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Im VAP Bericht wird auch aufgezeigt, dass in den letzten Jahren immer mehr Pflegestellen abgebaut wurden

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M 093/2003 GEF 28. Mai 2003 44C

Motion 1476 Kempf Schluchter, Reichenbach (SP)

und weitere

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 07.04.2003

Sofortige Aufstockung der diplomierten Pflegestellen aufgrund der Erkenntnisse aus der VAP-Studie

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine gezielte Aufstockung der Stellenpläne für diplomierte Pflegende wie sie im Bericht „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich (VAP)“aufgezeigt wurden ab dem 1.Januar 04 zu bewilligen und umzusetzen.

Begründung:

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) und dem Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o) beauftragt, im Rahmen des Projekts „VAP“ (Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich) eine breit angelegte Untersuchung durchzuführen, deren Ziel die Erfassung der Arbeitssituation des Pflegepersonals, die Identifikation von Problemfeldern und deren Ursachen ist. Das erste Massnahmepaket hat der Grosse Rat im Juni 2001 beschlossen und rund 80 Millionen Franken, bewilligt, davon sind rund 30 Millionen direkt den Pflegenden zugekommen.

Der Stellenausbau im Pflegebereich wird in allen Institutionen als sehr wichtig erachtet.

87,7 Prozent der Pflegenden sagen aus, dass das Anspruchsniveau Patienten/Angehörige gestiegen ist. 87,5 Prozent der Pflegenden stellen eine Zunahme der Pflegeintensität und Pflegekomplexität fest. Gründe für die Pflegeintensität im Akutspital sind die grössere Pflegeabhängigkeit infolge der Abnahme der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer, die hohe Bettenbelegung und der Zunahme der Bettenneubesetzung. Im Langzeitbereich fällt auf, dass das Eintrittsalter der Pensionärinnen und Pensionären gestiegen ist und die Pflegeintensität zugenommen hat, da die Menschen schon pflegebedürftig ins Heim kommen. Im VAP Bericht wird auch aufgezeigt, dass in den letzten Jahren immer mehr Pflegestellen abgebaut wurden. Die Studie die im Juni 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde zeigte klar auf, dass die Pflegenden vor allem ein Mehr an Stellen fordern.

Der Regierungsrat setzte eine Expertinnen- und Expertengruppe VAP ein, diese Expertinnen- und Experten zeigten in ihrem Bericht auf, dass die fachspezifische Analyse der Studie eine hohe Plausibilität der Resultate ergeben hat und sie empfehlen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflege als dringend und unabdingbar vorzunehmen und zu finanzieren. An erster Stelle

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setzen sie die Anpassung der Stellenpläne. Sie erwähnen in ihrem Bericht auch, dass sich die Situation in den letzten Jahren noch verschärft hat, da die Daten der Studie vorwiegend aus den Jahren 1991 bis 1998 stammen.

Im Synthesebericht, Zusammenfassung V steht:

„Weil zu wenig Zeit zur Verfügung steht, können die Pflegenden ihre Tätigkeiten nicht überall gemäss eigenen Qualitätsstandards verrichten. Insgesamt am meisten Abstriche müssen im Bereich „Gespräch/Betreuung“ gemacht werden, aber auch die Tätigkeitsbereiche „Ernährung/Ausscheidung“, „Körperpflege/Kleiden“ und „Bewegung“ sind stark betroffen. Beim diplomierten Personal fallen immerhin 10 Prozent der fehlenden Zeit in den Pflegebereich „Behandlung“. Bedeutende Belastungsfaktoren sind Zeitdruck, Personalmangel und administrativer Aufwand, bei der Analyse der Personalfluktuation und Kündungsgründe ist an erster Stelle Arbeitsüberbelastung über (70%) erwähnt.

In der Medienmitteilung vom 14.03.2003 teilte der Regierungsrat mit, „Für einen gezielten und differenzierte Ausbau der Stellenpläne in Institutionen mit besonders gravierendem Personalmangel sind die entsprechenden Vorarbeiten gemacht worden.“ Ferner erwähnt er, dass frühestens im Jahr 2005 aufgrund von Vergleichsdaten mit Anpassungen der Stellenpläne zu rechnen ist.

Der Regierungsrat erwähnt die Qualitäts- und Leistungserfassungsinstrumente im Akut- und Langzeitbereich als Basis für eine allfällige Anpassung der Stellenpläne. Es braucht keine weiteren Daten. Die Resultate der VAP-Studie sprechen eine klare Sprache und die Studie zeigt auf wo die Stellen fehlen.

Die Situation im Pflegebereich ist nach wie vor alarmierend. Im Budget 2004 müssen die finanziellen Mittel aufgenommen werden und die entsprechenden Stellen geschaffen werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 10.04.2003

Antwort des Regierungsrates Ausgangslage

In Folge der schwierigen Arbeitsmarktsituation, insbesondere beim diplomierten Pflegepersonal in den Spitälern und Heimen, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern im Rahmen des Projektes „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich“ (VAP) im Jahr 2001 eine grosse Studie in Auftrag gegeben, um die Ursachen dieser Situation abzuklären.

Basierend auf Teilaussagen der Studie beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat (Beschluss Nr. 1497) ein Massnahmenpaket für die Verbesserung der Arbeitssituation in den Spitälern und Heimen. Dieser bewilligte im Juni 2001 einen Nachkredit sowie die Umsetzung von Massnahmen im Umfang von brutto über 80 Mio. Franken.

