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Archiv "Berliner Pflegeprojekt: Seltener ins Krankenhaus" (23.11.2001)

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Patienten

Angststörungen nahmen zu

Hausärzteverband präsentiert Umfrageergebnisse.

N

ach den An- schlägen auf das World Trade Center kamen mehr Patienten mit Angststörun- gen in die Haus- arztpraxen. Dies ist das Ergebnis einer vom Insti- tut für Praxisfor- schung im Bun- desverband der Allgemeinärzte (BDA) durchge- führten Umfra- ge. Die Mehrzahl

der befragten Allgemeinärzte (75 Prozent) sah sich durch- aus in der Lage, mit den Angststörungen der Patienten im Praxisalltag zurechzukommen. Denn in der Regel konsta- tierten die Ärzte leichte und mittelschwere Formen der Angsterkrankungen. Häufiger wurde allerdings auch der Wunsch nach einer strukturierten Fortbildung zur Diagno- stik und Therapie von Angsterkrankungen geäußert.

Urteil

Ärzte dürfen zahnärztlich tätig sein

Europäisches Recht könn- te aber höhere Anforde- rungen stellen.

A

pprobierte Ärzte dürfen sich zumindest nach deut- schem Recht auch als Zahn- ärzte niederlassen. Das ent- schied das Bundesverwal- tungsgericht (BVG) in Berlin – den entsprechenden Streit legte es jedoch dem Europäi- schen Gerichtshof vor. Nach Ansicht des BVG könnte

EU-Recht höhere Anforde- rungen an den Zahnarztberuf stellen (Az.: 3 C 40.01).

Im April hatte das Verwal- tungsgericht Darmstadt ei- nem approbierten Arzt das Recht zugesprochen, sich im Odenwaldkreis als Zahnarzt niederzulassen. Der Arzt hat- te argumentiert, Zahnheil- kunde sei auch für Ärzte ein Prüfungsfach, kieferorthopä- dische Kenntnisse eig- ne er sich derzeit in einer Fortbildung an.

Nach dem Urteilsspruch räumte die Bundes- zahnärztekammer ein, das Zahnheilkundege- setz von 1952 erlaube es Ärzten, den Zahn- arztberuf auszuüben.

Dennoch kritisierte die Kammer das Urteil als

„massive Irreführung der Patienten“.

Am Wortlaut des deutschen Gesetzes kam jedoch auch das Bundes- verwaltungsgericht nicht vor- bei. Die Richter nehmen al- lerdings an, dass europäisches Recht höhere und EU-weit verbindliche Anforderungen an den Beruf des Zahnarztes stellt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, soll nun der Europäi- sche Gerichtshof klären.

A K T U E L L

A

A3080 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 47½½½½23. November 2001

Der Arzt als Zahnarzt: Das Zahnheilkunde- gesetz von 1952 erlaubt es bislang.

Foto: ddp Quelle: PRAFO im BDA

D

as Berliner Projekt „Ärztli- che, pflegerische und thera- peutische Betreuung Schwerst- kranker in stationären Pflege- einrichtungen“ wird bis zum Jahr 2006 verlängert. Bei dem Reformansatz, der die Versor- gungskette zwischen Akut- krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen ergänzt, ko- operieren seit 1998 die Kas- senärztliche Vereinigung Ber- lin, die Berliner Krankenhaus- gesellschaft, der Verband der Privatkrankenanstalten Ber- lin-Brandenburg, AOK und IKK Berlin sowie die Sozialhil- feträger.

An dem Projekt nehmen 40 der 284 stationären Pflege-

einrichtungen im Land Berlin teil. Ihre Bewohner erhalten zusätzlich zur pflegerischen eine ärztliche und therapeuti- sche Betreuung. Qualitäts- standards sind die Erreich- barkeit der Ärzte rund um die Uhr, mindestens eine Visite pro Woche sowie gemeinsa- me Fallbesprechungen von Pflegepersonal, Ärzten und Therapeuten. Dadurch sei es gelungen, schwer kranke Pfle- gebedürftige in einer persön- lichen Atmosphäre ganzheit- lich zu betreuen, erklärte Eli- mar Brandt, Vorsitzender des Lenkungsausschusses des Pro- jektes. Gleichzeitig konnten die Zahl der Krankenhaus- einweisungen um die Hälfte und die Gesamtkosten in den teilnehmenden Einrichtun- gen um ein Drittel gesenkt werden. Das geht aus der ver- gleichenden Auswertung der 40 teilnehmenden und der nicht teilnehmenden Einrich- tungen aus dem Jahr 2000 hervor.

Aut idem

Therapiefreiheit erhalten

Vertragsärzte plädieren für Festzuschüsse der Kassen.

D

er Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV) lehnt die Pläne von Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Aut-idem-Regelung ab.

Das hat das Gremium am 16. November in Berlin be- schlossen. Die Therapiefreiheit müsse weiterhin beim Arzt liegen und dürfe nicht an die Apotheker abgegeben wer- den. Viele Medikamente könnten trotz Wirkstoffgleichheit bei verschiedenen Patienten unterschiedliche Wirkungen hervorrufen. Hier seien die Fachkenntnisse des behandeln- den Arztes gefragt, heißt es vonseiten des Länderausschus- ses. Außerdem seien Probleme der Haftung und der Wirt- schaftlichkeit der Verordnungen bislang nicht gelöst.

Der Länderausschuss sprach sich stattdessen für ein Fest- zuschuss-Modell aus, wonach die Krankenkassen den Versi- cherten einen Zuschuss in Höhe des Medikamentenpreises im unteren Preisdrittel gewähren. Wolle der Versicherte ein teureres Präparat, müsse er den Rest selbst bezahlen.

Berliner Pflegeprojekt

Seltener ins Krankenhaus

Erfolgreiches Modell wird bis 2006 verlängert.

Zunahme psychischer Störungen nach dem 11. September

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