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Die in den vergangenen Jahren erfolgte Erhöhung der Gewichtsgrenze von 28 auf 40 Tonnen zeigt, welche Wirkungen die Zulassung von 60-Tönnern haben könnte

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I 012/2009 BVE 11. März 2009 BVE C Interpellation

0455 Amstutz, Corgémont (Grüne)

Weitere Unterschriften: 21 Eingereicht am: 19.01.2009

Zulassung von 60-Tonnen-Lastwagen?

Seit knapp drei Jahren sind 40-Tonnen-Lastwagen in der Schweiz zugelassen. Die Lobby der europäischen Camioneure macht Druck, damit noch schwerere Lastwagen zugelassen werden, und dies obwohl der Bund seine Ziele im Hinblick auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene noch nicht erreicht hat.

Die in den vergangenen Jahren erfolgte Erhöhung der Gewichtsgrenze von 28 auf 40 Tonnen zeigt, welche Wirkungen die Zulassung von 60-Tönnern haben könnte. Trotz der Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels, hat der Strassenverkehr zugenommen. Sollten diese «Gigaliner»

nun in Europa ohne fiskalische Gegenleistung zugelassen werden, hätte dies verheerende Folgen.

Seit 2007 lässt die Europäische Union auf ihrem Gebiet versuchsweise 60-Tönner zu. Das europäische Parlament wird noch in diesem Jahr einen Entscheid treffen. Die für das Projekt zuständige Kommission hat im Juli 2008 einen ersten Bericht veröffentlicht, der sich zugunsten dieser 25 m langen Mega-Lastwagen ausspricht, obwohl sie echte Dreckschleudern sind.

Sie schaden der Umwelt und sind eine Gefahr für unsere Gesundheit und unser Klima! Bei gleicher Last stösst ein Lastwagen bis dreimal mehr Schadstoffe aus als ein Zug:

Feinstaub, CO2 und Stickstoffoxyde. Die ständigen Probleme des Schwerverkehrs auf der Gotthardachse sind schlimm und unwiderlegbar.

Diese «Gigaliner» sind Feinde des Bahnverkehrs. Sie sind echte Monster und gefährden die Verkehrsverlagerungspolitik. Sie sind für den kombinierten Verkehr nicht geeignet. Die vom Volk gewollte und in der Bundesverfassung verankerte Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene würde in Frage gestellt. Dasselbe gilt auch für die Milliarden, die im ganzen Alpenbereich in Bahntunnels investiert wurden (NEAT).

Auch für die anderen Verkehrsteilnehmer stellen sie eine Gefahr dar, denn je schwerer ein Fahrzeug, umso schlimmer die Konsequenzen bei einem Unfall — ganz zu schweigen von den offensichtlichen Problemen im Falle eines Brands in einem Tunnel.

Die Anpassung der Infrastrukturen käme die Steuerpflichtigen teuer zu stehen (nötige Verbreiterung des Strassennetzes, z.B. in den Kreiseln oder bei zahlreichen zu engen Kurven auf Kantons- und Gemeindestrassen).

Solche Fahrzeuge verursachen auch weitere Probleme (Behinderung des Verkehrsflusses, mehr Lärm usw.) und fördern geradezu absurde Transporte auf der

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Strasse (z.B. Schweizer Rahm, der nach Belgien gefahren wird, um dort in Dosen abgefüllt und dann wieder in die Schweiz zurücktransportiert zu werden).

Die Schweizer Behörden befassen sich derzeit nicht mit diesem Problem. Sie scheinen den Entscheid der EU abzuwarten. Eines ist aber sicher: Sobald die 60-Tönner in Europa zugelassen werden, wird die Schweiz ihnen früher oder später den Durchgang gewähren müssen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie steht die Regierung zur Problematik im Zusammenhang mit der Zulassung von 60-Tonnen-Lastwagen im Strassenverkehr?

2. Was wären die finanziellen Folgen im Bereich der Anpassung der Infrastrukturen (Anpassung und Unterhalt der Strassen)?