Innerhalb dieses Massnahmenpaketes wurde Folgendes beschlossen:

§ Anpassung der Gehälter des Pflegepersonals sowie des medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Personals in den subventionierten Institutionen an das Gehaltssystem BERESUB

§ Ausrichtung einer monatlichen Zulage an das Pflegepersonal mit anerkanntem Berufsabschluss; befristet bis Ende 2004

§ Einführung eines Systems zur Erfassung der Pflegeleistung als Voraussetzung einer leistungsgerechten Stellendotation

§ Neuregelung der Praktikumsentschädigung für Schülerinnen und Schüler aus den Schulen für Gesundheitsberufe

§ Finanzielle Förderung von Öffentlichkeitsarbeit für die Berufsausbildung im Gesundheitswesen

§ Förderung von Späteinsteigerinnen und Späteinsteigern

§ Übernahme von zusätzlichen Kinderbetreuungskosten

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§ Beschaffung eines EDV-gestützten Krankenhausinformationssystems

§ Erhöhung der Stellenpläne im ärztlichen Bereich

§ Umsetzung des revidierten Arbeitsgesetzes

§ Schaffung einer neuen Funktion Spitalfachärztin / Spitalfacharzt

§ Gemeinsames Qualitätsförderungsprojekt in den Spitälern mit den Spitälern selber, den Krankenversicherern und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Nach Vorliegen der Studie beauftragte der Regierungsrat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern mit RRB 2244 vom 19.6.2002 zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, um einen allfälligen weiteren Bedarf in die Finanzplanung resp. das Budget aufzunehmen. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. Mit RRB Nr. 0611 vom 12.3.2003 beauftragt der Regierungsrat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, die Arbeiten an folgenden zusätzlichen Massnahmen weiterzuführen:

- Erarbeitung von Modellvarianten für eine gezielte Veränderung der Lohnstruktur im Pflegebereich, sobald mit dem neuen Personalgesetz eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. Die Modellvarianten sind dem Regierungsrat zum gegebenen Zeitpunkt samt den finanziellen Konsequenzen zum Entscheid vorzulegen.

- Gezielter und differenzierter Ausbau der Stellenpläne in den Institutionen mit besonders gravierendem, nachgewiesenem Personalmangel und mit hohem Ausbildungsaufwand - Finanzielle und ideelle Stützung von Aktivitäten der Berufsverbände und anderer

Organisationen zur Imageförderung der Pflegeberufe und zur Förderung von Personen, die nach Unterbruch der Berufstätigkeit wieder einsteigen möchten

- Erarbeitung von standardisierten Pflichtenheften für die verschiedenen Berufsgruppen des Pflegebereichs

Zum Anliegen der Motionärin

Weder die Spitäler noch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern verfügen über die notwendigen Angaben, um eine Stellendotation für die einzelnen Institutionen zu berechnen, die zu einer allfälligen Umverteilung oder Neuzuteilung führen würde. Die nötigen Vorarbeiten dazu sind jedoch in der Zwischenzeit abgeschlossen und die notwenigen Instrumente werden nun nach und nach eingeführt. Erst nach Vorliegen von plausiblen Vergleichszahlen können deshalb die Stellenpläne entsprechend ausgeglichen, angepasst oder ergänzt werden.

Im Langzeitbereich erfolgt die Finanzierung der Heime leistungsbezogen nach Anzahl Aufenthaltstage pro Pflege- und Betreuungsstufe. Kostenobergrenzen der GEF, die nach Pflege- und Betreuungsstufe differenziert sind, plafonieren die Heimkosten. In diesem dem Sozialhilfegesetz entsprechenden Finanzierungs- und Steuerungssystem bestimmen die Heime selbst über die Stellenpläne aufgrund der erbrachten Leistungen und im Rahmen der durch die Kostenobergrenze begrenzten finanziellen Mittel. Die GEF ermittelt die Anzahl besetzter Stellen in den direkt subventionierten Institutionen des Langzeitbereiches alljährlich. Für die letzten Jahre ist im Pflegebereich, bezogen auf die Anzahl Aufenthaltstage, ein leichter Zuwachs feststellbar.

Im Gegensatz zu den Aussagen in der Studie, dass ein Teil der zur Verfügung stehenden Stellen auf dem Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können, hat sich die Situation im Pflegebereich wesentlich verbessert bis normalisiert. Die Pflegestellen können in der Zwischenzeit grösstenteils besetzt werden. Nicht gebessert hat sich die Situation in den Bereichen Intensivstation und Operationssaal. Hier fehlen nach wie vor gut qualifizierte Arbeitskräfte.

Die Spitäler und Institutionen sind innerhalb ihrer Budgets grundsätzlich frei, die Schwerpunkte ihrer Mittelverwendung zu bestimmen. Seitens der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern existieren keine verbindlichen Stellenpläne mehr,

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weder für einzelne Berufskategorien noch für einzelne Spitäler. Es ist deshalb Sache der Betriebe, im Rahmen ihres Budgets gegebenenfalls einzelnen Bereichen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist sich der Wichtigkeit einer ausgeglichenen Stellendotation in den Institutionen des Gesundheitswesens bewusst. Er hat deshalb bereits in einem frühen Stadium die dafür notwendigen Massnahmen ergriffen. Diese sind mit den finanziellen Möglichkeiten des Kantons abgestimmt. Der Regierungsrat will nun die ersten Ergebnisse der Leistungserfassung in der Pflege abwarten, um zu einer Lagebeurteilung zu kommen, bevor er gegebenenfalls weitere Massnahmen ergreift.

Antrag

Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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