Ziel: 2 000 Transplantationen pro Jahr !
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Nierentransplantationen in der Bundesrepublik Deutschland
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T9 1975 1940 1985
Quelle:Kuratorium für Heimdialyse, hell - I enburg und Bundesärztekammer, Kran
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ÄRZTEBLATT
Aus Bund und Ländern
Frage nach der Organentnahme zur Pflicht machen?
BONN. Der Bundesregie- rung erscheint es erwägens- wert, im Rahmen der ärzt- lichen Selbstverwaltung eine Verpflichtung für Ärzte zu schaffen, bei jedem Patienten die Frage einer Organentnah- me zu prüfen. In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion der Grünen zur „Organent- nahme bei Hirntoten zur Transplantation" erklärte die parlamentarische Staatsse- kretärin im Bundesgesund- heitsministerium, Irmgard Karwatzki, die Bundesärzte- kammer weise die Ärzte im- mer wieder auf die notwendi- ge Mitwirkungsbereitschaft hin.
Frau Karwatzki betonte, Engpässe in der Versorgung von Patienten mit Spender- nieren seien weder auf feh- lende Einrichtungen noch auf mangelnde Spendenbereit- schaft der Bevölkerung zu- rückzuführen. Der Mangel an Transplantationsorganen sei aufgrund von Schwierig- keiten bei der Entnahme der Organe in den medizinischen Einrichtungen entstanden.
Kiel setzt
Ausführungsgesetz in Kraft
KIEL. Zu Jahresbeginn trat das 28 Paragraphen um- fassende „Gesetz zur Aus- führung des Krankenhaus- finanzierungsgesetzes" in Kraft, das mit den Stimmen der regierungsbildenden CDU im Landtag am 9. De- zember 1986 gebilligt wurde.
Das Gesetz regelt u. a. die Sicherstellung der stationä- ren Krankenversorgung durch Land, Kreise und kreisfreie Städte, die Aufstel- lung des Krankenhausplans, die Aufbringung der Investi- tionsmittel, den Kreis der Planungsbeteiligten sowie de- ren Mitwirkungsrechte.
Die Bundesregierung ha- be keine Möglichkeit, eine länderübergreifende Rege- lung zu verwirklichen, da ein Transplantationsgesetz nicht existiere. Eine solche Rege- lung sei auch so lange nicht nötig, wie die meisten Ange- hörigen von Verstorbenen in eine Organentnahme bei dem Toten einwilligten. EB
Die Zielvorstellung von 2400 Nierentransplantationen pro Jahr ist noch nicht erreicht, ob- wohl in den vergangenen Jah- ren beachtliche Steigerungsra- ten zu verzeichnen waren. Soll- te sich der durchschnittliche Zuwachs nicht erhöhen, würde es noch sechs Jahre bis zur Er- reichung des Zieles dauern
Als „unmittelbar Beteilig- te" (§ 7 KHG) bestimmt das Gesetz sieben Spitzenorgani- sationen, und zwar die Lan- deskrankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen, den Landes- ausschuß der PKV, den Landkreistag, den Städtetag, den Städtebund und den Ge- meindetag. Das Gesetz sieht die Vollfinanzierung als Re- gelfinanzierung vor. Im Ge- gensatz zu anderen Bundes- ländern enthält das neue Ge- setz keine Organisations- und Strukturvorgaben und allge- meinverbindliche Gestal- tungsvorschriften für die in- neren Strukturen. Lediglich eine Rechtsverordnung zur Durchführung (und zwar An- passung der Pauschalen) ist geplant. HC
Streit bei Pflegesatz- Verhandlungen
BERLIN. Die Arbeitsge- meinschaft der Krankenkas- senverbände in Berlin wollte, so argwöhnt die Berliner
Krankenhausgesellschaft (BKG), den Eindruck erwek- ken, sie hätten zum Schutz ihrer Mitglieder Verhandlun- gen über die Pflegesätze in den Berliner Krankenhäu- sern wegen überhöhter For- derungen abbrechen müssen.
Demgegenüber würden sich die Kassen zum Teil seit Mo- naten entgegen gesetzlichen Bestimmungen weigern, überhaupt Verhandlungen aufzunehmen, kontert die BKG.
Diese Haltung hätten die Kassen etwa im Falle der 1986 nur um 3,95 Prozent er- höhten Pflegesätze, bei de- nen sich die Krankenhäuser nach Ansicht ihres Verban- des besonders kostenbewußt verhalten hätten, eingenom- men. Mit der Begründung, die Lebenshaltungskosten seien überhaupt nicht gestie- gen, wollten die Krankenkas- sen — wohl auf Druck ihrer Spitzenverbände — beispiels- weise im Sachkostenbereich gar keine Steigerungsraten zubilligen. Auch habe die BKG nicht — wie unterstellt — empfohlen, die Verweildauer zu verlängern.
Die Krankenhausgesell- schaft forderte die Kranken- kassenverbände auf, nicht durch ihr Verhalten die ge- meinsame Selbstverwaltung in Frage zu stellen. WZ
Weniger Unfälle am Arbeitsplatz
BONN. Beachtliche Fort- schritte beim Unfallschutz in den Betrieben weist der Un- fallverhütungsbericht 1985 aus. Er gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ar- beitsunfälle in den Jahren 1983 bis 1985. Besonders deutlich sind die tödlichen Unfälle zurückgegangen.
1985 sank ihre Zahl gegen- über 1982 um 18 Prozent.
Für 1985 erfolgten 37 000 Anzeigen wegen des Ver- dachts einer Berufskrank- heit. Schwere Hauterkran- kungen stehen hier mit 11 600 Anzeigen an erster Stelle, gefolgt von 8 800 auf Verdacht einer Gehörschädi- gung durch Lärm. Von den 208 Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang im Jahr 1985 werden 100 Fälle auf Asbest und 61 auf Quarz- staub zurückgeführt.
1985 wendete die gesetzli- che Unfallversicherung fast 13 Milliarden DM auf. EB
Bis 1988 mehr Geld für „Mutter und Kind"
BONN. Die Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungebore- nen Lebens" werden bis 1988 jährlich um 20 Millionen DM erhöht. Der für das Jahr 1986 vorgesehene Betrag von 60 Millionen DM war wegen der unerwartet großen Inan- spruchnahme der Stiftung nicht ausreichend. EB
Rheumaforschung soll intensiviert werden
BONN. Die Bundesregie- rung will die Rheumafor- schung intensivieren. Nach Angaben des Parlamentari- schen Staatssekretärs im
Bundesforschungsministeri- um, Albert Probst, wird der Bund im Einvernehmen mit der Deutschen Forschungsge- meinschaft und der Max- Planck-Gesellschaft For- schungsaktivitäten auf dem Gebiet der Rheumatologie verstärkt unterstützen.
Förderungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Diagnostik und Therapiestu- dien sowie der Ätiologie und Pathogenese von entzünd- lichen rheumatischen Er- krankungen und Arthrosen.
Daneben sollen auch Model- le zur wohnortnahen, koope- rativen kontinuierlichen Ver- sorgung von Rheumakranken (im Sinne einer Rehabilita- tionsforschung) gefördert
werden. EB
A-256 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 6, 4. Februar 1987