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Archiv "Resolutionen im Kampf gegen AIDS: Aus der Arbeit des Nationalen AIDS-Beirates" (01.12.1988)

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DEUTSCHES 111. ÄRZTEBLATT

Resolutionen im Kampf gegen AIDS

Aus der Arbeit des

Nationalen AIDS-Beirates

Das im Zuge der Koalitionsver- einbarung zu Beginn der 11. Legisla- turperiode des Deutschen Bundesta- ges beschlossene Sofortprogramm zur Bekämpfung der Immunschwä- chekrankheit AIDS hat die Politik der Bundesregierung in diesem Be- reich auf eine neue Grundlage ge- stellt. Das Programm sieht die Durchführung einer Vielzahl von Maßnahmen (zum Beispiel Muster- verordnung zur Hygieneverord- nung, Laborberichtspflicht-Verord- nung, Aufklärung, Modelle/Pro- gramme zur Beratung und Betreu- ung, Forschung) mit einem erhebli- chen Finanzvolumen (1988 etwa 164 Millionen DM) vor.

Um diese Politik mit verläß- lichen fachlichen Vorgaben gestal- ten zu können, werden die Arbei- ten gemäß Koalitionsvereinbarung durch ein unabhängiges Beratungs- gremium von Fachleuten beglei- tet: den Nationalen AIDS-Beirat (NAB), dem als oberstem Bera- tungsorgan des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Ge- sundheit für Fragen von AIDS/HIV gegenwärtig 35 Mitglieder angehö- ren.

Die hier versammelte Fachkom- petenz aus Wissenschaft, Praxis und

Verwaltung entspricht der sehr um- fassenden Aufgabenstellung, den Beratungsbedarf der Bundesregie- rung in Fragen von Forschung, Prä- vention, Betreuung von Kranken beziehungsweise Infizierten sowie bezüglich des Umgangs der Gesell- schaft mit Kranken und Infizierten qualifiziert abzudecken. Medizi- nisch-naturwissenschaftlicher Sach- verstand ist stark vertreten: Die 22 Mitglieder dieses Bereichs 1) reprä- sentieren einen Querschnitt durch die fachliche Breite der hier wesent- lich berührten Gebiete (zum Bei-

spiel Dermatologie, Gynäkologie, Immunologie, Innere Medizin, Kin- derheilkunde, Öffentlicher Gesund- heitsdienst, Rechtsmedizin, Trans- fusionsmedizin, Virologie). 13 Mit- glieder des Beirates sind den Berei- chen Krankenpflege, Sozialarbeit, Psychologie, Sozial- und Sexualwis- senschaft zuzuordnen oder vertreten als Fachleute die Bereiche Sozialver- sicherung und Arbeitsleben bezie- hungsweise bringen entsprechendes Fachwissen aus dem Bereich freier Träger in die gemeinsame Arbeit ein. Die Geschäftsstellenfunktion des Gremiums wird im Koordinie- rungsstab AIDS des Bundesministe- riums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit wahrgenommen

Die Arbeit des NAB folgt dem aktuellen Beratungsbedarf der Bun- desregierung, so daß die Tagesord- nungen seiner Sitzungen gewisser- maßen einen Themenspiegel bilden für den jeweiligen Stand der politi- schen und wissenschaftlichen Dis- kussion über einzelne Aspekte des Kampfes gegen AIDS, der Hilfen für Betroffene und der Bemühungen um gelebte Solidarität zwischen Ge- sunden und Kranken beziehungs- weise Infizierten.

Entscheidungshilfen, Verhaltensempfehlungen

Das Ergebnis dieser in Aus- schüssen und im Plenum geführten Beratungen findet seinen Nieder- schlag in gemeinsam verabschiede- ten Voten zu den jeweils behandel- ten Sachfragen. Diese Voten gehen

1) Dies sind: Dr. med. Baranowski; Prof.

Dr. med. Beck; Prof. Dr. med. Dr. med. h. c.

Braun-Falco; Prof. Dr. med. Deinhardt; Prof.

Dr. med. Dengler; Frau Dr. med. Fischer; Prof.

Dr. med. Fleckenstein; Prof. Dr. med. Ger- chow; Prof. Dr. med. Goebel; Prof. Dr. med.

Habermehl; Prof. Dr. med. Dr. h. c. zur Hau- sen; Frau Prof. Dr. med. Helm; Prof. Dr. med.

