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Auffallend ist, dass diese Vogelarten erst in den letzten zehn Jahren stark dezimiert wurden und in grossen Gebieten des Berner Oberlandes nun gar nicht mehr existieren

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I 101/2003 VOL 12. Mai 2004 43C

Interpellation

1411 Kunz, Diemtigen (GFL)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 14.04.2003

Stirbt der Auerhahn aus?

Gemäss Beobachtungen und Angaben der Wildhüter ist das Auerwild (Auerhahn und Auerhennen) in weiten Teilen des Berner Alpenraums stark vom Aussterben bedroht. In Gebieten (Simmental und Diemtigtal), in welchen die Tiere noch bis vor ein paar Jahren beobachtet werden konnten, ist anzunehmen, dass sie bereits ausgestorben sind. Ebenfalls ist das Haselwild (Haselhahn und Haselhuhn) vom selben Schicksal bedroht.

Die beiden Vogelarten sind Bodenbrüter und gehören zu den wertvollsten Vogelarten in unserem Alpengebiet. Ihr Aussterben würde einen grossen Verlust für die Artenvielfalt und die Natur bedeuten.

Auffallend ist, dass diese Vogelarten erst in den letzten zehn Jahren stark dezimiert wurden und in grossen Gebieten des Berner Oberlandes nun gar nicht mehr existieren.

Daher bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

- Wird dem drohenden Aussterben dieser Vogelarten Beachtung geschenkt?

- Gibt es Erklärungen für das Aussterben?

- Können Massnahmen getroffen werden um das völlige Aussterben zu verhindern?

- Wäre eine Wiederansiedlung in den Gebieten, in welchen er während der letzten Jahre bereits verschwunden ist, möglich?

- Wie könnte in Zukunft ein besserer Schutz erreicht werden?

Antwort des Regierungsrates

Das Auerhuhn ist bedroht und steht in jeder „Roten Liste der gefährdeten und seltenen Vogelarten der Schweiz“, seit 1977 die erste Fassung publiziert wurde.

In der 2001 erschienenen neuen „Liste der Schweizer Brutvögel mit Gefährdungsgrad in den einzelnen Regionen“ gilt das Auerhuhn in der Schweiz als stark gefährdet. Während 1970 in der Schweiz noch mindestens 1100 Hähne balzten, wurden 15 Jahre später der Frühlingsbestand bloss noch auf 550 bis 650 Hähne geschätzt. Zudem ist das Verbreitungsgebiet geschrumpft. Um 1900 stiess das Auerhuhn bis in die grossen Wälder des Mittelandes vor. Heute existieren nur noch wenige Restvorkommen im Napfgebiet, im Berner Jura, im waadtländischen Hochjura, in den Berner-, Luzerner- und in den Schwyzer Voralpen sowie im Toggenburg und im Engadin.

Besonders kritisch ist die Situation der wenigen noch verbliebenen Populationen des Mittellandes, aber auch im angrenzenden Nordjura und in einzelnen Bereichen der nördlichen Voralpen. Wie in der gesamten Schweiz sind die Individuenzahlen der

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Restbestände abnehmend und somit auch im Kanton Bern die Tendenz der Populationsgrössen klar rückläufig.

Die Situation des ebenfalls waldbewohnenden Haselhuhns ist hinsichtlich der Bestände sowie der Gesamtproblematik mit derjenigen des Auerhuhns vergleichbar. Das Haselhuhn ist somit in seinem Fortbestand ebenfalls bedroht und steht auf der Liste der Schweizer Brutvögel mit Gefährdungsgrad verletzlich.

Das Auerhuhn steht gesamtschweizerisch unter Schutz und wird seit 1971 nicht mehr bejagt. Die eidgenössische Jagdstatistik weist letztmals für das Jahr 1970 den Abschuss von Auerhähnen aus (NE, VD), wobei die Jagd zweifelsohne nicht der Hauptgrund für den Bestandesrückgang in der Schweiz war. Im Kanton Bern wird das Auerhuhn seit den fünfziger Jahren nicht mehr bejagt.