3. Welche Mittel gedenkt der Regierungsrat einzusetzen, um den Bund auf dieses Problem aufmerksam zu machen und ihn zu einer raschen Stellungnahme zu bewegen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2009

Antwort des Regierungsrates

Obwohl in einigen Staaten Europas 60-Tonnen-Lastwagen seit längerem zugelassen sind, gilt dies innerhalb der EU für den grenzüberschreitenden Verkehr noch nicht. Massgebend sind hierfür nach wie vor die in der EU-Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 festgelegten Höchstgewichte von 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen für den kombinierten Verkehr. Mit dem am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Landesverkehrsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU (LVA) glich der Bund die Gewichtslimiten durch eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) auf den 1. Januar 2005 hin denjenigen der EU an. Weder aus dem LVA noch aus dem angepassten SVG ergab sich jedoch für den Bund und die Kantone ein Zwang, die für die erhöhten Gewichtslimiten ungeeigneten Strassen zu verstärken und die Gewichtslimiten von 40 bzw. 44 Tonnen überall zuzulassen. So sind denn im Kanton Bern auf vielen Kantons- und Gemeindestrassen tiefere Gewichtsbeschränkungen signalisiert.

Im Weiteren ist die Schweiz gemäss LVA nicht verpflichtet, künftig eine höhere Gewichtslimite ins nationale Recht aufzunehmen als jene von 40 bzw. 44 Tonnen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des LVA in der EU für den grenzüberschreitenden Verkehr galt. Zudem fügte das nationale Parlament im Güterverkehrsverlagerungsgesetz einen Artikel ein, welcher es dem Bundesrat nicht erlaubt, mit der Europäischen Kommission über eine Erhöhung der Gewichtslimiten zu verhandeln. Schliesslich bräuchte es zur Einführung höherer Gewichtslimiten eine erneute Änderung des SVG.

Selbst wenn die EU die unter ihren Mitgliedstaaten höchst umstrittene Erhöhung der Gewichtslimite für den grenzüberschreitenden Verkehr auf 60 Tonnen je beschliessen sollte, bliebe für den Kanton Bern die Haltung des Bundes wegweisend. In seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation von Frau Nationalrätin Gabi Huber (FDP) nahm der Bundesrat am 19. November 2008 dezidiert Stellung (vgl. www.parlament.ch/D/Suche/Sei- ten/geschaefte.aspx ?gesch_id=200883498). Er erachtet das engmaschige schweizerische Strassenetz für die Erhöhung der Gewichtslimite auf 60 Tonnen und die Zulassung von Gigalinern als ungeeignet. Dagegen sprechen unter anderem die für Gigaliner ungenügenden geometrischen Verhältnisse in den Strassenräumen der Schweiz, die zu geringe Tragfähigkeit der Strassenanlagen sowie die negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss. Weiter erwähnte der Bundesrat die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und auf die

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Wirtschaftlichkeit von Investitionen wie der NEAT, womit die gesamte Verlagerungspolitik in Frage gestellt wäre. Schliesslich wies er darauf hin, dass die nötigen Anpassungen an den schweizerischen Strassenanlagen kaum oder nur mit sehr hohem Aufwand realisiert werden könnten und nicht abschätzbare Kosten, sicher in Milliardenhöhe, verursachten.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Die Meinung des Regierungsrats deckt sich mit derjenigen des Bundesrats. Eine Erhöhung der Gewichtslimite auf 60 Tonnen und die Zulassung von Gigalinern in der Schweiz kommt nicht in Frage, auch nicht für den grenzüberschreitenden Transitverkehr auf Nationalstrassen.

2. Weder der Bund noch der Kanton sind in der Lage, eine auch nur ansatzweise verlässliche Kostenschätzung anzustellen. Damit Gigaliner nur schon auf den wichtigsten Kantonsstrassen im Nahbereich der Nationalstrassen zirkulieren könnten, wären immense Investitionen nötig, die kaum finanzierbar wären.

3. In Anbetracht der Haltung des Bundesrats und des Umstands, dass alleine für eine Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über eine Erhöhung der Gewichtslimite eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes nötig ist, besteht für den Regierungsrat momentan kein Handlungsbedarf.

An den Grossen Rat

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