Janssen; Dr. med. Leidel; Prof. Dr. med. habil.

Pohle; Prof. Dr. theol. Dr. med. Rössler; I.

Schäfer; Prof. Dr. med. Seidl; Prof. Dr. Dr.

h. c. Spann; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Wag- ner; Prof. Dr. med. Wahn; Prof. Dr. med.

Wuermeling

2) Der vollständige Text der Voten kann beim Koordinierungsstab AIDS des Bundesmi- nisteriums für Jugend, Familie, Frauen und Ge- sundheit, Kennedyallee 105-107, 5300 Bonn 2, angefordert werden.

als Entscheidungshilfen in die fort- schreitende Ausgestaltung und Kon- kretisierung des Sofortprogramms ein. Ihre Kenntnis vermag aber dar- über hinaus auch allen an diesem Prozeß nicht unmittelbar Beteiligten einen realistischen Eindruck von der Bedrohung durch HIV/AIDS sowie von der Wirksamkeit und Akzep- tanz der dagegen gerichteten Maß- nahmen zu geben.

Die nachfolgend angesproche- nen Voten des NAB begründen da- her in wesentlichen Positionen den Kurs der Politik gegen AIDS und verdeutlichen in ihrer Aneinander- reihung, weshalb einzelne Maßnah- men in der Diskussion der vergange- nen eineinhalb Jahre ergriffen bezie- hungsweise unterlassen wurden. Sie geben darüber hinaus eine Reihe praktischer Verhaltensempfehlungen aufgrund aktueller wissenschaft- licher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Ihre Darstellung muß sich hier auf einen kursorischen The- menüberblick beschränken, ohne auf Einzelheiten der Empfehlungen eingehen zu könned):

• In seiner Sitzung am 5. März 1987 hat der Nationale AIDS-Beirat in einem Votum zur Berufstätigkeit von HIV-Infizierten zur Frage der Gefährdung anderer Stellung ge- nommen In einem Votum zur HIV- Testung medizinischen Personals hat er darauf hingewiesen, daß dessen routinemäßige Testung ebensowenig erforderlich ist wie eine routinemä- ßige Antikörpertestung im Zusam- menhang mit Reisetätigkeit — ein Fra- genkomplex, mit dem sich ein weite- res NAB-Votum dieser Sitzung aus- einandersetzte.

• Am 29. September 1987 ver- abschiedete der Beirat Voten zu den Themen Notfallmedizin sowie Wehr- dienst und HIV-Infektion, HIV-Te- stung von Ausländern, Modellmaß- nahmen zur besseren Versorgung von AIDS-Patienten sowie zu HIV- Testung bei Schwangeren und bei Kinderwunsch. Eine weitere Stel- lungnahme vom selben Tag verweist schließlich auf das Erfordernis einer engen Verknüpfung von HIV-Test und Beratung.

• Am 16. Dezember 1987 hat der Nationale AIDS-Beirat ausführ- lich zur Frage von HIV-Infektion A-3428 (40) Dt. Ärztebl. 85, Heft 48, 1. Dezember 1988

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und Tropentauglichkeitsuntersu- chungen Stellung genommen, sich zur Ausstattung von Krankenhäusern mit nichtärztlichem Personal sowie zu Fragen der psychosozialen Be- treuung von AIDS-Kranken geäu- ßert und nach eingehender Diskus- sion ein ausführliches Votum im Hinblick auf die Zusammenhänge von AIDS und Drogen abgegeben.

Ein weiteres Votum galt der Einwil- ligung bei HIV-Diagnostik im Rah- men ärztlicher Behandlung.

• In seiner Sitzung vom 10.

März 1988 verabschiedete der Beirat eine Entschließung zu ambulanter Behandlung von AIDS-Kranken und Kassenarztrecht. Besonderen Raum nahm auf dieser Veranstaltung ein Bericht von Dr. J. Mann, Direktor des AIDS-Programms der Welt- gesundheitsorganisation (WHO), Genf, zur globalen AIDS/HIV-Si- tuation mit eingehender Aussprache dazu ein.

Diesem internationalen Über- blick war im Dezember vergangenen

Jahres ein entsprechender Arbeits- kontakt mit Dr. W. Dowdle, dem zuständigen Abteilungsleiter der Centers for Disease Control, Atlan- ta/USA, vorausgegangen.