Die Fragen des Interpellanten werden wie folgt beantwortet:

1. 1988 beauftragte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL die Schweizerische Vogelwarte Sempach mit der Durchführung eines Auerhuhn- Schutzprojektes. Es geht darum, auf waldbauliche Massnahmen und forstliche Erschliessungen Einfluss zu nehmen und Förster und Waldbesitzer über die

Lebensraumansprüche des Auerhuhns zu informieren. Im Zentrum dieses Projektes steht die Beratung von Forstämtern, Naturschutzorganisationen und Privaten.

Daneben werden auch neue Erkenntnisse über die Habitatsansprüche des Auerhuhns gewonnen, indem in gut besiedelten Lebensräumen die Waldstruktur detailliert erfasst und die Habitatseignung analysiert wird. Parallel dazu sollen die Erfolgskontrolle und die Revision bzw. Ergänzung des Auerhuhn-Inventars von 1985 nachgeführt werden. In diesem Rahmen entstand auch ein ausführliches Merkblatt „Waldwirtschaft und Auerhuhn“.

Der Kanton Bern ist sich der Verantwortung für diese Indikatorart bewusst und unterstützt und begleitet das Auerhuhn-Schutzprojekt in enger Zusammenarbeit mir der Vogelwarte Sempach und dem Buwal. In sensiblen Lebensräumen mit

möglichem Vorkommen des Auerhuhns wird jeweils vom LANAT bei Neuerschliessungen auf die Problematik des störempfindlichen Auerhuhns hingewiesen.

2. Für den Rückgang des Auerhuhns sind zahlreiche Faktoren verantwortlich. Oft wird die Abnahme der Bestände mit schlechtem Wetter begründet. Strenge Winter, viel Regen und Kälteeinbrüche - namentlich in der Fortpflanzungsperiode - können in der Tat zu sinkender Fitness der Adulttiere und zum Tod von Küken führen.

Witterungseinflüsse tragen allerdings wohl zu kurzzeitigen Schwankungen des Bestands, nicht aber zur langfristigen Abnahme der Auerhuhnpopulation bei.

Wesentlich mehr ins Gewicht fallen waldbauliche Massnahmen, die den

Ansprüchen des Auerhuhns nicht Rechnung tragen. Weitere Rückgangsursachen sind die zahlreichen durch Menschen verursachten Störungsformen, wobei vor allem die zunehmenden Beunruhigungen unserer Wälder im Vordergrund stehen.

Ein sehr dichtes, oftmals noch zunehmendes Strassen- und Wegnetz, Wanderer, Variantenskifahrer, Mountain-Biker, OL-Läufe, Gleitschirm- und Hängegleiter, Pilz- und Beerensammler, Naturfotografen und andere tragen zur Beeinträchtigung und zur Verminderung der nutzbaren Lebensräume bei. Die natürlichen Feinde wie Fuchs, Marder, Luchs und Habicht stellen für eine gesunde, starke

Auerhuhnpopulation keine Gefahr dar.

3. Auf Grund der oben genannten Rückgangsursachen drängen sich Massnahmen vor allem in diesen Bereichen auf. Sie sollen der Schrumpfung der Teilpopulationen entgegenwirken und schliesslich zu einer Stabilisierung, im besten Fall sogar zu einer Erholung der Bestände führen können.

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- Waldbauliche Massnahmen: Überführung der heute oftmals dunklen, eintönigen Bergwälder in reich strukturierte, aufgelockerte und artenreiche Wälder mit stufigem Aufbau, Schaffen von Flugschneisen, Aufkommen lassen von Zwergstrauchschichten mit hohem Beerenanteil, Erhöhung des Alt- und Totholzanteils, konsequentes fernhalten von unberechtigtem Verkehr auf Walderschliessungen.

