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Archiv "„Qualitätssiegel„ für ambulante Pflege" (17.10.1997)

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Aus Bund und Ländern

Krankenkassen ziehen

„Notopfer“ für Krankenhäuser ein

SIEGBURG. Das vom Gesetzgeber eingeführte so- genannte „Krankenhaus- Notopfer“ in Höhe von 20 DM pro Mitglied der gesetzli- chen Krankenkassen wird von den Krankenkassen erst- mals im vierten Quartal die- ses Jahres eingezogen. Dies teilte der VdAK-Landesver- band Hamburg mit.

Mit diesem zusätzlichen Beitrag der Versicherten sol- len die Instandhaltungsko- sten der Krankenhäuser fi- nanziert werden. Bis auf Bay- ern verweigern alle Bundes- länder seit mehreren Jahren die entsprechenden Zahlun- gen. Weil Bayern weiterhin für die Finanzierung der In- standhaltungskosten in den Krankenhäusern aufkommt, sind die dort Versicherten von dem „Notopfer“ nicht berührt. Ebenfalls nicht zah- lungspflichtig sind Versicher- te unter 18 Jahren und die so- genannten Härtefälle. JM

„Qualitätssiegel“ für ambulante Pflege

DORTMUND. Der Be- rufsverband der Allge- meinärzte Deutschlands – Hausärzteverband (BDA), der Arbeitgeberverband am- bulanter Pflegedienste (AVAP) und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten haben ein

„Qualitätssiegel“ für die am- bulante Pflege entwickelt.

Wie die Verbände mitteilen, soll die Zusammenarbeit zwi- schen Hausärzten und Pflege- diensten in der ambulanten Versorgung verbessert wer- den, indem beispielsweise ei- ne gemeinsame Pflegedoku- mentation erarbeitet wird.

Außerdem diene das Qualitätssiegel dazu, Qua- litätsstandards in der häusli- chen Pflege durchzusetzen.

Wer sich einer regelmäßigen Überprüfung seiner Leistun- gen mit Erfolg unterziehe,

solle dies, so die Verbände, in Form eines „Gütesiegels“

sichtbar machen dürfen. Das Siegel erleichtere dem Pati- enten die Auswahl unter den Pflegediensten und garantie- re ihm eine gute Qualität bei solidem Preis-Leistungs-Ver-

hältnis. HK

Zuzahlungen für Arzneimittel steigen

BONN. Die Versicherten der gesetzlichen Kranken- kassen müssen 1997 voraus- sichtlich knapp 5,5 Milliarden DM für Arzneimittel aus ei- gener Tasche bezahlen. Diese Summe entspricht rund 16 Prozent der gesamten Arznei- mittelausgaben der Gesetzli-

chen Krankenversicherung.

Im nächsten Jahr werden die Versicherten für Arzneimittel voraussichtlich sogar rund sieben Milliarden DM ausge- ben müssen. 1996 waren es demgegenüber rund drei Mil- liarden DM und damit rund neun Prozent der Arzneimit- telausgaben. Das teilte der für den Arzneimittelbereich fe- derführende Bundesverband der Betriebskrankenkassen kürzlich in Bonn mit. EB

Bundesrat:

Transplantationsgesetz verabschiedet

BONN. Mit großer Mehr- heit hat der Bundesrat Ende September dem Transplanta- tionsgesetz zugestimmt. Da- nach ist künftig eine Organ- entnahme nur dann zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oder, falls keine derartige Zu- stimmung vorliegt, die ge- setzlich bestimmten An- gehörigen nach dem mut- maßlichen Willen des Ver- storbenen entscheiden. Kri- terium für den Tod eines Menschen ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall aller Hirnfunktionen. Kli

Versandhandelsverbot für Arzneimittel wird gesetzlich geregelt

BONN. Im Entwurf eines achten Gesetzes zur Ände- rung des Arzneimittelgeset- zes, den das Bundesministeri- um für Gesundheit vorgelegt hat, soll festgeschrieben wer- den, daß apothekenpflichtige Arzneimittel nur in Apothe- ken in den Verkehr gebracht

werden dürfen. Der Versand- handel mit derartigen Arz- neimitteln würde damit ver- boten. Des weiteren sieht die achte Novelle ein Dopingver- bot vor sowie Regelungen, die die Ausnahmevorschrif- ten für die Registrierung homöopathischer Arzneimit- tel einschränken.

In einer Stellungnahme zum vorher eingebrachten siebten Änderungsentwurf zum Arzneimittelgesetz hat der Bundesrat die Bundesre- gierung unter anderem dazu aufgefordert, ärztliche Not- fallanforderungen von noch nicht zugelassenen Arzneimit- teln außerhalb klinischer Prü- fungen (compassionate use) zu regeln. Außerdem solle die Bundesregierung Regelungen vorsehen, wonach die Anfor- derungen an das Nachzulas- sungsverfahren für sogenann- te Alt-Arzneimittel und für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen erleich- tert werden. Das siebte Ände- rungsgesetz dient vorwiegend dazu, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. HK

Famulatur in China und der Mongolei

KÖLN. Die Deutsch-Chi- nesische Gesellschaft für Me- dizin vermittelt zusammen mit der Chinesisch-Deut- schen Gesellschaft für Medi- zin für 1998 Famulantenplät- ze in verschiedenen Provin- zen Chinas und in der Äuße- ren Mongolei. Voraussetzun- gen für eine Bewerbung sind ein bestandenes erstes Ex- amen in Medizin, Famulatur- erfahrung sowie englische Sprachkenntnisse. Erwartet wird die Teilnahme an einem Schnellkurs in chinesischer Sprache.

Informationen erteilt die Deutsch-Chinesische Gesell- schaft für Medizin, Renate Hess, Herbert-Lewin-Straße 5, 50931 Köln. Bewerbungs- unterlagen an: Prof. Dr. med.

H. Stefan, Neurologische Kli- nik, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen. Bewer- bungsschluß ist der 1. Dezem-

ber. EB

A-2702 (22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 42, 17. Oktober 1997

P O L I T I K NACHRICHTEN

Mit Hilfe der Biotechnologie sollen beispielsweise Nahrungsmittelerträge verbessert, neue Wege bei der Heilung von Krankheiten beschritten und Umweltprobleme gelöst werden. Das Bundesforschungsministerium sieht gute Chancen, daß Deutsch- land bis zum Jahr 2000 zum Standort Nummer 1 in der Biotechnologie in Europa werden kann. Derzeit stammt bereits mehr als ein Viertel der europäischen Patent- anmeldungen in diesem Bereich aus Deutschland. Binnen eines Jahres hat sich die Zahl der Unternehmen von 75 auf 150 verdoppelt. Bis zum Jahr 2000 könn- te die Zahl der Arbeitsplätze in der Biotechnologie auf mehr als 100 000 wachsen.

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