• Auf seiner jüngsten Sitzung am 21. September 1988 in Berlin schließlich beschäftigte sich der Na- tionale AIDS-Beirat erneut mit dem Thema HIV-Testung von medizini- schem Personal und Arbeitsplatzbe- werbern im medizinischen Bereich.

Hierzu wurde ein Entschluß gefaßt, der das diesbezügliche NAB-Votum vom 5. März 1987 bestätigt. Anlaß der erneuten Stellungnahme war die Veröffentlichung der „Gemeinsa- men Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur HIV-Infektion" , die teilweise von den entsprechenden Voten des Beirates abweichende Aussagen ent- halten.

Bereits im Mai dieses Jahres war eine Ausschuß-Sitzung, an der ne- ben Vertretern von Arbeitnehmern

und Arbeitgebern auch Repräsen- tanten der Kirchen teilnahmen, aus- schließlich dem Problem der Diskri- minierung und Ausgrenzung HIV- Infizierter und AIDS-Kranker ge- widmet gewesen.

In ihrem Verlauf fand eine An- hörung von Betroffenen beziehungs- weise deren Vertretern statt. Es wurde erwartet, daß der Nationale AIDS-Beirat in seiner nächsten Sit- zung (30. November 1988) ein Vo- tum verabschieden werde, das im unmittelbaren Zusammenhang mit dem AIDS-Welttag der WHO am 1.

Dezember 1988 seine besondere Be- deutung erhält.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Falk Oesterheld, Referatsleiter

im Koordinierungsstab AIDS des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Kennedyallee 105-107

5300 Bonn 2 (Bad Godesberg)

Novelle zum Heilberufsgesetz tritt in Kraft

Mit den Stimmen der SPD- Mehrheit und gegen das Votum der Abgeordneten von CDU und FDP ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes NRW am 10.

November 1988 im Düsseldorfer Landtag in der abschließenden Le- sung beschlossen worden.

Die Änderungen

betreffen sechs Punkte:

> die Umsetzung der EG- Richtlinien Ärzte/Zahnärzte/Tier- ärzte zur Förderung der Freizügig- keit in der Niederlassung durch ge- genseitige Anerkennung der Prüfun- gen (Grundsatz: Inländerbehand- lung);

> Neuregelung der Anmelde- pflicht durch exakte Personalanga- ben, Angaben über Art und Dauer der heilberuflichen Tätigkeiten,

ebenso der Tätigkeiten bei der Bun- deswehr, im Zivilschutz, im Kata- strophenschutz und bei anerkannten Hilfsorganisationen; Angabe der Zahl der Mitarbeiter, wenn eine selbständige ärztliche Tätigkeit aus- geübt wird; ferner Angaben über Staatsexamen, Approbation oder Berufsausübungserlaubnis oder vor- liegender Arbeitsgenehmigung. Au- ßerdem sind in- und ausländische akademische Grade der Kammer mitzuteilen, ebenso wie Weiterbil- dungsanerkennungen (auch Teilge- bietsbezeichnungen);

> Änderung des Wahlrechts durch die Einführung einer Quoten- regelung (Frauenwahl, angelehnt an SPD-Parteirecht) und die Möglich- keit, „Fraktionen" zu bilden;

> Erweiterung des Pflichten- kataloges der Heilberufskammern, die künftig auf Verlangen der Auf- sichtsbehörde Stellungnahmen abzu-

geben, für Behörden Fachgutachten zu erstatten und Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten zu be- nennen, einen ärztlichen und zahn- ärztlichen Notfalldienst in der ge- samten sprechstundenfreien Zeit si- cherzustellen und die Qualitätssiche- rung im Gesundheitswesen und die berufliche Fortbildung der Kammer- angehörigen zu fördern haben;

> Gesetzliche Regelung der Weiterbildung für Apotheker und Ergänzung einer Gebietsbezeich- nung „Öffentliches Gesundheitswe- sen" bei der Ablegung einer ent- sprechenden Weiterbildung und Prüfung sowie „statusbildende Nor- men" der Weiterbildung und

> Erweiterung des Bußgeld- rahmens von bisher 10 000 auf 100 000 DM bei berufsgerichtlichen Verfahren und Erhöhung der Geld- bußen von 500 auf 5000 DM im Buß- geldverfahren.

Das neue Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen tritt am Ta- ge nach der

Verkündung in Kraft

(vgl. hierzu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 41/1988;

Heft 44/1988). DP/EB Dt. Ärztebl. 85, Heft 48, 1. Dezember 1988 (43) A-3429

Referenzen

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