneuten Anhe- bung oder gar Auflösung der Bei- tragsbemessungsgrenze will die FDP nichts wissen.

Wer nicht den Weg der Vereinheit- licher gehen wolle, müsse daran interessiert sein, daß die Beitrags- unterschiede zwischen den einzel- nen Kassen nicht zu sehr ausein- anderklaffen. Die beste Strukturre- form sei die, die das gegliederte System und die Selbstverwaltung stärkt, aber auch es dauerhaft fi- nanzierbar erhält. HC

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Von einer ersatzlosen Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutz- impfung wird dringend abgeraten

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Ge- setzes über die Pockenschutzimp- fung (Bundestagsdrucksache 9/

524) aufgrundder Beratungen des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer am 4. De- zember 1981 und aufgrund der Empfehlungen eines von diesem einberufenen Arbeitskreises von Sachverständigen am 16. Dezem- ber 1981 wie folgt Stellung ge- nommen:

..,. Von einer ersatzlosen Aufhe- bung des Gesetzes über die Pok- kenschutzimpfung vom 18. Mai 1976 wird dringend abgeraten. Ei- ne Neufassung dieses Gesetzes ist dringlich geboten.

Begründung

Trotz der Feststellung der Weltge- sundheitsorganisation vom Mai 1980, wonach die Pocken weltweit ausgerottet wären, trägt die WHO selbst dem Umstand Rechnung, daß nach wie vor Zweifel darüber bestehen, ob damit endgültig ein stabiler Zustand erreicht worden ist,

C> indem sie durch ständige Be- obachtungskomitees die Entwick- lung observiert und

C> indem sie eine hohe Impfstoff- reserve (200 Millionen lmpfdosen) eingelagert hält.

Es wird nicht ausgeschlossen, daß in entlegenen Gebieten Asiens und Afrikas auch beim Menschen noch Pockenerreger existieren, auch wenn in den letzten Jahren

Verdachtsmeldungen über das Vorkommen von Variola-Viren beim Menschen nicht bestätigt werden konnten. Ferner ist unbe- stritten, daß in Laboratorien noch mit Pockenerregern gearbeitet wird. Ein spontanes Wiederaufle- ben der Pocken mit Infektionsge- fahr für die Allgemeinheit ist daher nicht auszuschließen.

Darüber hinaus ist bekannt, daß sowohl in Ländern der dritten Welt als auch in osteuropäischen Staa- ten nach wie vor große Bevölke- rungsgruppen schutzgeimpft wer- den. Dies kann als Hinweis dafür gelten, daß in diesen Ländern die Infektionsgefahr durch Pocken als noch keineswegs gebannt angese- hen wird.

Die Folgen

eines ersatzlosen Fortfalls des Gesetzes

Bei ersatzlosem Fortfall des "Ge- setzes über die Pockenschutzimp-

fung" würden die aus § 14 des

Bundesseuchengesetzes herzulei- tenden Maßnahmen nicht ausrei- chen, um die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich wirkungsvoll ge- gen Pocken zu schützen und Er- krankte gegebenenfalls zu behan- deln,

C> weil eine hinreichende Herstel-

lung, Beschaffung und Bevorra- tung mit Impfstoff auch aufgrund des § 14 des Bundesseuchenge- setzes nicht mehr gewährleistet werden kann, da die bisherigen Landesimpfanstalten ausnahms- los ihre Pockenimpfstoffproduk- tion eingestellt haben; C>

Ausgabe AlB DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 6 vom 12. Februar 1982 23

Referenzen

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