- Verminderung bzw. Eliminierung von Störungen: Information zur Situation der Fauna, Vereinbarungen mit Nutzungsgruppen und Lenkung der Sport- und Freizeitaktivitäten stehen hierbei im Vordergrund. So hat zum Beispiel als erste organisierte Gruppe von Waldbenutzern der Schweizerische Orientierungslauf-Verband Einschränkungen zum Schutz des Auerhuhns akzeptiert. Eine Reihe von OL-Karten tragen Aufdrucke mit Sperrgebieten, oder die Laufkarten werden nur zwischen Anfang August und Ende

November zur Benützung freigegeben. Im Rahmen von Ortsplanungen können Gebiete ausgeschieden werden, in denen ein Wegegebot für Wandernde, eine Hundeanleinpflicht oder ein Pilzsammelverbot zu bestimmten Jahreszeiten verfügt werden.

Überflugsbeschränkungen für Hängegleiter sind ebenso denkbar wie das Ausscheiden von Sperrgebieten für das Abseitsskifahren oder

Schneeschuhlaufen.

4. Auerhuhnschutz erfordert Geduld, denn er besteht aus beharrlicher Kleinarbeit.

Erfolge von Lebensraumverbesserungs-Massnahmen stellen sich nicht sofort ein.

So ist der Gedanke nahe liegend, mit Aussetzungen von Auerhühnern könnten die Restpopulationen gestützt oder gar neue Bestände gegründet werden. Eine

Aussetzung hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Ursachen für die Gefährdung oder für das Verschwinden des Auerhuhns vorgängig beseitigt werden.

Diese Bedingung ist für fast alle ehemaligen und heutigen Auerhuhn-Lebensräume nicht erfüllt. Im Weiteren ist das Einbringen von Tieren einer anderen Rasse in eine bestehende Population äusserst problematisch. Fremde Auerhühner sind genetisch verschieden von den ortsansässigen Tieren und den standörtlichen Verhältnissen unter Umständen schlecht angepasst. Restpopulationen könnten daher mit solchen als “Blutauffrischung” bezeichneten Massnahmen gar zusätzlich gefährdet werden.

Daher müssten Aussetzungsaktionen auf diese Probleme minutiös Rücksicht nehmen. Angesichts der dramatischen Situation müssen nun zuerst die habitatsspezifischen Voraussetzungen geschaffen und langfristig gesichert werden, bevor Aussetzungen diskutiert und schliesslich auch realisiert werden könnten.

Aussetzungen von geschützten Wildtieren benötigen zudem nach Art. 9 Abs. 1b des Eidgenössischen Jagdgesetzes eine Bewilligung des Bundes, wobei diese nach Art.

8 Abs. 3 a/c der Eidgenössischen Jagdverordnung nur erteilt werden kann, wenn a) ein genügend grosser artspezifisch geeigneter Lebensraum vorhanden ist und b) weder Nachteile für die Erhaltung der Artenvielfalt noch für die genetische Eigenart der betreffenden Tierart zu befürchten sind.

5. Hierzu finden sich in Punkt 3 unter Massnahmen und in Punkt 4 bereits die wichtigsten Angaben. Damit die Umsetzung der Massnahmen zu Gunsten des Auerhuhns eine Chance hat, muss die Zusammenarbeit mit allen Betroffenen als Basis dienen. Die verschiedenen Ansprüche an unsere Umwelt führen unweigerlich zu Konflikten und können nur in enger Zusammenarbeit soweit gemildert werden, dass alle Bedürfnisse so weit als möglich befriedigt werden können. Ob dies gelingt, hängt in erster Linie von der gegenseitigen Akzeptanz, dem Respekt der Fauna gegenüber und einer konsequenten Bereitschaft aller zur Lösungsfindung ab. Dies bedingt auch das Zurückstellen von Partikularinteressen zu Gunsten des Erhalts einer der faszinierendsten und zugleich gefährdetsten einheimischen Wildtierarten - dem Auerhuhn.

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An den Grossen Rat

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